Hin­ter­gründe: “Abge­sagter” Moscheebau in Kaufbeuren

Mitt­ler­weile wurden auf der Seite „Die Unbe­stech­lichen“ mehrere Berichte über die Abstimmung in Kauf­beuren bezüglich des Moschee-Neubaus ver­öf­fent­licht. In allen Berichten hieß es, die Kauf­beurer hätten sich gegen den Bau einer Moschee aus­ge­sprochen. Ich möchte an dieser Stelle berich­tigen, dass die Kauf­beurer nur über die Vergabe eines Grund­stücks abge­stimmt haben. Es ging bei dem Bür­ger­ent­scheid am 22.07.2018 nicht darum, ob in Kauf­beuren eine Moschee gebaut werden darf oder nicht. Übrigens gibt es bereits zwei Moscheen[1] in Kauf­beuren, die „Kauf­beuren Camii“ in der Augs­burger Str. 15 und „Ulu Camii“, eine DITIB-Moschee, in der Dan­ziger Str. 9. Nein, bei der Abstimmung ging es lediglich darum, ob die Bevöl­kerung ein­ver­standen ist, wenn die Stadt hierfür ein Grund­stück „zur Ver­fügung stellt“[2]. Der Wortlaut des Stimm­zettels für den Bür­ger­ent­scheid am 22.07.2018 lautete ent­spre­chend: „Sind Sie gegen die Vergabe eines Grund­stücks der Stadt Kauf­beuren im Gewer­be­gebiet ‚Untere Au‘ zum Bau einer Moschee an den Tür­kisch Isla­mi­schen Kul­tur­verein e.V. – DITIB?“[3]. Die Stadt Kauf­beuren wollte der Islam­ge­meinde für diesen Moschee-Neubau nämlich ein Grund­stück „per Erb­pacht“ zur Ver­fügung stellen, wobei ver­mutlich Erb­bau­recht gemeint war. Das bedeutet, dass jemand „meist gegen Zahlung eines regel­mä­ßigen soge­nannten Erb­bau­zinses“[4] das Recht hat, auf einem „Grund­stück ein Bauwerk zu errichten …“. Das Grund­stück bleibt trotzdem Eigentum des Erb­bau­recht­gebers, in diesem Falle der Stadt Kaufbeuren.
Diese Abstimmung bezog sich demnach nicht darauf, ob in Kauf­beuren eine Moschee gebaut werden darf, sondern es ging lediglich darum, ob die Bürger damit ein­ver­standen sind, dass die Stadt hierfür ein Grund­stück per Erb­bau­recht zur Ver­fügung stellt. Und die Kauf­beurer haben mit einer Stim­men­mehrheit von 59,6 % dafür gestimmt, dass sie dagegen sind. Man kann jetzt spe­ku­lieren, wie viele von diesen knapp 60 % wirk­liche Moschee­gegner waren und wie viele einfach nicht ein­ge­sehen haben, dass eine isla­mische Gemeinde nur einen Erb­bauzins bezahlen muss, während jeder andere Bauherr sein Grund­stück in diesem Gewer­be­gebiet erwerben muss. Bei einer Grund­stücks­größe von ca. 5.000 m² und einem Preis von 42 €/m² handelt es sich hier immerhin um ca. 210.000 € zuzüglich Erschlie­ßungs­kosten. Auch wenn sich diese Frage im Nach­hinein nicht klären lässt, so finde ich es doch beach­tenswert, dass die Bevöl­kerung sich hier ein­ge­mischt hat, weil die Stadt etwas ent­schieden hat, womit das Volk nicht ein­ver­standen war. Insofern „Hut ab“ vor den Kauf­beurern. Sie haben gezeigt, dass sich Mut und Enga­gement lohnt, wenn sie mit der Ent­scheidung der Stadträte nicht ein­ver­standen sind, denn sie haben nun das erreicht, was die Mehrheit wollte. Dies­be­züglich könnte sich die Bevöl­kerung des Landes/Staates/Bundes/der EU (was auch immer) ein Bei­spiel nehmen.
Durch diesen Ent­scheid kann natürlich nicht ver­hindert werden, dass die DITIB-Gemeinde ein anderes Grund­stück in Kauf­beuren erwirbt und dort eine Moschee baut. Ob das Volk dann noch Ein­fluss nehmen kann, muss man abwarten.
 
Machen Sie´s gut!
Ihre Gabriele Schuster-Haslinger
 
https://dieunbestechlichen.com/2018/07/kaufbeuren-spd-stadtraetin-weint-vor-laufender-kamera-keine-moscheeee/


[1] Moschee­suche [Online] 05.02.2018 [Zitat vom 14.08.2018] https://www.moscheesuche.de/moschee/stadt/Kaufbeuren/8467
[2] BR [Online] 21.11.2017 [Zitat vom 14.08.2018] https://www.br.de/nachricht/schwaben/inhalt/entscheidung-ueber-grundstueck-fuer-neue-moschee-100.html
[3] Kreisbote [Online] 21.07.2018 [Zitat vom 14.08.2018] https://www.kreisbote.de/lokales/kaufbeuren/sonntag-buergerentscheid-wichtigsten-fragen-antworten-zusammengefasst-10046581.html
[4] Wiki­pedia [Online] 18.03.2018 [Zitat vom 14.08.2018] https://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht