Das Europäische Parlament hat Ja zu neuen feministischen Regeln für Quoten in Unternehmensvorständen gesagt. Spätestens ab Juli 2026 müssen alle großen börsennotierten Unternehmen in der EU mehr Frauen in die Unternehmensführung bringen.

Börsennotierte Unternehmen müssen die zuständigen Behörden einmal jährlich über die Geschlechterverteilung in ihren Vorständen informieren. Wurden die Ziele nicht erreicht, müssen sie darlegen, wie sie Abhilfe schaffen wollen. Diese Informationen müssen auf der Website des Unternehmens veröffentlicht und leicht auffindbar sein.
Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sind von den Neuregelungen der Richtlinie nicht betroffen.
Laut Parlament müssen die EU-Staaten Regelungen zu »wirksamen, abschreckenden und verhältnismäßigen Strafen« wie Bußgeldern für Unternehmen einführen, die Quoten verweigern. Ein Gericht kann den vom Unternehmen gewählten Vorstand auch für ungültig erklären, wenn er gegen die Grundsätze der Richtlinie verstößt.
Nachdem Parlament und Rat formell grünes Licht gegeben haben, tritt die Richtlinie 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit, um die feministischen Regeln einzuführen.
Im Jahr 2021 waren 30,6 Prozent der Vorstandsmitglieder der größten börsennotierten Unternehmen der EU Frauen, mit erheblichen Unterschieden zwischen den Mitgliedstaaten (von 45,3 Prozent in Frankreich bis 8,5 Prozent in Zypern). Selbst bei zunehmend quotenbasierten Vorständen wird 2022 weniger als 1 von 10 der größten börsennotierten Unternehmen in den EU-Ländern einen weiblichen Vorsitzenden oder CEO haben.
Quelle: freiewelt.net

























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