Hass ist keine Meinung und Renate Künast ist kein Gurkensandwich

Ein Staat, der seinen eigenen Bürgern sogar ihre Gedanken und Gefühle vor­zu­schreiben ver­suchte, wäre der schlimmst mög­liche Tota­li­ta­rismus, den man sich nur vor­stellen kann. Drohen wir in just einen solchen abzugleiten?

Der völlige Verlust von Bildung (Huma­nismus) bei unseren Machteliten

„Hass ist keine Meinung“, nannte die Spit­zen­po­li­ti­kerin, ehe­malige Bun­des­vor­sit­zende,  ehe­malige Bun­des­mi­nis­terin und Bun­des­tags­frak­ti­ons­vor­sit­zende der Grünen Renate Künast ihr kürzlich erschie­nenes Buch.

„Hass ist keine Meinung und Renate Künast kein Gur­ken­sandwich. Beides ebenso richtige wie blöd­sinnige Aus­sagen. Erstere aber gefährlich! #Art5GG„,

ant­wortete dar­aufhin Prof. Dr. Arnd Diringer auf Twitter. Darüber echauf­fierte sich dann Frau Künast und erwi­derte unter anderem:

„Haben Sie auch nur einen Funken Selbst­kritik? Sie haben geschrieben ‚blöd­sinnig‘. Wer sind Sie, dass Sie sich das erlauben?“

Was mir das Ganze wieder einmal zeigt, ist, dass inbe­sondere unsere Poli­tiker, aber auch viele Jour­na­listen nicht nur nicht wissen, worüber genau sie eigentlich reden und schreiben, sondern auch nicht wissen, was sie eigentlich sagen. Die Bil­dungs­pro­bleme gehen längst so tief, dass selbst die Worte der eigenen Mut­ter­sprache gar nicht mehr ver­standen werden, ganz besonders die Grund- und Schlüs­sel­be­griffe wie Men­schen­würde, Freiheit, Rechts­staat, Men­schen­rechte, Gerech­tigkeit, Staat, Bürger, Meinung oder Recht auf freie Mei­nungs­äu­ßerung. Das aber bedeutet, dass unser Grund­gesetz gar nicht mehr ver­standen wird und dies zieht sich bis in die höchsten Ämter unseres Staates. In die allerhöchsten!

Denken Sie nur an die ver­geb­lichen Ver­suche von Alex­ander Kissler, der dama­ligen Bun­des­tags­vi­ze­prä­si­dentin Claudia Roth die grund­ge­setz­lichen Rege­lungen zum Recht auf Asyl zu erklären. Denken Sie an unsere noch immer amtie­rende Kanz­lerin, die den Unter­schied zwi­schen Staatsvolk und Bevöl­kerung nicht zu kennen scheint, damit aber das Wesen eines Staates gar nicht begriffen hat, gleichwohl aber der Exe­ku­tiven der Staats­gewalt seit zwölf Jahren vor­steht. Denken Sie an den bis­he­rigen Bun­des­jus­tiz­mi­nister, der „Hass­reden“ von staat­licher Seite ver­folgen lassen will und die Staats­gewalt an ein US-ame­ri­ka­ni­sches Wirt­schafts­un­ter­nehmen dele­giert hat, damit die Sou­ve­rä­nität der eigenen Staats­bürger preisgibt. Usw. usf. Es gibt unzählige Beispiele.

Bei linken Poli­tikern bzw. Jour­na­listen geht das wohl noch tiefer als bei anderen, ganz besonders bei den Grünen. Gleichwohl handelt es sich um ein all­gemein zu beob­ach­tendes Phä­nomen, mithin einen Verfall des Huma­nismus, der seit Jahr­zehnten zu beob­achten ist. Denn Huma­nismus bedeutet viel mehr als nur Huma­nität oder gar Huma­ni­ta­rismus, wie der Nicht- oder Möch­tegern-Humanist nicht selten meint. Huma­nismus hat neben der Huma­nität, dem stark christlich geprägten Motiv, immer auch ein zweites Element, wenn Sie so wollen das grie­chisch-römische, nämlich Bildung. Ohne Bildung kein Humanist.

Meinung ≠ Hass ≠ Meinungsäußerung

Renate Künast hat die Bemerkung von Prof. Diringer gar nicht ver­standen, wie mir scheint. Wahr­scheinlich weil sie gar nicht merkt, dass sie hier völlig unter­schied­liche Kate­gorien ver­mischt und dies nicht einmal dann bemerkt, wenn man sie darauf hin­weist, weil die Grund­lagen voll­kommen abhanden gekommen sind. Es scheint so, dass sie nicht in der Lage ist aus­ein­an­der­zu­halten: a) ein inneres Urteil im eigenen Geist (Meinung), b) eine Emotion (Hass) und c) eine Handlung in Form eines Sprech­aktes (die Äußerung einer Meinung, einer Ansicht oder gar von Fakten).

Dies sind drei voll­kommen unter­schied­liche Kate­gorien, so wie Men­schen und Gur­ken­sand­wichs völlig ver­schie­denen Rubriken ange­hören. Mei­nungen (ein Für-wahr-Halten eines Sach­ver­haltes, Gedan­kenwelt) und Emo­tionen, beides Dinge im Innern von Men­schen, kann kein demo­kra­ti­scher, men­schen­rechts­ba­sierter Staat dieser Erde ver­bieten. Und Mei­nungs­äu­ße­rungen (Sprechakte = Hand­lungen), die nicht gegen die Ver­fassung oder die gel­tenden Gesetze ver­stoßen, gehen den Staat eben­falls nichts an. Ob diese von Hass evo­ziert und getragen sind oder nicht, spielt dabei kei­nerlei Rolle.

Wie abstrus die Gedan­kenwelt dieser Banausen ist, wird daran deutlich, dass Grüne und Linke ‚Nazis‘, ‚Ras­sisten‘, ‚Rechte‘ und alle, die sie dafür halten oder als solche zu dif­fa­mieren suchen – und das tun sie bei fast jedem, der deutlich abwei­chende Ansichten äußert -, abgrundtief hassen und dies tag­täglich auch so äußern, ohne dass sie dies geahndet wissen wollen. Dies zeigt wohl die ganze Absur­dität und es zeigt, dass es offen­sichtlich eines über­ge­ord­neten, objek­tiven, nach­voll­zieh­baren Kri­te­riums braucht, welche Äuße­rungen strafbar sind und welche nicht. Die zu Grunde lie­gende Emotion kann es ganz sicher nicht sein. Wer so etwas auch nur andeutet, zeigt damit vor allem eines: seine kaum noch nach­zu­voll­zie­hende geistige Beschränktheit. Oder aber, was noch schlimmer wäre, seine abgrund­tiefe bös­artige Ver­lo­genheit und mora­lische Ver­kom­menheit, da er in diesem Falle wider bes­seres Wissen, solche per­fiden Prak­tiken gegen seine poli­ti­schen Gegner ein­setzte, um diese per Mundtot-machen aus­zu­schalten statt sich ihnen in Rede und Gegenrede zu stellen.

Blöd­sinnig ist und bleibt blöd­sinnig, egal wer es als solches konstatiert

Insofern ist Künasts Aussage bzw. Buch­titel natürlich blöd­sinnig und es ist völlig egal, wer das fest­stellt. Wenn es nicht Prof. Diringer, sondern die Rei­ne­ma­chefrau des Reichs­tages so rubri­ziert und richtig begründet, ist die Fest­stellung genau so korrekt. Wer die Blöd­sin­nigkeit des Kün­ast­schen Diktums kon­sta­tiert ist völlig irrelevant. Auch das zeigt, welch ein Durch­ein­ander im Kopf der grünen Spit­zen­po­li­ti­kerin herrscht. Leider aber nicht nur da.

Das Ganze wird übrigens noch gestützt durch die Tat­sache, dass der Unter­titel ihres Buches wie folgt lautet: „Was die Wut in unserem Land anrichtet“. Wut ist wie­derum etwas anderes als Hass. Aber damit bewegt sich Künast immerhin schon mal in der rich­tigen Kate­gorie, denn bei beiden handelt es sich um Gefühle, genauer: Emotionen.

Fazit

Mei­nungs- und Gefühls­äu­ße­rungen gehen die Staats­gewalt dann und nur dann etwas an, wenn sie gegen bestehendes Recht ver­stoßen. Hass selbst ist eine Emotion, keine Handlung. Und Gefühle, kann man generell nicht ver­bieten. Sie gehören in die Innenwelt eines Wesens. Sie bei Erwach­senen, bei Bürgern, also dem Sou­verän des Staates maß­regeln und kon­trol­lieren zu wollen, ist ein Anmaßung son­der­gleichen. Wer auf das Innen­leben seiner Mit­men­schen Ein­fluss nehmen möchte, kann dies tun über ver­nunft­ge­leitete Argu­men­tation, über die Ver­mittlung von Fakten und alter­na­tiven Sicht­weisen, die als Angebot unter­breitet werden. Alles andere sind schwere Ein­griffe in die Sou­ve­rä­nität des Gegenübers.

Ein Staat, der sogar die Innenwelt seiner Bürger kon­trol­lieren und maß­regeln oder gar über per­ma­nente Indok­tri­nation und Mani­pu­lation lenken und steuern will, wäre der schlimmst mög­liche Tota­li­ta­rismus, den man sich über­haupt nur vor­stellen kann. Denn die Gedanken sind frei. Noch mehr aber die Gefühle.

 

Jürgen Fritz / juergenfritz.com

Bild: Youtube-Screenshot