Von den deut­schen Medien unbe­achtet: Ver­lässt Russland den Euro­parat, und wie kam es dazu?

Nur am Rande findet in den deut­schen Medien ein Thema statt, das eigentlich sehr wichtig ist. Es geht um den Euro­parat und seinen Streit mit Russland. Davon haben die wenigsten in Deutschland je gehört, obwohl das Thema dem­nächst hohe Wellen schlagen dürfte. 
(Von Thomas Röper)
Der Euro­parat hat nichts mit der EU zu tun, er ist ein zwi­schen­staat­liches, schon 1949 gegrün­detes Gremium mit 47 Mit­glieds­staaten, das sich für Men­schen­rechte und Rechts­staat­lichkeit ein­setzt. Der Euro­päische Gerichtshof für Men­schen­rechte gehört zum Bei­spiel zum Euro­parat und nicht etwa zur EU. Es handelt sich also um eine durchaus wichtige Organisation.
Im Zuge der Ukraine-Krise 2014 wurde Russland im Euro­parat das Stimm­recht ent­zogen, ein ein­ma­liger Vorgang in der Geschichte des Euro­pa­rates. Darüber kann man unter­schied­licher Meinung sein, ich möchte die dama­ligen Ereig­nisse an dieser Stelle nicht the­ma­ti­sieren, wer sich dafür inter­es­siert, findet dazu alle Details in meinem umfang­reichen Buch über die Ukraine-Krise, aus dem ich auch Lese­proben hier ver­öf­fent­licht habe, wie zum Bei­spiel dieses Kapitel über die Todes­shüsse vom Maidan.
Russland ist aber einer der größten Bei­trags­zahler des Euro­pa­rates, sein Anteil lag bei ca. 10 Prozent des Gesamt­budgets. Nachdem alle Pro­teste Russ­lands über die Beschneidung seiner Rechte kein Ergebnis gebracht haben, hat Russland 2017 die Zah­lungen ein­ge­stellt und mit­ge­teilt, diese erst wieder auf­zu­nehmen, wenn zwei Bedin­gungen erfüllt sind: Erstens Russland bekommt alle seine Rechte zurück und zweitens der Euro­parat ändert seine Sta­tuten so, dass sich ein solcher ein­sei­tiger Entzug der Rechte eines Mit­gliedes nicht wie­der­holen kann.
Nach den Regeln des Euro­pa­rates drohen Russland nun wegen der Nicht­zahlung der Bei­träge weitere Sank­tionen bis hin zum Aus­schluss aus dem Gremium. Das aller­dings will auch kaum jemand, denn das würde zum Bei­spiel bedeuten, dass Russland auch dem Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte und anderen Orga­ni­sa­tionen nicht untersteht.
Außerdem hat die Ein­stellung der Zah­lungen durch Russland den Rat in eine finan­zielle Krise gestürzt. In einer der wenigen Mel­dungen über dieses Thema in der deutsch­spra­chigen Presse konnte man im Januar in der Neuen Züricher Zeitung lesen:
„Gleich­zeitig ist der Euro­parat in hohem Masse von Zah­lungen aus Moskau abhängig. Moskau hatte als grosser Bei­trags­zahler einst rund ein Zehntel des Euro­parats-Budgets gestellt. Wegen des feh­lenden rus­si­schen Geldes ist die Orga­ni­sation in massive Finanznot geraten. Nun drohen gra­vie­rende Einschnitte.“

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Nun ist im Rat ein Streit darüber ent­brannt, wie es weiter gehen soll. Einige Länder, vor allem die Ukraine, würden Russland am liebsten ganz aus­schließen. Andere Länder, wie zum Bei­spiel Italien, würden Russland sein Stimm­recht am liebsten zurück­geben. Und eine große Mehrheit möchte am liebsten gar nichts ändern, Russland als recht­loses Mit­glied behalten und damit vor allem die rus­si­schen Bei­trags­zah­lungen sichern. Der Euro­parat hat kürzlich mit 105 gegen 30 Stimmen und bei 16 Ent­hal­tungen eine Reso­lution beschlossen, die Russland auf­fordert, wieder Dele­ga­tionen zu schicken, seine Mit­glied­schaft im Euro­parat zu erhalten und die Bei­träge zu bezahlen.
Russland aller­dings hat schon seit einiger Zeit auf­gehört, auch nur noch Dele­ga­tionen zu den Treffen des Rates zu schicken, solange diese zwar anreisen, aber nicht abstimmen dürfen. Russland hat seine Position klar gemacht und ist nicht bereit, diese zu ändern.
Nun droht im Extremfall der Aus­tritt bzw. Aus­schluss Russ­lands aus dem Europarat.
Zu diesem Thema gab es am Don­nerstag bei der wöchent­lichen Pres­se­kon­ferenz des rus­si­schen Außen­mi­nis­te­riums eine Frage an die Spre­cherin, die ich hier übersetze:
Frage: Im Mai läuft die Frist für Russland ab, seine Bei­träge an den Euro­parat zu zahlen. Man hört Mei­nungen, dass es möglich ist, dass wir diese Orga­ni­sation ver­lassen. Wie steht das Außen­mi­nis­terium zu dieser Frage? Ver­lässt Russland den Euro­parat? Wie werden sich Ihrer Meinung nach die Dinge entwickeln?
Antwort Maria Sacharova: Es geht nicht um die Position des Außen­mi­nis­te­riums, sondern um die Position unseres Landes. Es gibt inter­mi­nis­te­rielle Bera­tungen, um Lösungen für solch kom­plexe Fragen zu ent­wi­ckeln. Die Ent­scheidung über die Teil­nahme oder Nicht­teil­nahme oder über das Ein­frieren, Ver­längern oder die Akti­vierung der Mit­arbeit oder Mit­glied­schaft in inter­na­tio­nalen Struk­turen, trifft der Staat auf der Grundlage einer Minis­terien-über­grei­fenden Aus­ar­beitung und nicht das Außen­mi­nis­terium allein.
Was den Euro­parat betrifft, so ist unsere Position absolut klar, äußerst logisch und sehr einfach. Es geht um eine voll­ständige Mit­arbeit und um die Bei­träge, das sind erheb­liche Summen, die man für diese voll­ständige Betei­ligung leisten muss. Einer der Mit­glied­staaten des Euro­pa­rates for­mu­lierte „wun­derbar“, dass es die „Pflicht“ Russ­lands sei, an den Sit­zungen teil­zu­nehmen. Unsere „Pflicht“ an der Arbeit und an den Sit­zungen teil­zu­nehmen, können wir auch über YouTube erfüllen, dafür brauchen wir keine Mil­lio­nen­be­träge zu zahlen. Mil­lionen werden nicht dafür bezahlt, zuzu­schauen wie andere sich beraten, sondern für die voll­wertige Betei­ligung Russ­lands in Form von Stimm­abgabe, Arbeit an Doku­menten, Auswahl von Ver­tretern in bestimmten Struk­turen uns so weiter. Also dafür, dass die Orga­ni­sation funk­tio­niert und die rus­sische Dele­gation voll­wertig daran teil­nimmt. Das ist unsere ein­fache und klare Position. Aber die Situation, dass wir nur „Geld auf den Tisch legen und dann wieder gehen“, funk­tio­niert nicht mehr.
Ende der Übersetzung
Nun fragt man sich, warum dieses Thema in den deut­schen Medien so wenig Beachtung findet. Ich lasse mich hier mal auf eine Pro­gnose ein: Eine Auf­hebung der Ein­schrän­kungen Russ­lands wird wohl keine Mehrheit finden, da sich einige Länder zu wohl in ihrer anti-rus­si­schen Rolle fühlen.
Russland wird also wohl in den nächsten Wochen den Euro­parat ver­lassen. Und ich bin sicher, dass es dann viele Berichte in den deut­schen Medien geben wird, in denen die deut­schen Leser mit Schlag­zeilen wie „Rück­schlag für die Men­schen­rechte – Russland ver­lässt Euro­parat“ oder „Russland erkennt Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte nicht mehr an“, scho­ckiert werden. Aber die Vor­ge­schichte wird dann wie üblich weg­ge­lassen oder verdreht.
Die zu erwar­tende Sprach­re­gelung der Medien kann man bereits auf der Seite des deut­schen Außen­mi­nis­te­riums lesen:
„Seit 2017 ist Moskau mit seinen Bei­trags­zah­lungen in Verzug. Wenn die Bei­träge nicht bald beglichen werden, ver­liert das Land gemäß den Regeln der Orga­ni­sation wichtige Rechte zur Mit­be­stimmung. ‘Wir sehen mit Sorge, dass sich Russland vom Euro­parat immer weiter ent­fernt’, sagt Maas in Straßburg. Die Ent­fremdung zwi­schen Russland und der inter­na­tio­nalen Orga­ni­sation geht auf die völ­ker­rechts­widrige Annexion der Krim zurück. Die par­la­men­ta­rische Ver­sammlung des Euro­parats reagierte auf die illegale Invasion und entzog der rus­si­schen Dele­gation das Stimmrecht.“
Dass die Ver­ei­nigung von Russland und der Krim kei­neswegs gegen das Völ­ker­recht, sondern „nur“ gegen die ukrai­nische Ver­fassung ver­stoßen hat, Völ­ker­recht aber natio­nales Recht bricht, kann man im Westen nir­gends lesen. Trotzdem ist es wahr, und somit liegt kein Bruch des Völ­ker­rechts vor. Genauso wenig, wie bei den ein­sei­tigen Unab­hän­gig­keits­er­klä­rungen von Slo­wenien, Kroatien, Bosnien, Mon­te­negro, oder als dem Kosovo das Völ­ker­recht gebrochen wurde.
Das war zwar jah­relang eine Streit­frage unter Juristen, aber seit dem Urteil des Inter­na­tio­nalen Gerichts­hofes in Den Haag zum Kosovo von 2011 ist die Sache klar: Eine ein­seitige Unab­hän­gig­keits­er­klärung eines Lan­des­teils ver­stößt nicht gegen das Völ­ker­recht, auch wenn sie gegen die Gesetze oder Ver­fassung des Zen­tral­staates ver­stößt. Ein­deu­tiger hätte das nicht for­mu­liert werden können. Damit ist klar, dass die Unab­hän­gig­keits­er­klärung der Krim nicht gegen das Völ­ker­recht ver­stoßen hat und danach konnte die Krim als sou­ve­räner Staat frei wählen, ob sie ein unab­hän­giger Staat sein oder sich einem anderen Staat anschließen wollte. Da die Bewohner der Krim zu über 80% eth­nische Russen sind, ist es nicht ver­wun­derlich, dass sie zu Russland gehören wollten.
Das ändert aber nichts am Nar­rativ der west­lichen „Wer­te­ge­mein­schaft“, die die Unab­hän­gig­keits­er­klä­rungen in Jugo­slawien toll fand und diese sogar mit Bomben auf Belgrad unter­stützt hat, eine Unab­hän­gig­keits­er­klärung in der Ukraine aber blöd findet, weil damit kein Nato-Hafen auf der Krim ent­stehen kann. Um mehr geht es de facto bei der Krim-Frage für den Westen gar nicht. Man wollte Russ­lands Flotte aus dem Schwarzen Meer raus haben und die Nato-Flotte rein bringen. Dazu brauchte man die Hafen von Sevastopol.
Zu den Ent­wick­lungen auf der Krim 2014 habe ich eben­falls eine Lese­probe aus meinem Buch über die Krise von 2014 ver­öf­fent­licht, falls Sie sich für die Details, die Chro­no­logie und die völ­ker­recht­liche Betrachtung interessieren.
Und auch die For­mu­lierung für die Begründung, warum Russland im Euro­parat bleiben sollte, wird von deut­schen Außen­mi­nis­terium bereits vorgegeben:
„Es liegt im Interesse Deutsch­lands, dass Russland ein voll­wer­tiges Mit­glied im Euro­parat bleibt. Denn ein Aus­tritt wäre ein schwerer Schlag für den Men­schen­rechts­schutz in Russland. Darin liegt eine der wich­tigsten Funk­tionen des Euro­parats: Jeder Bürger eines Mit­glied­staates kann sich vor dem Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte Recht ver­schaffen. Für den Schutz der rus­si­schen Zivil­ge­sell­schaft spielt er eine bedeu­tende Rolle.“
In der Tat ist der Euro­päische Gerichtshof für Men­schen­rechte eine wichtige Insti­tution, was nicht nur für die Men­schen­rechte in Russland gilt, sondern in allen Mit­glieds­ländern. Auch Deutschland hat ja schon Pro­zesse vor dem Gerichtshof verloren.
Aber die Linie für die Medien ist damit vom Außen­mi­nis­terium vor­ge­geben. Und wir werden nun abwarten, wie wörtlich die Medien im Mai diese For­mu­lie­rungen über­nehmen werden, wenn die end­gültige Ent­scheidung über Russ­lands Mit­glied­schaft im Euro­parat fällt.
 

Thomas Röper — www.anti-spiegel.ru
Thomas Röper, Jahrgang 1971, hat als Experte für Ost­europa in ver­schie­denen Ver­si­che­rungs- und Finanz­dienst­leis­tungs­un­ter­nehmen in Ost­europa und Russland Vor­stands- und Auf­sichts­rats­po­si­tionen bekleidet, bevor er sich ent­schloss, sich als unab­hän­giger Unter­neh­mens­be­rater in seiner Wahl­heimat St. Petersburg nie­der­zu­lassen. Er lebt ins­gesamt über 15 Jahre in Russland und betreibt die Seite  www.anti-spiegel.ru. Die Schwer­punkte seiner medi­en­kri­ti­schen Arbeit sind das (mediale) Russ­landbild in Deutschland, Kritik an der Bericht­erstattung west­licher Medien im All­ge­meinen und die Themen (Geo-)Politik und Wirtschaft.
Thomas Röper ist Autor des Buches „Vla­dimir Putin: Seht Ihr, was Ihr ange­richtet habt?“