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RKI-Files: Was pas­siert, wenn die Impf­pflicht nach­träglich annu­liert wird? Viele Corona-Urteile müssten dann auf­ge­hoben werden

Die Ent­scheidung des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richtes und die anste­henden Ver­hand­lungen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes werfen weit­rei­chende Fragen auf.

Wir haben bereits darüber berichtet, dass das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt die Corona-Impf­pflicht für das Pflege- und Gesund­heits­per­sonal für nicht ver­fas­sungs­gemäß hält [siehe Bericht »Freie Welt«], denn dass die Impfung nicht vor Über­tragung schützt, war mög­li­cher­weise nicht aus­rei­chend berück­sichtigt worden.

Nun geht die Ent­scheidung an das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Sollte das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt der Logik des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richtes folgen, könnte dies einen Domino-Effekt auf viele andere Ent­schei­dungen und Rechts­ur­teile ausüben.

Welche Kon­se­quenzen hatte es für Mit­ar­beiter gegeben, die sich der Impf­auf­for­derung ver­wei­gerten? Was ist mit jenen, die des­wegen ihren Job ver­loren haben? Was ist mit den Ruf-schä­di­genden Kam­pagnen gegen Ärzte und Wis­sen­schaftler, die sich gegen die Impf­pflicht aus­ge­sprochen hatten? Können diese nun dagegen klagen und Scha­dens­ersatz fordern?

Klar ist: Die Ent­scheidung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richtes wird eine wichtige Etappe auf dem Weg zur Corona-Auf­ar­beitung sein. Und sollte das Gericht zugunsten der Impf­pflicht-Kri­tiker ent­scheiden, wird es eine Lawine von wei­teren Auf­ar­bei­tungen nach sich ziehen.

Der Beitrag erschien zuerst hier: freiewelt.net