Gefäng­nisse abschaffen? — Grüne wollen 90 Prozent der Häft­linge in den offenen Vollzug entlassen

„Kör­per­ver­letzung, Ein­bruch und bewaff­neter Raub­überfall sind keine Kava­liers­de­likte!“ (…) „Die Ver­an­staltung der Land­tags­grünen ‚Hat die Frei­heits­strafe einen Sinn – Gefäng­nisse abschaffen?‘ ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer von Kriminalität.“ 

Mit diesen klaren Worten reagierte Dr. Florian Herrmann, der innen­po­li­tische Sprecher der CSU-Land­tags­fraktion, auf die neueste Schnapsidee der Grünen, die aber alles andere als nur lächerlich zu nehmen ist.

Aber es paßt wieder ´mal zu den kruden Ideen und Aktionen der Grünen, ist aber eine ernst­hafte Gefährdung der öffent­lichen Sicherheit:Aus­ge­rechnet die „rechts­po­li­tische Spre­cherin der Grünen“, Ulrike Gote, bot einem höchst umstrit­tenen „Fachmann“ ein Podium für seine wirren Ideen. Der ehem. JVA-Leiter und Autor Dr. Thomas Galli erhielt bei einer Lesung im Baye­ri­schen Landtag eine Bühne für seine merk­wür­digen Thesen zum Straf­vollzug. So plä­diert er z. B. dafür, 90 Prozent aller Häft­linge in Deutschland in den offenen Vollzug zu entlassen. 

Dabei spricht Galli von der Miß­achtung der Würde der Täter und igno­riert damit das Befinden der Opfer, die oft lebenslang mit den kör­per­lichen und see­li­schen Folgen der Straf­taten zu kämpfen haben:

Den Grünen ist das Wohl der Opfer und das gene­relle Sicher­heits­be­dürfnis der Men­schen anscheinend voll­kommen egal“, stellte Herrmann fest:

„Für uns als CSU ist es klar, dass Opfer­schutz stets vor Täter­schutz steht. Im Rechts­staat bestimmt das Maß der Schuld die Schwere der Strafe. Wer wie­derholt Straf­taten begeht oder schwere Delikte begangen hat, der muß auch mit der emp­find­lichen Strafe des Frei­heits­ent­zuges rechnen. Frei­heits­strafen generell in Frage zu stellen, ver­bietet sich deshalb.“

„Frei­heits­strafen haben eine prä­ventive Wirkung, indem sie von Straf­taten abschrecken“, stellte auch Petra Gut­ten­berger, die rechts­po­li­tische Spre­cherin der CSU-Fraktion im Baye­ri­schen Landtag, fest. Außerdem solle mit einer Strafe began­genes Unrecht gesühnt und die rechts­treuen Bürger/innen vor wei­teren Straf­taten geschützt werden. Bei mitt­lerer und schwerer Kri­mi­na­lität oder bei Wie­der­ho­lungs­tätern könne dies nur durch eine Frei­heits­strafe erreicht werden:

„Durch The­rapien, Aus­bil­dungs­an­gebote und den struk­tu­rierten Alltag in den Jus­tiz­voll­zugs­an­stalten wird oftmals auch die Reso­zia­li­sierung der Täter erst möglich“, erklärte Gut­ten­berger weiter. Sehr häufig hätten Kri­mi­nelle kei­nerlei beruf­liche Qua­li­fi­kation und feh­lende Schul­ab­schlüsse vor­zu­weisen und seien einen gere­gelten Tages­ablauf nicht gewohnt. (Bei gering­fü­gigen Erst­de­likten sind im deut­schen Rechts­system ohnehin Geld- und Bewäh­rungs­strafen vorgesehen.)

Dr. Herrmann erklärte zudem zur Debatte über Freiheitsstrafen:

„Diese ideo­lo­gische Blindheit legen die Grünen leider auch im Umgang mit Links­extre­mismus und dem radi­kalen Islam an den Tag. Dies zeigt auch, wie weit die Grünen vom Rechts­emp­finden der Men­schen ent­fernt sind.“

 

Peter Helms / www.conservo.wordpress.com

Bild: Collage / Cem Öze­demir Wiki­media Commons