EU plant Konten-Sper­rungen gegen Bank-Runs

Die EU-Staaten wollen den Ban­ken­auf­sichten die Voll­macht erteilen, bei Bedarf auch Bank­konten unterhalb von 100.000 Euro zu blo­ckieren. Ihr erklärtes Ziel ist es, gegen Bank-Runs vorzugehen. 

(von Robert Fischer — berlinjournal.biz)

Die Staaten der Euro­päi­schen Union planen Maß­nahmen, um Bank-Runs zu ver­hindern. Die Bank­auf­sichten sollen im Notfall ver­hindern können, dass die Kunden Geld von ihrer Bank abheben. Über ein ent­spre­chendes EU-Dokument berichtet Reuters.

Die geplante Maß­nahme soll Banken schützen, die plei­te­gehen könnten oder die zumindest im Ver­dacht stehen plei­te­zu­gehen. Ande­rer­seits könnte genau diese Maß­nahme auch dazu führen, dass Bank­kunden schon beim ersten Ver­dacht ver­suchen, das Geld von ihren Konten abzuheben.

Der Vor­schlag kommt zwei Monate, nachdem ein Bank-Run auf das spa­nische Institut Banco Popular zu dessen Pleite geführt hat. Und er kommt ein Jahr­zehnt, nachdem die EZB in der Folge der Finanz­krise Mil­li­arden Euro druckte, um eine Rezession zu verhindern.

Die EU-Staaten sind in dieser Ange­le­genheit uneins. Länder wie Deutschland haben ent­spre­chende Maß­nahmen zur Blo­ckierung von Bank­konten bereits umge­setzt und sind für die EU-weite Umsetzung.

Das EU-Dokument ist auf den 10. Juni datiert und wurde am 13. Juli dis­ku­tiert. Es emp­fiehlt einen Mecha­nismus, wonach die Bank­kunden „zumindest einen begrenzten Geld­betrag“ abheben können, um ihre unmit­tel­baren finan­zi­ellen Bedürf­nisse zu bedienen.

Bisher haben die EU-Staaten jedoch keine Ent­scheidung über den Vor­schlag getroffen, sagte ein EU-Beamter. Die Dis­kus­sionen sollen im Sep­tember fort­ge­setzt werden. Auch das EU-Par­lament müsste zustimmen. Die Umsetzung des Plans wäre eine kleine Kehrt­wende der EU-Politik.

Denn schon im letzten November hatte die Kom­mission eine gesetz­liche Regelung zur Stärkung der Ban­ken­auf­sicht vor­ge­schlagen. Demnach sollten aber Gut­haben unterhalb von 100.000 Euro von der Regelung aus­ge­nommen werden.

Der aktuell dis­ku­tierte Plan der est­län­di­schen EU-Prä­si­dent­schaft sieht vor, dass die Aus­zahlung von Gut­haben für fünf Arbeitstage blo­ckiert werden kann. Diese Blo­ckierung kann im Notfall auf maximal 20 Tage aus­ge­weitet werden.

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