Um es deutlich zu sagen: Deutschland ist kein sou­ve­ränes Land!

Die ewige Dis­kussion um die Sou­ve­rä­nität Deutsch­lands: Die einen behaupten, es sei alles in Ordnung, der Zwei-plus-Vier-Vertrag gar ein Genie­streich Gen­schers und unser Garant für eine zurück­er­langte Selbst­be­stimmtheit. Andere, wie auch ich, sind davon nicht ganz so über­zeugt. Um dieses leidige Thema nochmals auf ein paar ganz ein­fache Fakten zu redu­zieren, möchte ich in diesem Beitrag auf einige Pro­bleme des Zwei-plus-Vier-Ver­trages eingehen.

Nach­folgend ein Auszug aus einem Interview, das Dan Davis mit mir führte:

Dan Davis: „Kannst Du etwas mehr zu dem Passus im Zwei-Plus-Vier-Vertrag sagen, der besagt, dass „wir“ (das deutsche Volk) die Geschichts­schreibung der Alli­ierten nicht mehr in Frage stellen dürfen?“

 Andreas Falk: „Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wird ja all­gemein als der Beleg für die angeb­liche Sou­ve­rä­nität Deutsch­lands ange­sehen. De facto ist es aber so, dass einige Artikel des Über­lei­tungs­ver­trages von 1954 bei­be­halten wurden. Unter anderem Artikel 7 (1). Das bedeutet, die BRD hat wei­terhin zu gewähr­leisten, dass Deutschland offi­ziell als allei­niger Kriegs­ver­ur­sacher betrachtet wird und Gegen­mei­nungen even­tuell sogar mit recht­lichen Sank­tionen belegt werden können. Wie passt ein solches Kne­bel­gesetz zu einem angeblich freien, sou­ve­ränen Land?

In einer Ver­ein­barung vom 27. und 28. Sep­tember 1990 wurden einige Artikel aus dem Über­lei­tungs­vertrag schriftlich ver­längert. Die Ver­ein­barung ist hier ein­zu­sehen: http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=27.09.90–28&sort=000–000

unter­zeichnet von dem dama­ligen Staats­se­kretär Hans Werner Lautenschlager.

Darüber hinaus ist im Zwei-plus-Vier-Vertrag Artikel 3 (2) die Trup­pen­stärke der BRD auf 370.000 Mann beschränkt worden. Auch das dürfen wir nicht selbst ent­scheiden. Wir stehen also, zumindest in manchen Bereichen, immer noch unter Beauf­sich­tigung und sind dadurch eben nicht voll­ständig sou­verän. Wir dürfen ja nicht mal eigen­ständig über unsere eigene Geschichte nach­denken. Es geht mir bei der Sache gewiss nicht darum, etwas zu ver­harm­losen oder nicht vor der eigenen Türe kehren zu wollen. Die Auf­ar­beitung der eigenen Geschichte ist immer wichtig. Aber es ist trotzdem so, dass auch die Ent­schei­dungs­träger der anderen Nationen, manche mehr manche weniger, erheblich zur Eska­lation des Zweiten Welt­krieges bei­getragen haben. Vor allem Leute wie Chur­chill, Stalin und Roo­sevelt waren alles andere als harmlos und unschuldig. Es war ein Krieg, der viele Väter hatte, wie es schon in einem Buch­titel von Gerd Schultze-Rhonhof richtig zum Aus­druck kommt.“

Soweit mein Kom­mentar in dem Interview. Nach­folgend nochmals die genauen die Inhalte vom Über­lei­tungs­vertrag Erster Teil (All­ge­meine Bestim­mungen) Artikel 7 (1): „Alle Urteile und Ent­schei­dungen in Straf­sachen, die von einem Gericht oder einer gericht­lichen Behörde der Drei Mächte oder einer der­selben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hin­sicht nach deut­schem Recht rechts­kräftig und rechts­wirksam und sind von den deut­schen Gerichten und Behörden dem­gemäß zu behandeln.“

Das Augenmerk sollte sich hier auch auf den Teil „später gefällt werden“ richten. Das bedeutet also, die Drei Mächte können auch noch später (jetzt) Urteile fällen. Überaus interessant…

Auf Wiki­pedia wird indessen ver­sucht, die Sache her­un­ter­zu­spielen. Dort steht: „Ent­gegen den Behaup­tungen von Revi­sio­nisten, die auf eine alli­ierte Fest­schreibung der Geschichte anspielen, hat der Artikel 7 des Über­lei­tungs­ver­trages weder Aus­wir­kungen auf die Lehr­in­halte der Kul­tus­mi­nis­terien noch liegt dadurch ein Verbot der Abän­derung und Wie­der­auf­nahme von Urteilen und Ver­fahren der Besat­zungs­mächte oder eine ander­weitige Ein­schränkung der mit der Einheit Deutsch­lands wie­der­erlangten vollen Sou­ve­rä­nität vor.“

Eine inter­es­sante Behauptung, für die mir aber ganz klar der Beweis fehlt. Zudem wider­spricht diese Sicht­weise den For­mu­lie­rungen im Artikel 7 (1) und dem Sinn, warum dieser dann über­haupt ver­längert wurde. Zudem wird bei all den Erklä­rungs- und Beschwich­ti­gungs­ver­suchen nie mit nur einem Wort auf das „später gefällt werden“ ein­ge­gangen. Dieser Abschnitt wird einfach kom­plett ignoriert.

Mir drängen sich zwei Fragen auf: Erstens, wenn die Inhalte des Artikel 7 (1) doch angeblich keine Bedeutung mehr haben, warum wurde dessen Gül­tigkeit dann über­haupt ver­längert? Und zweitens, was bedeutet dieses „später gefällt werden“? Auf eine erhel­lende Antwort können wir wahr­scheinlich lange warten.

Neben Artikel 7 (1) sind jedoch noch weitere Artikel, deren Gül­tigkeit in der Neben­ver­ein­barung ver­längert wurde, von Bedeutung – wie bei­spiels­weise Zehnter Teil Artikel 4 (Aus­län­dische Inter­essen in Deutschland): „Die Bun­des­re­publik bestätigt, dass nach deut­schem Recht der Kriegs­zu­stand als solcher die vor Ein­tritt des Kriegs­zu­standes durch Ver­träge oder andere Ver­pflich­tungen begrün­deten Ver­bind­lich­keiten zur Bezahlung von Geld­schulden und die vor diesem Zeit­punkt erwor­benen Rechte nicht berührt.“

Dieser Artikel bezieht sich auf den abscheu­lichen Ver­sailler Vertrag (Ver­sailler Diktat), der durch unmensch­liche Erpressung zustande kam und dessen Aus­wir­kungen haupt­ver­ant­wortlich für den Aus­bruch des Zweiten Welt­krieges waren. Die daraus resul­tie­rende Ver­pflichtung zu Repa­ra­ti­ons­zah­lungen von Seiten Deutsch­lands (für den Ersten Welt­krieg!) wurde somit weiter ver­längert. Es wurde tat­sächlich noch bis Oktober 2010 gezahlt. Also wir, die Steu­er­zahler, haben das bezahlt!

Dass wir auf der anderen Seite aber nicht auf die Idee kommen, selbst Repa­ra­tionen zu fordern, haben sich die Sie­ger­mächte natürlich auch noch etwas ein­fallen lassen. Eben­falls durch die Neben­ver­ein­barung zum Zwei-plus-Vier-Vertrag wurde fol­gender Artikel ver­längert: Sechster Teil Artikel 3, Absätze 1 und 3 (Repa­ra­tionen): Die Bun­des­re­publik wird in Zukunft keine Ein­wen­dungen gegen die Maß­nahmen erheben, die gegen das deutsche Aus­lands- oder sonstige Ver­mögen durch­ge­führt worden sind oder werden sollen, das beschlag­nahmt worden ist für Zwecke der Repa­ration oder Resti­tution oder auf Grund des Kriegs­zu­standes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alli­ierten Staaten, neu­tralen Staaten oder ehe­ma­ligen Bun­des­ge­nossen Deutsch­lands geschlossen haben oder schließen werden.“

Inter­essant ist auch hier wieder die Wort­folge „werden sollen“. Es darf also auch wei­terhin ein­be­halten und gestohlen werden, was eigentlich uns gehört.

Wenn man mit unver­bes­ser­lichen Sys­tem­an­hängern dis­ku­tiert, sollte man fol­gende Fragen stellen:

  • Wenn Deutschland ein sou­ve­ränes Land ist, warum kann es dann nicht eigen­ständig über seine Trup­pen­stärke entscheiden?
  • Wenn Deutschland ein sou­ve­ränes Land ist, warum darf man dort dann nicht frei und objektiv über die eigene Geschichte diskutieren?
  • Wenn die Inhalte der Artikel, die durch die Neben­ver­ein­barung zum Zwei-plus-vier-Vertrag ver­längert wurden, doch angeblich keine Bedeutung mehr haben, warum wurden sie dann über­haupt ver­längert? Was macht das dann für einen Sinn?

Diese Fragen sind berechtigt! Und diese Fragen konnte mir bisher noch niemand zufrie­den­stellend beant­worten. Jeder sollte selbst mal darüber nach­denken. Es ist was faul im Staate…

 

Dieser Artikel erschien ursprünglich hier:

https://www.pravda-tv.com/2016/10/um-es-deutlich-zu-sagen-deutschland-ist-kein-souveraenes-land/