Im Bundestagswahlkampf 2009 verteilte der grüne Direktkandidat von Friedrichshain-Kreuzberg Christian Ströbele das Grundgesetz im Miniformat. Ein Exemplar davon ist bis heute in meinem Besitz. Auf der ersten Seite ist sein Foto abgedruckt, versehen mit seiner Unterschrift. Er pflegte nach Podiumsdiskussionen die in Schwarz-Rot-Gold gebundenen Büchlein zu signieren.
Der Anwalt und ehemalige Bundestagsabgeordnete, der sich so als wahrer Hüter des Grundgesetzes präsentierte, scheint es selbst nicht gelesen zu haben. Oder er ist inzwischen dement und kann sich nicht mehr erinnern. Im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) steht:
„(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“.
Ergänzend dazu sagt das Versammlungsgesetz, § 21:
„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das ist immer noch die Gesetzeslage in Deutschland, die aber nur noch auf dem Papier steht und von Politik und Medien inzwischen straflos missachtet wird.
Christian Ströbele ließ sich gestern stolz mit Gesinnungsgenossinnen ablichten, als er die legale Demonstration der Frauen gegen Gewalt blockierte. Die Medien berichteten zustimmend, bis euphorisch, dass es „Gegendemonstranten“ gelungen war, den Marsch der Frauen zu stoppen.
Recht und Gesetz sind in unserem Land einer Gesinnungsdiktatur zum Opfer gefallen und niemand unter den Qualitätsjournalisten scheint das zu bemerken. Nehmen wir die Berichterstattung der Welt als Beispiel. Das ehemals bürgerliche Blatt, das monatelang die mangelnde Rechtsstaatlichkeit in der Türkei anprangerte, die ihren Korrespondenten und Deutschlandhasser Yücel willkürlich inhaftiert hatte, hat keinerlei Probleme mit der mangelnden Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land.
„Die Gegendemonstrationen seien zwar inzwischen als solche anerkannt und somit prinzipiell legal“, zitiert die Welt zustimmend einen Sprecher. Wer hat aber „Gegendemonstrationen“, bei denen die linksradikale Antifa auch mit Gewalt Andersdenkende an der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte hindert, für „prinzipiell legal“ erklärt? Sollte ein Medium, das seine Aufgabe als Hüter der Demokratie ernst nimmt, nicht diese kritische Frage stellen?
Statt dessen unterstützt die Welt schon in der Überschrift die Sache der Feinde des Grundgesetzes. „Gegendemonstranten versperren rechtem ‚Frauenmarsch‘ den Weg“ lautet die Überschrift ihrer Tendenzberichterstattung.
Frauenmarsch in Anführungsstrichen, was bedeuten soll, es hätte sich nicht wirklich um eine Aktion besorgter Frauen gehandelt, die sich zunehmend ungeschützt sexuellen Angriffen in der Öffentlichkeit ausgesetzt sehen. Die Ironie des Schicksals wollte es, dass am Tage der Frauendemo gegen Gewalt bekannt wurde, dass ein „Schutzsuchender“, der Anfang Januar versucht hatte, seine Freundin in der Havel zu ertränken und sich dabei selbst in Lebensgefahr brachte, an den Folgen seines Mordversuchs gestorben war.
Aber die linken „Feministinnen ohne Rassismus“, zu denen sich Ströbele & Co zählen, wollen in der Me too-Debatte lieber jahrzehntealte wirkliche oder angebliche sexuelle Verfehlungen weißer Alphamännchen anprangern, als sich um die alltäglichen Attacken zu kümmern, denen Frauen heute in der Öffentlichkeit ausgesetzt sind.
Wer für die Einhaltung von Recht und Gesetz streitet, ist „rechts“. Inzwischen scheint es, liest man den Welt-Text, besonders anrüchig zu sein, mit Deutschlandfahnen unterwegs zu sein. Da muss man sich schon besorgt fragen, ob Ströbele, der 2009 das Grundgesetz in den Nationalfarben verteilte, ein verkappter Rechter ist.
Es sollen 500 Teilnehmer der Frauendemo gewesen sein. Wie viele es wirklich waren, die an der Demo teilnehmen wollten, wird man nie erfahren. Von verschiedenen Seiten wurde bekannt, dass die Polizei Demonstranten nicht zum Sammelpunkt am Halleschen Tor durchgelassen hat. David Berger und Imad Karim, die auf der Eröffnungsveranstaltung sprechen sollten, kamen nur durch Zufall durch die Sperrkette.
Hinter den von der Polizei aufgestellten Sperrgittern randalierte und grölte die Antifa. Erst als sich David Berger und Imad Karim als Schwuler und Eingewanderter zu erkennen gaben, wurden die Antifanten kurzzeitig still.
Für die Welt sind Imad und David Rechte, weil sie auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen bestehen. Sie sprechen für die schweigende Mehrheit, die es wegen der alltäglichen Repressalien noch nicht wagt, offen ihre Stimme zu erheben. Aber wenn die Blattmacher von der Welt sich die Kommentare unter ihrem peinlichen Beitrag ansehen würden, könnten sie nur zu einem Schluss kommen: Sie schreiben konsequent an der Mehrheitsmeinung ihrer Leser, die keine Gesinnungsdiktatur wollen, vorbei. Das kann nicht lange gut gehen.
Der Anwalt und ehemalige Bundestagsabgeordnete, der sich so als wahrer Hüter des Grundgesetzes präsentierte, scheint es selbst nicht gelesen zu haben. Oder er ist inzwischen dement und kann sich nicht mehr erinnern. Im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) steht:
„(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“.
Ergänzend dazu sagt das Versammlungsgesetz, § 21:
„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Das ist immer noch die Gesetzeslage in Deutschland, die aber nur noch auf dem Papier steht und von Politik und Medien inzwischen straflos missachtet wird.
Christian Ströbele ließ sich gestern stolz mit Gesinnungsgenossinnen ablichten, als er die legale Demonstration der Frauen gegen Gewalt blockierte. Die Medien berichteten zustimmend, bis euphorisch, dass es „Gegendemonstranten“ gelungen war, den Marsch der Frauen zu stoppen.
Recht und Gesetz sind in unserem Land einer Gesinnungsdiktatur zum Opfer gefallen und niemand unter den Qualitätsjournalisten scheint das zu bemerken. Nehmen wir die Berichterstattung der Welt als Beispiel. Das ehemals bürgerliche Blatt, das monatelang die mangelnde Rechtsstaatlichkeit in der Türkei anprangerte, die ihren Korrespondenten und Deutschlandhasser Yücel willkürlich inhaftiert hatte, hat keinerlei Probleme mit der mangelnden Rechtsstaatlichkeit im eigenen Land.
„Die Gegendemonstrationen seien zwar inzwischen als solche anerkannt und somit prinzipiell legal“, zitiert die Welt zustimmend einen Sprecher. Wer hat aber „Gegendemonstrationen“, bei denen die linksradikale Antifa auch mit Gewalt Andersdenkende an der Ausübung ihrer verfassungsmäßigen Rechte hindert, für „prinzipiell legal“ erklärt? Sollte ein Medium, das seine Aufgabe als Hüter der Demokratie ernst nimmt, nicht diese kritische Frage stellen?
Statt dessen unterstützt die Welt schon in der Überschrift die Sache der Feinde des Grundgesetzes. „Gegendemonstranten versperren rechtem ‚Frauenmarsch‘ den Weg“ lautet die Überschrift ihrer Tendenzberichterstattung.
Frauenmarsch in Anführungsstrichen, was bedeuten soll, es hätte sich nicht wirklich um eine Aktion besorgter Frauen gehandelt, die sich zunehmend ungeschützt sexuellen Angriffen in der Öffentlichkeit ausgesetzt sehen. Die Ironie des Schicksals wollte es, dass am Tage der Frauendemo gegen Gewalt bekannt wurde, dass ein „Schutzsuchender“, der Anfang Januar versucht hatte, seine Freundin in der Havel zu ertränken und sich dabei selbst in Lebensgefahr brachte, an den Folgen seines Mordversuchs gestorben war.
Aber die linken „Feministinnen ohne Rassismus“, zu denen sich Ströbele & Co zählen, wollen in der Me too-Debatte lieber jahrzehntealte wirkliche oder angebliche sexuelle Verfehlungen weißer Alphamännchen anprangern, als sich um die alltäglichen Attacken zu kümmern, denen Frauen heute in der Öffentlichkeit ausgesetzt sind.
Wer für die Einhaltung von Recht und Gesetz streitet, ist „rechts“. Inzwischen scheint es, liest man den Welt-Text, besonders anrüchig zu sein, mit Deutschlandfahnen unterwegs zu sein. Da muss man sich schon besorgt fragen, ob Ströbele, der 2009 das Grundgesetz in den Nationalfarben verteilte, ein verkappter Rechter ist.
Es sollen 500 Teilnehmer der Frauendemo gewesen sein. Wie viele es wirklich waren, die an der Demo teilnehmen wollten, wird man nie erfahren. Von verschiedenen Seiten wurde bekannt, dass die Polizei Demonstranten nicht zum Sammelpunkt am Halleschen Tor durchgelassen hat. David Berger und Imad Karim, die auf der Eröffnungsveranstaltung sprechen sollten, kamen nur durch Zufall durch die Sperrkette.
Hinter den von der Polizei aufgestellten Sperrgittern randalierte und grölte die Antifa. Erst als sich David Berger und Imad Karim als Schwuler und Eingewanderter zu erkennen gaben, wurden die Antifanten kurzzeitig still.
Für die Welt sind Imad und David Rechte, weil sie auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Normen bestehen. Sie sprechen für die schweigende Mehrheit, die es wegen der alltäglichen Repressalien noch nicht wagt, offen ihre Stimme zu erheben. Aber wenn die Blattmacher von der Welt sich die Kommentare unter ihrem peinlichen Beitrag ansehen würden, könnten sie nur zu einem Schluss kommen: Sie schreiben konsequent an der Mehrheitsmeinung ihrer Leser, die keine Gesinnungsdiktatur wollen, vorbei. Das kann nicht lange gut gehen.
Video: David Berger spricht das Grußwort auf der Frauendemo in Berlin
https://youtu.be/jvBP-LhQBAs
Vera Lengsfeld auf vera-lengsfeld.de