Noch kein Weih­nachts­ge­schenk? – Säch­sische Justiz erlaubt Verkauf von Galgen für Merkel und Gabriel

In den Tagen zwi­schen Weih­nachten und Neujahr ist tra­di­tionell die Zeit, mit belas­tenden Dingen aus dem ver­gan­genen Jahr abzu­schließen. Pünktlich zur Vor­weih­nachtszeit erlaubte die säch­sische Justiz deshalb den Verkauf von kleinen Galgen-Nach­bil­dungen mit der Auf­schrift “Reser­viert für Angela ‘Mutti’ Merkel” und “Reser­viert für Sigmar ‘das Pack’ Gabriel”.
Sie glauben das ist ein Scherz? Nein, es ist keiner!
Zur Vor­ge­schichte: 2015 wurde der „ori­ginal“ Galgen in „Lebens­größe“ bei einer Pegida-Demo in Dresden zur Schau gestellt, die Bilder gingen damals durch Deutschland. Und während die einen hämisch grinsten, schrien andere „geschmacklos!“. Die Staats­an­walt­schaft schaltete sich ein. Das gleiche Spiel wie immer also.
Doch nun führt uns der Fall von Dresden ins wun­der­schöne Erz­ge­birge, bekannt für seine hand­werk­lichen Arbeiten, besonders bei Weih­nachts­de­ko­ra­tionen. Hier in der Gemeinde Nie­derdorf werden von Jens Döbel die Minia­tur­aus­gaben des Pegida-Galgens her­ge­stellt und zum Verkauf ange­boten – ori­gi­nal­getreu mit Beschriftung natürlich. Für 15 € zu erwerben, um damit das hei­mische Wohn­zimmer poli­tisch unkorrekt schmücken zu können.
Jens Döbel kennt sich mit dem Gal­genbau aus, er hatte auch 2015 den „ori­ginal Galgen“ für die Pegida-Demo gebaut und später dort auch getragen. Nun baut er in lie­be­voller Hand­arbeit diese Minia­tur­aus­gaben und stellt sie in den Räum­lich­keiten des Vereins “Hei­mat­treue Nie­derdorf – Nie­derdorf bleibt stark”.
Doch auch ein Galgen in Miniatur kann in Deutschland Ermitt­lungs­be­hörden auf den Plan rufen, und wie Sie sich denken können, ist das auch pas­siert. Die Staats­an­walt­schaft Chemnitz nahm Ermitt­lungen auf, und – jetzt kommt’s – sie stellten das Ver­fahren ein! (Az. 250 Js 28707/17)
Grund: Die kleinen Galgen seien Kunst und nicht ganz ernst zu nehmen. Dabei sei nicht wirklich nach­weisbar, dass der Beschul­digte “ernstlich” andere Men­schen dazu ani­mieren wolle, Merkel oder Gabriel auf­zu­knüpfen. Deshalb seien die kleinen Galgen auch kein “öffent­liches Auf­fordern zu Straf­taten” (Paragraf 111 des Straf­ge­setz­buchs), dafür sei die Bot­schaft zu viel­deutig, denn sie könnten auch so inter­pre­tiert werden, dass man Regie­rungs­po­li­tikern keinen phy­si­schen Schaden an den Hals wünsche, sondern lediglich, “quasi sym­bo­lisch, den poli­ti­schen Tod”. Das sei straflos. Die Chem­nitzer Ermitt­lungs­be­hörden sehen hier auch keine “Bil­ligung von Straf­taten”, wie es im Paragraf 140 des Straf­ge­setz­buchs steht. Denn die Bot­schaft der Pegida-Galgen beziehe sich nicht auf “eine bereits begangene oder zumindest in straf­barer Weise ver­suchte Tat”.
Dass die Staats­an­walt­schaft in Sachsen so viel Humor beweist, ist jedoch eher selten. Allein 2016 gab es im Frei­staat 244 Anklagen oder Straf­be­fehls­an­träge wegen Volksverhetzung.
Doch auch „Pro­minenz“ meldet sich nun zu Wort. So gab Altenas 15cm-Bür­ger­meister Andreas Holl­stein (CDU) seinen Senf zur Ent­scheidung der säch­si­schen Justiz in der Don­ners­tags­ausgabe der Ber­liner Zeitung ab: „Ich halte davon gar nichts. (…) Das gehört nicht zum Stil des Umgangs mit­ein­ander. Der Ent­scheidung liegt ein fal­sches Ver­ständnis von Kunst­freiheit zugrunde. Unter dem Deck­mantel der Kunst­freiheit wird die Ver­rohung der Gesell­schaft auch noch legi­ti­miert. Das ist daneben.“, meinte er.
Die 35cm-Version des Galgens kann man übrigens hier erwerben — www.onlinehandel-erzgebirge.de