Fall für die Augs­burger Pup­pen­kiste: Äthio­pierin prellt Steu­er­zahler um 145.000 Euro – Ver­fahren ausgesetzt

„Wir riefen Flücht­linge und bekamen Fach­kräfte für’s Aus­plündern der Sozi­al­systeme“, kon­sta­tierte Rhe­torik-Titan Dr. Gott­fried Curio am Don­nerstag vor dem Bun­destag unter Schnapp­at­mungs­an­fällen von Bündnis90/Die Irren.
(Von Max Thomas)
Einer von hun­dert­tau­senden dafür exem­pla­ri­scher Sozi­al­be­trugs-Ein­zel­fällen der vom kruden Mer­kel­regime impor­tierten „Fach­kräfte“ wurde am Mittwoch von Richter Dominik Wagner vor dem Amts­ge­richt Augsburg für Monate aus­ge­setzt: Die hoch­schwangere Ange­klagte war vor dem Gerichtssaal weinend zusam­men­ge­brochen und das Gericht fiel darauf in üblicher „kul­tur­sen­sibler Dhim­mitude“ herein.
Die Augs­burger Pup­pen­kiste – dreiste Drei­ßig­jährige kam ins „Kin­derheim“
Hane­büchen! Jah­relang soll die 32-jährige Äthio­pierin in Schwaben als angeb­liche Jugend­liche in einem Kin­derheim gelebt haben. Nun sollte ihr wegen Betrugs in Höhe von 145.000 Euro der Prozess gemacht werden. Doch es kam anders.
Nachdem die im siebten Monat schwangere Frau kurz vor dem Gerichtssaal weinend zusam­men­ge­brochen war, setzte das Amts­ge­richt Augsburg das Ver­fahren für die nächsten Monate aus. Es sei „der Ange­klagten nicht zumutbar“, erklärte Richter Dominik Wagner in huma­ni­tärer Sub-Mission. Zuvor hatte er noch salo­mo­nisch* ver­sucht, hinter ver­schlos­senen Türen mit dem Black-Magic-Jung­brunnen-Gold­stück, ihren steu­er­fi­nan­zierten Migra­tions-Anwälten und der Staats­an­walt­schaft eine Einigung über ein Strafmaß zu erzielen. Dabei stand selbst­redend eine gelinde Bewäh­rungs­strafe für die „mut­maß­liche Betrü­gerin“ im Raum – es ging ja lediglich um 145.000 € ergau­nerte Steu­ergeld-Leis­tungen. Doch das bunte Strafmaß-Basar-Gescha­chere scheiterte.
„Schwangere Äthio­pierin bricht zusammen“ – so wie der Rechtsstaat
„Schwangere Äthio­pierin bricht zusammen“ berichtete die Augs­burger All­ge­meine – so wie der Rechts­staat an seiner migra­ti­ons­se­ligen Zwei­klassen-Justiz. Laut Anklage war die heute 32 Jahre alte Frau Ende 2012 mit „einem Visum“ (?) nach Deutschland ein­ge­reist. Dann soll sie sich elf Jahre jünger gemacht haben. Das ist bei Frauen an und für sich keine Straftat, sondern oft „ver­kehrs­mäßige Übung“.
Aller­dings hatte sich die schwarze Perle mit fal­schen Per­so­nalien als „unbe­gleitete Jugend­liche (MUFL) auf der Flucht“ aus­ge­geben. Ein jed­weder Altertest erfolgte grob fahr­lässig oder vor­sätzlich nicht durch die baye­ri­schen Behörden – dieser hätte zu 95 Prozent Klarheit über den Alters­betrug ver­schafft. Die Mit­drei­ßi­gerin wurde in Folge dessen von der Stadt München in Nörd­lingen, Nord­schwaben, „in einem Kin­derheim“ untergebracht.
Durch die teure Heim­un­ter­bringung des „15-Jäh­rigen Kindes“ und die spätere soge­nannte Voll­jäh­ri­gen­hilfe ent­standen den deut­schen Steu­er­pflich­tigen jah­relang immense Kosten. Tat­sächlich hätte die Frau laut Staats­an­walt­schaft in dieser Zeit nur Anspruch auf wesentlich geringere Sozi­al­leis­tungen für Erwachsene gehabt. Die Afri­ka­nerin wurde letztlich wegen „ein­fachen Betrugs“ in Berei­che­rungs­ab­sicht von 145.000 € nach § 263 StGB angeklagt.
Äthiopier – Anwalts Lieblinge
Ihre steu­er­fi­nan­zierte Advo­katen aus der Pro-Asyl­in­dustrie, Maja von Oet­tingen und Jörg Seubert, ließen offen, ob es in einem spä­teren Ver­fahren sogar eine Aussage der Frau geben würde. „Das ist eine extrem hohe Zahl“, erklärte auch Thomas Ober­häuser, Vor­sit­zender des geschäfts­füh­renden Aus­schusses der Arbeits­ge­mein­schaft Migra­ti­ons­recht beim Deut­schen Anwalt­verein, zu der auf­ge­ru­fenen Scha­dens­summe. Der Sozi­al­be­trugs-Experte geht aller­dings davon aus, „dass es sehr wenige Gerichts­fälle dieser Art gibt“. Wenn er sich da einmal nicht täuscht: Die Zahl der Sozi­al­be­trugs-Migranten geht fak­tisch in die Hun­dert­tau­sende – denn jeder zweite Asyl­su­chende „schummelt“ nach neu­esten Zahlen bei der Alters­angabe, oder wird von der Pro-Asyl-Industrie dazu exakt angeleitet.
Die Augs­burger All­ge­meine berichtet mit­leidsvoll-sub­missiv über die Steu­er­mit­tel­be­trü­gerin:
„Die junge Frau sitzt geknickt neben ihrem Dol­met­scher, links und rechts von den beiden haben die Ver­tei­diger Maja von Oet­tingen und Jörg Seubert Platz genommen. Als Richter Dominik Wagner die ersten Worte in Richtung der Ange­klagten spricht, kommen der Frau bereits die Tränen. Sie sitzt wegen Sozi­al­be­trugs auf der Ankla­gebank des Augs­burger Amts­ge­richts. Die Summe erscheint immens hoch.
Der aus Äthiopien stam­menden Frau wird vor­ge­worfen, der Stadt München und dem Land­ratsamt Donau-Ries unter Angabe fal­scher Daten einen Schaden von ins­gesamt gut 145.000 Euro zugefügt zu haben. Auf­grund ihrer Schwan­ger­schaft und ihres psy­chi­schen Zustandes sei es der Frau nicht zumutbar, die Ver­handlung fort­zu­führen, ent­schied der Richter“.
Das Schlar-affen-Land
Im November 2012 kam die in Addis Abeba geborene Negativ-Berei­cherin der deut­schen Sozi­al­systeme auf legalem Weg ins „Schlar-affen-land Deut­scheland“ und fühlte sich darin wohl. Ihr Auf­ent­halts­visum war zunächst bis Januar 2013 befristet. Im Dezember dann tauchte die Frau plötzlich unter, meldete sich später mit fal­schem Namen bei den Behörden und gab an, im März 1997 geboren zu sein. Sie wäre zum Zeit­punkt der Meldung also noch nicht einmal 16 Jahre alt gewesen. Durch Unter­stützung aus dem Jugend­hil­fe­verbund bekam sie Heim­erziehung und Auf­wen­dungen in Höhe von über 50.000 Euro, anstatt der rund 6.000 Euro, die ihr bei Angabe des wahren Alters zuge­standen hätten. Diesen Schaden haben die Mün­chener Gewer­be­steu­er­zah­lenden jetzt zu tragen.
Noch schwer­wie­gender ist die Summe, die der Land­kreis Donau-Ries für die ver­meintlich Min­der­jährige auf­brachte. Bis zur Voll­jäh­rigkeit waren es knapp 70.000 Euro, danach noch weitere 54.000. Zuge­standen hätten ihr in diesem Zeitraum knapp 22.000 Euro. Warum sie sich elf Jahre jünger aus­ge­geben hatte, kam im Prozess nicht zur Sprache. „Ihre Man­dantin hatte es sich dann anders überlegt“, sagte Asyl­an­wältin Freifau von (S)Oettingen – aller­dings nicht das Spatzl vom Monaco-Franze, sondern eher von Günter Burkhardt!
Labile Schwan­ger­schafts-Psy­chose
Nachdem das Gespräch zwi­schen allen Par­teien gescheitert war, zog sich die hoch­schwangere Ange­klagte mit „ihren“ beiden steu­ergeld-bezahlten „Ver­tei­digern“ und ihrem steu­ergeld-bezahlten Dol­met­scher zu einer erneuten Beratung zurück. Als diese beendet schien, brach die Frau plötzlich auf dem Flur des Augs­burger Jus­tiz­zen­trums unter Tränen zusammen und brauchte einige Zeit, um wieder zur Ruhe zu kommen. Zu diesem Zeit­punkt hatte der Augs­burger Richter Dominik Wagner aber bereits ent­schieden, den Prozess erst einmal für unbe­stimmte Zeit aus­zu­setzen. Einer­seits auf­grund ihrer Schwan­ger­schaft, ande­rer­seits „auf­grund ihrer labilen Psyche“.

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Prozess für unbe­stimmte Zeit ausgesetzt
„Das kann und will ich Ihnen nicht zumuten“, sagte der Richter zu der äthio­pisch-stäm­migen Ange­klagten im Namen des Volkes. Wie Asyl-Advokat Seubert erklärte, nehme seine Man­dantin regel­mäßig steu­er­fi­nan­zierte Psy­cho­pharmaka, während der Schwan­ger­schaft könne sie diese Medi­ka­mente aber nicht einnehmen.
Wann der Prozess gegen sie nun fort­ge­setzt wird, ist noch offen. „Ein halbes Jahr wird es min­destens dauern“, mut­maßte Richter Wagner. Die Augs­burger All­ge­meine in Umsied­lungs-dada­is­ti­scher Prosa:
„Kurz huschte der Ange­klagten ein zartes Lächeln über die Lippen. Sie schien erleichtert zu sein“.
Black Magic Women
* „Salo­mo­nisch“: Die äthio­pische Königin von Saba ist eine biblische Gestalt, die 1.000 vor Christus eine Reise zum Hof König Salomos unter­nommen hatte. Die Königin trug den Namen Mâkedâ und soll Salomon in ihren Bann gezogen haben. Dabei zeugte sie mit ihm Menelik, den Stamm­vater aller äthio­pi­schen Könige. Weiter heißt es, Menelik sei später selbst nach Jeru­salem gereist und habe von dort die Bun­deslade mit den beiden Tafeln der Zehn Gebote, einem Vor­läufer des obso­leten Deut­schen Straf­ge­setz­buches, nach Äthiopien ent­führt. Die Dynastie der „Salo­mo­niden“, die von 1270 bis 1975 über Äthiopien herrschte, führte sich auf diese Ver­bindung zwi­schen Makeda und Salomon zurück. Der letzte Kaiser Abes­si­niens, Haile Selassie, bezeichnete sich als 225. Nach­folger des Sohnes der Königin von Saba.
Außer im Alten Tes­tament erscheint die anmutige Äthio­pierin natürlich auch im Koran und in prak­tisch allen äthio­pi­schen Legenden – die bis heute auch in Augs­burger Gerichts­sälen großen Anklang finden. Augs­burger Pup­pen­kiste halt.
König Urmel, über­nehmen Sie – Öff-Öff!
 

Quelle: PI-News.net