Der Deutsche Rechtsschutzkreis hat sich als gemeinnütziger Verein dem Erhalt und der Durchsetzung der Rechte des Staatsbürgers, der freien Meinungsäußerung, der Erhaltung der Unabhängigkeit der Rechtssprechung, der Gewaltenteilung und der Verhinderung bzw. Abwehr jeder Form von „politischer Justiz“ verschrieben.
Ebenjener Rechtsschutzkreis sandte dem Verleger Jan Holey am 06. Februar 2018 folgendes Schreiben zu:
Jetzt hat es also auch Gerard Menuhin erwischt. Der Sohn des weltberühmten Geigers Yehudi Menuhin ist ein bekannter Autor. Er beschäftigte sich schon zeitlebens mit mutigen Analysen und historischen und zeitgenössischen Problemen. Seinen eigenen Aussagen nach wagte er es, in seinem Buch „Tell the Truth an shame the Devil“ (PDF der deutschen Ausgabe: Wahrheit sagen, Teufel jagen) die gesamte Geschichte Deutschlands und Europas des Zwanzigsten Jahrhunderts zu beleuchten, zu hinterfragen und kritisch zu kommentieren. Sein Nachdenken über Zusammenhänge und Ursachen, Dokumente und Entwicklungen zeugt von selbstständigem Denken und demnach ebenso eigenständigen Ergebnissen … die allerdings nicht dem heute gelehrten und offiziell vertretenen Geschichtsbild entsprechen.
Gerard Menuhin verkündet seine Sichtweise dabei nicht als historische Wahrheit. Er denkt in erzählerischer Weise über die Geschehnisse nach, kommt aufgrund des Studiums offizieller Dokumente und Belege allerdings zu ganz anderen Schlussfolgerungen und Wahrheiten, insbesondere bei „brisanten“ Themen. Hier kommt er zu ganz anderen, logischen Schlüssen, als die offiziellen Geschichts-Doktrinen. Das mag den Herrschenden nicht gefallen. Man muss seinen Schlussfolgerungen und Ergebnissen weder folgen noch zustimmen. Aber es ist ein klassischer Fall der freien Meinungsäußerung. Es liegt an den Historikern, Gerard Menuhin zu widerlegen.
Wir brauchen unseren Lesern wohl kaum zu erklären, dass Gerard Menuhin dabei ein hohes Risiko einging. Denn im Gegensatz zu den ganzen gutmenschlichen Menschenrechts-Parolen steht es in Deutschland gar nicht gut um das hohe Gut der Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit.
Im Übrigen hat selbst die UNO auf ihrer 102. Menschenrechtskomitee-Tagung im Juli 2011 in Genf folgenden (auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz verbindlichen) Beschluss gefasst:
Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention der Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.
(UN-Menschenrechtskonvention, Abs. 49, CCPR/C/GC/34, das Dokument ist hier nachzulesen, Absatz 49 auf Seite 12: UNO Beschluss Meinungsfreiheit. Anzumerken ist hierzu, dass sich das beschlussfassende Kommitee ausdrücklich auf die causa “Holocaust” bezieht, da in der Fußnote 116 konkret auf das französische Holocaust-Gesetz, die “Lex Faurisson” verwiesen wird.)
Das Buch „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ ist dennoch gerade beschlagnahmt worden (verboten ist es noch nicht!) und die, die es noch verkaufen, machen sich möglicherweise strafbar. Der Verleger wird, das ist bei politischen Schauprozessen zu vermuten, wegen Volksverhetzung nach § 130 Abs. 2 Nr. 1,3, Abs. 3, Abs, 5 StGB (Strafgesetzbuch) verurteilt werden. Ob Gerard Menuhin, der Verfasser des inkriminierten Buches überhaupt jemals angeklagt wird, ist dagegen unklar. Ein PDF der deutschen Fassung des Buches steht seit Jahren frei zugänglich im Netz zum herunterladen, ohne dass je ein Staatsanwalt einschritt. Wozu nun eine Durchsuchung und Beschlagnahmung von Büchern und allen Unterlagen einschließlich des Computers bei einem winzigen Verlag? Der überdies von einem Rentner geführt wird, dessen Rente unter dem Existenzminimum liegt? Werden die beschlagnahmten Unterlagen im Verlag dazu führen, dass die Kundenadressen durchsucht und auch Käufer dieses Buches noch verfolgt werden?
Die politische Justiz ist wieder auferstanden. Nach fast siebzig Jahren ist sie, lebendig wie damals, wieder da und mit dem gleichen Anspruch: das „Doitschä! Vollck!“ vor Schädlingen zu schützen, in Wirklichkeit aber Unbequeme auszuschalten. Man fragt sich beklommen, wann wieder Bücher offiziell verbrannt werden. Die Flammen auf dem Umschlag von Gerard Menuhins Buch scheinen ein Omen zu sein.
Überraschend ist das für Leute, die noch selbst denken können nicht. Und die es nicht können, finden es wahrscheinlich sogar gut. Oder ziehen den Kopf ein. Betrifft sie ja nicht. Noch einmal: Egal, was man von den Gedanken und Schlussfolgerungen Herrn Menuhins hält, auch dann, wenn man sich davon entschieden distanziert: Diese Buchbeschlagnahmung und die Verfolgung derer, die es verkaufen, ist erschreckend und verstößt gegen einen UNO-Beschluss zu Menschenrechten.
Deshalb seien hier die eindrücklichen Zeilen auf der Homepage des Deutschen Rechtsschutzkreises zitiert:
Als die Herrschenden Flugblätter, Zeitungen und Bücher verboten, indizierten und einstampften,
schwiegen alle Nichtbetroffenen;
sie waren schließlich keine Verleger.
Als die Herrschenden sogar Musik und Lieder auf den Index setzten,
schwiegen alle;
sie waren ja schließlich keine Musiker.
Als die Herrschenden Andersdenkende bestraften und einsperrten, Parteien, Verbände und Versammlungen verboten,
schwiegen viele;
sie waren ja nicht betroffen.
Als sie schließlich Betroffene wurden, weil sie im Vertrauen auf ihr Grundrecht der freien Meinungsäußerung dazu ihre Meinung sagten,
gab es keinen mehr,
der protestieren und ihnen helfen konnte.
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