Geistig behinderter Mensch mit Down-Syndrom (links) spielt Karten mit seinem Pfleger (rechts)

SPD und CDU einigen sich auf Wahl­recht für Men­schen mit geis­tiger Behinderung

Union und SPD haben in ihrem Koali­ti­ons­vertrag ver­einbart, sich für ein “inklu­sives Wahl­recht” ein­zu­setzen. Ziel sei, dass die Betrof­fenen zur Euro­pawahl im Mai 2019 ihre Stimme abgeben könnten.
Union und SPD wollen im Herbst eine umstrittene Passage aus dem Wahl­recht streichen, die mehr als 80.000 Men­schen mit geis­tiger Behin­derung in Deutschland die Teil­nahme an Bun­destags- und Euro­pa­wahlen ver­wehrt. Darauf ver­stän­digten sich die Innen­ex­perten der Koali­ti­ons­frak­tionen Ende Juni bei ihrer regel­mä­ßigen Runde mit Bun­des­in­nen­mi­nister Horst See­hofer (CSU), schreibt das „Han­dels­blatt“ (Don­ners­tag­ausgabe) unter Berufung auf Teil­nehmer. Auch See­hofer habe seine Unter­stützung für eine Reform signalisiert.
Einen eigenen Gesetz­entwurf will das Innen­mi­nis­terium nicht vor­legen, da Wahl­rechts­än­de­rungen tra­di­tionell Sache des Bun­destags sind. Über den Sommer soll See­hofers Haus dem Ver­nehmen nach aber eine For­mu­lie­rungs­hilfe für einen Entwurf erar­beiten, den Union und SPD dann in das Par­lament ein­bringen könnten. Der Wahl­rechts­aus­schluss betrifft gut 81.000 Men­schen, denen wegen einer geis­tigen Beein­träch­tigung ein Betreuer in allen Ange­le­gen­heiten zur Seite gestellt ist. „Es ist höchste Zeit, dass auch alle Men­schen mit geis­tiger Behin­derung wählen können“, sagte Burkhard Lischka, innen­po­li­ti­scher Sprecher der SPD-Bun­des­tags­fraktion, dem „Han­dels­blatt“. Ziel sei, dass die Betrof­fenen zur Euro­pawahl im Mai 2019 ihre Stimme abgeben könnten. Aus der Uni­ons­fraktion hieß es, man stehe einer ent­spre­chenden Änderung des Wahl­ge­setzes wohl­wollend gegenüber. Über die kon­krete Aus­ge­staltung bestehe aber noch Bera­tungs­bedarf mit der SPD. Aus­klammern will die Große Koalition bei der Reform rund 3.300 schuld­un­fähige Straf­täter, die sich in einem psych­ia­tri­schen Kran­kenhaus befinden und ihr Wahl­recht ver­loren haben. Union und SPD haben in ihrem Koali­ti­ons­vertrag ver­einbart, sich für ein „inklu­sives Wahl­recht“ ein­zu­setzen. Die SPD-Sozi­al­po­li­ti­kerin Kerstin Tack for­derte, dass auch alle Bun­des­länder in ihren Wahl­ge­setzen Behin­derten mit Voll­be­treuung die Stimm­abgabe bei Landtags- und Kom­mu­nal­wahlen ermög­lichen müssten. „Daneben sind unter­stüt­zende Maß­nahmen wie Wahl­in­for­ma­tionen in ein­facher Sprache oder bar­rie­re­freie Zugänge zu Wahl­lo­kalen nötig“, sagte Tack dem „Han­dels­blatt“ (Don­ners­tag­ausgabe).
 


Quelle: Epochtimes