Die Mär die zur Legitimation von Umverteilung erzählt wird, sie lautet: soziale Gerechtigkeit. Was soziale Gerechtigkeit ist, entzieht sich weitgehend allen Versuchen es zu definieren, weshalb z.B. Friedrich von Hayek der Ansicht ist, soziale Gerechtigkeit sei ein unsinniger Begriff nur geschaffen, um Menschen zu manipulieren, denn wer wäre schon gegen soziale Gerechtigkeit?
Zwischen den vielen Fehlversuchen, soziale Gerechtigkeit zu definieren, haben wir einen brauchbaren Versuch von Karl Josef Laumann gefunden, der soziale Gerechtigkeit als die Herstellung von Chancen- und Beteiligungsgleichheit definiert, also den Zugang zu Bildung, unabhängig von der sozialen Herkunft und damit zur Chance, ein eigenständiges Leben zu führen. Man könnte soziale Gerechtigkeit also als Herstellung gleicher Startchancen definieren, wenn man denn an dem Begriff festhalten will.
Das führt jedoch zu einer eng umgrenzten Menge von Maßnahmen, die auf Basis der Umverteilung von z.B. Steuermitteln ausgeführt werden können, und alle haben sie gemeinsam, dass sie auf die Herstellung eines gleichen Zugangs zu den Institutionen gerichtet sind, die die Grundlagen einer erfolgreichen Erwerbsbiographie legen, also zu Schulen, Hochschulen, zu Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.
Die Umverteilung von Einkommen mit dem Ziel, soziale Gerechtigkeit herzustellen, kann somit einzig dem Zweck dienen, gleiche Startbedingungen zu schaffen, so dass jeder in der Lage ist, ein eigenständiges Leben auf Basis eigener Erwerbstätigkeit zu führen.
Um Risiken abzufedern, die die Erwerbsfähigkeit betreffen, die notwendig ist, um eine Erwerbstätigkeit aufzuführen, die wiederum notwendig ist, um ein eigenständiges Leben führen zu können, kann man sich zudem darauf einigen, eine Versicherung gegen diese Risiken einzuführen. Ob diese Versicherung staatlich oder privat organisiert ist, ist so lange irrelevant, so lange zwei Prinzipien gewahrt sind:
- Nur Beitragszahler können Leistungen aus der Versicherung erhalten.
- Die Höhe der Leistungen, die ein Beitragszahler erhält, stehen in Relation zur Höhe seiner Beiträge.
Das sind klare Kriterien, die Missbrauch von Beitragszahlungen durch diejenigen, die mit der Verwaltung der Beiträge betraut sind, zu vermeiden. Es sind zudem Kriterien, die jegliche Form der Umverteilung z.B. unter der falschen Behauptung, sie diente der Herstellung von sozialer Gerechtigkeit, ausschließen. Um so erstaunlicher ist es, dass ausgerechnet Beiträge aus der Gesetzlichen Rentenversicherung zweckentfremdet und als versicherungsfremde Leistungen, die man auch als Diebstahl an den Beitragszahlern bezeichnen kann, verwendet werden.
In einer Arbeit aus dem Jahr 2011 haben sich Bernd Raffelhüschen, Stefan Moog und Johannes Vatter die Mühe gemacht, die Höhe der versicherungsfremden Leistungen zu erfassen. Was sie festgestellt haben, ist nachgerade irre: Rund 24% der Beitragszahlungen der Versicherten kommen ihnen nicht zu gute, rechnet man die Hinterbliebenenrente mit ein, dann gehen 38% der Beiträge, die in die Rentenversicherung eingezahlt wurden, nicht in die Taschen der Beitragszahler. Sie werden umverteilt, aus politischen Motiven und politische Motive dienen immer der Klientelpolitik und somit der Bereicherung bestimmter gesellschaftlicher Gruppen auf Kosten anderer gesellschaftlicher Gruppen, wobei auch vor Diebstahl nicht Halt gemacht wird.
Rechnet man die Ergebnisse von Raffelhüschen, Moog und Vatter auf die aktuellen Zahlen der deutschen Rentenversicherung hoch, dann ergeben sich für 2015 66,7 Milliarden Euro, die aus der Rentenversicherung in die Taschen von Leuten fließen, die keinen der ihren zufließenden Auszahlung entsprechenden Beitrag in die Rentenversicherung erbracht haben bzw. 107,5 Milliarden Euro, wenn die Hinterbliebenenrente hinzugerechnet wird.
Im großen Stil werden somit die Beitragszahler zur Gesetzlichen Rentenversicherung um ihre Beiträge geprellt, die entsprechenden Beiträge in Milliardenhöhe für die politischen Marotten derer ausgegeben, die noch eine Klientel zu versorgen haben.
Die folgende Tabelle zeigt, worum es sich bei versicherungsfremden Leistungen handelt, in welche Taschen die Beiträge der Rentenversicherten umverteilt werden.
Wir stellen fest: Die Gesetzliche Rentenversicherung kann nicht Gegenstand von Umverteilung sein, denn sie ist eine Lebensleistungsversicherung, die den Beitragszahlern zusteht, und zwar in Relation zu den geleisteten Beiträgen.
Diese beiden Prinzipien werden aus politischen Gründen gebrochen, die Beitragszahler werden entsprechend geprellt und mit der Behauptung, es handle sich um eine Frage der sozialen Gerechtigkeit, die durch die Umverteilung hergestellt werden soll, belogen, denn, wie wir oben dargelegt haben, kann sich soziale Gerechtigkeit bestenfalls auf die Herstellung von Chancengleichheit im Zugang zu Institutionen, die für die nachfolge Führung eines eigenverantwortlichen Lebens durch Erwerbstätigkeit von Wichtigkeit sind, beziehen.
Damit scheidet die Rentenversicherung als Instrument der Herstellung von sozialer Gerechtigkeit aus, was sich auch daran zeigt, dass rund 16 Milliarden Euro aus Beitragszahlungen zur Subventionierung der privaten Entscheidung, Kinder in die Welt zu setzen, zweckentfremdet werden. Dass es sich um eine die Mittelschicht favorisierende Versicherung handelt, die sich auf Kosten der Arbeiterschicht bereichert, zeigt sich an der „Höherbewertung der Berufsausbildung“, also der Anrechnung von z.B. universitären Ausbildungszeiten, für die rund 3 Milliarden Euro umverteilt werden. Wenn höhere Ausbildung zu höheren Einkommen führt, dann sollte sich die längere Ausbildungszeit über die Jahre amortisieren, wenn die längere Ausbildungszeit denen gegenüber, die eine kürzere Ausbildungszeit haben und entsprechend früher Beiträge in die Rentenversicherung zahlen, angerechnet wird, dann folgt daraus, dass sich die Angehörigen der Mittelschicht einen Vorteil auf Kosten der Arbeiterschicht verschaffen wollen, denn die Beiträge, die sie sich genehmigen, haben nicht sie, sondern die Arbeiter eingezahlt.
Kurz: Das Gebäude der Gesetzlichen Rentenversicherung ist darauf ausgelegt, Beitragszahler zu prellen, um mit dem Erprellten politische Moden und Vorlieben finanzieren und gesellschaftliche Gruppen relational zu anderen und in einem eklatanten Missverhältnis zu den von ihnen geleisteten Beiträgen besser zu stellen. Interessanter Weise sind diejenigen, die bei all dem am schlechtesten Abschneiden, Männer, die von ihren 16. Lebensjahr an erwerbstätig sind. Sie schuften quasi für sich, für Kinderbesitzer, für Mittelschichtskinder mit langer Ausbildungszeit, die ihnen dann erzählen, dass sie rechtextrem sind und für die Hinterbliebenen von Beitragszahlern, die verstorben sind.
Und all das wird mit sozialer Gerechtigkeit zu legitimieren versucht.
Raffelhüschen, Bernd, Moog, Stefan & Vatter, Johannes (2011). Fehlfinanzierung in der deutschen Sozialversicherung.
Quelle: sciencefiles.org