Lesen Sie, warum viele Menschen an den offiziellen Behauptungen über die “Selbstmorde” zweifeln:
Die Schwester Wienke Z. von Ulrike Meinhof: “Sie hatte ja mal zu mir gesagt: ‘Du kannst ganz sicher sein, wenn ich im Gefängnis umkomme, dann ist es Mord.”
Auch Mitglieder der RAF zweifelten an, dass sich Ulrike Meinhof selbst getötet habe. Eine von Angehörigen und Verteidiger im August 1976 initiierte Internationale Untersuchungskommission wies in ihrem Bericht auf eklatante Widersprüche in den kriminalistischen und medizinischen Untersuchungen des Todes von Meinhof hin.
Die vom Gericht bestellten Obduzenten Prof. Rauschke und Prof. Mallach kamen zum Ergebnis, dass Ulrike Meinhofs Tod ‘Selbstmord durch Erhängen‘ sei. Es wurde jedoch keine Histaminprobe vorgenommen, mit der man nahezu zweifelsfrei hätte nachweisen können, ob ein Selbstmord vorliegt oder nicht. Starb Ulrike Meinhof wirklich an Selbstmord durch Erhängen – oder gibt es Fakten, die daran zweifeln lassen? War es unter Umständen ein Reflextod durch Herzversagen infolge von Druck, der von einer anderen Person auf ihren Hals ausgeübt wurde?
Die behördliche Obduktion erwähnte in ihrem Bericht, dass Ulrike Meinhofs Leichnam mit der linken Ferse immer noch auf dem Stuhl ruhend aufgefunden wurde, auf den sie angeblich gestiegen war, um sich zu erhängen. Somit wird deutlich, ein Fallen des Körpers aus nennenswerter Höhe hatte nicht stattgefunden. Wenn es Selbstmord war, dann hätte die Todesart durch Asphyxie, durch Ersticken, sein müssen, und nicht die häufigere Ausrenkung des Rückgrades im Bereich der oberen Halswirbel, wie sie beim gerichtlichen Tod durch den Strang erfolgt. Tatsächlich waren die Halswirbel nicht gewaltsam verschoben.
Bild rechts: Ulrike Meinhof in den Sechziger Jahren.
Es gibt andere Fakten, die beunruhigen sollten. Beide Autopsieberichte erwähnen schweren Blutdrang in den äußeren Geschlechtsteilen und Quetschungen an
beiden Waden. Beide erwähnen eine Abschürfung, bedeckt mit geronnenem Blut an der linken Hinterbacke.
Der Jansen-Schröder-Bericht erwähnt auch eine Quetschung im rechten Hüftbereich. Man hatte offensichtlich die Aufhängung dadurch stabiler gemacht, dass man den linken Fuß der Leiche auf den vor ihr stehenden Stuhl aufsetzte. Dass das linke Bein erst im Zustand der Leichenstarre auf den Stuhl gesetzt wurde, erkennt man daran, dass der Fuß in seiner normalen Haltung geblieben ist. Hätte er unmittelbar nach seinem Tod schon so gestanden, dann wäre im Stadium der Tonusaufhebung der Fuß umgeknickt und dadurch die Leichenstarre in dieser Haltung fixiert worden. Das war aber hier nicht der Fall. In dem
Arrangement von Leiche, Stuhl und Stuhlunterlage hatte der Stuhl eine Stützfunktion für die Leiche. Das erkennt man auch daran, dass außer der Matratze noch Wolldecken unter den Stuhl gelegt wurden, damit das Podest die genügende Höhe für das linke Bein bekam.
Was das Erhängungswerkzeug selbst betrifft, erscheint es ganz klar, dass ein Strang von solcher Länge (80cm für die Schlaufe, ohne den Doppelknoten und die beiden freien Enden mitzurechnen) nicht aus einem Streifen, der von einem Handtuch von 75cm Länge abgerissen worden war, ohne eine Naht hergestellt worden sein konnte. Dies ist ein weiterer Punkt, in dem die offizielle Berichterstattung fragwürdig ist. Und das Zurechtlegen des zerschnittenen Handtuchs über dem Fensterrahmen unmittelbar links von der Leiche hatte offensichtlich den Zweck, bei der Auffindung der Leiche den Eindruck des Selbstmordes zu verstärken. Dieser Eindruck wurde sofort durch die Kenntnis der Maße des Strangwerkzeuges zerstört. Möglicherweise hat niemand daran gedacht, die Länge des Strangwerkzeuges zu messen. Rauschke begnügte sich mit der Messung des Abstandes. Bei einer amtlichen Erwähnung der Maße des Strickes wird eine Stricklänge genannt, die größer ist als 73cm.
Das Fehlen des Abschiedsbriefes ist ein weiterer entscheidender Faktor. Dies spricht entschieden gegen Selbstmord und steht auch im Gegensatz zu allem, was wir sonst über Ulrike Meinhof wissen. Ebenso hätte sie ihrer Schwester eine Nachricht hinterlassen, indem sie das bei einer früheren Gelegenheit gesprochene Wort: ‘Wenn Du hörst, ich hätte mich umgebracht, dann kannst Du sicher sein, es war Mord!‘ zurückgenommen hätte.
Darüber hinaus gibt es Informationen von Rechtsanwalt Weidenhammer darüber, dass in Stuttgart-Stammheim Angehörige des Bundesgrenzschutzes unkontrolliert Zugang zu der Anstalt hatten. Die Gefangenen und ihre Anwälte hatten schon früher darauf hingewiesen, dass zumindest Beamte des Bundeskriminalamtes (BKA), des Landeskriminalamtes (LKA) und des Bundesgrenzschutzes (BGS) ungehinderten Zugang zum 7. Stock der JVA Stuttgart-Stammheim hatten.
In diesem Zusammenhang findet die Tatsache Bedeutung, dass am 8. Mai 1976 – in der Nacht des überraschenden Todes von Ulrike Meinhof – ein Hubschrauber des BGS in der unmittelbaren Nähe auf dem Gelände der Anstalt landete. Dies war der Anlass für ein Gespräch zwischen Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof, das sie gegen 22 Uhr am Zellenfenster miteinander führten. Sie sprachen davon, dass ein Hubschrauber über die Anstalt flog, was schon seit längerer Zeit nicht mehr vorgekommen wäre. Bis heute gibt es keine Antwort darauf, zu welchem Zweck der Hubschrauber den Sicherheitsbereich der Anstalt überflog, wo er genau landete und wann er wieder abflog.
Zur Bewachung:
In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1976 hatte eine Aushilfskraft Dienst: Renate F. (Vom 8.5. / 18Uhr bis 9.5. / 6.30Uhr).
In der Nacht vom 17. auf den 18.10.1977 verstarben in Stuttgart-Stammheim ganz überraschend Baader, Ensslin und Raspe. Über den Tod von Andreas Baader schrieb der Spiegel 1980, dass dieser von einem Schuss aus einer direkt am unteren Hinterkopf aufgesetzten Pistole getötet worden sei. Am 17/18. Oktober 1977 hatte nach Aussagen des Stuttgarter Landtags lediglich eine aushilfsweise eingesetzte Assistentin im 7. Stock Dienst. Auffallend ist, dass sowohl in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1976 wie auch in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 1977 Renate F. im 7. Stock der JVA Stuttgart-Stammheim Wache hielt.
UPI-Meldung vom 9. Mai 1976, 9:20 Uhr: „Der Innenminister hat mitgeteilt, dass sie ‘Selbstmord durch Erhängen‘ verübt habe.“
Damit erfolgte durch das Justizministerium eine Festlegung auf die Selbstmordthese, noch bevor die ersten Untersuchungsergebnisse überhaupt eingegangen waren.
Bender auf der Pressekonferenz am 18.10.1977 zum Tod der Gefangenen in Stammheim: „Womit sich (…) die Gefangene Ensslin erhängt (…) hat, ist noch nicht bekannt. Hierzu wird die Leichenschau, von der ich annehme, dass sie zur Stunde in Gange ist, näheren Aufschluss geben“. Auch hier wurde vor jeder Ermittlung eine apodiktische Erklärung zur Todesursache abgegeben. Für die Verschleierungspolitik der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zum Tode von Ulrike Meinhof stehen unter anderem folgende Fakten: Erstens liegt kein histologisches Gutachten vor, zweitens es wurde keine Histaminprobe entnommen, die einen zweifelsfreien Befund hätte bringen können, ob Selbstmord vorlag oder nicht. Bei diesem Test asserviert der Obduzent zwei Stückchen aus der Halshaut – eines aus der Druckstelle, der sogenannten Strangmarke, das andere aus einer unverletzten Vene. An beiden Hautteilchen wird infolge der Histamin-Spiegel gemessen, ein Gewebshormon. Da nur lebende Hautzellen bei Reizungen oder Verletzungen im Übermaß Histamin ausschütten, lässt sich schon damit beweisen, ob jemand beim Aufhängen tot oder lebendig war.
Obduktion: Der von der Bundesanwaltschaft beauftragte gerichtsmedizinische Pathologe Prof. Rauschke führte die Obduktion in einer Weise durch, die es dem Nachobduzenten unmöglich machte, zu einer genauen Feststellung der Todesursache zu kommen. Selbst eine 14cm lange Kaiserschnittnarbe war nicht mehr zu finden.
Gegenüber dem Nachobduzenten wurde Prof. Rauschke zusätzlich ein Aussageverbot erteilt!
Zu Professor Rauschke: Am 4. Mai 1975 übersah er bei der Obduktion von Siegfried Hausner die Schädelverletzung, die der Anstaltsarzt festgestellt hatte und die er für die Todesursache hielt!
Bild rechts: Ulrike Meinhof im Gefängnis.
Mittlerweile wurde bekannt, dass die Schädelverletzungen durch Kolbenhiebe der
Polizei bei der Verhaftung Siegfried Hausners vor der deutschen Botschaft in Stockholm entstanden waren!
Bereits zwei Tage nach dem Tod von Ulrike Meinhof wurde ihre Zelle völlig neu gestrichen, ohne dass hierfür ein erkennbarer Grund vorgelegen hätte. Auffallen muss, dass selbst das Fenster mit dem Maschengitter dick überstrichen wurde, was nach Aussagen der Gefangenen sonst nicht üblich ist.
Jede mögliche noch vorhandene Spur wurde so getilgt, bevor einer der Angehörigen, Anwälte oder Gefangenen die Zelle betreten konnte. Weder die Gefangenen noch die Schwester von Ulrike noch ein Anwalt durften die Leiche sehen!
Heissler sagte, er habe als ‘Herr des Ermittlungsverfahrens‘ entschieden, dass Rechtsanwalt Croissant und die Schwester von Ulrike Meinhof der Durchsuchung entgegen seiner zuvor gegebenen Zusage nicht beiwohnen können!
Der von der Bundesanwaltschaft herangezogene Staatsanwalt Heissler ließ Rechtsanwalt Croissant, den Testamentsvollstrecker von Ulrike Meinhof, verhaften! Denn Croissant hatte mitgeteilt, dass die Widersprüche und Indizien in den Todesermittlungsakten, die die Selbstmordversion von Staatsanwalt Heissler widerlegen, einer internationalen Untersuchungskommission aus Juristen, Ärzten und Schriftstellern vorgelegt würden! Die drei Verteidiger Croissants, die Rechtsanwälte Schily, Heldmann und Temming, wurden, nachdem sich die Bundesanwaltschaft eingeschaltet hatte, vom Verfahren ausgeschlossen!
Sie hätten sonst ihre Verteidigermandate im Stammheimer Prozess niederlegen müssen. Andere verdächtige Todesfälle: Vor dem Tod Ulrike Meinhofs starben drei Gefangene aus der RAF: Holger Meins am 9. November 1974:
Der Staatsschutz ließ ihn während eines Hungerstreiks gegen die vernichtenden Bedingungen der Isolationshaft (offizielle Ursache für den Hungerstreik) nach der Meinung von Kritikern planmäßig sterben.
Katharina Hammerschmidt am 29. Juni 1975: Ihre Erkrankung wurde während ihrer Haft nicht rechtzeitig behandelt.
Siegfried Hausner wurde am 4. Mai 1975 ins Gefängnis Stuttgart-Stammheim transportiert, schwerverletzt, obwohl die schwedischen Ärzte, die ihn behandelt hatten, einhellig davor gewarnt hatten, da eine Verlegung den Tod bedeuten würde.
Nachdem auch Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ingrid Schubert im Gefängnis zu Tode gekommen sind, gewinnen frühere Vorfälle, die sich während der Haft politischer Gefangener ereignet hatten, eine ganz neue Sichtweise.
Irmgard Möller war die Einzige aus dem „Todestrakt“ des Hochsicherheitsgefängnisses, die die Wahrheit kennen sollte, denn sie war es, die am frühen Morgen des 18. Oktober 1977 überlebt hat. Wenn es Selbstmorde waren, sollte sie es wissen. Doch sie sprach ebenfalls von staatlich angeordneten Morden an Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Möller erstattete Anzeige gegen Unbekannt wegen Mordes bzw. Mordversuchs. Sie selbst sprach von einem Angriff, bei dem sie verletzt wurde. Der offiziellen Verlautbarung nach hatte die RAF Waffen in die JVA Stammheim geschmuggelt und die Terroristen Baader und Raspe sich infolge selbst erschossen.
Rechtsanwalt Weidenhammer: “Beim Betreten des Hochsicherheitstraktes wurde jeder kontrolliert. Es ist mir unvorstellbar, wie jemand an diesen Kontrollen vorbei Waffen oder Waffenteile geschmuggelt haben soll.”
Links: Die Ermordung des Studenten Benno Ohnesorg im Jahre 1967 bei einem Besuch des Schahs von Persien war einer der auslösenden Faktoren für Andreas Baader, mit der RAF gegen das System aktiv zu werden.
In dieser Angelegenheit untersuchte der Autor Helge Lehmann die Faktenlage neu. Er stellte zusammen mit einem Angehörigen der verstorbenen Inhaftierten Ensslin einen “Antrag auf Neuaufnahme des Todesermittlungsverfahrens.”
Es wurden nur sehr leichte Schmauchspuren an der rechten Hand von Andreas Baader entdeckt, jedoch war dieser Linkshänder:
„Laut BKA-Gutachten wurden an den Händen von Andreas Baader und Jan-Carl Raspe keine signifikanten Schmauchspuren gefunden. Beide Gefangenen trugen keine Handschuhe. Beim Abfeuern einer Faustfeuerwaffe haften signifikante Schmauchspuren an der Hand des Feuernden. Jemand, der sich mit einer solchen Waffe erschießt, muss also zwangsläufig an mindestens einer Hand solche Schmauchspuren aufweisen.“
Selbst an den Einschusslöchern an ihren Köpfen fand man keine ausreichenden Schmauchspuren, die für einen aufgesetzten Schuss sprechen und somit die Selbstmordthese stützen würden:
“Der Vergleich von der auf Baaders Hautstück mittels der Röntgenfluoreszenzanalyse gemessenen Impulsrate mit der einer Schussabgabe auf Schweinehaut ergibt laut Gutachten eine Schussentfernung von 30–40 cm. Aufgrund der im Nacken befindlichen Einschussöffnung und der dort sichtbaren Prägemarke und dem Vorhandensein einer Schmauchhöhle wird von einem aufgesetzten Schuss ausgegangen. Der Widerspruch wird mit einer „Verschleppung von Pulverschmauchspuren“ erklärt. Bei ausführlichen wissenschaftlichen Versuchen hat man festgestellt, dass Schmauchelemente eine erstaunliche Resistenz gegenüber verschiedenen Einflüssen physikalischer oder chemischer Art haben.”
Zudem stimmte die “Stanz- oder Prägemarke” bei Baader nicht mit der angeblich verwendeten Schusswaffe überein:
“Der Lauf der Waffe aus der Zelle von Andreas Baader wurde bei der Obduktion in der Nacht vom 18./19.10.1977 zum Abgleich der Prägemarke an die Einschussöffnung im Nacken gehalten. Dabei wurde festgestellt, dass die Prägemarke nicht dem Originallauf der Pistole FEG 7,65 mm entspricht.”
Bild oben: Der RAF-Terrorist Andreas Baader, gestorben den offiziellen Aussagen zufolge am 18. Oktober 1977 durch Selbstmord — einen Schuss in den Hinterkopf…
An den Mordwaffen wurden zudem keine Fingerabdrücke festgestellt: “Laut BKA-Gutachten wurden auf den Waffen, die in den Zellen von Baader und Raspe aufgefunden wurden, keine Fingerabdrücke festgestellt. Auch auf dem Anstaltsmesser in der Zelle von Irmgard Möller, mit dem sie sich die Stiche in die Herzgegend selbst zugefügt haben soll, wurden ebenfalls keine Fingerabdrücke gefunden. Es wird beantragt zu untersuchen, ob auf den Waffen Substanzen waren, die Fingerabdrücke auf dem Material nicht haften lassen.”
Eigenartig ist zudem, dass in der Zelle von Andreas Baader angeblich drei Patronenhülsen gefunden wurden, er also mehrmals geschossen haben muss. Auch bei Gudrun Ensslin ergaben sich einige Ungereimtheiten. So brach das Elektrokabel mit dem sie sich erhängt haben soll, beim Abnehmen ihrer Leiche.
Eine Untersuchung, inwieweit das Kabel überhaupt die bei Erhängung auftretenden Zugkräfte aushalten kann, hat es nie gegeben…
Baader, Raspe und Ensslin nahmen sich angeblich ausgerechnet in der Nacht nach der Stürmung der entführten Lufthansa Maschine am 18. Oktober 1977 das Leben… Irmgard Möller, die heute von der Ermordung der Terroristen durch den Staat spricht, überlebte als einzige verletzt die besagliche Nacht. Kritiker sehen dahinter eine gezielte Operation an zwei Fronten gegen den Terrorismus, die den gescheiterten Freipressungsversuch durch die Entführung der Maschine zum Anlass in nahmen, in Stammheim aufzuräumen.
Am 4. Mai 1976 hatten die Gefangenen im Stammheimer Prozess Beweisanträge gestellt, bei deren Einarbeitung Ulrike Meinhof maßgeblich beteiligt war. Eine Linie dieser Anträge beinhaltete die Entlarvung gewisser Persönlichkeiten aus Politik und Gewerkschaft.
Hierdurch wollte Ulrike Meinhof im Prozess Beziehungen zwischen dem SPD-Vorsitzenden und ehemaligen Bundeskanzler Brandt und dem amerikanischen Geheimdienst CIA belegen und dazu auch Brandt als Zeugen laden lassen.
Am 9. Mai 1976, also wenige Tage danach, beging sie offiziell Selbstmord.
(Cover Up! Newsmagazine)
RAF-Ulrike Meinhof-41. Verhandlungstag komplett — zum Buch “Die Todesnacht in Stammheim.”
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Lesen Sie in Kürze auch den Artikel:
Das RAF GEHEIMNIS Teil 2: Die “3. RAF-Generation”
Im Mittelpunkt einer Sendung vom 1. Juli 1992 mit dem Titel ‘Das Ende der RAF-Legende‘ (HR und WDR) stand ein Interview mit dem bisherigen Kronzeugen im Fall Herrhausen, Siegfried Nonne, der seine Aussagen vom Januar 1992 widerrief! Er sei vielmehr von Mitarbeitern des hessischen Verfassungsschutzes zu der Falschaussage gezwungen worden, in seiner Wohnung in Bad Homburg die Täter beherbergt und mit ihnen das Attentat auf Herrhausen vorbereitet zu haben. Es haben sich Hinweise ergeben, die bereits zu Publikationen wie “Das RAF-Phantom” führten, die vieles in Frage stellen, was damals behauptet wurde.
Dieser Artikel erschien ursprünglich hier: http://www.cover-up-newsmagazine-archiv.de/das-raf-geheimnis-teil‑1