Ein schmerzlicher Schlag für Monsanto. Ein hohes indisches Gericht hat erklärt, dass die Patentierung von Saatgut unzulässig ist, berichtet die Webseite asia-pacificresearch.com.
In einem juristischen Schlag gegen Monsanto weigerte sich Indiens Oberster Gerichtshof am Montag, das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Delhi aufzuheben, wonach der Saatgut-Riese keine Patente für Bollgard und Bollgard II, seine genetisch veränderten Baumwollsamen, in dem Land geltend machen kann. Monsanto führte seine GM-Technologie 1995 erstmals in Indien ein. Heute sind mehr als 90 Prozent der Baumwollernte des Landes genetisch verändert.
Unter Berufung auf das indische Patentgesetz aus dem Jahr 1970 entschied der Oberste Gerichtshof in Delhi letzten Monat, dass Pflanzensorten und Saatgut nicht patentiert werden können.
Aufgrund des Urteils wurden Monsantos Ansprüche gegen Nuzivedu Seeds auf unbezahlte Lizenzgebühren erlassen, da seine Patente nach indischem Recht ungültig sind. Lizenzgebühren werden jetzt von der Regierung entschieden. Nuzivedu Seeds ist ein indisches Agrarunternehmen, das insbesondere Saatgut vermarktet und indischen Bauern seit mehr als vier Jahrzehnten gedient hat.
Die indische Umweltschützerin Vandana Shiva, die für ihr hartes Engagement gegen Firmenpatente auf Saatgut bekannt ist, nannte die Entscheidung des obersten Gerichtshofs einen “grossen Sieg.”
Quellen: Schweiz Magazin