Whist­le­b­lower Rudolf Elmer plant einen neuen Schlag gegen die Schweizer Pri­vatbank Julius Bär!

Seit zwölf Jahren kämpft Rudolf Elmer mit einem Gerichts­ver­fahren nach dem anderen gegen das Schweizer Bank­ge­heimnis. Er wurde inhaf­tiert und schi­ka­niert, seine Familie wurde unter Druck gesetzt. Seine Repu­tation wurde sys­te­ma­tisch auf eine Weise zer­stört, die unserer Meinung nach als Abschre­ckung für andere Whist­le­b­lower gedacht war. Wir haben hier regel­mäßig über seine Schlachten gegen das Schweizer „Rechts“-System berichtet. Er schrieb über die Hin­ter­gründe hier für und in einem Gastblog und darüber, wie die Schweiz ihre Gerichte kor­rum­pierte, um ihn fertigzumachen.

Die gute Nach­richt ist, dass das höchste Gericht in Zürich die Bemü­hungen der Staats­an­walt­schaft zurückwies, ihn wegen des Bruchs des Schweizer Bank­ge­heimnis-Gesetzes im Jahr 2016  zu ver­ur­teilen. Nun werden manche in Indien in ihren Betten schlechter schlafen, weil er sagt, dass, falls das höchste Bun­des­ge­richt auch den lau­fenden Fall, der zur Zeit vor den Gerichten ver­handelt wird, in seinem Sinne ent­scheidet, er die Kon­to­daten der Julius Baer Bank ver­öf­fent­li­chenwird, in deren Besitz er immer noch ist. Er sagt, diese Daten ent­halten unter anderem die Namen indi­scher Poli­tiker, Film­stars und Per­sön­lich­keiten des Sports.

Und von dort, wo dies her­stammt, hat er noch sehr viel mehr Daten über Mexi­ka­nische Dro­gen­barone und sogar Polizei-Offi­ziere. Sobald der Rechts­streit vorbei ist, ist er bereit, mit jeder Regierung zusam­men­zu­ar­beiten, die ernsthaft diese Daten haben und aus­werten möchte. Bis es soweit ist, ris­kiere er mit einer Freigabe der Daten eine weitere Haus­durch­su­chung der Staats­an­walt­schaft. Er hat Ein­spruch ein­gelegt gegen eine Strafe von $ 350.000 und Vor­würfe, Bank­an­ge­stellte bedroht zu haben. Er sagte TJN (die Web­seite), dass es „das eigent­liche Ziel ist, das Schweizer Bank­ge­heimnis-Gesetz durch inter­na­tio­nalen Druck abzu­schaffen und das Schweizer Bank­ge­heimnis-Gesetz als ein Modell dafür zu nutzen, klar zu machen (wörtl.: rüber­zu­bringen), dass die Welt solche Gesetze nicht braucht, und dass diese in Wirk­lichkeit die Zivil­ge­sell­schaft beschädigen.“

Es gibt einen exzel­lenten Artikel in „the Wire“, der ein Interview mit Rudolf Elmer zum gegen­wär­tigen Spiel­stand seines Falles bringt, zur glo­balen Situation und der in der Schweiz, den wir als Nummer Eins in unserem Finanz-Geheim­hal­tungs-Index werten (der nächste Index kommt 2018 heraus). Er beruht auf seinem Höchste-Geheim­hal­tungs-Punk­te­stand und auf dem Gewicht, das Off­shore-Finanz­dienst­lei­tungen im großen, glo­balen Maßstab habe, was bei ungefähr fünf Prozent des gesamten Welt-Bilanz­summe (?) liegt. (ich kann aus diesem Zusam­menhang nicht erkennen, um welche „Gesamt­summe“ es sich handelt)

Als er gefragt wird, wie sehr sich die Dinge ver­ändert haben, wenn es darum geht, gegen mög­lichen Miß­brauch im Verkauf hart durch­zu­greifen, sagt Elmer:

„Meiner Ansicht nach, ganz all­gemein gesagt, ja, es gibt eine Menge Gerede. Aber in Wirk­lichkeit hat sich nicht viel geändert, um das mal ganz klar zu sagen. Momentan sieht es so aus, als wäre es vorbei mit dem Schweizer Bank­ge­heimnis. Aber in Wirk­lichkeit exis­tiert es immer noch und wird innerhalb der Schweiz auch strikt ange­wendet … Tat­sächlich ist das Geschäft der Geheim­haltung sogar noch lukra­tiver geworden … Es ist deshalb noch lukra­tiver geworden, weil es selbst heute ganz einfach ist, kom­plexe Unter­neh­mens­struk­turen zu errichten, bei denen der begüns­tigte Eigen­tümer unbe­kannt ist.“

In der Tat. Er spricht von Per­sonen mit hohem Eigenkapital:

„Sie wissen heute, dass sie gezwungen sind, etwas zu unter­nehmen, um ihre Ver­mögen im Ausland zu schützen. Heut­zutage sind sie gezwungen, mehr Geld zu inves­tieren, um kom­pli­zierte und unan­greifbare Finanz­struk­turen zu schaffen.“

Und wenn es um riesige, mul­ti­na­tionale Firmen geht:

„Sieh dir an, was in der Schweiz, 2015  mit der HSBC Genf pas­sierte. Das war das erste Mal, dass die Behörden eine Haus- und Fir­men­ge­lände-Durch­su­chung bei einer bekannten Bank in der Schweiz durch­ge­führt haben. Die Regierung reichte eine Beschwerde ein, nicht wegen Bei­hilfe zur Steu­er­ver­meidung, sondern wegen des schweren Ver­bre­chens der Geld­wäsche! Irgendwann hat die HSBC einfach 40 Mil­lionen Schweizer Franken bezahlt, um die Rechts­sache zu schließen. Nun, hier kam die Staats­an­walt­schaft zu dem Schluss, dass die HSBC Genf eine … mög­liche Straftat begangen haben könnte. Aber … die HSBC legte Geld auf den Tisch und war ein­ver­standen, Straf­zah­lungen auszuspucken“

Elmer spricht von Inter­es­sens­kon­flikten unter den Mäch­tigen, die gedacht waren, die Bürger vor Miss­brauch zu schützen, von der Not­wen­digkeit, die Öffent­lichkeit zu infor­mieren, weil er den Behörden und Regie­rungen nicht traut, dass sie ohne öffent­liche Über­prüfung den Job machen, der not­wendig ist, und er nennt Straf­zah­lungen gegen Banken-„Parkgebühren“. Er glaubt, wie wir auch, dass es ein Fall für poli­ti­schen Druck ist und letzt­endlich für Sanktionen:

„Zual­lererst glaube ich, dass es eine Sache für Sank­tionen ist. Indien, zum Bei­spiel, könnte Druck auf die Schweizer Industrie ausüben oder sogar auf die Schweizer Regierung. Nicht nur auf die Ban­ken­wirt­schaft, sondern auch auf große Firmen. Druck auf Nestlé, Roche, Nov­artis usw, und konkret damit drohen, keine Geschäfts­be­zie­hungen in Indien mehr zuzu­lassen, wenn es keine ver­nünftige Zusam­men­arbeit in Steu­er­dingen gibt und ganz besonders von der Schweizer Finanz­in­dustrie. Indien kann poli­ti­schen Druck ausüben. Ihre Regierung kann, meiner Meinung nach, poli­ti­schen Druck auf jedes mul­ti­na­tionale Schweizer Kon­glo­merat ausüben.

Daher kann Indien denen sagen, wenn die Schweizer Regierung in Steu­er­dingen nicht koope­riert, dass es dann für Schweizer Mul­ti­na­tionale keinen Platz mehr gibt. Man könnte sogar Lizenzen für Banken aus­setzen und ein­ziehen: Kein Geschäft für sie [die Firmen] in Indien.“

Er weist darauf hin, dass eine Zusam­men­arbeit der Blöcke in dieser Weise, zum Bei­spiel der BRICS-Nationen, dafür ideal wäre. Was Indien betrifft,  glaubt er, dass die Ver­ein­barung, die dieses Land mit der Schweiz zur Rück­ge­winnung gestoh­lener Anla­ge­güter hat, nicht sinnvoll und geeignet sind:

„Offi­ziell nimmt die Schweiz in der weitaus über­wie­genden Zahl der Fälle immer noch die Position ein, dass sie, wenn es sich um gestohlene Daten handelt, nicht mit anderen Ländern koope­riert. Der Schlüs­selsatz hierbei heißt, auf „offi­zi­ellem Wege“ oder auf „üblichem Verwaltungsweg“.“

Er sieht auch die auto­ma­tische Infor­ma­ti­ons­ver­ein­barung, die Indien und die Schweiz zusammen unter­schrieben haben und die 2019 in Kraft tritt, kri­tisch und spricht von der ent­schei­denden Rolle, die die Zivil­ge­sell­schaft spielen muss, um wirksam Druck auf die Poli­tiker aus­zuüben, damit diese sinn­volle Maß­nahmen ergreifen und die Leis­tungs­fä­higkeit ihrer Steu­er­be­hörden erhöhen, um diese zu befä­higen, mit all den neuen Infor­ma­tionen umgehen zu können, die sie als ein Ergebnis des Infor­ma­ti­ons­aus­tau­sches erhalten. Das würde sich ganz ansehnlich lohnen.

 

Der gesamte Artikel in der Voll­fassung hier ist sehr lesenswert.

 

Mit freund­licher Geneh­migung durch Rudolf Elmer aus dem eng­li­schen Über­setzt (Ori­gi­naltext:) Taxjustice.net