Eine kleine Solar­anlage für den Not­bedarf? — Vor­sicht! Teure Strafen drohen!

Es ist kaum zu glauben und so schädlich und wider­sinnig, wie es nur sei kann. Viele machen sich Sorgen, wie sie nun den Winter über­stehen können. Selbst Leute, die den Öl- oder Gastank voll­ge­füllt für den Winter da stehen haben, könnten frieren, denn bei einem Blackout fehlt der Strom für den Brenner. Dann springt die Heizung einfach nicht an. Die Lösung: kleine Solar­an­lagen für den Balkon sind günstig und erzeugen jeden Tag zumindest so viel Energie, dass der Brenner der Heizung läuft – der Kühl­schrank und viel­leicht noch die Beleuchtung, wenn es LED-Lampen sind. Aber Achtung: Das kann Strafe kosten! Nein, kein Witz.

Mein lieber Mann war in der Bun­deswehr in der Sanität. Die Sanis hatten die besten Sprüche drauf. So zum Bei­spiel „ keine Ver­letzung kann so klein sein, dass sie nicht durch den direkten Ein­griff eines Sani­täters direkt zum Tode führt“. Dieser Spruch fiel mir sofort ein, als ich gehört habe, dass man saftige Straf­zah­lungen fürchten muss, wenn man sich so ein kleines Photovoltaik

Son­nen­en­ergie-Kraftwerk auf seinen Balkon oder das Vor­häuschen schraubt. Nur dass der Sani­täter dabei die Regierung ist. 

Die Kopf­geburt der rot­grünen Klima-Alar­misten, das „Erneu­erbare Energien-Gesetz“ (EEG) ist der Grund. Erst 2023 soll es dafür eine klare und – hof­fentlich ver­nünf­tigere – Lösung geben. Es geht hier im Kern um die „70-Prozent-Regel“. 

Laut EEG dürfen Solar­an­lagen mit einer Leistung bis zu 25 Kilo­watt­stunden maximal 70 Prozent der elek­tri­schen Energie, die sie erzeugen, in das Stromnetz ein­speisen. 25 Kilowatt/Stunde ist aller­dings ein Brocken. Eine Solar­anlage, die bereits den Strom eines ganzen Haus­haltes erzeugen kann, hat ca. 8 Kilowatt. Die kleinen Bal­kon­so­lar­an­lagen haben in der Regel um die 600 Watt, also nicht einmal ein Kilowatt und speisen nur minimale Bei­träge ins Netz ein, sind aber eben­falls von der Regelung betroffen. Wer also die üblichen zwei Solar­module á 300 Watt auf dem Balkon hat, einen kleinen Wech­sel­richter daran (denn die Module erzeugen ja Gleich­strom), der speist seinen Strom ins Netz ein. Und zwar zu dem vollen Ver­braucher-Preis um die 32 Cent pro Kilo­watt­stunde  und spart somit die Strom­kosten zum vollen Preis. Dreht sich der Zähler sogar rück­wärts, kostet das den Ener­gie­lie­fe­ranten den vollen Strompreis.

Außer man hat die Anlage ange­meldet und einen ent­spre­chenden Zähler bekommen, der die ins Netz ein­ge­speisten Kilo­watt­stunden separat mit sagen­haften 6 Cent ver­gütet. Doch die kleinen Solar­an­lagen speisen ja nor­ma­ler­weise keinen Strom ins Netz, insofern ist die Bestimmung völlig unsinnig. Es wäre also voll­kommen in Ordnung, diese Mini- Anlagen aus­zu­nehmen, die keine Ein­speiser sind. Das ist aber nicht geschehen.

Die 70-Prozent Bestimmung scheint eher ein Schutz der Ein­nahmen der Ener­gie­un­ter­nehmen zu sein, denn ein Schutz des Strom­netzes vor Über­lastung. Denn es ist letzt­endlich unsinnig, ständig Solar­an­lagen zu sub­ven­tio­nieren und dann aber zu drosseln wegen der Netz­über­lastung. Außerdem schützt auch die 70%-Beschränkung nicht, wenn viele Leute leis­tungs­fähige Solar­anlage auf dem Dach haben — und ungefähr 30–40 Mil­lionen leis­tungs­fähige Pho­to­vol­ta­ik­an­lagen an einem son­nigen Som­mertag unglaub­liche Mengen an Strom ein­speisen. Da bricht das Netz eben­falls zusammen, 30 oder 40 Prozent Dros­selung hin oder her.

Wer eine kleine Anlage hat und ein­speist, kann aber eine Straf­zahlung ver­meiden, indem er selber die Leistung drosselt. Das geht ganz einfach über den Wech­sel­richter. Hat die Solar­anlage eine Spit­zen­leistung von 600 Watt, der Wech­sel­richter aber nur 400 Watt Leistung, kommen 30 Prozent

gar nicht erst ins Haus oder ins Netz. Keine Angst, die Solar­anlage wird nicht immer gedrosselt, der Wech­sel­richter kann ja bis 400 Watt durch­lassen. Die vollen 600 Watt kann die Anlage sowieso nur wenige Stunden am Tag und bei abso­lutem Son­nen­schein, rich­tigem Ein­fall­winkel auf die Paneele und idealer Tem­pe­ratur erreichen. Der Ener­gie­verlust für sich selbst ist nicht wirklich bedeutsam.

Die Strafen dafür aller­dings schon: Für alle netz­an­ge­kop­pelten Pho­to­vol­ta­ik­an­lagen, Bat­te­rie­speicher und Block­heiz­kraft­werke gilt: Sie müssen ins Markt­stamm­re­gister der Bun­des­netz­agentur ein­ge­tragen werden. Wird es nicht ange­meldet, kann nach § 21 MaStRV ein Bußgeld ver­hängt werden. Dis berechnet sich nach den Kilowatt instal­lierter Leistung. Das sind 10 Euro pro Monat pro Kilowatt instal­lierter Leistung. Dabei zählt die Nenn­leistung der Anlage, nicht  die ins Stromnetz ein­ge­speisten Kilowatt. Für eine Bal­kon­anlage mit 600 Kilowatt wäre das eine monat­liche Straf­zahlung von 6 Euro monatlich, im Jahr 72 Euro.

Trotzdem ist es einfach ein Ärgernis, dass uns dauernd die Ohren voll­ge­blasen werden mit Blackouts, Ener­gie­mangel, Gas­mangel, Ener­gie­sparen, Kurz­du­schen, Kalt­wa­schen usw. usf. — aber denen, die etwas tun, um ein bisschen Selbst­ver­sorgung zu haben und nebenbei noch Strom für die All­ge­meinheit ein­speisen, mit Strafen zu drohen. Immerhin soll für Bal­kon­kraft­werke, die ab 2023 instal­liert werden, die Regelung nicht mehr gelten.