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Schü­lerin (18) mitten in München vergewaltigt

Das Ver­brechen ereignete sich in der Nacht von Samstag auf Sonntag, den 20. Oktober. Nach einer Party im Rathaus in der Innen­stadt war eine 18-jährige Münchner Schü­lerin kurz vor 2 Uhr im Herzog-Wilhelm-Park unterwegs, als sie mit einem ca. 30-jäh­rigen Mann ins Gespräch kam. Dieser war zunächst aus­ge­sprochen nett zu der jungen Frau. Doch das sollte sich schnell ändern.

Zuerst noch ganz freundlich, doch dann folgt auf die Ablehnung der Annä­he­rungs­ver­suche sofort eine Körperverletzung

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Die Polizei München beschreibt den Sach­verhalt wie folgt: Nachdem die beiden also mit­ein­ander ins Gespräch gekommen waren, bekam die Schü­lerin nach ihrem Par­ty­besuch plötzlich großen Durst, hatte aber kein Geld mehr dabei. Dar­aufhin habe der Mann ihr ange­boten, dass er ihr doch bei einer Tank­stelle um die Ecke etwas zu trinken kaufen könne.

Zunächst habe er gemeint, sie solle solange auf ihn warten. Doch dann fing er sogleich an, sie küssen zu wollen und ihr unter das T‑Shirt zu fassen. Schließlich ver­suchte er sogar, ihre Hose zu öffnen. Die 18-Jährige wollte das alles aber gar nicht und reagierte dem­entspre­chend ablehnend, zeigt ihm klar, dass sie das nicht wolle. Dar­aufhin schlug ihr der Mann sofort und völlig unver­mittelt ins Gesicht. Doch bei dieser Kör­per­ver­letzung sollte es nicht bleiben. Was nun folgte, war noch weit schlimmer.

Schließlich ver­ge­waltigt der Mann die Schü­lerin, die laut auf­schreit, sodass Pas­santen auf­merksam werden
Denn nun zog der Täter dem Mädchen die Hose mit Gewalt bis zu den Knien her­unter. Anschließend ver­ge­wal­tigte er die Schü­lerin. Die dabei aus­geübte Gewalt war so heftig, dass 18-Jährige vor Schmerzen laut auf­schrie. Jetzt wurden endlich Pas­santen auf das Ver­brechen auf­merksam. Dar­aufhin ergriff der Täter die Flucht. Die Zeugen alar­mierten dann wenig später Polizei und Ret­tungs­dienst. Die junge Frau wurde mit dem Ret­tungs­wagen ins Kran­kenhaus eingeliefert.

Sofort machten sich mehr als 20 Strei­fen­wagen auf die Suche nach dem Ver­ge­wal­tiger. Zunächst noch ohne Erfolg. Der Täter konnte in der Nacht und auch am Sonntag noch nicht dingfest gemacht werden. Die Polizei konnte aber zum Glück Video­auf­zeich­nungen vom Bereich um den Tatort sicher­stellen, die im wei­teren Verlauf gezielt ein­ge­setzt werden konnten, um nach dem Täter zu fahnden. Denn ein Über­wa­chungs­video, auf welchem der Ver­ge­wal­tiger wohl zu erkennen war, lie­ferte wert­volle Hin­weise. Ja mehr noch: die Ermittler erkannten darauf den Ver­däch­tigen. Und dieser Mann war der Polizei kein Unbekannter.

Bei dem Ver­däch­tigen handelt es sich um einen (auch wegen sexu­ellen Miss­brauchs) bereits poli­zei­be­kannten afgha­ni­schen Flüchtling

Bei dem Mann handelt es sich nämlich um einen (angeblich) 29-jäh­rigen Afghanen. Dieser befindet sich seit 2015 in Deutschland. Er gilt als aner­kannter „Flüchtling“. Einen festen Wohnsitz hat der Afghane nicht und er ist in den vier Jahren seit er im Lande ist, bereits mehrfach poli­zeilich auf­ge­fallen, zum einen wegen (wohl meh­reren) Dro­gen­de­likten, zum anderen wegen sexu­ellen Miss­brauchs!

Als der poli­zei­be­kannte „Flüchtling“ dann am Mon­tag­nach­mittag zur Poli­zei­in­spektion kam – wegen einer Melde-Auflage muss er dort regel­mäßig vor­stellig werden -, war­teten die Ermittler schon auf ihn. Dank der Video­auf­nahmen und seiner vor­he­rigen Delikte wusste man, wer der Mann auf den Bildern war. Zivil­be­amten nahmen den Afghanen sofort vor­läufig fest und über­führten ihn in eine Haft­an­stalt. Der Ermitt­lungs­richter erließ einen Haft­befehl. Der Mann sitzt in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt München (Sta­delheim). Die Polizei hat inzwi­schen die Ermitt­lungen wegen der Ver­ge­wal­tigung aufgenommen.

Außerhalb Afrikas die höchste Fer­ti­li­tätsrate weltweit
Afgha­nistan hat, so schätzt man, ca. 35 Mil­lionen Ein­wohner. 80 Prozent der Bevöl­kerung leben auf dem Land, nur 20 Prozent in den Städten. Die Bevöl­kerung des Landes fühlt sich einer Vielzahl eth­ni­scher Gruppen und Stämme zuge­hörig. In Afgha­nistan werden etwa 49 Sprachen und über 200 ver­schiedene Dia­lekte gesprochen.
Afgha­nistan hat eine der jüngsten und am schnellsten wach­senden Bevöl­ke­rungen weltweit. 1950 betrug die Zahl der Bevöl­kerung gerade einmal 7,7 Mil­lionen. Innerhalb von weniger als 70 Jahren ist sie trotz meh­rerer Kriege fast auf das Fünf­fache ange­stiegen (Gebur­tend­schihad). Bis 2050 wird das Land vor­aus­sichtlich ca. 61 Mil­lionen Ein­wohner haben, also mehr als Deutschland heute an indi­gener Bevöl­kerung. Dies dürfte die begrenzten Res­sourcen Afgha­ni­stans stark belasten.
Von 1950 bis 2000 lag die Fer­ti­li­tätsrate stets bei 745 bis 765 Kindern pro 100 Frauen. 2015 lag sie noch immer bei ca. 500 Kindern. Dies dürfte auch der tiefere Grund sein, warum sowohl die Super­macht Sowjet­union als auch die USA in Afgha­nistan beide schei­terten und resi­gniert wieder abzogen. Außerhalb Afrikas ist Afgha­nistan das Land mit der höchsten Fer­ti­lität weltweit!
2018 lebten in Deutschland bereits mehr als 257.000 Afghanen
Über 99,9 Prozent der afgha­ni­schen Bevöl­kerung sind Muslime, davon etwa vier Fünftel meist hana­fi­tische Sun­niten und ein Fünftel ima­mi­tische Schiiten. Der Islam ist über die Jahr­hun­derte hinweg von den Afghanen sehr kon­ser­vativ aus­gelegt worden, wobei das Stam­mes­recht der Pasch­tunen eine Rolle spielte. 2018 lebten in Deutschland bereits mehr als 257.000 Afghanen. Innerhalb von nur vier Jahren hat sich ihre Zahl mehr als ver­drei­facht (3,4), in nur acht Jahren mehr als verfünfacht.

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Die Men­schen­rechtslage in Afgha­nistan gilt nach wie vor und trotz all der Bemü­hungen von außen in den letzten Jahr­zehnten als aus­ge­sprochen schlecht. Amnesty Inter­na­tional doku­men­tierte in zahl­reichen Haft­ein­rich­tungen in Afgha­nistan Folter und Miss­hand­lungen. Jour­na­listen werden fest­ge­nommen, geschlagen, bis­weilen sogar getötet. Die Todes­strafe wird noch immer noch voll­zogen. Viele Kinder werden in Afgha­nistan zwangs­ver­hei­ratet, häus­liche Gewalt ist weit ver­breitet. Und wei­terhin gibt es Kin­des­miss­hand­lungen und sexu­ellen Miss­brauch von Kindern etwa durch die Praktik von Bacha bazi.
Kin­der­pro­sti­tution und skla­ven­artige Zustände in Afghanistan
Bacha bazi ist eine prak­ti­zierte Form der Kin­der­pro­sti­tution mit viel­fäl­tigen Aus­prä­gungen. Während der Herr­schaft der Taliban von 1996 bis 2001 wurde Bacha bazi streng bestraft und ver­schwand aus der Öffent­lichkeit. Beim namens­ge­benden „Kna­ben­spiel“ tanzt und singt ein Junge (Bacha) in Frau­en­kleidern vor einer Gruppe von Männern. Der Junge zeigt sich den Männern mit Zärt­lich­keiten gefällig, in vielen Fällen kommt es zu sexu­ellen Handlungen.
Bachas, die meist zwi­schen zwölf und 16 Jahre alt sind, müssen meist ver­hei­ra­teten Männern dienen und sie sexuell befrie­digen. Sie wohnen über­wiegend in ihrer Familie und zeigen sich mög­lichst oft in der Umgebung eines Mannes von geho­bener sozialer Stellung, von dem sie Geschenke und Geld erhalten. Für die Männer stellt ihr Bacha ein Sta­tus­symbol dar; für die meist aus armen Familien stam­menden Jungen bedeutet die Beziehung zu einem Mann in erster Linie die einzige Einkommensquelle.
Daneben gibt es Jungen, die ihren Eltern abge­kauft werden und die in einem skla­ve­rei­ähn­lichen Ver­hältnis bei einem Zuhälter leben. Bachas in diesem kri­mi­nellen Milieu werden zur gewerbs­mä­ßigen Kin­der­pro­sti­tution an bestimmten Orten regel­recht angehalten.

Jürgen Fritz — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog des Autors www.juergenfritz.com