By Herzi Pinki - Own work, CC BY-SA 4.0, Link

Indien: Monsanto darf Saatgut nicht patentieren

Ein schmerz­licher Schlag für Monsanto. Ein hohes indi­sches Gericht hat erklärt, dass die Paten­tierung von Saatgut unzu­lässig ist, berichtet die Web­seite asia-pacificresearch.com.
In einem juris­ti­schen Schlag gegen Monsanto wei­gerte sich Indiens Oberster Gerichtshof am Montag, das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Delhi auf­zu­heben, wonach der Saatgut-Riese keine Patente für Bollgard und Bollgard II, seine gene­tisch ver­än­derten Baum­woll­samen, in dem Land geltend machen kann. Monsanto führte seine GM-Tech­no­logie 1995 erstmals in Indien ein. Heute sind mehr als 90 Prozent der Baum­woll­ernte des Landes gene­tisch verändert.
Unter Berufung auf das indische Patent­gesetz aus dem Jahr 1970 ent­schied der Oberste Gerichtshof in Delhi letzten Monat, dass Pflan­zen­sorten und Saatgut nicht paten­tiert werden können.
Auf­grund des Urteils wurden Mons­antos Ansprüche gegen Nuzivedu Seeds auf unbe­zahlte Lizenz­ge­bühren erlassen, da seine Patente nach indi­schem Recht ungültig sind. Lizenz­ge­bühren werden jetzt von der Regierung ent­schieden. Nuzivedu Seeds ist ein indi­sches Agrar­un­ter­nehmen, das ins­be­sondere Saatgut ver­marktet und indi­schen Bauern seit mehr als vier Jahr­zehnten gedient hat.
Die indische Umwelt­schüt­zerin Vandana Shiva, die für ihr hartes Enga­gement gegen Fir­men­pa­tente auf Saatgut bekannt ist, nannte die Ent­scheidung des obersten Gerichtshofs einen “grossen Sieg.”
 


Quellen: Schweiz Magazin