In den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr ist traditionell die Zeit, mit belastenden Dingen aus dem vergangenen Jahr abzuschließen. Pünktlich zur Vorweihnachtszeit erlaubte die sächsische Justiz deshalb den Verkauf von kleinen Galgen-Nachbildungen mit der Aufschrift “Reserviert für Angela ‘Mutti’ Merkel” und “Reserviert für Sigmar ‘das Pack’ Gabriel”.
Sie glauben das ist ein Scherz? Nein, es ist keiner!
Zur Vorgeschichte: 2015 wurde der „original“ Galgen in „Lebensgröße“ bei einer Pegida-Demo in Dresden zur Schau gestellt, die Bilder gingen damals durch Deutschland. Und während die einen hämisch grinsten, schrien andere „geschmacklos!“. Die Staatsanwaltschaft schaltete sich ein. Das gleiche Spiel wie immer also.
Doch nun führt uns der Fall von Dresden ins wunderschöne Erzgebirge, bekannt für seine handwerklichen Arbeiten, besonders bei Weihnachtsdekorationen. Hier in der Gemeinde Niederdorf werden von Jens Döbel die Miniaturausgaben des Pegida-Galgens hergestellt und zum Verkauf angeboten – originalgetreu mit Beschriftung natürlich. Für 15 € zu erwerben, um damit das heimische Wohnzimmer politisch unkorrekt schmücken zu können.
Jens Döbel kennt sich mit dem Galgenbau aus, er hatte auch 2015 den „original Galgen“ für die Pegida-Demo gebaut und später dort auch getragen. Nun baut er in liebevoller Handarbeit diese Miniaturausgaben und stellt sie in den Räumlichkeiten des Vereins “Heimattreue Niederdorf – Niederdorf bleibt stark”.
Doch auch ein Galgen in Miniatur kann in Deutschland Ermittlungsbehörden auf den Plan rufen, und wie Sie sich denken können, ist das auch passiert. Die Staatsanwaltschaft Chemnitz nahm Ermittlungen auf, und – jetzt kommt’s – sie stellten das Verfahren ein! (Az. 250 Js 28707/17)
Grund: Die kleinen Galgen seien Kunst und nicht ganz ernst zu nehmen. Dabei sei nicht wirklich nachweisbar, dass der Beschuldigte “ernstlich” andere Menschen dazu animieren wolle, Merkel oder Gabriel aufzuknüpfen. Deshalb seien die kleinen Galgen auch kein “öffentliches Auffordern zu Straftaten” (Paragraf 111 des Strafgesetzbuchs), dafür sei die Botschaft zu vieldeutig, denn sie könnten auch so interpretiert werden, dass man Regierungspolitikern keinen physischen Schaden an den Hals wünsche, sondern lediglich, “quasi symbolisch, den politischen Tod”. Das sei straflos. Die Chemnitzer Ermittlungsbehörden sehen hier auch keine “Billigung von Straftaten”, wie es im Paragraf 140 des Strafgesetzbuchs steht. Denn die Botschaft der Pegida-Galgen beziehe sich nicht auf “eine bereits begangene oder zumindest in strafbarer Weise versuchte Tat”.
Dass die Staatsanwaltschaft in Sachsen so viel Humor beweist, ist jedoch eher selten. Allein 2016 gab es im Freistaat 244 Anklagen oder Strafbefehlsanträge wegen Volksverhetzung.
Doch auch „Prominenz“ meldet sich nun zu Wort. So gab Altenas 15cm-Bürgermeister Andreas Hollstein (CDU) seinen Senf zur Entscheidung der sächsischen Justiz in der Donnerstagsausgabe der Berliner Zeitung ab: „Ich halte davon gar nichts. (…) Das gehört nicht zum Stil des Umgangs miteinander. Der Entscheidung liegt ein falsches Verständnis von Kunstfreiheit zugrunde. Unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit wird die Verrohung der Gesellschaft auch noch legitimiert. Das ist daneben.“, meinte er.
Die 35cm-Version des Galgens kann man übrigens hier erwerben — www.onlinehandel-erzgebirge.de
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