Das RAF-Geheimnis Teil 1: Unge­reimt­heiten über den Tod von Ulrike Meinhof und andere Mit­glieder der RAF-Fraktion — Selbstmord oder Mord?

Lesen Sie, warum viele Men­schen an den offi­zi­ellen Behaup­tungen über die “Selbst­morde” zweifeln:

 

Die Schwester Wienke Z. von Ulrike Meinhof: “Sie hatte ja mal zu mir gesagt: ‘Du kannst ganz sicher sein, wenn ich im Gefängnis umkomme, dann ist es Mord.”

Auch Mit­glieder der RAF zwei­felten an, dass sich Ulrike Meinhof selbst getötet habe. Eine von Ange­hö­rigen und Ver­tei­diger im August 1976 initi­ierte Inter­na­tionale Unter­su­chungs­kom­mission wies in ihrem Bericht auf ekla­tante Wider­sprüche in den kri­mi­na­lis­ti­schen und medi­zi­ni­schen Unter­su­chungen des Todes von Meinhof hin.

Die vom Gericht bestellten Obdu­zenten Prof. Rauschke und Prof. Mallach kamen zum Ergebnis, dass Ulrike Meinhofs Tod ‘Selbstmord durch Erhängen‘ sei. Es wurde jedoch keine Hist­amin­probe vor­ge­nommen, mit der man nahezu zwei­felsfrei hätte nach­weisen können, ob ein Selbstmord vor­liegt oder nicht. Starb Ulrike Meinhof wirklich an Selbstmord durch Erhängen – oder gibt es Fakten, die daran zweifeln lassen? War es unter Umständen ein Reflextod durch Herz­ver­sagen infolge von Druck, der von einer anderen Person auf ihren Hals aus­geübt wurde?

Die behörd­liche Obduktion erwähnte in ihrem Bericht, dass Ulrike Meinhofs Leichnam mit der linken Ferse immer noch auf dem Stuhl ruhend auf­ge­funden wurde, auf den sie angeblich gestiegen war, um sich zu erhängen. Somit wird deutlich, ein Fallen des Körpers aus nen­nens­werter Höhe hatte nicht statt­ge­funden. Wenn es Selbstmord war, dann hätte die Todesart durch Asphyxie, durch Ersticken, sein müssen, und nicht die häu­figere Aus­renkung des Rück­grades im Bereich der oberen Hals­wirbel, wie sie beim gericht­lichen Tod durch den Strang erfolgt. Tat­sächlich waren die Hals­wirbel nicht gewaltsam verschoben.

Bild rechts: Ulrike Meinhof in den Sech­ziger Jahren. 

Es gibt andere Fakten, die beun­ru­higen sollten. Beide Aut­op­sie­be­richte erwähnen schweren Blut­drang in den äußeren Geschlechts­teilen und Quet­schungen an

beiden Waden. Beide erwähnen eine Abschürfung, bedeckt mit geron­nenem Blut an der linken Hinterbacke.

Der Jansen-Schröder-Bericht erwähnt auch eine Quet­schung im rechten Hüft­be­reich. Man hatte offen­sichtlich die Auf­hängung dadurch sta­biler gemacht, dass man den linken Fuß der Leiche auf den vor ihr ste­henden Stuhl auf­setzte. Dass das linke Bein erst im Zustand der Lei­chen­starre auf den Stuhl gesetzt wurde, erkennt man daran, dass der Fuß in seiner nor­malen Haltung geblieben ist. Hätte er unmit­telbar nach seinem Tod schon so gestanden, dann wäre im Stadium der Tonus­auf­hebung der Fuß umge­knickt und dadurch die Lei­chen­starre in dieser Haltung fixiert worden. Das war aber hier nicht der Fall. In dem

Arran­gement von Leiche, Stuhl und Stuhl­un­terlage hatte der Stuhl eine Stütz­funktion für die Leiche. Das erkennt man auch daran, dass außer der Matratze noch Woll­decken unter den Stuhl gelegt wurden, damit das Podest die genü­gende Höhe für das linke Bein bekam.

Was das Erhän­gungs­werkzeug selbst betrifft, erscheint es ganz klar, dass ein Strang von solcher Länge (80cm für die Schlaufe, ohne den Dop­pel­knoten und die beiden freien Enden mit­zu­rechnen) nicht aus einem Streifen, der von einem Handtuch von 75cm Länge abge­rissen worden war, ohne eine Naht her­ge­stellt worden sein konnte. Dies ist ein wei­terer Punkt, in dem die offi­zielle Bericht­erstattung frag­würdig ist. Und das Zurecht­legen des zer­schnit­tenen Hand­tuchs über dem Fens­ter­rahmen unmit­telbar links von der Leiche hatte offen­sichtlich den Zweck, bei der Auf­findung der Leiche den Ein­druck des Selbst­mordes zu ver­stärken. Dieser Ein­druck wurde sofort durch die Kenntnis der Maße des Strang­werk­zeuges zer­stört. Mög­li­cher­weise hat niemand daran gedacht, die Länge des Strang­werk­zeuges zu messen. Rauschke begnügte sich mit der Messung des Abstandes. Bei einer amt­lichen Erwähnung der Maße des Strickes wird eine Strick­länge genannt, die größer ist als 73cm.

Das Fehlen des Abschieds­briefes ist ein wei­terer ent­schei­dender Faktor. Dies spricht ent­schieden gegen Selbstmord und steht auch im Gegensatz zu allem, was wir sonst über Ulrike Meinhof wissen. Ebenso hätte sie ihrer Schwester eine Nach­richt hin­ter­lassen, indem sie das bei einer frü­heren Gele­genheit gespro­chene Wort: ‘Wenn Du hörst, ich hätte mich umge­bracht, dann kannst Du sicher sein, es war Mord!‘ zurück­ge­nommen hätte.

Darüber hinaus gibt es Infor­ma­tionen von Rechts­anwalt Wei­den­hammer darüber, dass in Stuttgart-Stammheim Ange­hörige des Bun­des­grenz­schutzes unkon­trol­liert Zugang zu der Anstalt hatten. Die Gefan­genen und ihre Anwälte hatten schon früher darauf hin­ge­wiesen, dass zumindest Beamte des Bun­des­kri­mi­nal­amtes (BKA), des Lan­des­kri­mi­nal­amtes (LKA) und des Bun­des­grenz­schutzes (BGS) unge­hin­derten Zugang zum 7. Stock der JVA Stuttgart-Stammheim hatten.

In diesem Zusam­menhang findet die Tat­sache Bedeutung, dass am 8. Mai 1976 – in der Nacht des über­ra­schenden Todes von Ulrike Meinhof – ein Hub­schrauber des BGS in der unmit­tel­baren Nähe auf dem Gelände der Anstalt landete. Dies war der Anlass für ein Gespräch zwi­schen Gudrun Ensslin und Ulrike Meinhof, das sie gegen 22 Uhr am Zel­len­fenster mit­ein­ander führten. Sie sprachen davon, dass ein Hub­schrauber über die Anstalt flog, was schon seit län­gerer Zeit nicht mehr vor­ge­kommen wäre. Bis heute gibt es keine Antwort darauf, zu welchem Zweck der Hub­schrauber den Sicher­heits­be­reich der Anstalt überflog, wo er genau landete und wann er wieder abflog.

Zur Bewa­chung:

In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1976 hatte eine Aus­hilfs­kraft Dienst: Renate F. (Vom 8.5. / 18Uhr bis 9.5. / 6.30Uhr).

In der Nacht vom 17. auf den 18.10.1977 ver­starben in Stuttgart-Stammheim ganz über­ra­schend Baader, Ensslin und Raspe. Über den Tod von Andreas Baader schrieb der Spiegel 1980, dass dieser von einem Schuss aus einer direkt am unteren Hin­terkopf auf­ge­setzten Pistole getötet worden sei. Am 17/18. Oktober 1977 hatte nach Aus­sagen des Stutt­garter Landtags lediglich eine aus­hilfs­weise ein­ge­setzte Assis­tentin im 7. Stock Dienst. Auf­fallend ist, dass sowohl in der Nacht vom 8. auf den 9. Mai 1976 wie auch in der Nacht vom 17. auf den 18. Oktober 1977 Renate F. im 7. Stock der JVA Stuttgart-Stammheim Wache hielt.

UPI-Meldung vom 9. Mai 1976, 9:20 Uhr: „Der Innen­mi­nister hat mit­ge­teilt, dass sie ‘Selbstmord durch Erhängen‘ verübt habe.“

Damit erfolgte durch das Jus­tiz­mi­nis­terium eine Fest­legung auf die Selbst­mord­these, noch bevor die ersten Unter­su­chungs­er­geb­nisse über­haupt ein­ge­gangen waren.

Bender auf der Pres­se­kon­ferenz am 18.10.1977 zum Tod der Gefan­genen in Stammheim: „Womit sich (…) die Gefangene Ensslin erhängt (…) hat, ist noch nicht bekannt. Hierzu wird die Lei­chen­schau, von der ich annehme, dass sie zur Stunde in Gange ist, näheren Auf­schluss geben“. Auch hier wurde vor jeder Ermittlung eine apo­dik­tische Erklärung zur Todes­ur­sache abge­geben. Für die Ver­schleie­rungs­po­litik der staats­an­walt­schaft­lichen Ermitt­lungen zum Tode von Ulrike Meinhof stehen unter anderem fol­gende Fakten: Erstens liegt kein his­to­lo­gi­sches Gut­achten vor, zweitens es wurde keine Hist­amin­probe ent­nommen, die einen zwei­fels­freien Befund hätte bringen können, ob Selbstmord vorlag oder nicht. Bei diesem Test asser­viert der Obduzent zwei Stückchen aus der Halshaut – eines aus der Druck­stelle, der soge­nannten Strang­marke, das andere aus einer unver­letzten Vene. An beiden Haut­teilchen wird infolge der Histamin-Spiegel gemessen, ein Gewebs­hormon. Da nur lebende Haut­zellen bei Rei­zungen oder Ver­let­zungen im Übermaß Histamin aus­schütten, lässt sich schon damit beweisen, ob jemand beim Auf­hängen tot oder lebendig war.

Obduktion: Der von der Bun­des­an­walt­schaft beauf­tragte gerichts­me­di­zi­nische Pathologe Prof. Rauschke führte die Obduktion in einer Weise durch, die es dem Nach­ob­du­zenten unmöglich machte, zu einer genauen Fest­stellung der Todes­ur­sache zu kommen. Selbst eine 14cm lange Kai­ser­schnitt­narbe war nicht mehr zu finden.

Gegenüber dem Nach­ob­du­zenten wurde Prof. Rauschke zusätzlich ein Aus­sa­ge­verbot erteilt!

Zu Pro­fessor Rauschke: Am 4. Mai 1975 übersah er bei der Obduktion von Sieg­fried Hausner die Schä­del­ver­letzung, die der Anstaltsarzt fest­ge­stellt hatte und die er für die Todes­ur­sache hielt!

 Bild rechts: Ulrike Meinhof im Gefängnis.

Mitt­ler­weile wurde bekannt, dass die Schä­del­ver­let­zungen durch Kol­ben­hiebe der

Polizei bei der Ver­haftung Sieg­fried Hausners vor der deut­schen Bot­schaft in Stockholm ent­standen waren!

Bereits zwei Tage nach dem Tod von Ulrike Meinhof wurde ihre Zelle völlig neu gestrichen, ohne dass hierfür ein erkenn­barer Grund vor­ge­legen hätte. Auf­fallen muss, dass selbst das Fenster mit dem Maschen­gitter dick über­strichen wurde, was nach Aus­sagen der Gefan­genen sonst nicht üblich ist.

Jede mög­liche noch vor­handene Spur wurde so getilgt, bevor einer der Ange­hö­rigen, Anwälte oder Gefan­genen die Zelle betreten konnte. Weder die Gefan­genen noch die Schwester von Ulrike noch ein Anwalt durften die Leiche sehen!

Heissler sagte, er habe als ‘Herr des Ermitt­lungs­ver­fahrens‘ ent­schieden, dass Rechts­anwalt Croissant und die Schwester von Ulrike Meinhof der Durch­su­chung ent­gegen seiner zuvor gege­benen Zusage nicht bei­wohnen können!

Der von der Bun­des­an­walt­schaft her­an­ge­zogene Staats­anwalt Heissler ließ Rechts­anwalt Croissant, den Tes­ta­ments­voll­strecker von Ulrike Meinhof, ver­haften! Denn Croissant hatte mit­ge­teilt, dass die Wider­sprüche und Indizien in den Todes­er­mitt­lungs­akten, die die Selbst­mord­version von Staats­anwalt Heissler wider­legen, einer inter­na­tio­nalen Unter­su­chungs­kom­mission aus Juristen, Ärzten und Schrift­stellern vor­gelegt würden! Die drei Ver­tei­diger Crois­sants, die Rechts­an­wälte Schily, Heldmann und Temming, wurden, nachdem sich die Bun­des­an­walt­schaft ein­ge­schaltet hatte, vom Ver­fahren ausgeschlossen!

Sie hätten sonst ihre Ver­tei­di­ger­mandate im Stamm­heimer Prozess nie­der­legen müssen. Andere ver­dächtige Todes­fälle: Vor dem Tod Ulrike Meinhofs starben drei Gefangene aus der RAF: Holger Meins am 9. November 1974:

Der Staats­schutz ließ ihn während eines Hun­ger­streiks gegen die ver­nich­tenden Bedin­gungen der Iso­la­ti­onshaft (offi­zielle Ursache für den Hun­ger­streik)  nach der Meinung von Kri­tikern plan­mäßig sterben.

Katharina Ham­mer­schmidt am 29. Juni 1975: Ihre Erkrankung wurde während ihrer Haft nicht recht­zeitig behandelt.

Sieg­fried Hausner wurde am 4. Mai 1975 ins Gefängnis Stuttgart-Stammheim trans­por­tiert, schwer­ver­letzt, obwohl die schwe­di­schen Ärzte, die ihn behandelt hatten, ein­hellig davor gewarnt hatten, da eine Ver­legung den Tod bedeuten würde.

Nachdem auch Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Ingrid Schubert im Gefängnis zu Tode gekommen sind, gewinnen frühere Vor­fälle, die sich während der Haft poli­ti­scher Gefan­gener ereignet hatten, eine ganz neue Sichtweise.

Irmgard Möller war die Einzige aus dem „Todes­trakt“ des Hoch­si­cher­heits­ge­fäng­nisses, die die Wahrheit kennen sollte, denn sie war es, die am frühen Morgen des 18. Oktober 1977 überlebt hat. Wenn es Selbst­morde waren, sollte sie es wissen. Doch sie sprach eben­falls von staatlich ange­ord­neten Morden an Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe. Möller erstattete Anzeige gegen Unbe­kannt wegen Mordes bzw. Mord­ver­suchs. Sie selbst sprach von einem Angriff, bei dem sie ver­letzt wurde. Der offi­zi­ellen Ver­laut­barung nach hatte die RAF Waffen in die JVA Stammheim geschmuggelt und die Ter­ro­risten Baader und Raspe sich infolge selbst erschossen.

Rechts­anwalt Wei­den­hammer: “Beim Betreten des Hoch­si­cher­heits­traktes wurde jeder kon­trol­liert. Es ist mir unvor­stellbar, wie jemand an diesen Kon­trollen vorbei Waffen oder Waf­fen­teile geschmuggelt haben soll.”

Links: Die Ermordung des Stu­denten Benno Ohnesorg im Jahre 1967 bei einem Besuch des Schahs von Persien war einer der aus­lö­senden Fak­toren für Andreas Baader, mit der RAF gegen das System aktiv zu werden.

In dieser Ange­le­genheit unter­suchte der Autor Helge Lehmann die Fak­tenlage neu. Er stellte zusammen mit einem Ange­hö­rigen der ver­stor­benen Inhaf­tierten Ensslin einen “Antrag auf Neu­auf­nahme des Todesermittlungsverfahrens.”

Es wurden nur sehr leichte Schmauch­spuren an der rechten Hand von Andreas Baader ent­deckt, jedoch war dieser Linkshänder:

„Laut BKA-Gut­achten wurden an den Händen von Andreas Baader und Jan-Carl Raspe keine signi­fi­kanten Schmauch­spuren gefunden. Beide Gefan­genen trugen keine Hand­schuhe. Beim Abfeuern einer Faust­feu­er­waffe haften signi­fi­kante Schmauch­spuren an der Hand des Feu­ernden. Jemand, der sich mit einer solchen Waffe erschießt, muss also zwangs­läufig an min­destens einer Hand solche Schmauch­spuren aufweisen.“

Selbst an den Ein­schuss­lö­chern an ihren Köpfen fand man keine aus­rei­chenden Schmauch­spuren, die für einen auf­ge­setzten Schuss sprechen und somit die Selbst­mord­these stützen würden:

“Der Ver­gleich von der auf Baaders Haut­stück mittels der Rönt­gen­fluo­res­zenz­analyse gemes­senen Impulsrate mit der einer Schuss­abgabe auf Schwei­nehaut ergibt laut Gut­achten eine Schuss­ent­fernung von 30–40 cm. Auf­grund der im Nacken befind­lichen Ein­schuss­öffnung und der dort sicht­baren Prä­ge­marke und dem Vor­han­densein einer Schmauch­höhle wird von einem auf­ge­setzten Schuss aus­ge­gangen. Der Wider­spruch wird mit einer „Ver­schleppung von Pul­ver­schmauch­spuren“ erklärt. Bei aus­führ­lichen wis­sen­schaft­lichen Ver­suchen hat man fest­ge­stellt, dass Schmauch­ele­mente eine erstaun­liche Resistenz gegenüber ver­schie­denen Ein­flüssen phy­si­ka­li­scher oder che­mi­scher Art haben.”

Zudem stimmte die “Stanz- oder Prä­ge­marke” bei Baader nicht mit der angeblich ver­wen­deten Schuss­waffe überein:

“Der Lauf der Waffe aus der Zelle von Andreas Baader wurde bei der Obduktion in der Nacht vom 18./19.10.1977 zum Abgleich der Prä­ge­marke an die Ein­schuss­öffnung im Nacken gehalten. Dabei wurde fest­ge­stellt, dass die Prä­ge­marke nicht dem Ori­gi­nallauf der Pistole FEG 7,65 mm entspricht.”

 

Bild oben: Der RAF-Ter­rorist Andreas Baader, gestorben den offi­zi­ellen Aus­sagen zufolge am 18. Oktober 1977 durch Selbstmord — einen Schuss in den Hinterkopf…

An den Mord­waffen wurden zudem keine Fin­ger­ab­drücke fest­ge­stellt: “Laut BKA-Gut­achten wurden auf den Waffen, die in den Zellen von Baader und Raspe auf­ge­funden wurden, keine Fin­ger­ab­drücke fest­ge­stellt. Auch auf dem Anstalts­messer in der Zelle von Irmgard Möller, mit dem sie sich die Stiche in die Herz­gegend selbst zugefügt haben soll, wurden eben­falls keine Fin­ger­ab­drücke gefunden. Es wird bean­tragt zu unter­suchen, ob auf den Waffen Sub­stanzen waren, die Fin­ger­ab­drücke auf dem Material nicht haften lassen.”

Eigen­artig ist zudem, dass in der Zelle von Andreas Baader angeblich drei Patro­nen­hülsen gefunden wurden, er also mehrmals geschossen haben muss. Auch bei Gudrun Ensslin ergaben sich einige Unge­reimt­heiten. So brach das Elek­tro­kabel mit dem sie sich erhängt haben soll, beim Abnehmen ihrer Leiche.

Eine Unter­su­chung, inwieweit das Kabel über­haupt die bei Erhängung auf­tre­tenden Zug­kräfte aus­halten kann, hat es nie gegeben…

Baader, Raspe und Ensslin nahmen sich angeblich aus­ge­rechnet in der Nacht nach der Stürmung der ent­führten Luft­hansa Maschine am 18. Oktober 1977 das Leben… Irmgard Möller, die heute von der Ermordung der Ter­ro­risten durch den Staat spricht, über­lebte als einzige ver­letzt die besag­liche Nacht. Kri­tiker sehen dahinter eine gezielte Ope­ration an zwei Fronten gegen den Ter­ro­rismus, die den geschei­terten Frei­pres­sungs­versuch durch die Ent­führung der Maschine zum Anlass in nahmen, in Stammheim aufzuräumen.

Am 4. Mai 1976 hatten die Gefan­genen im Stamm­heimer Prozess Beweis­an­träge gestellt, bei deren Ein­ar­beitung Ulrike Meinhof maß­geblich beteiligt war. Eine Linie dieser Anträge beinhaltete die Ent­larvung gewisser Per­sön­lich­keiten aus Politik und Gewerkschaft.

Hier­durch wollte Ulrike Meinhof im Prozess Bezie­hungen zwi­schen dem SPD-Vor­sit­zenden und ehe­ma­ligen Bun­des­kanzler Brandt und dem ame­ri­ka­ni­schen Geheim­dienst CIA belegen und dazu auch Brandt als Zeugen laden lassen.

Am 9. Mai 1976, also wenige Tage danach, beging sie offi­ziell Selbstmord.

(Cover Up! Newsmagazine)

 

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RAF-Ulrike Meinhof-41. Ver­hand­lungstag kom­plett — zum Buch “Die Todes­nacht in Stammheim.”

http://www.todesnacht.com — Der Ableh­nungs­antrag von Ulrike Meinhof am 41. Ver­hand­lungstag (28.10.1975) war bisher nur geschnitten hörbar. So wurde bereits im ersten Kinofilm “Stammheim” (1986) der Ab…

 

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18.10.2012 — Pres­se­ge­spräch zum Antrag “Neu­auf­nahme der Todes­er­mittlung” — Todes­nacht in Stammheim

http://www.todesnacht.comHier wird das Pres­se­ge­spräch vom 18.10.2012 in Berlin gezeigt. Neben der Ein­leitung von Gott­fried Ensslin wurden den anwe­senden Jour­na­listen alle Antrags­punkte vor­ge­lesen, d…

 

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3/5 — RAF “Die Todes­nacht in Stammheim” Lehmann und Stroebele bei Dr. Seltsam

http://www.todesnacht.com. Podi­ums­dis­kussion bei Dr. Seltsam, Berlin mit Christian Stroebele und Helge Lehmann über Stammheim. Stroebele erzählt von seinen Erin­ne­rungen aus dieser Zeit als RAF-Anwalt…

 

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4/5 — RAF “Die Todes­nacht in Stammheim” Lehmann und Stroebele bei Dr. Seltsam

http://www.todesnacht.com. Podi­ums­dis­kussion bei Dr. Seltsam, Berlin mit Christian Stroebele und Helge Lehmann über Stammheim. Stroebele erzählt von seinen Erin­ne­rungen aus dieser Zeit als RAF-Anwalt…

 

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5/5 — RAF “Die Todes­nacht in Stammheim” Lehmann und Stroebele bei Dr. Seltsam

http://www.todesnacht.com. Podi­ums­dis­kussion bei Dr. Seltsam, Berlin mit Christian Stroebele und Helge Lehmann über Stammheim. Stroebele erzählt von seinen Erin­ne­rungen aus dieser Zeit als RAF-Anwalt.…

 

 

Lesen Sie in Kürze auch den Artikel:

Das RAF GEHEIMNIS Teil 2: Die “3. RAF-Generation”

Im Mit­tel­punkt einer Sendung vom 1. Juli 1992 mit dem Titel ‘Das Ende der RAF-Legende‘ (HR und WDR) stand ein Interview mit dem bis­he­rigen Kron­zeugen im Fall Herr­hausen, Sieg­fried Nonne, der seine Aus­sagen vom Januar 1992 widerrief! Er sei vielmehr von Mit­ar­beitern des hes­si­schen Ver­fas­sungs­schutzes zu der Falsch­aussage gezwungen worden, in seiner Wohnung in Bad Homburg die Täter beher­bergt und mit ihnen das Attentat auf Herr­hausen vor­be­reitet zu haben. Es haben sich Hin­weise ergeben, die bereits zu Publi­ka­tionen wie “Das RAF-Phantom” führten, die vieles in Frage stellen, was damals behauptet wurde.

 

Dieser Artikel erschien ursprünglich hier:  http://www.cover-up-newsmagazine-archiv.de/das-raf-geheimnis-teil‑1