Nein, Herr Laschet: Keine staat­liche Aner­kennung für den Islam!

Brief gegen die Absicht Laschets, den Islam staatlich anzuerkennen
Staats­kanzlei des Landes Nord­rhein-West­falen, Herrn Minis­ter­prä­sident Laschet persönlich
Hori­onplatz 1, 40213 Düsseldorf
Sehr geehrter Herr Minis­ter­prä­sident Laschet,
der Presse ist zu ent­nehmen, dass Sie sich dafür ein­setzen wollen, dem Islam in Deutschland eine staat­liche Aner­kennung als Reli­gi­ons­ge­mein­schaft einzuräumen.
Damit stehen Sie gegen die Über­zeugung und den Willen der Mehrheit der Deutschen.
Seit vielen Jahren beschäftige ich mit dem Thema Islam, las Koran, sprach mit vielen Juristen, Islam­wis­sen­schaftlern, Islam­ver­tretern und Mus­limen, auch mit radi­kalen Sala­fisten. Ich sprach mit ver­folgten oppo­si­tio­nellen Mus­limen und mit Kon­ver­titen. Dadurch habe ich mir ein klares Bild über den Islam und ihre Ver­treter in Deutschland machen können.
Gestatten Sie mir bitte, Ihnen zu diesem The­men­komplex in Kurzform das Fol­gende berichten: Der Islam ist nicht säku­la­ri­siert, d.h. Politik und Religion sind nicht getrennt, deshalb sind im Islam Religion und Politik untrennbar mit­ein­ander ver­bunden. Pre­digten in Moscheen sind mithin auch immer irgendwie politisch.
Moscheen sind nicht nur aus­schließlich Gebets­häuser, wie bei uns die Kirchen, sondern sind auch Gemeinde- und Gesell­schafts­zentren, was der Bildung von Par­al­lel­ge­sell­schaften Vor­schub leistet und die gewünschte Inte­gration von Mus­limen be- und verhindert.
Der Ruf des Muezzin vom Minarett ist nicht gleich­be­deutend mit dem Kir­chen­geläut, weil der Muezzin die All­macht Allahs als den einzig wahren Gott vom Minarett ausruft, während das Kir­chen­geläut ent­weder die Gläu­bigen zum Got­tes­dienst einlädt oder rein lit­ur­gisch ist.
Moscheen gelten im Islam als isla­mi­sches Gebiet, in fremden Kul­turen, wie bei uns, als besetztes oder erobertes Gebiet, von dem aus isla­mische Brü­cken­köpfe gebildet werden.
Viele Islam­ver­treter lehnen hinter vor­ge­hal­tener Hand, jedoch niemals öffentlich, unsere frei­heitlich demo­kra­tische Grund­ordnung als zu schwach ab und bevor­zugen die Scharia, ein­schließlich der Todes­strafe. Sie bekennen sich ins­geheim zu dem Ziel, nach Erlangung der gesell­schaft­lichen Mehrheit in Deutschland die Demo­kratie abzu­schaffen und hier einen Got­tes­staat nach isla­mi­schem Recht ein­führen zu wollen. Unsere demo­kra­tische Frei­heiten, unser Par­tei­en­system, unsere Toleranz, das alles ist für sie nur ein will­kom­menes Vehikel zur Erlangung der isla­mi­schen Macht über uns und unsere Land, es wird als Schwäche ausgelegt.
Anders­gläubige und Frauen sind im Islam nicht gleich­be­rechtigt, sie werden z.T. brutal unter­drückt. Letztere dürfen sogar gezüchtigt werden von ihren Ehe­männern. Ein Mann darf bis zu vier Ehe­frauen haben, es herrscht die Poly­gamie. Die Frau hat dem Mann zu dienen, unter­würfig und hörig zu sein. Frauen erben nur die Hälfte gegenüber Männern.
Ver­fas­sungs­rechtlich ist fest­stellbar, dass sich der Islam nicht auf Art. 4 Grund­gesetz (GG) berufen kann, weil er die UN-Men­schen­rechts­kon­ven­tionen nicht aner­kennt und auch nicht unter­schrieb, was aber die Grundlage wäre. Statt­dessen legten sich die isla­mi­schen Staaten mit der „Kairoer Erklärung der Men­schen­rechte im Islam“ von 1990 eine eigene isla­mische Scharia-kom­pa­tible Men­schen­rechts­er­klärung zu, die in weiten Teil nicht kom­pa­tibel mit der der UN ist und mithin auch nicht mit unserem GG, unseren Gesetzen und Grundwerten.
Abschließend darf nicht uner­wähnt bleiben, dass die alles umfas­sende Gesell­schafts- und Rechts­ordnung im Islam, die Scharia, in weiten Teilen inhaltlich und wer­te­be­zogen dia­metral ent­ge­gen­ge­setzt zu unserem GG und zu unseren Gesetzen steht und anti­de­mo­kra­tisch ist.
Bei einer engen und strengen ver­fas­sungs­recht­lichen Aus­legung müsste der Islam in Deutschland nicht nur m.E. als ver­fas­sungs- und demo­kra­tie­feind­liche Ideo­logie ver­boten werden.
Aus den vor­ge­nannten Gründen kann, nein darf der Islam nicht zu Deutschland gehören. Muslime hin­gegen können zu Deutschland gehören, wenn sie unsere frei­heitlich demo­kra­tische Grund­ordnung bedin­gungslos akzep­tierten und diese Grund­ordnung nach­weislich über die Regeln des Islam, des Koran und besonders über die der Scharia stellen. Die Scharia aber ist –wie gesagt- untrennbar mit dem Islam verbunden.
Sehr geehrter Herr Minis­ter­prä­sident Laschet, es war meine Absicht, Ihnen mit den vor­ste­henden Aus­füh­rungen in Kürze ein paar sach­liche Argu­mente und detail­lierte Infor­ma­tionen zum The­men­komplex Islam in Deutschland zu liefern.
Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben!
Mit freund­lichen Grüßen, Georg Vendel *)
 


*) Voller Name und Anschrift sind der Redaktion bekannt.
Quelle: conservo.wordpress.com