Das Ver­fas­sungs­ge­richt als Erfül­lungs­ge­hilfe der Politik

Je mehr über das Ver­fahren des Ver­fas­sungs­ge­richts in Sachen Impf­pflicht bekannt wird, desto deut­licher wird, dass es sich nicht um einen iso­lierten Aus­rut­scher handelt, begründet in schlam­piger Arbeit der zustän­digen Richter. Nein, das Problem ist, dass unser oberstes Gericht, seiner Aufgabe, das Grund­gesetz zu schützen und die Bürger vor will­kür­lichem Miss­brauch durch die Politik zu bewahren, nicht mehr nach­kommt. Kein Wunder, wer mit der Flug­be­reit­schaft zum Essen mit der Ex-Kanz­lerin fliegt, der handelt nach dem Motto: „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“

Schon die Tat­sache, dass immer mehr Ver­fas­sungs­be­schwerden einfach nicht ange­nommen werden, zeigt das Des­in­teresse der Richter, ihrer eigent­lichen Aufgabe nachzukommen.

Im Falle der Impf­pflicht hat der von Ex-Kanz­lerin Merkel auf seinen Posten als Prä­sident des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts gesetzte Stephan Har­barth, der gleich­zeitig Vor­sit­zender des zustän­digen Ersten Senats ist, bereits im Februar den Kern dessen ver­kündet, was in der gest­rigen Pres­se­mit­teilung zum Beschluss steht. Imp­fungen seien hoch­wirksam, Ärzte und Pfleger, die sich nicht impfen lassen wollten, könnten sich ja einen anderen Beruf suchen. Davon wollten Har­barth und Co. offen­sichtlich nicht abgehen, deshalb scheinen Sie die Argu­mente Der Kläger und die von ihnen ein­ge­reichten inter­na­tio­nalen Studien, die etwas anderes besagen, nicht zur Kenntnis genommen zu haben.

Die Richter haben nur die Experten angehört, auf die sich die Regierung gestützt hat. Eine Prüfung von deren Argu­menten hat offen­sichtlich nicht stattgefunden.

Aber der Skandal geht noch tiefer.

Offen­sichtlich war den Richtern nicht ganz wohl, deshalb haben sie eine Aus­stiegs­klausel in Rand­nummer Rn. 167 aus der Impf­pflicht ins Papier geschrieben:

“Aller­dings kann eine zunächst ver­fas­sungs­kon­forme Regelung später mit Wirkung für die Zukunft ver­fas­sungs­widrig werden, wenn ursprüng­liche Annahmen des Gesetz­gebers nicht mehr tragen.”

Was bei der Ver­öf­fent­li­chung des Urteils über­sehen wurde, ist, dass laut RKI die Bedingung für diese Aus­stiegs­klausel seit dem 5.5.2022 explizit erfüllt wird.

Die Urteils­be­gründung bezieht sich auf den ver­al­teten RKI-Sach­stand vom 21.4.2022. Ent­gegen der Annahme der Richter, dass die Infek­ti­ons­ge­fährdung der Unge­impften nach wie vor als sehr hoch, für die Gruppen der Gene­senen und Geimpften mit Grund­im­mu­ni­sierung als hoch und für die Gruppe der Geimpften mit Auf­frisch­impfung als moderat ein­zu­schätzen sei (vgl. RKI, Wöchent­licher Lage­be­richt vom 21. April 2022), haben sich laut RKI die Daten inzwi­schen ver­ändert. Die Infek­ti­ons­gefahr ist seit meh­reren Wochen für alle Gruppen gleich, für Geboos­terte sogar noch gering­fügig höher. Deshalb ent­fällt die Dif­fe­ren­zierung nach Impf­status laut RKI seit dem 5.5.2022.

Das heißt, das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ver­öf­fent­licht einen Beschluss, der am Tag seiner Publi­kation bereits überholt ist.

Hätten wir noch eine Presse, die ihrer Aufgabe, die demo­kra­ti­schen Insti­tu­tionen zu kon­trol­lieren, nach­kommen würde, wäre dieser Skandal spä­testens eine Stunde nach Erscheinen des Beschlusses auf­ge­deckt worden. Hätten wir noch eine funk­tio­nie­rende Oppo­sition, wäre die For­derung nach Ablösung der an diesem Beschluss betei­ligten Richter noch in der­selben Stunde erhoben worden.

Statt­dessen wird die Öffent­lichkeit infor­miert, als gäbe es am Beschluss nichts zu deuteln.

Es bleibt wie so oft den sozialen Medien über­lassen, den Skandal auf­zu­decken. Das wird mit aller wün­schens­werten Gründ­lichkeit gerade getan.

Die Macht der Gate­keeper ist bereits gebrochen. Ihre Lügen werden innerhalb einer Stunde entlarvt.


Vera Lengsfeld — Erst­ver­öf­fent­li­chung auf dem Blog der Autorin www.vera-lengsfeld.de