Vera Lengsfeld: Nun auch noch Wahlrecht für schuldunfähige Straftäter
Ziemlich unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Verfassungsgericht beschlossen, dass auch Menschen, die nach §1896 BGB von Amts wegen einen Betreuer verordnet bekommen haben, weil sie „auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung“ ihre Angelegenheiten „ganz oder teilweise nicht besorgen“ können, an der Europawahl in wenigen Wochen teilnehmen können sollen. […]






















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