Es ist kaum zu glauben und so schädlich und widersinnig, wie es nur sei kann. Viele machen sich Sorgen, wie sie nun den Winter überstehen können. Selbst Leute, die den Öl- oder Gastank vollgefüllt für den Winter da stehen haben, könnten frieren, denn bei einem Blackout fehlt der Strom für den Brenner. Dann springt die Heizung einfach nicht an. Die Lösung: kleine Solaranlagen für den Balkon sind günstig und erzeugen jeden Tag zumindest so viel Energie, dass der Brenner der Heizung läuft – der Kühlschrank und vielleicht noch die Beleuchtung, wenn es LED-Lampen sind. Aber Achtung: Das kann Strafe kosten! Nein, kein Witz.
Mein lieber Mann war in der Bundeswehr in der Sanität. Die Sanis hatten die besten Sprüche drauf. So zum Beispiel „ keine Verletzung kann so klein sein, dass sie nicht durch den direkten Eingriff eines Sanitäters direkt zum Tode führt“. Dieser Spruch fiel mir sofort ein, als ich gehört habe, dass man saftige Strafzahlungen fürchten muss, wenn man sich so ein kleines Photovoltaik
Sonnenenergie-Kraftwerk auf seinen Balkon oder das Vorhäuschen schraubt. Nur dass der Sanitäter dabei die Regierung ist.
Die Kopfgeburt der rotgrünen Klima-Alarmisten, das „Erneuerbare Energien-Gesetz“ (EEG) ist der Grund. Erst 2023 soll es dafür eine klare und – hoffentlich vernünftigere – Lösung geben. Es geht hier im Kern um die „70-Prozent-Regel“.
Laut EEG dürfen Solaranlagen mit einer Leistung bis zu 25 Kilowattstunden maximal 70 Prozent der elektrischen Energie, die sie erzeugen, in das Stromnetz einspeisen. 25 Kilowatt/Stunde ist allerdings ein Brocken. Eine Solaranlage, die bereits den Strom eines ganzen Haushaltes erzeugen kann, hat ca. 8 Kilowatt. Die kleinen Balkonsolaranlagen haben in der Regel um die 600 Watt, also nicht einmal ein Kilowatt und speisen nur minimale Beiträge ins Netz ein, sind aber ebenfalls von der Regelung betroffen. Wer also die üblichen zwei Solarmodule á 300 Watt auf dem Balkon hat, einen kleinen Wechselrichter daran (denn die Module erzeugen ja Gleichstrom), der speist seinen Strom ins Netz ein. Und zwar zu dem vollen Verbraucher-Preis um die 32 Cent pro Kilowattstunde und spart somit die Stromkosten zum vollen Preis. Dreht sich der Zähler sogar rückwärts, kostet das den Energielieferanten den vollen Strompreis.
Außer man hat die Anlage angemeldet und einen entsprechenden Zähler bekommen, der die ins Netz eingespeisten Kilowattstunden separat mit sagenhaften 6 Cent vergütet. Doch die kleinen Solaranlagen speisen ja normalerweise keinen Strom ins Netz, insofern ist die Bestimmung völlig unsinnig. Es wäre also vollkommen in Ordnung, diese Mini- Anlagen auszunehmen, die keine Einspeiser sind. Das ist aber nicht geschehen.
Die 70-Prozent Bestimmung scheint eher ein Schutz der Einnahmen der Energieunternehmen zu sein, denn ein Schutz des Stromnetzes vor Überlastung. Denn es ist letztendlich unsinnig, ständig Solaranlagen zu subventionieren und dann aber zu drosseln wegen der Netzüberlastung. Außerdem schützt auch die 70%-Beschränkung nicht, wenn viele Leute leistungsfähige Solaranlage auf dem Dach haben — und ungefähr 30–40 Millionen leistungsfähige Photovoltaikanlagen an einem sonnigen Sommertag unglaubliche Mengen an Strom einspeisen. Da bricht das Netz ebenfalls zusammen, 30 oder 40 Prozent Drosselung hin oder her.
Wer eine kleine Anlage hat und einspeist, kann aber eine Strafzahlung vermeiden, indem er selber die Leistung drosselt. Das geht ganz einfach über den Wechselrichter. Hat die Solaranlage eine Spitzenleistung von 600 Watt, der Wechselrichter aber nur 400 Watt Leistung, kommen 30 Prozent
gar nicht erst ins Haus oder ins Netz. Keine Angst, die Solaranlage wird nicht immer gedrosselt, der Wechselrichter kann ja bis 400 Watt durchlassen. Die vollen 600 Watt kann die Anlage sowieso nur wenige Stunden am Tag und bei absolutem Sonnenschein, richtigem Einfallwinkel auf die Paneele und idealer Temperatur erreichen. Der Energieverlust für sich selbst ist nicht wirklich bedeutsam.
Die Strafen dafür allerdings schon: Für alle netzangekoppelten Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke gilt: Sie müssen ins Marktstammregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Wird es nicht angemeldet, kann nach § 21 MaStRV ein Bußgeld verhängt werden. Dis berechnet sich nach den Kilowatt installierter Leistung. Das sind 10 Euro pro Monat pro Kilowatt installierter Leistung. Dabei zählt die Nennleistung der Anlage, nicht die ins Stromnetz eingespeisten Kilowatt. Für eine Balkonanlage mit 600 Kilowatt wäre das eine monatliche Strafzahlung von 6 Euro monatlich, im Jahr 72 Euro.
Trotzdem ist es einfach ein Ärgernis, dass uns dauernd die Ohren vollgeblasen werden mit Blackouts, Energiemangel, Gasmangel, Energiesparen, Kurzduschen, Kaltwaschen usw. usf. — aber denen, die etwas tun, um ein bisschen Selbstversorgung zu haben und nebenbei noch Strom für die Allgemeinheit einspeisen, mit Strafen zu drohen. Immerhin soll für Balkonkraftwerke, die ab 2023 installiert werden, die Regelung nicht mehr gelten.