Bild: Bücherverbrennung auf dem Opernplatz in Berlin, 10. Mai 1933 Bildquelle: Wikipedia, Bildlizenz: Bundesarchiv, Bild 102-14597 / Georg Pahl / CC-BY-SA 3.0

Der nächste Schritt in die Dik­tatur: Bücher­be­schlag­nah­mungen — bald auch Ver­bren­nungen und Inhaftierungen?

Der Deutsche Rechts­schutz­kreis hat sich als gemein­nüt­ziger Verein dem Erhalt und der Durch­setzung der Rechte des Staats­bürgers, der freien Mei­nungs­äu­ßerung, der Erhaltung der Unab­hän­gigkeit der Rechts­spre­chung, der Gewal­ten­teilung und der Ver­hin­derung bzw. Abwehr jeder Form von „poli­ti­scher Justiz“ verschrieben.
Eben­jener Rechts­schutz­kreis sandte dem Ver­leger Jan Holey am 06. Februar 2018 fol­gendes Schreiben zu:

Jetzt hat es also auch Gerard Menuhin erwischt. Der Sohn des welt­be­rühmten Geigers Yehudi Menuhin ist ein bekannter Autor. Er beschäf­tigte sich schon zeit­lebens mit mutigen Ana­lysen und his­to­ri­schen und zeit­ge­nös­si­schen Pro­blemen. Seinen eigenen Aus­sagen nach wagte er es, in seinem Buch „Tell the Truth an shame the Devil“ (PDF der deut­schen Ausgabe: Wahrheit sagen, Teufel jagen) die gesamte Geschichte Deutsch­lands und Europas des Zwan­zigsten Jahr­hun­derts zu beleuchten, zu hin­ter­fragen und kri­tisch zu kom­men­tieren. Sein Nach­denken über Zusam­men­hänge und Ursachen, Doku­mente und Ent­wick­lungen zeugt von selbst­stän­digem Denken und demnach ebenso eigen­stän­digen Ergeb­nissen … die aller­dings nicht dem heute gelehrten und offi­ziell ver­tre­tenen Geschichtsbild entsprechen.
Gerard Menuhin ver­kündet seine Sicht­weise dabei nicht als his­to­rische Wahrheit. Er denkt in erzäh­le­ri­scher Weise über die Gescheh­nisse nach, kommt auf­grund des Stu­diums offi­zi­eller Doku­mente und Belege aller­dings zu ganz anderen Schluss­fol­ge­rungen und Wahr­heiten, ins­be­sondere bei „bri­santen“ Themen. Hier kommt er zu ganz anderen, logi­schen Schlüssen, als die offi­zi­ellen Geschichts-Dok­trinen. Das mag den Herr­schenden nicht gefallen. Man muss seinen Schluss­fol­ge­rungen und Ergeb­nissen weder folgen noch zustimmen. Aber es ist ein klas­si­scher Fall der freien Mei­nungs­äu­ßerung. Es liegt an den His­to­rikern, Gerard Menuhin zu widerlegen.
Wir brauchen unseren Lesern wohl kaum zu erklären, dass Gerard Menuhin dabei ein hohes Risiko einging. Denn im Gegensatz zu den ganzen gut­mensch­lichen Men­schen­rechts-Parolen steht es in Deutschland gar nicht gut um das hohe Gut der Mei­nungs­freiheit und Informationsfreiheit.
Im Übrigen hat selbst die UNO auf ihrer 102. Men­schen­rechts­ko­mitee-Tagung im Juli 2011 in Genf fol­genden (auch für Deutschland, Öster­reich und die Schweiz ver­bind­lichen) Beschluss gefasst:
Gesetze, welche den Aus­druck von Mei­nungen zu his­to­ri­schen Fakten unter Strafe stellen, sind unver­einbar mit den Ver­pflich­tungen, welche die Kon­vention der Unter­zeich­ner­staaten hin­sichtlich der Respek­tierung der Mei­nungs- und Mei­nungs­äu­ße­rungs­freiheit auf­erlegt. Die Kon­vention erlaubt kein all­ge­meines Verbot des Aus­drucks einer irr­tüm­lichen Meinung oder einer unrich­tigen Inter­pre­tation ver­gan­gener Geschehnisse.
(UN-Men­schen­rechts­kon­vention, Abs. 49, CCPR/C/GC/34, das Dokument ist hier nach­zu­lesen, Absatz 49 auf Seite 12: UNO Beschluss Mei­nungs­freiheit. Anzu­merken ist hierzu, dass sich das beschluss­fas­sende Kom­mitee aus­drücklich auf die causa “Holo­caust” bezieht, da in der Fußnote 116 konkret auf das fran­zö­sische Holo­caust-Gesetz, die “Lex Fau­risson” ver­wiesen wird.)

Das Buch „Wahrheit sagen, Teufel jagen“ ist dennoch gerade beschlag­nahmt worden (ver­boten ist es noch nicht!) und die, die es noch ver­kaufen, machen sich mög­li­cher­weise strafbar. Der Ver­leger wird, das ist bei poli­ti­schen Schau­pro­zessen zu ver­muten, wegen Volks­ver­hetzung nach § 130 Abs. 2 Nr. 1,3, Abs. 3, Abs, 5 StGB (Straf­ge­setzbuch) ver­ur­teilt werden. Ob Gerard Menuhin, der Ver­fasser des inkri­mi­nierten Buches über­haupt jemals ange­klagt wird, ist dagegen unklar. Ein PDF der deut­schen Fassung des Buches steht seit Jahren frei zugänglich im Netz zum her­un­ter­laden, ohne dass je ein Staats­anwalt ein­schritt. Wozu nun eine Durch­su­chung und Beschlag­nahmung von Büchern und allen Unter­lagen ein­schließlich des Com­puters bei einem win­zigen Verlag? Der überdies von einem Rentner geführt wird, dessen Rente unter dem Exis­tenz­mi­nimum liegt? Werden die beschlag­nahmten Unter­lagen im Verlag dazu führen, dass die Kun­den­adressen durch­sucht und auch Käufer dieses Buches noch ver­folgt werden?
Die poli­tische Justiz ist wieder auf­er­standen. Nach fast siebzig Jahren ist sie, lebendig wie damals, wieder da und mit dem gleichen Anspruch: das „Doitschä! Vollck!“ vor Schäd­lingen zu schützen, in Wirk­lichkeit aber Unbe­queme aus­zu­schalten. Man fragt sich beklommen, wann wieder Bücher offi­ziell ver­brannt werden. Die Flammen auf dem Umschlag von Gerard Menuhins Buch scheinen ein Omen zu sein.
Über­ra­schend ist das für Leute, die noch selbst denken können nicht. Und die es nicht können, finden es wahr­scheinlich sogar gut. Oder ziehen den Kopf ein. Betrifft sie ja nicht. Noch einmal: Egal, was man von den Gedanken und Schluss­fol­ge­rungen Herrn Menuhins hält, auch dann, wenn man sich davon ent­schieden distan­ziert: Diese Buch­be­schlag­nahmung und die Ver­folgung derer, die es ver­kaufen, ist erschre­ckend und ver­stößt gegen einen UNO-Beschluss zu Menschenrechten.
Deshalb seien hier die ein­drück­lichen Zeilen auf der Homepage des Deut­schen Rechts­schutz­kreises zitiert:
Als die Herr­schenden Flug­blätter, Zei­tungen und Bücher ver­boten, indi­zierten und einstampften,
schwiegen alle Nichtbetroffenen;
sie waren schließlich keine Verleger.
Als die Herr­schenden sogar Musik und Lieder auf den Index setzten,
schwiegen alle;

sie waren ja schließlich keine Musiker.
Als die Herr­schenden Anders­den­kende bestraften und ein­sperrten, Par­teien, Ver­bände und Ver­samm­lungen verboten,
schwiegen viele;

sie waren ja nicht betroffen.
Als sie schließlich Betroffene wurden, weil sie im Ver­trauen auf ihr Grund­recht der freien Mei­nungs­äu­ßerung dazu ihre Meinung sagten,
gab es keinen mehr,
der pro­tes­tieren und ihnen helfen konnte.