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Ab heute sind wir per Gesetz gezwungen, zu lügen!

Es ist ein fast unheim­licher Zufall, dass an dem Tag, mit dem das so genannte Selbst­be­stim­mungs­gesetz der Ampel in Kraft trat, in Paris bei den Olym­pi­schen Spielen ein bio­lo­gi­scher Mann innerhalb von 48 Sekunden mit einem rechten Haken den Kampf gegen die Boxerin Angela Carini für sich ent­schied. Die Interexuelle Imane Khelif (wohl mit Vagina geboren), hat männ­liche Chro­mo­somen und das Tes­to­steron eines Mannes. Das sieht man auch an der Statur. Die IBA (Inter­na­tional Boxing Asso­ciation) hat deshalb mehrfach beschlossen ihn nicht zu Frau­en­wett­kämpfen zuzu­lassen, zuletzt 2023 bei der Welt­meis­ter­schaft. Die IBA kri­ti­siert offi­ziell den IOC noch einmal in einer Stel­lung­nahme, weil Khelifs Zulassung bei Olympia nicht fair sei und Frauen gefährde. Das IOC und auch er wissen selbst sehr genau, dass er einen unfairen Vorteil hat. Sie zogen es dennoch durch. Man kann nur hoffen, dass nun, da der Wahnsinn, dass bio­lo­gische Männer am Frau­en­sport teil­nehmen und Medaillen ein­heimsen, die sie bei den Männern niemals bekommen würden, vor aller Welt offen­sichtlich geworden ist, dieser Spuk aufhört.

Was die Ampel betrifft, hätte es keines wei­teren Beweises bedurft, dass sie alle Anstren­gungen unter­nimmt, die Grund­lagen unserer Gesell­schaft zu zer­stören. Das „Selbst­be­stim­mungs­gesetz“, das nun in Kraft ist, ist bei weitem der größte und gefähr­lichste Sprengsatz, der an unser Zusam­men­leben gelegt wurde. Künftig ist die Nennung bio­lo­gi­scher Tat­sachen strafbar und wird mit einem hohen Bußgeld bis zu 10 000 € belegt. Das Gesetz ver­ordnet uns, zu lügen. Wir leben (noch) in einem Land, in dem jeder nach seiner Fasson selig werden kann. Das reicht einer Mikro­min­derheit aber nicht, sondern wir sollen nach ihrem Diktat leben. Es geht nicht um Selbst­be­stimmung, sondern um Macht.

Die Ampel­ko­alition hat sich diesem Macht­streben unter­ge­ordnet und liefert das nötige Gesetz zur Gän­gelung der Mehrheit.

Künftig ist jedem Bürger gestattet, sein Geschlecht, angeblich ein gesell­schaft­liches Kon­strukt, selbst fest­zu­legen. Dazu muss er lediglich zum Stan­desamt gehen und den dor­tigen Eintrag ändern lassen. Dann steht Männern, die sich momentan als Frauen fühlen, alles offen: Damen-Umklei­de­ka­binen, Schutz­räume für Frauen, Damen­toi­letten, Damen­s­aunen, Frau­en­ge­fäng­nisse und Lis­ten­plätze für Frauen bei Par­la­ments­wahlen. Wir können uns auf eine Kla­ge­welle gefasst machen, mit der Trans­frauen sich Zugang zu Frau­en­räumen ver­schaffen wollen. In der Politik werden sie auf Frau­en­plätzen kan­di­dieren, wie Gan­serer bei den Grünen bereits vor­ge­macht hat. Im Sport deklas­sieren solche „Frauen“, wie wir in Paris gesehen haben, die weib­lichen Wett­be­werber um Längen.

Vor allem darf man nicht aus Ver­sehen daran erinnern, dass der lang­jährige Nachbar Norbert nun Nele ist.

Aber die schlimmste Bestimmung des Gesetzes war bisher nicht Gegen­stand der Öffent­lichen Debatte. Eltern haben künftig die Mög­lichkeit, das Geschlecht ihres Kindes zu bestimmen. Das ist das Gegenteil von Selbst­be­stimmung – absolute Macht über einen anderen Menschen.

Für Kinder zwi­schen 0 und 14 Jahren sieht das Gesetz im § 3 Abs. 2 SBGG fol­gendes vor:

Ist die min­der­jährige Person geschäfts­un­fähig oder hat sie das 14. Lebensjahr noch nicht voll­endet, kann nur der gesetz­liche Ver­treter die Erklä­rungen zur Änderung des Geschlechts­ein­trags und der Vor­namen (§ 2) für die Person abgeben.

Eltern können also frei ent­scheiden, welches Geschlecht sie ihrem Kind geben wollen. Das Kind erhält dann die Papiere ent­spre­chend der Fest­legung der Eltern, nicht ent­spre­chend seines wirk­lichen Geschlechts. Eine Prüfung durch Stan­des­beamte ist nicht vorgesehen.

Erst mit 14 Jahren hätte das Kind die Mög­lichkeit, sich sein eigent­liches Geschlecht ein­tragen zu lassen. Sollten die Eltern dagegen sein, müsste das Fami­li­en­ge­richt nach Kin­deswohl entscheiden.

Bis zu einem Alter von 13 Jahren gibt es eine solche Mög­lichkeit nicht. Selbst wenn im Kin­der­garten und in der Schule fest­ge­stellt wird, dass sich das Kind in dem ihm zuge­wie­senen Geschlecht unwohl fühlt, dürfen Kin­der­gärtner und Lehrer das nicht äußern. Tun sie das dennoch, droht ihnen gemäß § 14 SBGG ein Bußgeld bis zu 10 000 € wegen Ver­stoßes gegen das „Offen­ba­rungs­verbot“. Säug­linge können also geschlechts­um­ge­wandelt werden und um diesen Akt ist eine gesetz­liche Mauer des Schweigens errichtet worden. Ist das die „Luft­hoheit über die Kin­der­betten“, die Olaf Scholz als Gene­ral­se­kretär der SPD gefordert hat?

Es handelt sich hier jeden­falls um absolut tota­litäre Fest­le­gungen, die geeignet sind, das Leben eines Men­schen schon gleich nach seiner Geburt zu zer­stören, indem er zur Ver­fü­gungs­masse seiner Eltern gemacht wird. Diese unfassbare Grau­samkeit ist nicht Teil einer Dys­topie oder eines Alltags in einer besonders men­schen­ver­ach­tenden Dik­tatur, sondern ein Gesetz nach dem Willen unserer demo­kra­tisch gewählten Regierung.

Theo­re­tisch hat das Kind die Mög­lichkeit, so es nicht bereits psy­chisch gebrochen ist, mit 14 Jahren sein wahres Geschlecht zu erlangen, mit 18 könnte es dann seine Eltern auf Scha­dens­ersatz und Schmer­zensgeld ver­klagen. Die Poli­tiker, die sich dieses gemein­ge­fähr­liche Gesetz aus­ge­dacht und der Gesell­schaft oktroyiert haben, sind juris­tisch nicht zu belangen.

Aber die Geschichte wird ihr Urteil über sie sprechen!

Der Artikel erschien zuerst bei vera-lengsfeld.de.