Der Anwalt Markus Roscher-Meinel führt seit 20 Jahren eine Anwaltskanzlei in Berlin und ist in der AfD engagiert. Unter dem Twitternamen „lawyerberlin“ twittert er auf der Seite der Thüringer AfD. Seine gestrige Twitternachricht vom 2. November 2017 hat hohe Wellen geschlagen.
In der typisch lakonischen Twittersprache, in der nur eine relativ geringe Anzahl Zeichen möglich sind, steht da zu lesen:
Die Meldung stößt auf Unglauben, man fragt zurück, ob das ein Witz oder Satire sei. Anwalt Roscher gibt die Begründung des Gerichtes wieder: „Das Gericht argumentiert, dass der Mieter wusste, eine besondere Zielscheibe linker Angriffe zu sein.”
Das erstaunt. Entsprechend die verdutzte Frage einer Twitterin: „Frage an den Anwalt: muss ich jetzt auch angeben, dass ich als selbstständige Frau alleine jogge? Erhöhtes Risiko → ggf Verdienstausfall“
Der Einwand ist nicht falsch. Aber das Unrecht setzt schon eine Stufe vorher an: Hier ist jemandem der Wohnraum gekündigt worden, weil er etwas „verschwiegen“ hat, das er nach geltender Rechtsprechung gar nicht angeben musste. Nach geltendem Recht darf der Vermieter nicht einmal danach fragen.
Quelle: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/selbstauskunft-des-mieters.html
Zum Zweiten ist es mit dem Grundgedanken eines Rechtsstaates und dem Verursacherprinzip nicht vereinbar, einem unbescholtenen Bürger anzulasten, ein Dritter könne ihm aus beliebigen Gründen rechtswidrig Schaden zufügen.
Dies würde bedeuten, dass beispielsweise ein bekannt wohlhabender Bürger aus seiner Wohnung gekündigt werden kann, weil sein Wohlstand Einbrecher anziehen könnte. Der Besitzer eines teuren Autos keine Garage anmieten kann, weil diese zum Zweck des Autodiebstahls aufgebrochen werden könnte, ein Polizist keine Wohnung mieten kann, weil sich Verbrecher, die er verhaftet hat, an ihm rächen könnten, ein Muslim keine Wohnung mieten darf, weil er Zielscheibe für Rechtsradikale sein könnte, ein bekennende, frommer Christ keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Islamisten sein könnte, ein Jude keine Wohnung mieten kann, weil er Zielscheibe von Nazis und Muslimen werden könnte, ein Richter keine Wohnung mieten kann, weil verurteilte Straftäter Rache üben könnten, ein in Scheidung Lebender auch nicht, weil der wütende Ex-Partner einen Anschlag verüben könnte, ebenso ein Gerichtsvollzieher, weil verzweifelte Schuldner durch Angriffe auf ihn eine Pfändung verhindern wollen könnten, einem Kommunisten dürfte man auch keine Wohnung vermieten, weil der ebenfalls ins Visier Rechtsradikaler geraten könnten, ein Metzger könnte jederzeit von militanten Tierschützern angegriffen werden, Anhänger eines Fußballclubs von Hooligans des verfeindeten Clubs …
Diese langatmige Suada ist nötig, um aufzuzeigen, dass es nicht nur zu einer ausufernder Beliebigkeit kündigungsrelevanter Selbstauskünfte, weit in das Privateste hinein, führen würde und damit zu flächendeckender Rechtsunsicherheit und der kompletten Abschaffung der Privatsphäre und des Datenschutzes – sondern auch zu einer beliebigen Inhaftungsnahme eines Unschuldigen für eventuelle Schäden, die ein unbekannter Dritter in rechtswidriger, aber nicht vorhersehbarer Weise irgendwann irgendwie verursachen könnte.
Weiterhin steht hier die dringende Frage im Raum, ob dieses Urteil nicht auch grundgesetzwidrig ist:
Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Einem Menschen aufgrund seiner Weltanschauung seinen Wohnraum zu kündigen, obwohl der Betreffende selbst sich keine Rechtswidrigkeit zuschulden hat kommen lassen, könnte grundgesetzwidrig sein.
Die öffentliche Sicherheit und die Rechtssicherheit in Deutschland ist bereits jetzt in einem überaus beklagenswerten Zustand. Wir werden täglich Zeugen, wie Rechtsgrundsätze und Gesetze mit Füßen getreten werden, Ungleichbehandlung, Unrecht, Bevorzugung und Vertuschung in Exekutive und Judikative um sich greifen. Dieses Urteil ist Wind in den Segeln der Marodeure und Schläger aus allen gewaltaffinen Szenen und läd zum Terror jedes Mißliebigen geradezu ein.
Dieses Urteil ist ein Skandalon. Der Fakt, dass der Vermieter die Parteizugehörigkeit dem Mieter als Auskunftspflicht abverlangt, ist an sich rechtswidrig. Der Mieter hatte hierzu keinerlei Auskunftspflicht. Dem Mieter aufgrund dieser Parteizugehörigkeit die Wohnung zu kündigen, ist die nächste Stufe der Rechtswidrigkeit und der Vermieter wäre dem Mieter schon dadurch schadensersatzpflichtig. Dass ein Amtsgericht diesen mehrstufigen Rechtsbruch auch noch per Urteil als rechtens absegnet, ist schlicht eine Ungeheuerlichkeit.
Es bleibt nur zu hoffen, dass das Revisionsgericht dieses Unrecht schleunigst kassiert. Ansonsten werden Kündigungswellen wegen jeder herbeiphantasierten Gefährdung des Wohnraumes aus den niedrigsten Motiven schnell zum Mittel für Vermieter zu Räumungsklagen werden. Dabei sollten sich Linksextreme und Antifas nicht zu früh über das Urteil in Fäustchen lachen. Man darf davon ausgehen, dass die überwiegende Mehrheit der Hausbesitzer und Vermieter eher nicht Anhänger linksextremer Ideologien sind. Vielleicht freut sich schon mancher Vermieter darauf, ungeliebte Linksradikale, Antifas, Muslime, politisch Andersdenkende und Ausländer aller Herkunft mit dieser Argumentation fristlos aus der Wohnung zu werfen, weil deren jeweilige Gegenspieler oder ideologische Gegner dieselbe beschädigen könnten.