Seit zwölf Jahren kämpft Rudolf Elmer mit einem Gerichtsverfahren nach dem anderen gegen das Schweizer Bankgeheimnis. Er wurde inhaftiert und schikaniert, seine Familie wurde unter Druck gesetzt. Seine Reputation wurde systematisch auf eine Weise zerstört, die unserer Meinung nach als Abschreckung für andere Whistleblower gedacht war. Wir haben hier regelmäßig über seine Schlachten gegen das Schweizer „Rechts“-System berichtet. Er schrieb über die Hintergründe hier für und in einem Gastblog und darüber, wie die Schweiz ihre Gerichte korrumpierte, um ihn fertigzumachen.
Die gute Nachricht ist, dass das höchste Gericht in Zürich die Bemühungen der Staatsanwaltschaft zurückwies, ihn wegen des Bruchs des Schweizer Bankgeheimnis-Gesetzes im Jahr 2016 zu verurteilen. Nun werden manche in Indien in ihren Betten schlechter schlafen, weil er sagt, dass, falls das höchste Bundesgericht auch den laufenden Fall, der zur Zeit vor den Gerichten verhandelt wird, in seinem Sinne entscheidet, er die Kontodaten der Julius Baer Bank veröffentlichenwird, in deren Besitz er immer noch ist. Er sagt, diese Daten enthalten unter anderem die Namen indischer Politiker, Filmstars und Persönlichkeiten des Sports.
Und von dort, wo dies herstammt, hat er noch sehr viel mehr Daten über Mexikanische Drogenbarone und sogar Polizei-Offiziere. Sobald der Rechtsstreit vorbei ist, ist er bereit, mit jeder Regierung zusammenzuarbeiten, die ernsthaft diese Daten haben und auswerten möchte. Bis es soweit ist, riskiere er mit einer Freigabe der Daten eine weitere Hausdurchsuchung der Staatsanwaltschaft. Er hat Einspruch eingelegt gegen eine Strafe von $ 350.000 und Vorwürfe, Bankangestellte bedroht zu haben. Er sagte TJN (die Webseite), dass es „das eigentliche Ziel ist, das Schweizer Bankgeheimnis-Gesetz durch internationalen Druck abzuschaffen und das Schweizer Bankgeheimnis-Gesetz als ein Modell dafür zu nutzen, klar zu machen (wörtl.: rüberzubringen), dass die Welt solche Gesetze nicht braucht, und dass diese in Wirklichkeit die Zivilgesellschaft beschädigen.“
Es gibt einen exzellenten Artikel in „the Wire“, der ein Interview mit Rudolf Elmer zum gegenwärtigen Spielstand seines Falles bringt, zur globalen Situation und der in der Schweiz, den wir als Nummer Eins in unserem Finanz-Geheimhaltungs-Index werten (der nächste Index kommt 2018 heraus). Er beruht auf seinem Höchste-Geheimhaltungs-Punktestand und auf dem Gewicht, das Offshore-Finanzdienstleitungen im großen, globalen Maßstab habe, was bei ungefähr fünf Prozent des gesamten Welt-Bilanzsumme (?) liegt. (ich kann aus diesem Zusammenhang nicht erkennen, um welche „Gesamtsumme“ es sich handelt)
Als er gefragt wird, wie sehr sich die Dinge verändert haben, wenn es darum geht, gegen möglichen Mißbrauch im Verkauf hart durchzugreifen, sagt Elmer:
„Meiner Ansicht nach, ganz allgemein gesagt, ja, es gibt eine Menge Gerede. Aber in Wirklichkeit hat sich nicht viel geändert, um das mal ganz klar zu sagen. Momentan sieht es so aus, als wäre es vorbei mit dem Schweizer Bankgeheimnis. Aber in Wirklichkeit existiert es immer noch und wird innerhalb der Schweiz auch strikt angewendet … Tatsächlich ist das Geschäft der Geheimhaltung sogar noch lukrativer geworden … Es ist deshalb noch lukrativer geworden, weil es selbst heute ganz einfach ist, komplexe Unternehmensstrukturen zu errichten, bei denen der begünstigte Eigentümer unbekannt ist.“
In der Tat. Er spricht von Personen mit hohem Eigenkapital:
„Sie wissen heute, dass sie gezwungen sind, etwas zu unternehmen, um ihre Vermögen im Ausland zu schützen. Heutzutage sind sie gezwungen, mehr Geld zu investieren, um komplizierte und unangreifbare Finanzstrukturen zu schaffen.“
Und wenn es um riesige, multinationale Firmen geht:
„Sieh dir an, was in der Schweiz, 2015 mit der HSBC Genf passierte. Das war das erste Mal, dass die Behörden eine Haus- und Firmengelände-Durchsuchung bei einer bekannten Bank in der Schweiz durchgeführt haben. Die Regierung reichte eine Beschwerde ein, nicht wegen Beihilfe zur Steuervermeidung, sondern wegen des schweren Verbrechens der Geldwäsche! Irgendwann hat die HSBC einfach 40 Millionen Schweizer Franken bezahlt, um die Rechtssache zu schließen. Nun, hier kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass die HSBC Genf eine … mögliche Straftat begangen haben könnte. Aber … die HSBC legte Geld auf den Tisch und war einverstanden, Strafzahlungen auszuspucken“
Elmer spricht von Interessenskonflikten unter den Mächtigen, die gedacht waren, die Bürger vor Missbrauch zu schützen, von der Notwendigkeit, die Öffentlichkeit zu informieren, weil er den Behörden und Regierungen nicht traut, dass sie ohne öffentliche Überprüfung den Job machen, der notwendig ist, und er nennt Strafzahlungen gegen Banken-„Parkgebühren“. Er glaubt, wie wir auch, dass es ein Fall für politischen Druck ist und letztendlich für Sanktionen:
„Zuallererst glaube ich, dass es eine Sache für Sanktionen ist. Indien, zum Beispiel, könnte Druck auf die Schweizer Industrie ausüben oder sogar auf die Schweizer Regierung. Nicht nur auf die Bankenwirtschaft, sondern auch auf große Firmen. Druck auf Nestlé, Roche, Novartis usw, und konkret damit drohen, keine Geschäftsbeziehungen in Indien mehr zuzulassen, wenn es keine vernünftige Zusammenarbeit in Steuerdingen gibt und ganz besonders von der Schweizer Finanzindustrie. Indien kann politischen Druck ausüben. Ihre Regierung kann, meiner Meinung nach, politischen Druck auf jedes multinationale Schweizer Konglomerat ausüben.
Daher kann Indien denen sagen, wenn die Schweizer Regierung in Steuerdingen nicht kooperiert, dass es dann für Schweizer Multinationale keinen Platz mehr gibt. Man könnte sogar Lizenzen für Banken aussetzen und einziehen: Kein Geschäft für sie [die Firmen] in Indien.“
Er weist darauf hin, dass eine Zusammenarbeit der Blöcke in dieser Weise, zum Beispiel der BRICS-Nationen, dafür ideal wäre. Was Indien betrifft, glaubt er, dass die Vereinbarung, die dieses Land mit der Schweiz zur Rückgewinnung gestohlener Anlagegüter hat, nicht sinnvoll und geeignet sind:
„Offiziell nimmt die Schweiz in der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle immer noch die Position ein, dass sie, wenn es sich um gestohlene Daten handelt, nicht mit anderen Ländern kooperiert. Der Schlüsselsatz hierbei heißt, auf „offiziellem Wege“ oder auf „üblichem Verwaltungsweg“.“
Er sieht auch die automatische Informationsvereinbarung, die Indien und die Schweiz zusammen unterschrieben haben und die 2019 in Kraft tritt, kritisch und spricht von der entscheidenden Rolle, die die Zivilgesellschaft spielen muss, um wirksam Druck auf die Politiker auszuüben, damit diese sinnvolle Maßnahmen ergreifen und die Leistungsfähigkeit ihrer Steuerbehörden erhöhen, um diese zu befähigen, mit all den neuen Informationen umgehen zu können, die sie als ein Ergebnis des Informationsaustausches erhalten. Das würde sich ganz ansehnlich lohnen.
Der gesamte Artikel in der Vollfassung hier ist sehr lesenswert.
Mit freundlicher Genehmigung durch Rudolf Elmer aus dem englischen Übersetzt (Originaltext:) Taxjustice.net