Jetzt brodelt es in der Ban­kenwelt! — Whist­le­b­lower Rudolf Elmer im Interview mit Salman Shaheen

Salman Shaheen: Rudolf, ich habe Ihren Blog auf der Web­seite „Tax Justice Network“ mit großem Interesse gelesen. Im Nachgang dazu würde ich Ihnen gern ein paar Fragen zu Inter­na­tio­nalen Steu­er­prü­fungen stellen.
Damals, 2008, haben Sie detail­lierte Daten von 2.000 Steu­er­ver­meidern an Wiki­Leaks über­geben. Wie­viele Daten haben Sie zurückgehalten?

Rudolf Elmer: Ich habe 2008 rund 30 Fälle an mut­maß­licher Steu­er­ver­meidung auf die Wiki­Leaks-Web­seite auf­ge­laden. Das sind etwa 3% der 200 Mega­bytes an Daten. Wie auch immer, Ich wollte mit dieser Ent­hüllung diese Dinge der Öffent­lichkeit bekannt machen, aber auch die Auf­merk­samkeit aus­län­di­scher Steu­er­be­hörden, damit sie mich kon­tak­tieren. Wenn ich zurück­blicke, konnte ich beide Ziele erreichen.

Rudolf Elmer, Whist­le­b­lower und Aktivist. Seit 12 Jahren ficht er seinen ein­samen Kampf gegen die Off­shore-Schat­ten­ban­ken­in­dustrie aus. Allen Schi­kanen und Dro­hungen zum Trotz wird die Causa Rudolf Elmer zum Problem für das Schweizer Bankgeheimnis.

Salman S.: Warum haben Sie damals Daten zurück­ge­halten, anstatt sie alle auf einmal aufzudecken?

Rudolf E.: Dafür gab es drei Gründe. Zual­lererst ist es nicht meine Aufgabe, alle dubiosen Kli­enten öffentlich bekannt zu machen, das liegt bei den zustän­digen Behörden.

Zweitens: Damals war mir voll­kommen klar, dass ich eine lang­wierige Schlacht gegen Schweizer Behörden begonnen habe, denn die Steu­er­kom­mission des Kantons Zürich und die Züricher Staats­an­walt­schaft hatten 2006 ent­schieden, dass alle kon­fis­zierten Daten nicht von der Bun­des­steu­er­be­hörde unter­sucht werden durften. Dies lag daran, dass es in der Schweiz unüblich war, Haus­durch­su­chungen durch­zu­führen, um Daten eines Rechts­trägers von den Cayman­inseln in die Hände zu bekommen.
Was ein Unsinn — aber das war eben die Sprach­re­gelung für diese Ent­scheidung – denn das Daten­ma­terial, was ich hatte, war im recht­lichen Sinne der Schweiz, nicht gestohlen. Und des­wegen hätte das Daten­ma­terial zu Unter­su­chungs­zwecken genutzt werden können, sogar gegen Schweizer Steuerflüchtige.

Zum Dritten hatte auch die Bun­des­steu­er­be­hörde der Schweiz die Ent­scheidung der Kan­tons­steu­er­be­hörde Zürich 2006 akzep­tiert und gegen diese Ent­scheidung keine Berufung beim Schweizer Bun­des­ge­richt ein­gelegt. Als eini­ger­maßen intel­li­gente Person muss man daraus schließen, dass dies einfach eine poli­tische Ent­scheidung war, nicht nur vom Schweizer Jus­tiz­wesen, sondern auch von den Schweizer Steuerbehörden.

Das war ver­blüffend, denn die Schweizer Behörden hätten min­destens 100 Mil­lionen US$ ein­sammeln können, und das nur in Bezug auf das Schat­ten­ban­ken­wesen der Bank Julius Baer & Co. Ltd. Zürich auf den Caymans, ohne die vielen Schweizer Steu­er­flüch­tigen dabei zu berücksichtigen.

Aus diesen Gründen hatte ich keine Zweifel, dass ich mich zurück­halten musste mit dem Ver­öf­fent­lichen der ganzen Infor­mation, denn ich begann mich zu fragen, ob die Schweizer Behörden dazu über­ge­gangen sind, nicht nur die Steu­er­ver­meider zu schützen, sondern auch andere, ernsthaft Kri­mi­nelle, die ein Teil des Daten­ma­te­rials waren. Diese echten Kri­mi­nellen wurden nicht nur auf Wiki­Leaks und in den Artikeln im „The Guardian“ 2009 im Ver­ei­nigten König­reich doku­men­tiert, sondern auch in den Doku­men­ta­tionen «Off­shore Elmer and Swiss Bank Secrecy» (Elmer im Ausland und das Schweizer Bank­ge­heimnis) und «A Leak in Paradise» (Eine undichte Stelle im Paradies).

Ich habe auch ver­standen, dass die wahre und tat­säch­liche Aufgabe der Schweizer Staats­an­walt­schaften nicht darin besteht, jeden Kri­mi­nellen zu ver­folgen, der im Zusam­menhang mit dem Schweizer Bank­ge­heimnis steht. Die Primär- und Schlüs­sel­aufgabe der Staats­an­walt­schaften ist es, die Schweizer Geld-mach-Maschine – oder nennen wir’s die Schweizer Cash-Kuh, nämlich das Schweizer Bank­ge­heimnis-Gesetz, zu schützen. Des­wegen wird das gesamte Schweizer Rechts­system jeden Whist­le­b­lower wie mich ver­folgen, der die Zivil­ge­sell­schaft auf die miss­bräuch­lichen Prak­tiken des Schweizer Bank­wesens auf­merksam macht.

Auf der anderen Seite sind die Behörden auf einem Auge blind, wenn es um irgend­welche Ange­le­gen­heiten geht, die eine Bedrohung der Geld-mach-Maschine dar­stellen und die den guten Ruf der Schweizer Bank­in­dustrie beschä­digen könnten. In Aus­nah­me­fällen, wie der Sache mit der rus­si­schen Ex-Minis­terin Elena Skrynnik, nahm die Staats­an­walt­schaft Ermitt­lungen auf und fror Assets in Höhe von 70 Mil­lionen US$ ein, aber früher oder später werden die Ermitt­lungen ein­ge­stellt, manchmal aus sehr selt­samen Gründen. Das ist auch letzte Woche genauso mit dem Skrynnik-Fall pas­siert. Dieses Muster kennen ich schon aus meh­reren Fällen, ins­be­sondere bei dem Raul Salinas Fall mit dem Ver­mö­gens­ver­walter Curtis Lowell von der Julius Baer (Frontline Docu­mentary “Murder, Money & Mexico”; Doku­men­tation von der Front­linie: „Mord, Geld & Mexiko“). Ich wette darauf, dass die Bun­des­staats­an­walt­schaft auch den Fall gegen die FIFA in ein paar Jahren ein­stellen wird, denn der FIFA-Hauptsitz in Zürich ist auch ein „Gol­denes Kalb“ für die Schweiz.

Zusätzlich lautet die Bot­schaft, die durch meine straf­recht­liche Ver­folgung und die Behauptung, ich sei nur ein gewöhn­licher Kri­mi­neller, aus­ge­sendet wird (der vor­sit­zende Richter Peter Marti des Ober­ge­richtes von Zürich erwähnte das so in seinen per­sön­lichen Anmer­kungen, nachdem er am 23. August 2016 die öffent­liche Urteils­ver­kündung geschlossen hatte), dass dubiose Kli­enten sich behaglich und sicher fühlen müssen, wenn sie ihre Ver­mö­gens­werte in der Schweiz halten. Die ver­deckte Agenda dahinter ist, zu ver­meiden, dass Kli­enten weder ihre finan­zi­ellen Ver­mögen noch ihre nicht-finan­zi­ellen Ver­mö­gens­werte, wie bei­spiels­weise Kunst­werke, Juwelen oder Gold­münzen in den Bank­schließ­fä­chern weg­bringen oder ihre Schweizer Immo­bilien usw. nach außerhalb der Schweiz ver­kaufen. So einfach ist das, und das passt auch ins Bild, dass die Schweiz über­haupt kein rich­tiges Gesetz für ein Whist­le­b­lower-Schutz­pro­gramm im pri­vat­recht­lichen Bereich hat!

Und vor allem: Es ist auch leichter für die Staats­an­walt­schaft, unge­schützte Whist­le­b­lower zu ver­folgen, die die Wahrheit auf­zeigen, als sich mit den bril­lanten Anwälten der Ult­ra­reichen und Mul­ti­na­tio­nalen her­um­zu­schlagen, die die Bank und ihre frag­wür­digen Kli­enten verteidigen.

Letzt­endlich wäre es auch nicht segens­reich für die Kar­riere eines Schweizer Staats­an­waltes, zumindest nicht im Kanton Zürich, gegen Banken im Finanz­sektor von Zürich zu ermitteln und sie zu ver­folgen. Das „Drehtür-Prinzip“ ist nicht nur in den USA bekannt, sondern auch in Zürich. Als Staats­anwalt können Sie ihr Gehalt ver­viel­fachen, wenn Sie als Leiter der Rechts­ab­teilung, als Richt­li­ni­en­be­auf­tragter oder selbst als Berater in eine Finanz­in­sti­tution hinüberwechseln.

Für mich waren diese Dinge Augen­öffner, und daraus schloss ich, dass ich meine Infor­ma­tionen sehr effi­zient nutzen muss in meinem Kampf gegen ein solches, mora­lisch kor­ruptes System, damit ich irgendwann das Schein­wer­fer­licht auf die Wahrheit richten kann und ganz besonders auf das „Goldene Kalb des Schweizer Bank­ge­heim­nisses“. Die „Causa Whist­le­b­lower Elmer“ wird gerade zu einer „Causa Schweizer Bank­ge­heimnis und seine Zukunft“, was am Ende zum Nutzen der glo­balen Zivil­ge­sell­schaft sein wird.

Wie auch immer, jedes Land hat seine „Gol­denen Kälber“, so, wie Deutschland seine Auto­in­dustrie, die Ame­ri­kaner ihre Kon­trolle über das Internet, Luxemburg seine Abkommen bei Steu­er­vor­schriften für Mul­ti­na­tionale Kon­glo­merate und so weiter. Das ist ein offen­sicht­liches und welt­weites Muster, die „Goldene Kälber-Metho­do­logie“, die ich 2006 zu ver­stehen begann. Aus diesen Gründen habe ich ange­fangen, stra­te­gisch zu denken, ganz besonders dann, wenn der Feind hun­dertmal stärker ist als ich und auch noch mit Regie­rungs­macht aus­ge­stattet ist!

Salman S.: Welche Art an Infor­ma­tionen haben Sie denn, die Sie mög­li­cher­weise zukünftig ent­hüllen werden? Ich nehme an, dass Sie das zur Zeit lieber all­gemein beant­worten möchten, als in die Details zu gehen.

Rudolf E.: Bekann­ter­maßen habe ich Daten­ma­terial über die Julius Baer Trust Company Ltd auf den Cayman Inseln, aber bei meinem Vortrag am 17. Januar 2011 im Frontline Club habe ich ja auch gesagt, dass ich nach 2008 noch mehr Daten­ma­terial bekommen habe. Sogar in den letzten Jahren sind viele poten­tielle Whist­le­b­lower aus ver­schie­denen Indus­trie­zweigen auf mich zuge­kommen, die mir Infor­ma­tionen mit­ge­teilt haben.

Die Cayman Inseln, berühmtes Steuer- und Urlaubs­pa­radies. So hell der Strand und so sauber das Wasser, sind die Geschäfte dort oft dunkel und schmutzig.

Salman S.: Wann könnte es soweit sein, dass Sie den Rest des Daten­ma­te­rials freigeben?

Rudolf E.: Ich hoffe wirklich, ich muss gar nicht den Rest der Daten ent­hüllen und die inter­na­tio­nalen Behörden machen ihren Job, — so, wie auch zum Bei­spiel zuletzt beim paki­sta­ni­schen Pre­mier­mi­nister Nawaz Sharif. Er wurde wegen seiner nicht erklärten aus­län­di­schen Ver­mögen vom Par­lament aus­ge­schlossen und es wurden kri­mi­nal­po­li­zei­liche Ermitt­lungen aufgenommen.

In meinem Fall brauche ich das letzt­gültige Urteil des Schweizer Bun­des­ge­richts­hofes, das fest­stellt, dass das Schweizer Bank­ge­heimnis-Gesetz in der „Causa des Whist­le­b­lowers Rudolf Elmer“ keine Anwendung findet. Das wird min­destens noch vier Monate oder sogar länger dauern, denn nach der Nie­derlage vor dem Züricher Ober­ge­richt, argu­men­tiert die Züricher Staats­an­walt­schaft in ihrer neu ein­ge­reichten Berufung beim Bun­des­ge­richt, ich hätte darüber hinaus noch Schweizer Bun­des­recht gebrochen.

Man argu­men­tiert dahin­gehend, dass das Schweizer Bank­ge­heimnis bei­spiels­weise bei einer Person extra-ter­ri­torial ange­wendet werden muss, die in Mumbai IT-Support für Credit Suisse, Zürich leistet und darüber hinaus bei allen Ange­stellten auf der Welt von Bank­in­sti­tuten, die in der Schweiz behei­matet sind. Das sind unglaub­liche Schluss­fol­ge­rungen, aber man weiß nie, ob nicht sogar das Bun­des­ge­richt eine poli­tische Ent­scheidung trifft, weil die Geld-mach-Maschine der Schweiz auf dem Spiel steht.

Salman S.: Falls das Oberste Gericht gegen Sie ent­scheidet, würden Sie dennoch die Daten herausgeben?

Rudolf E.: Ich denke, das aller­erste, was ich dann tun muss ist, innerhalb Deutsch­lands, der USA oder auch dem Ver­ei­nigten König­reich, den Flücht­lings­status zu bean­tragen. Das Zweite wäre, den Fall vor den Euro­päi­schen Gerichtshof für Men­schen­rechte zu bringen. Und als Letztes mög­li­cher­weise einige Zeit in einem Schweizer Gefängnis zu ver­bringen, denn die Staats­an­wälte for­derten vier Jahre Haft. Es steht voll­kommen außer Zweifel, dass ich die Schweiz ver­lassen müsste, bevor ich irgend­welche Daten herausgebe.

Salman S.: Würden Sie diese wieder an Wili­Leaks geben oder einer anderen Orga­ni­sation? Ich nehme immer sehr gerne Leaks an!

Rudolf E.: Auf­grund der Art und Weise, wie Wiki­Leaks heute arbeitet, ist das keine Mög­lichkeit mehr für mich. Ich habe auch beschlossen, die Infor­mation nicht an „Das inter­na­tionale Kon­sortium inves­ti­ga­tiver Jour­na­listen“ zu geben, denn ich brauche hoch aus­ge­bildete Leute für Steu­er­an­ge­le­gen­heiten, die pro­fes­sionell mit dem Material umgehen.

Meiner Ansicht nach ist zum Bei­spiel das Tax Justice Network (Netzwerk für Steu­er­ge­rech­tigkeit) oder – sagen wir – die Inter­na­tional Tax Revenue (inter­na­tionale Steu­er­prüfung) eine Option.

Es ist eine Tat­sache, dass die meisten aus­län­di­schen Struk­turen oder Steu­er­oasen-Kon­struk­tionen legal sind, aber, wie auch immer, was Sie damit dann machen, ist in vielen Fällen illegal (generell, dass die nutz­nie­ßenden Eigner oder die Trans­ak­tionen selber ver­borgen sind, Geld­wäsche oder auch sogar sau­beres Geld für unsaubere Zwecke und so weiter). Es ist nicht leicht, diese Fakten für den Mann auf der Straße sichtbar zu machen.

Auf der anderen Seite mag ich zum Bei­spiel nicht, wie die „Süd­deutsche Zeitung“ solche Steu­er­oasen-Struk­turen öffentlich gemacht hat, und sehr bekannte Leute dar­unter leiden mussten, weil die „Süd­deutsche Zeitung“ nicht erklärt hat, was an diesen Struk­turen illegal ist. Ganz offen­sichtlich sind die meisten dieser Steu­er­oasen-Kon­strukte nicht legitim – die meisten Geschäfte dieser Art könnte man im Inland machen, dennoch recht­fertigt feh­lende Legi­ti­mität nicht, dass jemandes Kar­riere voll­kommen ver­nichtet wird, weil diese Person mit vollem Namen in einer großen Zeitung genannt und mit der Welt der Steu­er­oasen in Ver­bindung gebracht wird. Wir fordern Fairness im Sport und in Gerichts­pro­zessen, und darum ist Fairness auch in Off­shore-Dingen wichtig.

Salman S.: Wie hat der lau­fende Prozess Ihr Leben beein­flusst? Und war es das wert?

Rudolf E.: Unterm Strich habe ich die Erfahrung meines sozialen und finan­zi­ellen Todes gemacht. Ich konnte wegen der Dif­fa­mie­rungen, Dro­hungen, Schi­kanen und dem Psycho-Krieg gegen meine Familie und mich, in den letzten 12 Jahren keinen Job in der Schweiz finden. Sogar meine Frau wurde wegen Ver­letzung des Schweizer Bank­ge­heim­nisses ange­klagt, und aus diesem Grund durfte sie mich nicht besuchen, als ich für 187 Tage in Ein­zelhaft war.

Seit 2005 sind immer noch eine Menge per­sön­licher Dinge von der Polizei kon­fis­ziert, wie zum Bei­spiel Fami­li­en­bilder, Laptops, Doku­mente usw. von meiner Frau und meiner Tochter. Nun ja, meine Familie und ich haben gelernt, mit dem psy­cho­lo­gi­schen Druck umzu­gehen, den die Züricher Behörden ausüben, und wir haben unser Leben in einer Weise reor­ga­ni­siert, dass wir mit der Situation so gut wie möglich zurechtkommen.

Heute bin ich Aktivist und eine Ner­vensäge für die Schweizer Finanz­in­dustrie, das Schweizer Rechts­system und für einige Medien, weil sie ver­sucht haben, in den letzten 12 Jahren meinen Namen in den Dreck zu ziehen. Es ist nicht leicht für mich, meine Repu­tation wieder auf­zu­bauen, wenn bedeu­tende Zei­tungen in der Schweiz und sogar die Schweizer Bank­ge­sell­schaft mich öffentlich einen Geis­tes­kranken, einen Dieb, einen Betrüger, einen Erpresser, jemanden, der nur auf Rache aus ist, jemanden, der mit Neo­nazis koope­riert, einen gemeinen Kri­mi­nellen usw. nennt. Irgendwie gibt es immer noch Hexen­jagden in der Schweiz, sobald jemand das Goldene Kalb des Schweizer Bank­ge­heim­nisses herausfordert!

Salman S.: Glauben Sie, dass Leaks, wie die Ihren und Lux­Leaks und die Panama-Papiere Aus­wir­kungen auf die Geheim­haltung bei Steu­er­oasen und den neuen, glo­balen Bestre­bungen für Trans­parenz haben?

Rudolf E.: Ja, das glaube ich. Die Geld-mach-Maschine der Geheim­haltung in Steu­er­oasen ist für den Mann auf der Straße nicht so einfach zu erklären, weil sie von einer hoch­kom­plexen und abs­trakten Metho­do­logie ange­trieben wird, die die Zivil­ge­sell­schaft enorm schädigt. Daher haben es die Leaks für jeden ein­facher gemacht, ein bisschen mehr von dieser geheimen Recht­spre­chung zu begreifen und einen Wechsel zu fordern – oder nennen Sie es einfach nach mehr Trans­parenz zu fragen.

Aller­dings macht Trans­parenz allein viel­leicht über­haupt nicht viel aus, weil sie nur die Dinge sichtbar macht. Die größte Ver­än­derung wird pas­sieren, wenn Schuldige und die, die das alles möglich machen, lang­jäh­rigen Haft­strafen aus­ge­setzt sind und Geheim­hal­tungs-Recht­spre­chung schwer bestraft wird, falls sie nicht kooperieren.

Schauen Sie sich dagegen das Bei­spiel des in Genf ansäs­sigen Asset­ma­nagers Alain Drain­court an, der über­führt worden war, dabei geholfen zu haben, bei der Credit Suisse und der EFG Off­shore-Kon­strukte und Konten auf­zu­bauen, die die Her­kunft von Geldern und die Eigen­tümer der Konten zu ver­schleiern. Er erhielt eine lächer­liche Bewäh­rungs­strafe und zahlte am Ende gerade mal 1000 US$ (Ein­tausend!) an Gerichts­kosten. Mit anderen Worten: So ein Urteil ist nur ein kleiner Posten aus der Por­to­kasse, der das miss­bräuch­liche Geschäfts­modell in keinster Weise stoppen wird. Es wird defi­nitiv andere nicht davon abhalten, ihr kri­mi­nelles Ver­halten in der Schweizer Bank­in­dustrie fortzusetzen.

Im Gegensatz dazu ver­langte 2006 das Züricher Ober­ge­richt von mir als Whist­le­b­lower Gerichts­kosten von 350.000 US$ (Drei­hun­dert­fünf­zig­tausend US-Dollar!), obwohl ich nicht für schuldig befunden wurde, das Schweizer Bank­ge­heimnis ver­letzt zu haben! Ist das die richtige Bot­schaft an dubiose Banker, Anwälte, Ver­mö­gens­ver­walter in der Schweiz – und, noch wich­tiger für die, die die Wahrheit sagen im Kanton Zürich, wo die Haupt­sitze der Credit Suisse, UBS, Julius Baer und anderen, großen Pri­vat­banken behei­matet sind? Das heißt für die Vor­ge­nannten, den Mund zu halten, denn sonst werden sie ver­nichtet und für die anderen heißt es „zurück zum Tagesgeschäft“.

 

Diese Über­setzung des Inter­views zwi­schen Rudolf Elmer und “The Wire” erscheint auf Deutsch exklusiv auf dieUnbestechlichen.com