6‑fach-Impfung – Schüt­tel­trauma – Kindesentzug

von Beate Wiemers, ver­öf­fent­licht am 16. April 2017

Marion Kammer ist Diplom-Sozi­al­päd­agogin. Seit Herbst 2014 betreut sie im Bun­des­gebiet ins­gesamt 16 Familien, die ein schweres Schicksal teilen. Alle Kinder erlitten nach der 6‑fach-Impfung Sym­ptome wie Hirn­schwellung und Hirn­blu­tungen. Diese Impfung wird bereits erst­malig ver­ab­reicht, wenn die Kinder zwei Monate alt sind.

Meist zeigten sich bei den Kindern als Erst­sym­ptome schrilles Schreien, starkes Erbrechen, Krampf­an­fälle und Apathie. Da sich die Zustände nicht bes­serten bzw. sogar ver­schlech­terten, wurden die Kinder in ein Kran­kenhaus ein­ge­wiesen. Als dann eine Hirn­schwellung oder Hirn­blu­tungen fest­ge­stellt wurden, schluss­fol­gerte man, dass diese Sym­ptome bei den Kindern nur auf Miss­handlung zurück­zu­führen sein konnten. Die Mühlen der Behörden begannen zu mahlen…

Schüt­tel­trauma als Folge der 6‑fach-Impfung?

Foto: pixabay.com/en/users/WerbeFabrik

Mit dem Thema Impfen beschäftigt Marion Kammer sich seit etwa achtzehn Jahren, ursprünglich wegen der Geburt ihrer eigenen Kinder. Intensive Recherchen über die Risiken des Impfens führten dazu, dass sie ihre Söhne nicht impfen ließ. Und die erfreuen sich bester Gesundheit. Außerdem nahm Marion Kammer öfter Pfle­ge­kinder in ihre Obhut. 2008 schließlich bekam sie ein Pfle­gekind, dessen Eltern vor­ge­worfen wurde, sie hätten das Kind miss­handelt.  Marion Kammer wurde hell­hörig als sie erfuhr, dass das Kind vier Monate alt und im Kran­kenhaus gewesen war. Die Dia­gnose lautete Schüt­tel­trauma. Die enga­gierte Sozi­al­päd­agogin recher­chierte dar­aufhin nach den Sym­ptomen eines Schüt­tel­traumas. Ihr Anfangs­ver­dacht war, dass das eine oder andere Symptom im Zusam­menhang mit einer Impfung stehen könnte. Zu ihrem Ent­setzen stellte sie aber fest, dass alle Schüt­tel­trau­ma­sym­ptome mit Impf­folgen iden­tisch sind: Hirn­schwellung, Hirn­blutung, Krampf­an­fälle, Atem­pro­bleme und Apathie.

FRIEDA im Gespräch mit Marion Kammer

FRIEDA: Nachdem sich der Ver­dacht bestä­tigte, die Sym­ptome könnten eine Impf­folge sein, infor­mierten Sie die für den Jungen zuständige Sach­be­ar­bei­terin des Jugend­amtes. Wie ging es dann weiter?

© Marion Kammer

Marion Kammer: Ich erklärte der Mit­ar­bei­terin, die auch massive Zweifel an der Dia­gnose Schüt­tel­trauma hatte, dass eben auch Imp­fungen solche Neben­wir­kungen haben können und ob sie wisse, ob der Junge kurz vorher geimpft wurde. Das war nicht bekannt, aber die Mit­ar­bei­terin hatte am nächsten Tag ein Gespräch in der Klinik mit den Ärzten und sie wollte sich darüber infor­mieren. Tat­sächlich erhielt der Junge kurz vorher eine Impfung (die 6‑fach-Impfung INFANRIX HEXA und die Pneu­mo­kokken-Impfung PRE­VENAR). Die Ärzte ver­neinten jedoch kate­go­risch diesen Erklä­rungs­ansatz. Der Mit­ar­bei­terin blieb dann nichts anderes übrig, als den Jungen in Obhut zu nehmen, zumal sie auch sehr ange­griffen wurde. So kam der Junge dann zu mir.

Inter­es­san­ter­weise stand dann im Ent­las­sungs­be­richt: „In Zusam­men­schau der Befunde muss von einem Schüt­tel­trauma aus­ge­gangen werden, über den Zeit­verlauf lassen sich keine genaueren Angaben machen, Alter der Ver­letzung ca. 1 – 3 Wochen.“

FRIEDA: Wann genau bekam der Junge denn die Impfung und was pas­sierte unmit­telbar danach?

M. K.: Der Junge wurde an einem Freitag geimpft und er erbrach bereits am Abend sein Fläschchen. Als er weitere erbrach, brachten ihn die Eltern am nächsten Tag ins Kran­kenhaus, da es zudem recht heiß war (es war Juli) und sie Angst hatten, er könne aus­trocknen. Der Junge blieb dann zur Beob­achtung im Kran­kenhaus und sollte am Montag ent­lassen werden. Erst dann ver­schlech­terte sich der Zustand dra­ma­tisch. Es wurden Ein­blu­tungen im Auge ent­deckt und eine Sono­graphie zeigte eine begin­nende Hirn­schwellung. Die Ärzte war­teten noch ab und hofften, dass die Hirn­schwellung zurück­gehen würde. Da sie jedoch stärker wurde, musste das Kind ope­riert werden. Die Ope­ration war am 6. Tag nach der Impfung.

FRIEDA: Aber es muss den Ärzten doch auf­ge­fallen sein, dass das alles so kurz nach der Impfung passierte?

Der Verein Libertas & Sanitas stellt das Buch gegen eine Spende zum Her­un­ter­laden bereit. Es kann aber auch gedruckt beim Pirol­verlag bestellt werden.

M. K.: Nein, eben nicht. Ich schrieb dann an das Jugendamt eine Stel­lung­nahme, bat um Über­prüfung der Dia­gnose und erläu­terte meine Zweifel. Dass die Ver­letzung vor der nach­weislich statt­ge­fun­denen Impfung geschehen sein sollte, wie im Ent­las­sungs­be­richt stand, konnte nicht fal­scher sein, denn dann hätte doch dem Arzt etwas auf­fallen müssen. Indem er den Jungen impfte, bestä­tigte er ja geradezu, dass alles in Ordnung war; andern­falls hätte er ihn ja nicht impfen dürfen!

FRIEDA: Gab es noch weitere Zweifel an der Dia­gnose „Schüt­tel­trauma“?

M. K.: Jede Menge. Der Junge wirkte in keinster Weise wie ein schwer miss­han­deltes Kind. Er war sehr aus­ge­glichen und sogar sehr fröhlich. Auch bei seinen Eltern, und selbst bei seinem Vater, war er unver­ändert ent­spannt. Sein kör­per­licher Zustand war alters­gemäß und auch in den Wochen, in denen er bei uns war, ging die Ent­wicklung ganz normal weiter.

FRIEDA: Es gab ja dann ein Gut­achten. Welches Ergebnis brachte es?

M. K.: Mein Ver­dacht einer Impf­folge und die Zweifel an einer so schweren Miss­handlung wurden dann durch das Gut­achten voll und ganz bestätigt:

Haupt­ar­gument war, dass es bei einem Schüt­tel­trauma keine sym­ptom­losen Zeiten gibt. Und diese waren ja belegt. Bei der Auf­nah­me­un­ter­su­chung war nichts der­gleichen auf­ge­fallen, außer dem starken Erbrechen und das über das ganze Wochenende. Auch im Gut­achten wurde diese Ignoranz deutlich her­aus­ge­stellt. Hier ein paar deut­liche Worte daraus:

Aller­dings begann sich der kli­nische Zustand von D. erst während des sta­tio­nären Auf­ent­halts zu ver­schlechtern. Es kam zu einer zuneh­menden Stei­gerung des Hirn­drucks mit Vor­wölbung der Fon­ta­nelle, was am 17. Juli 2008 zu einer ope­ra­tiven Druck­ableitung des Hirn­wassers zwang. Diese Hirn­druck­stei­gerung ent­stand also wenige Tage nach der Kom­bi­na­ti­ons­impfung und noch immer dachte niemand an die Mög­lichkeit einer Impf­kom­pli­kation, obwohl gerade nach Anwendung der Sechsfach-Kom­bi­na­ti­ons­impf­stoffe Fälle solcher Hirn­druck­stei­ge­rungen beob­achtet und auch ver­öf­fent­licht worden waren. 

Und: Selbst bei einem so auf­fäl­ligen zeit­lichen Zusam­menhang scheint die Impfung als kau­saler Faktor, der zur Ent­stehung von lebens­be­droh­lichen Sym­ptomen geführt haben kann, nicht wahr­ge­nommen, geschweige denn gemeldet zu werden.

FRIEDA: Wer hat denn das Gut­achten in Auftrag gegeben? Die Eltern oder das Jugendamt?

M. K.: Das Jugendamt leider nicht. Ich war der festen Über­zeugung, dass dies das Jugendamt unbe­dingt klären müsse. Ich begründete es damit, dass diese Klärung für den Jungen lebens­not­wendig sei, denn wenn es tat­sächlich eine Impf­kom­pli­kation gewesen war, er bei jeder wei­teren Impfung wieder in Lebens­gefahr geraten könne. Die Lei­terin des Jugend­amtes lehnte dies aber ab, sehr zur Bestürzung der Eltern, aber auch der Mit­ar­beiter, die meine Aus­füh­rungen über­zeugten. Später erfuhr ich, dass tat­sächlich das Jugendamt dies hätte klären müssen. Aber es ver­gingen wieder einige Wochen, bis die Ablehnung kam und wert­volle Zeit verstrich.

Nun, da die Eltern kein Geld für ein Gut­achten hatten, – nur die Oma der Mutter konnte sich wenigstens an den Kosten betei­ligen – fragte ich in meinem impf­kri­ti­schen Bekann­ten­kreis nach Spenden für das Gut­achten. Als die Finan­zierung stand, konnten wir das Gut­achten in Auftrag geben.

FRIEDA: Also ohne Sie hätte es das Gut­achten dann wohl nicht gegeben?

M. K.: Ganz genau. Und der Junge wäre dann auch niemals zu den Eltern zurückgekommen.

FRIEDA: Der Arzt, der den Jungen geimpft hat, hätte doch Ver­dacht schöpfen müssen?

M. K.: Ja, das müsste man meinen, aber Fehl­an­zeige, ganz im Gegenteil. Ich fuhr nämlich zur nächsten U‑Untersuchung zu ihm, weil ich unbe­dingt wissen wollte, ob er ihn wieder impfen würde, was ich befürchtete. Ich dachte eigentlich, selbst ohne eine Impf­folge zu ver­muten, müsste man doch dem Rechnung tragen, dass der Junge eine Hirn­schwellung gehabt hatte und in Lebens­gefahr gewesen war, dass man dann einfach die Impfung ver­schieben würde. Ich befürchtete aber, dass dies wohl nicht berück­sichtigt würde. Und tat­sächlich, der Arzt hätte ihn wieder geimpft! Als ich dem Arzt dann sagte, dass der Junge jetzt nicht geimpft würde, weil ich eine Impf­re­aktion ver­mutete, na, da war dann was los! Er wurde sehr laut und meinte, nicht er habe das Kind geschädigt, sondern der Vater habe es schwer miss­handelt. Und das ist genau das, was ich bei all den Fällen erlebe. Die Kin­der­ärzte fallen den Eltern regel­recht in den Rücken. In keinem ein­zigen Fall halfen sie den Eltern!

FRIEDA: In einem Vortrag, den Sie zu dem Thema beim 11. Stutt­garter Impf­sym­posium gehalten haben, sagten Sie, wenn ein Kind nach einer Impfung eine Hirn­schwellung oder Hirn­blutung ent­wi­ckelt, könne man sich dann als Eltern nur noch von dem Kind ver­ab­schieden, weil das Kind ent­weder sterben oder vom Jugendamt ent­zogen würde. So unfassbar das alles klingt, an mich sind auch schon öfter ver­zwei­felte Eltern her­an­ge­treten, die ähn­liche Fälle schil­derten. Wie ging es in diesem spe­zi­ellen Fall weiter?

M. K.: Durch das Gut­achten wurde dann die Rück­führung des Jungen zu seinen Eltern ein­ge­leitet. Er kam um seinen 1. Geburtstag dann zurück.

FRIEDA: Er müsste ja dann etwa 8 oder 9 Jahre alt sein. Haben Sie noch Kontakt zu ihm? Wie geht es ihm jetzt?

M. K.: Ja, er ist jetzt 9 Jahre alt und ihm geht es sehr gut. Ein nor­maler, auf­ge­weckter, sehr char­manter Junge. Ein rich­tiger Son­nen­schein, dem die Herzen geradezu zufliegen. Ja, genauso stellt man sich ja ein so schwer miss­han­deltes, trau­ma­ti­siertes Kind vor…! Nein wirklich, auch dadurch ist klar, son­nenklar, dass er nie miss­handelt wurde.

FRIEDA: Was unter­nahmen Sie noch in diesem Fall?

M. K.: Ich meldete dies dem Lan­des­ju­gendamt und der Bezirks­re­gierung. Ich plä­dierte dafür, dass man im Falle eines Schüt­tel­traumas unbe­dingt mal einen Blick in den Impf­ausweis werfen und die Jugend­ämter davon unter­richten solle. Aber das pas­sierte meines Wissens nicht. Ich begleitete auch die Eltern zum Anwalt, um die Klinik wegen dieser Falsch­dia­gnose zu belangen. Die Eltern mussten Pro­zess­kos­ten­hilfe dafür bean­tragen, aber das wurde dann einfach abge­lehnt. Ich zahlte dann auch noch einige Hundert Euro, um gegen die Ablehnung die nächste Instanz anzu­rufen, aber auch da das gleiche Lied. Ich dachte, wenn es zum Prozess kommt, geht das auch irgendwie in die Öffent­lichkeit, aber das ist natürlich nicht gewünscht. Ich bin auch an TV-Sender her­an­ge­treten, aber auch denen ist das Thema wohl zu heiß. Mir wurde dann auch ein sehr kri­ti­scher Jour­nalist emp­fohlen. Diesem habe ich mehrmals eine email geschrieben, aber keine Reaktion. Auch die Mutter von Maja hat dort Kontakt auf­ge­nommen und die gleiche Blo­ckade erfahren. In den Main­stream­m­edien geht da gar nichts.

FRIEDA: Wie kam es dann, dass sich immer mehr betroffene Eltern an Sie wandten? 

M. K.: Ich stand ja schon zu diesem Zeit­punkt in Kontakt mit den meisten impf­kri­ti­schen Personen/Aktivisten und Ver­einen. Und so ver­breitete sich darüber die Geschichte. Und immer, wenn es um ein „Schüt­tel­trauma“ ging, wurden die Eltern an mich ver­wiesen. So auch der nächste Fall: Maya.

FRIEDA: Dazu gibt es ja bereits einen kleinen Film im Internet. Haben Sie der Mutter von Maja auch geholfen?

M. K.: Ja. Kurz nachdem das Gut­achten von dem ersten Fall da war, wandte sich die Mutter von Maja an mich (sie wurde von einem Verein an mich ver­wiesen). In diesem Fall war kein männ­liches Wesen im Umfeld und so wurden kur­zerhand der Mutter zwei psy­chische Erkran­kungen unter­stellt: ein Münch­hau­sen­syndrom (genau heißt es Münch­hausen by proxi) und eine Bor­derline-Störung. In einer Eltern-Kind-The­rapie, in die sich die Mutter frei­willig begab, konnten diese Erkran­kungen in keiner Weise bestätigt werden. Aber auch dieser Fall zeigt ganz deutlich, dass man lieber die Väter als kri­minell hin­stellt oder – wenn eben kein Vater oder männ­liches Wesen im Umfeld aus­zu­machen ist – man der Mutter eine psy­chische Erkrankung unter­stellt, bevor man die Impfung „beschuldigt“. Das ist eben das Tra­gische bei dieser Pro­ble­matik. Dem­zu­folge rate ich auch den Vätern, sich mit dem Thema Impfen aus­ein­an­der­zu­setzen, denn in der Regel landen sie auf der Anklagebank.

FRIEDA: Das zeigt in der Tat, wie brisant das Thema und wie wichtig der Auf­klä­rungs­bedarf ist. Wie lange dauerte es, bis Maja zurückkam?

M. K.: Etwa acht Monate. Die Mutter war aber ja in einer Mutter-Kind-Ein­richtung, so dass es nicht zu einem kom­pletten Bezie­hungs­ab­bruch kam (nur ein paar Wochen war Maja anfangs in einer Pflegefamilie).

FRIEDA: Sie sagten beim Impf­sym­posium, dass die Erst­sym­ptome wie Schüt­tel­trauma und Hirn­blu­tungen sogar in den Bei­pack­zetteln der 6‑fach-Impfung stehen. Das wären doch ein­deutige Beweise für eine Impfnebenwirkung?

M. K.: Ja, das möchte man meinen, und bei all den Fällen weisen wir ja darauf hin. Aber das inter­es­siert nie­manden, nicht die Klinik, nicht das Jugendamt und meist auch nicht das Fami­li­en­ge­richt. Das ist schwer aus­zu­halten. Wenn sich die Eltern an mich wenden, wenn das Kind noch in der Klinik ist, rate ich den Eltern, dass sie von den Kli­nik­ärzten eine schrift­liche Begründung fordern sollen, warum eine Impf­folge aus­ge­schlossen wird. Da dachte ich dann, da müssten sie jetzt umdenken, denn das wird schwer, dies zu begründen, wenn es tat­sächlich kurz vorher eine Impfung gab. Aber: Die Ärzte geben einfach keine schrift­liche Begründung für den Aus­schluss einer Impf­folge! Wenn man eine Impf­folge aus­schließt, dann muss man es doch begründen können? Aber weit gefehlt: Es heißt einfach lapidar: Solche Impf­folgen gibt es nicht. Auch wenn man dem Jugendamt und dem Gericht die Beweise liefert, dass es solche Impf­ne­ben­wir­kungen tat­sächlich gibt – und ich rede von Beweisen, nämlich z.B. die Todes­fall­mel­dungen an das Paul-Ehrlich-Institut oder die Ver­öf­fent­li­chung von ZINKA und PENNING – dann wird auch dies ignoriert!

FRIEDA: Selbst solche Fakten werden ignoriert?

M. K.: Ja. Es ist aber so, dass es sich bei der Dia­gnose „Schüt­tel­trauma“ in der Regel um eine Ver­mutung handelt. Die Impfung ist aber ein Fakt. Das heißt, wenn ein Kind nach einer Impfung im Kran­kenhaus landet, dann muss man doch erst einmal von einer Impf­re­aktion aus­gehen. Die Impfung ist dann erst einmal Fakt, aber die Miss­handlung nur eine Ver­mutung. Es ist ja o.k., dass man auch die Mög­lichkeit einer Miss­handlung über­prüft. Das gehört ja auch zur Sorg­falts­pflicht. Das steht außer Frage. Aber Fakt ist Fakt und dann braucht es eben auch harte Fakten, um die Miss­handlung fest­zu­schreiben. In all den Fällen, die ich begleite, geschah es aber genau anders herum: Hirnschwellung/Hirnblutung fest­ge­stellt, meist auch retinale Fleck­blu­tungen und schon wurde Miss­handlung zemen­tiert, also Dia­gnose Schüt­tel­trauma und Aus­schluss einer Impf­folge! Und dies ohne jeg­liche Begründung! Und eben die harten Fakten für eine Miss­handlung fehlen fast komplett!

FRIEDA: Was wären das denn für harte Fakten für eine Misshandlung?

M. K.: Nun, äußere Ver­let­zungs­zeichen oder Auf­fäl­lig­keiten im Nacken­be­reich (denn der Nacken ist ja der ver­letz­lichste Teil beim Schütteln), aber auch Ver­hal­tens­auf­fäl­lig­keiten eben eines schwer miss­han­delten Kindes, wenn es denn über­haupt noch in der Lage dazu ist: also ängstlich, panisch, wei­nerlich, schreckhaft. Auf­fällig ist ja bei sehr vielen der Fälle, dass es den Kindern nach der Ope­ration sofort wieder gut geht. Das allein schließt schon eine so schwere Miss­handlung aus. Aber die Rechts­me­di­ziner, die ein­ge­schaltet werden, schauen oft gar nicht das Kind an, sondern urteilen nur auf­grund der Aktenlage.

FRIEDA: „Zual­lererst nicht schaden“, heißt es ja eigentlich im Eid des Hip­po­krates (…). Ihre Schil­de­rungen klingen plau­sibel und, wenn­gleich es nicht um Imp­fungen geht, denke ich da gerade an das Interview „Kun­den­bindung mittels Hor­mon­spirale“, in dem betroffene Frauen zu Wort kommen. Auch diese Frauen berich­teten darüber, dass sie von ihren Ärzten nicht über die mög­lichen Neben­wir­kungen der Hor­mon­spirale infor­miert wurden (…). 

Wenn es den betrof­fenen Kindern, deren Fälle Sie schildern, so schnell wieder besser ging, hätte man doch schon deshalb an der Mut­maßung einer Miss­handlung zweifeln müssen, oder?

M. K.: So ist es. Man muss aber bedenken, dass es ja durchaus schwere Schäden bis hin zum Tod als Impf­re­ak­tionen gibt. Dann ist es im Nach­hinein nicht mehr so ein­deutig, die „Ket­ten­re­aktion“ zu beweisen, aber selbst dann kann man, wenn man sich auf eine Spu­ren­suche begibt, ein­deutige Beweise finden für eine Impf­re­aktion. Manchmal ist das alles eine wahre Detek­tiv­arbeit, denn jeder Fall ver­läuft ja anders.

FRIEDA: Von solch schweren Fällen hört man ja aus impf­kri­ti­schen Kreisen immer wieder. Es ist zudem anzu­nehmen, dass viele Sym­ptome gar nicht als Impf­schäden erkannt werden, weil viele Eltern schlichtweg den Ärzten Ver­trauen schenken. Wann kamen dann die nächsten Fälle nach dem Fall Maja?

M. K.: Es ging eigentlich dann erst so richtig los nach dem Film „Wir impfen nicht“, bei dem ich ja diese Pro­ble­matik dar­legte. Im Herbst 2014 kamen dann die Fälle

  1. Jonas
  2. Junge H.
  3. Adrian
  4. Mädchen J.
  5. Lara
  6. Junge L.
  7. Junge A.-J.
  8. Kon­stantin
  9. Junge G.

dazu. Das sind zusammen mit den beiden ersten Fällen also elf Bei­spiele. Da konnten wir jeweils erreichen, dass die Kinder in ihre Familien zurück­kamen. Aller­dings ist es leichter, die Dia­gnose „Schüt­tel­trauma“ zu erschüttern als die Sym­ptome als Impf­schaden aner­kennen zu lassen. Mit posi­tiven Erzie­hungs­fä­hig­keits­gut­achten kamen diese Kinder zurück zu ihren Eltern. Dann fragt sich niemand mehr, warum denn die Kinder diese gesund­heit­lichen Pro­bleme über­haupt hatten – sie mussten ja fast alle ope­riert werden! Der total logische Erklä­rungs­ansatz, dass es eben eine Impf­folge war, wird nie her­an­ge­zogen und einfach unter den Teppich gekehrt. Das will wohl dann niemand wahr­haben, dass man den Eltern ein rie­siges Unrecht getan hat. Da lassen wir doch lieber den Deckel drauf. Aber all das war eben ein mona­te­langer Alp­traum für Eltern und Kind und in der Zeit war ja auch ungewiss, ob sie ihr Kind jemals wieder bekommen würden!

FRIEDA: Das sind ja trau­ma­ti­sie­rende Erfah­rungen für Eltern und Kind! Gibt es noch weitere Fälle?

M. K.: Genau, das sind die lau­fenden Fälle, wo die Kinder noch nicht zurück sind (Namen ver­ändert, da noch lau­fende Verfahren)

  1. Char­lotte
  2. Lukas L.
  3. Kristof
  4. Kilian

In den letzten acht Jahren habe ich dann immer wieder von zusätz­lichen Fällen gehört (oft über Facebook) oder gelesen (Zei­tungs­be­richte). Ich kann aber nicht allen nach­gehen. Dazu fehlt mir dann einfach die Zeit. Die Begleitung der Familien ist ja zeit­weise sehr auf­wändig und ich habe ja noch Familie und Beruf.

FRIEDA: Das ist nach­voll­ziehbar. Welcher Fall ist für Sie denn am schlimmsten?

M. K.: Es ist eigentlich jeder Fall schlimm. Aber besonders schlimm ist es, wenn den Eltern noch ein wei­teres Kind ent­zogen wird und das war bei vier Fällen so. Der absolut schlimmste Fall ist jedoch der Fall des Jungen Lukas. Da mussten sich die Eltern tat­sächlich von ihrem Kind ver­ab­schieden. Er über­lebte es nicht. Er kam gleich am nächsten Tag nach der Impfung ins Kran­kenhaus, weil es ihm nicht gut ging. Nach knapp einer Woche wurde er ent­lassen. Etwa zwei Wochen später hatte er dann Atem­still­stand und der Vater reani­mierte ihn. Er kam ins Kran­kenhaus und schaffte es leider nicht. Er starb 4 Wochen nach der Impfung. Das allein ist ja schon schrecklich genug, aber da man die Dia­gnose Schüt­tel­trauma stellte, wurden den Eltern auch die beiden Töchter genommen.

FRIEDA: Was genau ist da passiert?

M. K.: Die Mädchen waren in zwei Pfle­ge­fa­milien. Im Oktober durften sie dann wenigstens zusammen mit der Mutter in eine Ein­richtung. Zuletzt ent­schied der Richter, dass die Mutter mit ihren Kindern wieder in die Wohnung zurück­gehen könne, aller­dings müsse der Vater aus­ziehen. Wir hoffen nun aber auf das psy­cho­lo­gische Gut­achten. Was hier besonders auf­fällt, ist, dass der Obduk­ti­ons­be­richt neun Monate nicht her­aus­ge­geben wurde und auch eine Klinik weigert sich, die Kran­kenakte her­aus­zu­geben. Die muss jetzt her­aus­ge­klagt werden. Da fragt man sich dann schon, ob da was ver­tuscht werden soll. Warum gibt man die Unter­lagen nicht heraus? Im Übrigen haben wir das öfter, dass Unter­lagen nicht her­aus­ge­geben werden.

FRIEDA: Welche Erfah­rungen machten Sie mit Rechtsanwälten? 

M. K.: Sehr schlechte, denn die meisten kennen sich mit dieser spe­zi­ellen Pro­ble­matik über­haupt nicht aus und einige sind auch nicht bereit, mit mir zusam­men­zu­ar­beiten. Glück­li­cher­weise habe ich nun eine Anwältin, die sich durch meine Unter­lagen gut ein­ge­ar­beitet hat. Ebenso unter­stützen meine Arbeit zwei betroffene Mütter, die sich durch ihre Fälle ein immenses Wissen ange­eignet haben. Sie haben selbst viel recher­chiert und ihre Kran­ken­akten regel­recht stu­diert. Das Wissen können wir nun gut gebrauchen. Und mit jedem Fall lernen wir was dazu. Wie haben jetzt auch einen Verein gegründet, um den Eltern noch mehr helfen zu können. Wir müssen die Anwälte zwingen, dass sie mit uns zusam­men­ar­beiten, weil es sonst ver­gebene Lie­besmüh ist. Das mussten wir schmerzlich Ende letzten Jahres erfahren. Ich tele­fo­nierte mit der Anwältin (Fall Char­lotte) und schickte ihr viele Unter­lagen. Zudem sahen die beiden Mütter die Kran­ken­un­ter­lagen an und notierten alle Wider­sprüche. Bei der Ver­handlung hat die Anwältin nichts davon her­ge­nommen! Der Vater wurde dann zu drei Jahren Haft ver­ur­teilt, aber am nächsten Tag legte die Anwältin Berufung ein. Ich frage mich, worauf sie diese begründet. Man kann dies ja nur tun, indem man darlegt, dass wesent­liche Punkte zur Ver­tei­digung nicht berück­sichtigt wurden. Aber sie hat ja nichts zur Ver­tei­digung getan!

FRIEDA: Wie ist da jetzt der Stand?

M. K.: Ich riet dringend zu einem anderen Anwalt, was nun auch geschah. Ich würde da sofort eine Beschwerde an die Anwalts­kammer schreiben. Aber ich kann die Eltern ja nicht dazu zwingen. Jeden­falls scheint der jetzige Anwalt die Unter­lagen ange­schaut zu haben. Ich biete ja immer an, dass die Anwälte mich anrufen. Leider machen das manche Anwälte nicht. Dazu müssen wir in Zukunft noch mehr drängen, denn sonst hat das alles fast keinen Sinn. Da müssen wir auch die Eltern anleiten. Viele denken, das wird der Anwalt schon machen. Aber das läuft so nicht, man muss die Anwälte fordern. Ein schlechter Anwalt zeichnet sich z.B. dadurch aus, dass er kaum erreichbar ist und dann meist nicht einmal zurückruft. Das hatten wir auch schon ein paar Mal und da raten wir zu einem Wechsel, aber die Auswahl ist ja wirklich mehr als schlecht. Da müssen aber dann die Eltern darauf drängen, dass der Anwalt mit uns zusam­men­ar­beitet, sonst geht es den Bach runter.

Das gleiche Problem haben wir mit Gut­achtern. Momentan haben wir so gut wie keinen. Alle meiden das Thema Impf­schäden. Das ist ihnen zu heiß und man weiß auch, dass sie dann Druck bekommen.

FRIEDA: Was Sie berichten, ist erschüt­ternd. Was gibt es dazu noch zu erzählen?

Marion Kammer: Nun, dass den Eltern das Kind oder sogar mehrere Kinder weg­ge­nommen werden, ist ja schon schlimm genug. Aber es gibt es ja noch weitere Gefahren.

FRIEDA: Was meinen Sie damit?

M. K.: 1. Es wird ja die Staats­an­walt­schaft ein­ge­schaltet und es kommt zu einem Ermitt­lungs­ver­fahren, meist auch zu einer Anklage und einer Gerichts­ver­handlung. Neben einem Anwalt für Fami­li­en­recht wird dann auch noch einer für Straf­recht benötigt. Man kann sich vor­stellen, welche finan­zi­ellen Belas­tungen da auf die Eltern zukommen (die Eltern von Jonas hat das alles fast 15.000 Euro gekostet, neben Anwalts­kosten auch ver­mehrte Kosten durch die Besuchs­kon­takte, was ein zweites Auto not­wendig machte). Und neben der Angst, ob man sein Kind oder seine Kinder zurück­be­kommt, ist dann auch die Angst vor einer mög­lichen Gefäng­nis­strafe über­mächtig. Man kann sich diese Anspannung vorstellen!

2. Ebenso ist das alles natürlich eine große Belastung für die Paar­be­ziehung. Leider gab es auch Tren­nungen in dieser schweren Zeit. Und es ist ungewiss, ob es dazu auch gekommen wäre ohne diese trau­ma­ti­schen Gescheh­nisse. In einigen Fällen war es auch so, dass die Mütter gezwungen wurden, sich vom Vater zu trennen, um ihr Kind oder ihre Kinder behalten zu können. Das hatte in einem Fall zur Folge, dass die Mutter mit ihren Kindern dann von Sozi­al­hilfe leben musste. Da werden regel­recht Familien zerstört!

3. Manchmal wird ja auch den Eltern das Sor­ge­recht ent­zogen, was zur Folge hat, dass sie nicht mehr über Gesund­heits­fragen mit­ent­scheiden dürfen. Und manchmal werden dann die Kinder sogar weiter geimpft! Wie ich im ersten Fall aus­führlich erwähnte, wäre der Junge ja auch weiter geimpft worden. Wäre er also nicht zu mir gekommen, hätte er es ent­weder nicht überlebt oder nur mit großem Schaden. Es ist ja bekannt, dass, wenn ein Kind stark auf eine Impfung reagiert, man vor­sichtig sein soll, weil bei einer wei­teren Impfung die Reaktion noch stärker sein kann. Und was ist wohl stärker als der Tod? Er wäre ja an der Impfung gestorben, wenn er nicht ope­riert worden wäre. Von daher fühle ich mich tat­sächlich als Lebensretterin. 

Und in einigen Fällen erlitten die Kinder ja auch weitere Impf­schäden. Im Fall Char­lotte wurde diese nach der Inob­hut­nahme wieder geimpft, obwohl sie retinale Blu­tungen hatte. Nach der Impfung bekam sie eine Bin­de­haut­ent­zündung und dann einen Krampf­anfall. Und in diesen Zustand wurde dann hin­ein­ge­impft! Und nun ist sie blind. Jonas hatte auch retinale Blu­tungen und da pro­gnos­ti­zierte die Ärztin, dass er mit Sicherheit blind sein wird. Die retinale Blutung bildete sich aber in den nächsten vier Monaten zurück und der Junge sieht ganz normal. Hätte man Char­lotte nicht weiter geimpft, hätte sie viel­leicht die Chance gehabt, sich zu erholen. Es ist so offen­sichtlich, dass die wie­der­holte Impfung den Schaden gesetzt hat, aber das wird nicht gesehen! Dies ist übrigens der Fall mit dem Vater, der zu drei Jahren Haft ver­ur­teilt wurde auf­grund des Nichtstuns der Anwältin.

FRIEDA: Weiß man, wie viele solcher Fälle es gibt bzw. wie häufig die Dia­gnose „Schüt­tel­trauma“ gestellt wird?

M. K.: Ich habe mal gelesen, es wird ver­mutlich 100 bis 200 Todes­fälle von Schüt­tel­trauma im Jahr geben. Ich habe da auch mal gegoogelt zur Häu­figkeit und da fand ich nur einen Zwi­schen­be­richt mit fol­gender Aussage:

Zum Ent­las­sungs-/Ver­le­gungs­zeit­punkt gab es Angaben zum All­ge­mein­be­finden in 43 Fällen. Kli­nisch-neu­ro­lo­gisch unauf­fällig oder leicht beein­trächtigt waren 58% (25/43) der Kinder.

Also, das ist ein Hinweis, dass 58% Falsch­dia­gnosen sind, denn es wird ja in einer Aus­ar­beitung von zwei Rechts­me­di­zinern gesagt, dass die Leta­lität bei 30 % liegt und die rest­lichen 70 % meist dau­er­hafte Schäden haben. Wenn 58 % der Kinder keine blei­benden Schäden haben, dann deutet es darauf hin, dass sie nicht miss­handelt wurden. Wenn man nun bedenkt, dass es ja auch schwer­wie­gende Impf­schäden gibt, dann müsste das diese Zahl auch noch erhöhen. Wenn man ebenso bedenkt, dass solche schweren Impf­ne­ben­wir­kungen mit einer Wahr­schein­lichkeit von 1:10.000 ange­führt werden, dann macht dies bei etwa 700.000 Geburten rein rech­ne­risch 60 solcher schwer­wie­genden Reak­tionen pro Impfung wohl­ge­merkt. Wenn bei der ersten Impfung schon ein kleiner Schaden gesetzt wurde, dann treten bei einer wei­teren Impfung mit einer grö­ßeren Wahr­schein­lichkeit solche Impf­ne­ben­wir­kungen auf. Wenn man jetzt weiß, dass solche Impf­folgen geleugnet werden, dann kann man erahnen, wie oft solche Dia­gnosen gestellt werden.

Im Grunde müsste man jeden Schüt­tel­trauma-Fall einfach mal mit dem Impfpass abgleichen. Das wäre meine For­derung. Schließlich könnte man eine Impf­folge nur dann aus­schließen, wenn das Kind defi­nitiv keine Impfung bekam. Die Rea­lität sieht leider eben ganz anders aus.

FRIEDA: Also wenn nun in einem Fall das Kind keine Impfung erhielt, dann können Sie den Eltern nicht helfen?

M. K.: Nein, das stimmt nicht, weil wir immer zwei­gleisig fahren. 

1. Zeigen wir auf, was für eine Impf­folge spricht oder für andere Medi­ka­men­ten­ne­ben­wir­kungen (die Kinder bekommen ja bei­spiel­weise DIA­ZEPAM bei Krampf­an­fällen, was ja auch Neben­wir­kungen hat). Die Gabe von Vitamin‑K kann Hirn­blu­tungen auch nicht immer ver­hindern. Dazu recher­chieren wir gerade.

2. Benennen wir die Zweifel an der Dia­gnose Schüt­tel­trauma generell. Da haben wir auch einige Unter­lagen, die wir teil­weise recher­chiert haben. Man lernt ja immer dazu über die Jahre und mit jedem Fall. Und die Zweifel kommen gerade von dem „Erfinder“ des Schüt­tel­traumas – Norman Gut­h­kelch. Hier einige bemer­kens­werte Aus­sagen dazu:

– Er stellte im Jahr 1971 die Hypo­these auf, dass hef­tiges Schütteln eines Säug­lings die Symptom-Trias sub­durale Blutung, retinale Blutung und Enze­pha­lo­pathie ver­ur­sachen könnte. Ein medi­zi­nisch-wis­sen­schaft­licher Nachweis für die Rich­tigkeit dieser Hypo­these wurde bis heute nicht geführt. Es gibt Studien, die das Gegenteil nahe­legen. Unge­achtet dessen hat sich das sog. Schüt­tel­trauma in der medi­zi­ni­schen und gericht­lichen Praxis etabliert.

– Gut­h­kelch selbst mahnt in jün­gerer Zeit zur Vor­sicht. Es ist aber falsch, Eltern und Gerichte nicht darüber zu infor­mieren, dass es sich um bloße Hypo­thesen handelt und nicht um medi­zi­nisch oder wis­sen­schaftlich bewiesene Fakten.

– Gut­h­kelch gibt zu bedenken, dass mit den heu­tigen radio­lo­gi­schen Mög­lich­keiten zunehmend mehr sub­durale Hämatome bei Säug­lingen fest­ge­stellt werden; laut einer Studie haben 46 % aller sym­ptom­losen Säug­linge sub­durale Blu­tungen nach nor­malen Geburten

– Abge­sehen davon ist die Dia­gnose „Schüt­tel­trauma“ unbe­stritten eine sog. Aus­schluss­dia­gnose. In der medi­zi­ni­schen Praxis und Lite­ratur gibt es aller­dings wenig Über­ein­stimmung hin­sichtlich der Frage, welche anderen Ursachen aus­ge­schlossen werden müssen, dass die Dia­gnose „Schüt­tel­trauma“ gestellt werden darf bzw. ob ein solcher Aus­schluss über­haupt möglich ist

Man bedenke, dass bei fast jedem 2. Kind solche Hirn­blu­tungen fest­ge­stellt wurden! Also all diese Zweifel haben wir uns nicht aus den Fingern gesogen, sondern sie sind real. Und diese Aus­sagen zeigen deutlich die Pro­ble­matik auf, auf die wir dann hin­weisen. Immer, wenn eben das Kind eine Hirn­schwellung oder Hirn­blutung nach einer Impfung erleidet, geht der Wahnsinn los und die Gefahr ist groß, dass den Eltern das Kind weg­ge­nommen wird.

FRIEDA: Kennen Sie einen Fall, bei dem den Eltern das Kind nicht weg­ge­nommen wurde?

M. K.: Ja, zwei, nämlich

1. Adrian, da hat der Vater gleich die Anwältin beauf­tragt und diese hat sofort Wider­spruch gegen die geplante Inob­hut­nahme ein­gelegt, mit all den Fakten. Der Richter ent­schied dann, gegen die drin­gende For­derung des Jugend­amtes, dass der Junge heim darf.

2. Die Zwil­lings­buben T. und L. Das pas­sierte 2012. Ach, die habe ich in meiner Auf­zählung gar nicht genannt, weil ich da glück­li­cher­weise nichts tun musste. Es lag aber daran, dass es das gleiche Jugendamt wie im ersten Fall war. Die Groß­mutter rief mich an. Sie erzählte mir, dass zwei Damen vom Jugendamt gekommen seien und gleich nach vor­he­rigen Imp­fungen fragten.

Da sieht man, dass man durchaus etwas erreichen kann. Die Kehr­seite war aber leider, dass man die Mög­lichkeit einer Impf­re­aktion gegenüber dem Kran­kenhaus nicht the­ma­ti­sierte. Aber zumindest konnten die Eltern ihre Buben behalten und ihnen wurde „nur“ eine Fami­li­en­pfle­gerin aufs Auge gedrückt, die dann bereits nach einem halben Jahr wieder abge­zogen wurde, weil alles in Ordnung war. Auch diesem Jungen ging es nach den Ope­ra­tionen wieder gut. Ich habe die Kinder mehrmals gesehen und sie ent­wi­ckelten sich ganz normal. Nur leichte Ver­zö­ge­rungen, die durch den län­geren Kran­ken­haus­auf­enthalt erklärbar sind, waren vor­handen. Diese Rück­stände holten sie jedoch ziemlich schnell auf. Sie sind jetzt 5 Jahre und kleine Wir­bel­winde, ganz normale Kinder.

FRIEDA: Gab es auch Fälle, wo es nicht so ein­deutig eine Impf­folge war und der Vorwurf der Miss­handlung tat­sächlich zutreffen konnte?

M. K.: Das ist ja die große Angst der vielen impf­kri­ti­schen Per­sonen und Orga­ni­sa­tionen, man könne viel­leicht einen wirk­lichen Miss­handler unter­stützen (und deshalb musste ich auch in diesen Kreisen viel kämpfen). Aber die Gefahr ist, da man beide Zustände ja eigentlich gut unter­scheiden kann, fast nicht möglich. Wir sehen ja die Kran­ken­un­ter­lagen, weil wir uns die schicken lassen. Zudem bekommen wir Aus­künfte von den Anwälten, soweit sie mit uns zusam­men­ar­beiten. Dazu müssen die Eltern denen natürlich eine Schwei­ge­pflichtsent­bindung uns gegenüber geben. Dann kann man die Sache schon besser ein­schätzen. Oft waren die Eltern nach der Impfung auch mehrmals beim Arzt und es wurde nichts her­aus­ge­funden. Und da gab es dann auch keine neu­ro­lo­gi­schen Pro­bleme, wie sie bei einem miss­han­delten Kind da sein müssten. Ebenso tele­fo­niere ich oft sehr lange mit der Mutter. Und ich bestehe dann auch darauf, mit dem Vater zu tele­fo­nieren, um mir eine Meinung zu bilden. Ich stelle dann auch viele Fragen.

Ich hatte einmal eine zwei­fel­hafte Anfrage per email. Dort behaup­teten Eltern solche Gescheh­nisse nach Imp­fungen. Ich schickte ihnen dann einige Fragen, bekam aber keine Antwort. Als ich nochmal eine email schrieb, exis­tierte diese email-Adresse nicht mehr. Viel­leicht war das so ein Versuch. Aber ich glaube, ich habe da einen guten Filter, durch den wirk­liche Miss­handler nicht kommen. Ich habe ja jetzt jah­re­lange Erfahrung. Aber natürlich muss man das immer im Hin­terkopf haben.

FRIEDA: Was macht es bei der Beur­teilung solcher Fälle so schwer für Sie?

M. K.: Schwer ist es immer, wenn von Brüchen die Rede ist. Da ver­suche ich klären zu lassen, ob es wirk­liche Brüche sind oder nur Auf­fäl­lig­keiten. Dazu gibt es ja eine Aus­ar­beitung von Viera Scheibner. Dort wird erklärt, dass jede Impfung ein Vitamin-C-Killer ist und skor­but­ähn­liche Zustände zur Folge haben kann. Da gibt es eben Auf­fäl­lig­keiten bei den Knochen, die aber keine Brüche sind, aber gerne als Brüche fehl­ge­deutet werden. Und zudem habe ich einmal eine besondere Erfahrung gemacht, die auch immer bei mir parat ist. Bereits im Jahr 2003 bekam ich eine Pfle­ge­tochter. Da hieß es, sie habe zwei Schä­del­brüche erlitten. So wurde es von Seiten der Klinik an das Jugendamt gegeben. Als ich das Mädchen abholte, fragte ich den Arzt, worauf ich denn besonders achten müsse, denn in unserem Haus ist ja eine Treppe und das Mädchen fange ja bald an zu laufen. Dar­aufhin meinte der Arzt, ich müsse da auf nichts besonders achten, denn es wären keine rich­tigen Schä­del­brüche, sondern eher Haar­risse. Es war also nichts, aber so ging es ans Jugendamt und auf­grund der zwei angeb­lichen Schä­del­brüche wurde der Mutter das Kind weg­ge­nommen! Erst durch den Fall D., also fünf Jahre später, kam ich dann darauf, dass das wohl auch eine Impf­re­aktion war, denn die Fami­li­en­pfle­gerin berichtete mir von vor­ge­wölbter Fon­ta­nelle, also ein Hinweis auf eine Hirn­schwellung. Damals konnte ich das aber nicht einordnen.

Also, es ist immer Skepsis bei mir vor­handen bzgl. der Angaben. Man muss jedes Detail in Frage stellen und nach­for­schen. Und man muss immer die Mög­lichkeit in Betracht ziehen, dass unsere Wahr­nehmung und Ein­schätzung durch unsere Beur­tei­lungen beein­flusst werden. Darüber habe ich meine Diplom­arbeit geschrieben: Soziale Vor­ur­teile. Und explizit das Thema: selektive Wahr­nehmung. Dazu forschte ADORNO übrigens viel.

FRIEDA: Wie kann man sich das vorstellen? 

M. K.: Ein Bei­spiel: Einer Person wurde ein Bild gezeigt: Szene in einer Stra­ßenbahn, ein Weißer und ein Schwarzer. Der Weiße hatte ein Messer in der Hand und bedrohte den Schwarzen. Die Person musste dann dieses Bild dem nächsten erzählen, dieser wieder jemandem und so weiter (also so eine Art „Stille Post“). Bereits nach zehn Wei­ter­erzäh­lungen wurde dem Schwarzen das Messer zuge­ordnet. Das zeigt, wie unsere Glau­bens­sätze sogar unsere Wahr­nehmung beein­flussen. Also, wenn Ärzte von einer Miss­handlung aus­gehen, dann werden wohl auch z.B. belanglose kleinere Flecken überbewertet.

So ein Ver­halten habe ich auch bei dem Mädchen mit den angeb­lichen Schä­del­brüchen erlebt. Da stand im Arzt­be­richt, es sei in einem ver­schmutzten Zustand und mit ver­schmutzter Kleidung auf­ge­nommen worden. Darüber regte sich die Fami­li­en­pfle­gerin auf, weil dies defi­nitiv nicht stimmte. Denn es war ihr Geburtstag und da wurde sie hübsch gemacht. Und sie half dabei der Mutter. So etwas muss man auch immer berücksichtigen.

FRIEDA: Das geht dann ja anscheinend schon in Richtung detek­ti­vi­scher Fein­arbeit. Sie erwähnten auch, dass Sie einen Verein gegründet haben? Welchen Zweck ver­folgt er konkret?

M. K.: Nun, ich wurde ja schon mehrmals gefragt, ob es dazu einen Verein gäbe oder ob ich einen gründen würde. Aber dazu fehlte mir einfach die Zeit. Schließlich half mir dann Daniel Trap­pitsch aus der Schweiz. Daher ist der Verein auch in der Schweiz. Er heißt

IN-ES Impf­Ne­ben­wirkung Elter­licher Sorgerechtsentzug.

Im Vor­stand sind auch der Arzt Rolf Kron sowie eine betroffene Mutter. Wir haben jetzt ein kleines Team. Noch eine weitere Mutter unter­stützt mich tat­kräftig bei der direkten Betreuung der Eltern und ebenso Jürgen Friedrich von Libertas&Sanitas. Ich war ja jah­relang Ein­zel­kämp­ferin und hoffte so sehr auf Unter­stützung; umso glück­licher bin ich, dass es diese nun auch gibt. Es erleichtert ungemein meine Arbeit. Wir hoffen, dass wir diese Pro­ble­matik mehr in die Öffent­lichkeit bringen und dadurch den Eltern noch mehr helfen können. Natürlich ist unser Ziel, dass dieser Irrsinn endlich aufhört. Aber das ist noch ein langer Weg. Wir sind für jede Unter­stützung dankbar. Wir brauchen natürlich auch Gelder, weil manche Betrof­fenen schlicht und einfach nicht so viel Geld haben für die Anwalts­kosten oder ein Gutachten. 

Da hat Hans Tolzin über AGBUG, bei der ich auch Mit­glied bin, bei zwei Gut­achten aus­ge­holfen. Wir nehmen die Betrof­fenen schon in die Pflicht und manchmal helfen Ver­wandte. Aber bei manchen gibt es diese Mög­lichkeit nicht. So gibt es einen jungen Vater, der seit drei Jahren im Gefängnis sitzt. Wir würden ihm gerne helfen und zumindest mal die Unter­lagen über­prüfen, dann eben durch unseren Filter anschauen. Der Vater kommt nicht an die Unter­lagen. Wir hatten dann einen Anwalt, der das gemacht hätte. Dieser wollte aber einen Vor­schuss in Höhe von 500.- €. Der Vater verfügt ja über kein Geld, kein Ein­kommen. Dazu kommt, dass er ja gebrand­markt ist und sich sein Umfeld mehr oder weniger ver­ab­schiedet hat. Seine Freundin hat ihn ver­lassen, er hat weder zum Sohn noch zu der Kin­des­mutter Kontakt. Michael Leitner, mit dem ich eng zusam­men­ar­beite, hat ihn besucht und ist schon über­zeugt, dass er unschuldig ist. Das wäre ein großer Wunsch, dass wir ihm helfen, aber wir kommen momentan nicht weiter.

Ebenso sind wir ja immer auf der Suche nach Anwälten, Gut­achtern, Rechts­me­di­zinern, Neu­ro­ra­dio­logen, Osteo­logen (bezüglich der angeb­lichen Kno­chen­brüche). Wer uns unter­stützen will, hier der Link zur Kontaktaufnahme

http://in-es.info/unterstuetzung/

https://www.facebook.com/impffolgeines/

FRIEDA: In der Tat scheint hier enorm großer Hand­lungs­bedarf zu sein. Was können Eltern tun?

M. K.: Ja, infor­mieren, infor­mieren, infor­mieren! Ich habe auch Unmengen an Büchern gelesen und im Internet recher­chiert. Wenn man Impf­kritik eingibt, kommt man auf die Seite von Hans Tolzin. Da sind auch alle Bei­pack­zettel zu finden. Und man kann dort auch Eltern­stamm­tische in der Nähe finden. Da bekommt man auch viel Unter­stützung. Einmal im Jahr gibt es das Impf­sym­posium in Stuttgart (im Sep­tember). Da sind immer super Refe­renten und man bekommt kom­paktes Wissen ver­mittelt. Da bin ich auch fast jedes Jahr dabei. Das kann ich nur jedem wärmstens emp­fehlen. Dieses Jahr hält zu diesem Thema ja auch die Anwältin, mit der ich eng zusam­men­ar­beite, einen Vortrag.

FRIEDA: Ver­netzung halte ich da auch für sehr wichtig und auch, sich mit der mitt­ler­weile umfang­reichen impf­kri­ti­schen Lite­ratur aus­ein­an­der­zu­setzen. Möchten Sie noch abschließend etwas sagen?

M. K.: Ja, ich möchte darauf hin­weisen, dass Schicksale, wie die erwähnten, wirklich jedem pas­sieren können, zwar in erster Linie den Eltern, aber anderen Betreu­ungs­per­sonen ebenso. So las ich Ende letzten Jahres von einer Tages­mutter, der dieses vor­ge­worfen wurde. Sie kam sogar in Unter­su­chungshaft. Viel­leicht hat sie das Kind ja wirklich miss­handelt? Aber was wäre, wenn es kurz vorher geimpft wurde? Man darf gar nicht an so etwas denken, wenn das auch bei diesem Fall so wäre! Wenn ich Näheres wüsste, würde ich den Anwalt kon­tak­tieren, aber, wie gesagt, mir fehlt dazu die Zeit. Ich lese immer wieder davon in der Zeitung, aber ich kann nicht immer allem nachgehen.

Im Ermitt­lungs­ver­fahren wird ja über­prüft, wer alles Kontakt mit dem Kind hatte. Wenn eine Tante oder Groß­mutter in dem Zeitraum einmal das Kind beauf­sichtigt hat, dann werden auch diese Per­sonen ver­dächtigt. Man muss also nicht unbe­dingt Kinder haben, sondern solche nur mal beauf­sich­tigen als Ver­wandte, Bekannte oder eben als jede andere Betreu­ungs­person. Jeder kann dann in Ver­dacht geraten und ange­klagt werden!

FRIEDA: Dann hoffe und wünsche ich, dass Ihre Arbeit viel Unter­stützung findet. Herz­lichen Dank für das Interview!

M. K.: Ich danke auch ganz herzlich und finde es toll, dass Sie da auch viel Auf­klä­rungs­arbeit leisten.

Zum Wei­ter­lesen: „Wis­sen­schafts­elite oder Markt der Eitel­keiten„, „Anste­ckende Krank­heiten – Nur ein Mythos?„, „Die Sache mit der roten und der blauen Pille

Anmerkung von FRIEDA: Laut Bun­des­ge­richtshof ist der so genannte Bestechungs­pa­ra­graph 299 des Straf­ge­setz­buches übrigens nicht auf Ärzte anwendbar. Kas­sen­ärzte, die Geschenke von Phar­ma­firmen annehmen, machen sich somit nicht wegen Bestech­lichkeit strafbar (Az. GSSt 2/11).

Näheres zu den Bei­pack­zetteln ist hier zu finden.

Die Dritt­mit­tel­vergabe an Uni­ver­si­täten ist ein wei­terer Aspekt. Dazu hier ein lesens­werter Beitrag von Armin Him­melrath: „Zwi­schen Frei­geist und Dienst­leistung„.

Ich ver­weise darüber hinaus auf den Beitrag „Volks­ver­tretung?“, der hier kürzlich ver­öf­fent­licht wurde und der Auf­schluss über die Zusam­men­setzung des Bun­des­tages gibt…

Unter der Rubrik „Gesundheit“ und dort unter „Impf­auf­klärung“ sind weitere Bei­träge zum Thema „Impf­ri­siken“. Hier geht es zu einem Interview mit Bert Ehgartner zum Thema Aluminium.

Titelfoto https://pixabay.com/en/

https://youtu.be/KVcKu_ZcbNE

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Quelle: Beate Wiemers, Jour­na­listin und Betrei­berin von https://frieda-online.de/