Salman Shaheen: Rudolf, ich habe Ihren Blog auf der Webseite „Tax Justice Network“ mit großem Interesse gelesen. Im Nachgang dazu würde ich Ihnen gern ein paar Fragen zu Internationalen Steuerprüfungen stellen.
Damals, 2008, haben Sie detaillierte Daten von 2.000 Steuervermeidern an WikiLeaks übergeben. Wieviele Daten haben Sie zurückgehalten?
Rudolf Elmer: Ich habe 2008 rund 30 Fälle an mutmaßlicher Steuervermeidung auf die WikiLeaks-Webseite aufgeladen. Das sind etwa 3% der 200 Megabytes an Daten. Wie auch immer, Ich wollte mit dieser Enthüllung diese Dinge der Öffentlichkeit bekannt machen, aber auch die Aufmerksamkeit ausländischer Steuerbehörden, damit sie mich kontaktieren. Wenn ich zurückblicke, konnte ich beide Ziele erreichen.
Salman S.: Warum haben Sie damals Daten zurückgehalten, anstatt sie alle auf einmal aufzudecken?
Rudolf E.: Dafür gab es drei Gründe. Zuallererst ist es nicht meine Aufgabe, alle dubiosen Klienten öffentlich bekannt zu machen, das liegt bei den zuständigen Behörden.
Zweitens: Damals war mir vollkommen klar, dass ich eine langwierige Schlacht gegen Schweizer Behörden begonnen habe, denn die Steuerkommission des Kantons Zürich und die Züricher Staatsanwaltschaft hatten 2006 entschieden, dass alle konfiszierten Daten nicht von der Bundessteuerbehörde untersucht werden durften. Dies lag daran, dass es in der Schweiz unüblich war, Hausdurchsuchungen durchzuführen, um Daten eines Rechtsträgers von den Caymaninseln in die Hände zu bekommen.
Was ein Unsinn — aber das war eben die Sprachregelung für diese Entscheidung – denn das Datenmaterial, was ich hatte, war im rechtlichen Sinne der Schweiz, nicht gestohlen. Und deswegen hätte das Datenmaterial zu Untersuchungszwecken genutzt werden können, sogar gegen Schweizer Steuerflüchtige.
Zum Dritten hatte auch die Bundessteuerbehörde der Schweiz die Entscheidung der Kantonssteuerbehörde Zürich 2006 akzeptiert und gegen diese Entscheidung keine Berufung beim Schweizer Bundesgericht eingelegt. Als einigermaßen intelligente Person muss man daraus schließen, dass dies einfach eine politische Entscheidung war, nicht nur vom Schweizer Justizwesen, sondern auch von den Schweizer Steuerbehörden.
Das war verblüffend, denn die Schweizer Behörden hätten mindestens 100 Millionen US$ einsammeln können, und das nur in Bezug auf das Schattenbankenwesen der Bank Julius Baer & Co. Ltd. Zürich auf den Caymans, ohne die vielen Schweizer Steuerflüchtigen dabei zu berücksichtigen.
Aus diesen Gründen hatte ich keine Zweifel, dass ich mich zurückhalten musste mit dem Veröffentlichen der ganzen Information, denn ich begann mich zu fragen, ob die Schweizer Behörden dazu übergegangen sind, nicht nur die Steuervermeider zu schützen, sondern auch andere, ernsthaft Kriminelle, die ein Teil des Datenmaterials waren. Diese echten Kriminellen wurden nicht nur auf WikiLeaks und in den Artikeln im „The Guardian“ 2009 im Vereinigten Königreich dokumentiert, sondern auch in den Dokumentationen «Offshore Elmer and Swiss Bank Secrecy» (Elmer im Ausland und das Schweizer Bankgeheimnis) und «A Leak in Paradise» (Eine undichte Stelle im Paradies).
Ich habe auch verstanden, dass die wahre und tatsächliche Aufgabe der Schweizer Staatsanwaltschaften nicht darin besteht, jeden Kriminellen zu verfolgen, der im Zusammenhang mit dem Schweizer Bankgeheimnis steht. Die Primär- und Schlüsselaufgabe der Staatsanwaltschaften ist es, die Schweizer Geld-mach-Maschine – oder nennen wir’s die Schweizer Cash-Kuh, nämlich das Schweizer Bankgeheimnis-Gesetz, zu schützen. Deswegen wird das gesamte Schweizer Rechtssystem jeden Whistleblower wie mich verfolgen, der die Zivilgesellschaft auf die missbräuchlichen Praktiken des Schweizer Bankwesens aufmerksam macht.
Auf der anderen Seite sind die Behörden auf einem Auge blind, wenn es um irgendwelche Angelegenheiten geht, die eine Bedrohung der Geld-mach-Maschine darstellen und die den guten Ruf der Schweizer Bankindustrie beschädigen könnten. In Ausnahmefällen, wie der Sache mit der russischen Ex-Ministerin Elena Skrynnik, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf und fror Assets in Höhe von 70 Millionen US$ ein, aber früher oder später werden die Ermittlungen eingestellt, manchmal aus sehr seltsamen Gründen. Das ist auch letzte Woche genauso mit dem Skrynnik-Fall passiert. Dieses Muster kennen ich schon aus mehreren Fällen, insbesondere bei dem Raul Salinas Fall mit dem Vermögensverwalter Curtis Lowell von der Julius Baer (Frontline Documentary “Murder, Money & Mexico”; Dokumentation von der Frontlinie: „Mord, Geld & Mexiko“). Ich wette darauf, dass die Bundesstaatsanwaltschaft auch den Fall gegen die FIFA in ein paar Jahren einstellen wird, denn der FIFA-Hauptsitz in Zürich ist auch ein „Goldenes Kalb“ für die Schweiz.
Zusätzlich lautet die Botschaft, die durch meine strafrechtliche Verfolgung und die Behauptung, ich sei nur ein gewöhnlicher Krimineller, ausgesendet wird (der vorsitzende Richter Peter Marti des Obergerichtes von Zürich erwähnte das so in seinen persönlichen Anmerkungen, nachdem er am 23. August 2016 die öffentliche Urteilsverkündung geschlossen hatte), dass dubiose Klienten sich behaglich und sicher fühlen müssen, wenn sie ihre Vermögenswerte in der Schweiz halten. Die verdeckte Agenda dahinter ist, zu vermeiden, dass Klienten weder ihre finanziellen Vermögen noch ihre nicht-finanziellen Vermögenswerte, wie beispielsweise Kunstwerke, Juwelen oder Goldmünzen in den Bankschließfächern wegbringen oder ihre Schweizer Immobilien usw. nach außerhalb der Schweiz verkaufen. So einfach ist das, und das passt auch ins Bild, dass die Schweiz überhaupt kein richtiges Gesetz für ein Whistleblower-Schutzprogramm im privatrechtlichen Bereich hat!
Und vor allem: Es ist auch leichter für die Staatsanwaltschaft, ungeschützte Whistleblower zu verfolgen, die die Wahrheit aufzeigen, als sich mit den brillanten Anwälten der Ultrareichen und Multinationalen herumzuschlagen, die die Bank und ihre fragwürdigen Klienten verteidigen.
Letztendlich wäre es auch nicht segensreich für die Karriere eines Schweizer Staatsanwaltes, zumindest nicht im Kanton Zürich, gegen Banken im Finanzsektor von Zürich zu ermitteln und sie zu verfolgen. Das „Drehtür-Prinzip“ ist nicht nur in den USA bekannt, sondern auch in Zürich. Als Staatsanwalt können Sie ihr Gehalt vervielfachen, wenn Sie als Leiter der Rechtsabteilung, als Richtlinienbeauftragter oder selbst als Berater in eine Finanzinstitution hinüberwechseln.
Für mich waren diese Dinge Augenöffner, und daraus schloss ich, dass ich meine Informationen sehr effizient nutzen muss in meinem Kampf gegen ein solches, moralisch korruptes System, damit ich irgendwann das Scheinwerferlicht auf die Wahrheit richten kann und ganz besonders auf das „Goldene Kalb des Schweizer Bankgeheimnisses“. Die „Causa Whistleblower Elmer“ wird gerade zu einer „Causa Schweizer Bankgeheimnis und seine Zukunft“, was am Ende zum Nutzen der globalen Zivilgesellschaft sein wird.
Wie auch immer, jedes Land hat seine „Goldenen Kälber“, so, wie Deutschland seine Autoindustrie, die Amerikaner ihre Kontrolle über das Internet, Luxemburg seine Abkommen bei Steuervorschriften für Multinationale Konglomerate und so weiter. Das ist ein offensichtliches und weltweites Muster, die „Goldene Kälber-Methodologie“, die ich 2006 zu verstehen begann. Aus diesen Gründen habe ich angefangen, strategisch zu denken, ganz besonders dann, wenn der Feind hundertmal stärker ist als ich und auch noch mit Regierungsmacht ausgestattet ist!
Salman S.: Welche Art an Informationen haben Sie denn, die Sie möglicherweise zukünftig enthüllen werden? Ich nehme an, dass Sie das zur Zeit lieber allgemein beantworten möchten, als in die Details zu gehen.
Rudolf E.: Bekanntermaßen habe ich Datenmaterial über die Julius Baer Trust Company Ltd auf den Cayman Inseln, aber bei meinem Vortrag am 17. Januar 2011 im Frontline Club habe ich ja auch gesagt, dass ich nach 2008 noch mehr Datenmaterial bekommen habe. Sogar in den letzten Jahren sind viele potentielle Whistleblower aus verschiedenen Industriezweigen auf mich zugekommen, die mir Informationen mitgeteilt haben.
Salman S.: Wann könnte es soweit sein, dass Sie den Rest des Datenmaterials freigeben?
Rudolf E.: Ich hoffe wirklich, ich muss gar nicht den Rest der Daten enthüllen und die internationalen Behörden machen ihren Job, — so, wie auch zum Beispiel zuletzt beim pakistanischen Premierminister Nawaz Sharif. Er wurde wegen seiner nicht erklärten ausländischen Vermögen vom Parlament ausgeschlossen und es wurden kriminalpolizeiliche Ermittlungen aufgenommen.
In meinem Fall brauche ich das letztgültige Urteil des Schweizer Bundesgerichtshofes, das feststellt, dass das Schweizer Bankgeheimnis-Gesetz in der „Causa des Whistleblowers Rudolf Elmer“ keine Anwendung findet. Das wird mindestens noch vier Monate oder sogar länger dauern, denn nach der Niederlage vor dem Züricher Obergericht, argumentiert die Züricher Staatsanwaltschaft in ihrer neu eingereichten Berufung beim Bundesgericht, ich hätte darüber hinaus noch Schweizer Bundesrecht gebrochen.
Man argumentiert dahingehend, dass das Schweizer Bankgeheimnis beispielsweise bei einer Person extra-territorial angewendet werden muss, die in Mumbai IT-Support für Credit Suisse, Zürich leistet und darüber hinaus bei allen Angestellten auf der Welt von Bankinstituten, die in der Schweiz beheimatet sind. Das sind unglaubliche Schlussfolgerungen, aber man weiß nie, ob nicht sogar das Bundesgericht eine politische Entscheidung trifft, weil die Geld-mach-Maschine der Schweiz auf dem Spiel steht.
Salman S.: Falls das Oberste Gericht gegen Sie entscheidet, würden Sie dennoch die Daten herausgeben?
Rudolf E.: Ich denke, das allererste, was ich dann tun muss ist, innerhalb Deutschlands, der USA oder auch dem Vereinigten Königreich, den Flüchtlingsstatus zu beantragen. Das Zweite wäre, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Und als Letztes möglicherweise einige Zeit in einem Schweizer Gefängnis zu verbringen, denn die Staatsanwälte forderten vier Jahre Haft. Es steht vollkommen außer Zweifel, dass ich die Schweiz verlassen müsste, bevor ich irgendwelche Daten herausgebe.
Salman S.: Würden Sie diese wieder an WiliLeaks geben oder einer anderen Organisation? Ich nehme immer sehr gerne Leaks an!
Rudolf E.: Aufgrund der Art und Weise, wie WikiLeaks heute arbeitet, ist das keine Möglichkeit mehr für mich. Ich habe auch beschlossen, die Information nicht an „Das internationale Konsortium investigativer Journalisten“ zu geben, denn ich brauche hoch ausgebildete Leute für Steuerangelegenheiten, die professionell mit dem Material umgehen.
Meiner Ansicht nach ist zum Beispiel das Tax Justice Network (Netzwerk für Steuergerechtigkeit) oder – sagen wir – die International Tax Revenue (internationale Steuerprüfung) eine Option.
Es ist eine Tatsache, dass die meisten ausländischen Strukturen oder Steueroasen-Konstruktionen legal sind, aber, wie auch immer, was Sie damit dann machen, ist in vielen Fällen illegal (generell, dass die nutznießenden Eigner oder die Transaktionen selber verborgen sind, Geldwäsche oder auch sogar sauberes Geld für unsaubere Zwecke und so weiter). Es ist nicht leicht, diese Fakten für den Mann auf der Straße sichtbar zu machen.
Auf der anderen Seite mag ich zum Beispiel nicht, wie die „Süddeutsche Zeitung“ solche Steueroasen-Strukturen öffentlich gemacht hat, und sehr bekannte Leute darunter leiden mussten, weil die „Süddeutsche Zeitung“ nicht erklärt hat, was an diesen Strukturen illegal ist. Ganz offensichtlich sind die meisten dieser Steueroasen-Konstrukte nicht legitim – die meisten Geschäfte dieser Art könnte man im Inland machen, dennoch rechtfertigt fehlende Legitimität nicht, dass jemandes Karriere vollkommen vernichtet wird, weil diese Person mit vollem Namen in einer großen Zeitung genannt und mit der Welt der Steueroasen in Verbindung gebracht wird. Wir fordern Fairness im Sport und in Gerichtsprozessen, und darum ist Fairness auch in Offshore-Dingen wichtig.
Salman S.: Wie hat der laufende Prozess Ihr Leben beeinflusst? Und war es das wert?
Rudolf E.: Unterm Strich habe ich die Erfahrung meines sozialen und finanziellen Todes gemacht. Ich konnte wegen der Diffamierungen, Drohungen, Schikanen und dem Psycho-Krieg gegen meine Familie und mich, in den letzten 12 Jahren keinen Job in der Schweiz finden. Sogar meine Frau wurde wegen Verletzung des Schweizer Bankgeheimnisses angeklagt, und aus diesem Grund durfte sie mich nicht besuchen, als ich für 187 Tage in Einzelhaft war.
Seit 2005 sind immer noch eine Menge persönlicher Dinge von der Polizei konfisziert, wie zum Beispiel Familienbilder, Laptops, Dokumente usw. von meiner Frau und meiner Tochter. Nun ja, meine Familie und ich haben gelernt, mit dem psychologischen Druck umzugehen, den die Züricher Behörden ausüben, und wir haben unser Leben in einer Weise reorganisiert, dass wir mit der Situation so gut wie möglich zurechtkommen.
Heute bin ich Aktivist und eine Nervensäge für die Schweizer Finanzindustrie, das Schweizer Rechtssystem und für einige Medien, weil sie versucht haben, in den letzten 12 Jahren meinen Namen in den Dreck zu ziehen. Es ist nicht leicht für mich, meine Reputation wieder aufzubauen, wenn bedeutende Zeitungen in der Schweiz und sogar die Schweizer Bankgesellschaft mich öffentlich einen Geisteskranken, einen Dieb, einen Betrüger, einen Erpresser, jemanden, der nur auf Rache aus ist, jemanden, der mit Neonazis kooperiert, einen gemeinen Kriminellen usw. nennt. Irgendwie gibt es immer noch Hexenjagden in der Schweiz, sobald jemand das Goldene Kalb des Schweizer Bankgeheimnisses herausfordert!
Salman S.: Glauben Sie, dass Leaks, wie die Ihren und LuxLeaks und die Panama-Papiere Auswirkungen auf die Geheimhaltung bei Steueroasen und den neuen, globalen Bestrebungen für Transparenz haben?
Rudolf E.: Ja, das glaube ich. Die Geld-mach-Maschine der Geheimhaltung in Steueroasen ist für den Mann auf der Straße nicht so einfach zu erklären, weil sie von einer hochkomplexen und abstrakten Methodologie angetrieben wird, die die Zivilgesellschaft enorm schädigt. Daher haben es die Leaks für jeden einfacher gemacht, ein bisschen mehr von dieser geheimen Rechtsprechung zu begreifen und einen Wechsel zu fordern – oder nennen Sie es einfach nach mehr Transparenz zu fragen.
Allerdings macht Transparenz allein vielleicht überhaupt nicht viel aus, weil sie nur die Dinge sichtbar macht. Die größte Veränderung wird passieren, wenn Schuldige und die, die das alles möglich machen, langjährigen Haftstrafen ausgesetzt sind und Geheimhaltungs-Rechtsprechung schwer bestraft wird, falls sie nicht kooperieren.
Schauen Sie sich dagegen das Beispiel des in Genf ansässigen Assetmanagers Alain Draincourt an, der überführt worden war, dabei geholfen zu haben, bei der Credit Suisse und der EFG Offshore-Konstrukte und Konten aufzubauen, die die Herkunft von Geldern und die Eigentümer der Konten zu verschleiern. Er erhielt eine lächerliche Bewährungsstrafe und zahlte am Ende gerade mal 1000 US$ (Eintausend!) an Gerichtskosten. Mit anderen Worten: So ein Urteil ist nur ein kleiner Posten aus der Portokasse, der das missbräuchliche Geschäftsmodell in keinster Weise stoppen wird. Es wird definitiv andere nicht davon abhalten, ihr kriminelles Verhalten in der Schweizer Bankindustrie fortzusetzen.
Im Gegensatz dazu verlangte 2006 das Züricher Obergericht von mir als Whistleblower Gerichtskosten von 350.000 US$ (Dreihundertfünfzigtausend US-Dollar!), obwohl ich nicht für schuldig befunden wurde, das Schweizer Bankgeheimnis verletzt zu haben! Ist das die richtige Botschaft an dubiose Banker, Anwälte, Vermögensverwalter in der Schweiz – und, noch wichtiger für die, die die Wahrheit sagen im Kanton Zürich, wo die Hauptsitze der Credit Suisse, UBS, Julius Baer und anderen, großen Privatbanken beheimatet sind? Das heißt für die Vorgenannten, den Mund zu halten, denn sonst werden sie vernichtet und für die anderen heißt es „zurück zum Tagesgeschäft“.
Diese Übersetzung des Interviews zwischen Rudolf Elmer und “The Wire” erscheint auf Deutsch exklusiv auf dieUnbestechlichen.com