NetzDG-Säu­be­rungs­aktion: Facebook löscht mas­senhaft AfD-Seiten!

Geht’s jetzt so richtig los? Gleich mehrere Seiten von AfD-Orts­ver­bänden hat das soziale Netzwerk vor fünf Tagen ohne Angabe von Gründen zeit­gleich vom Netz genommen. COMPACT ging der Sache  auf die Spur.
Frust und Wut bei AfDlern. Über Nacht löschte Facebook die Seiten von mehr als einem Dutzend Orts­ver­bänden in NRW. Bis heute sind fol­gende Seiten nicht zu mehr erreichen.
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Wie kam es zu dieser Massen-Stil­legung? Es fällt auf, dass dass alle vom Netz genom­menen Gruppen zum Kreivs­verband Kleve gehören, dessen Vor­stands­mit­glied, Klaus Haefs, seit Frei­tag­abend eben­falls kein erreich­bares Facebook-Profil mehr hat. COMPACT hat Herrn Haefs am Mittwoch tele­fo­nisch gesprochen. Was er uns schil­derte, ver­größert das Ausmaß der Inter­net­zensur, wie wir sie kannten, noch einmal um Längen.
Am Frei­tag­abend, so erzählt uns das AfD-Mit­glied, habe Haefs auf Facebook Bei­träge geteilt, als die Seite urplötzlich von ihm gefordert habe, ein Foto zur Sicher­heits­iden­ti­fi­zierung hoch­zu­laden. Der 47-Jährige habe dies auch getan. Dar­aufhin sei ihm mit­ge­teilt worden, dass die Iden­tität nun geprüft würde, und er sich zunächst nicht mehr anmelden könne – „aus Sicher­heits­gründen“. Seit fünf Tagen ist er nun schon von Facebook aus­ra­diert, und nicht nur er! Auch die oben benannten Orts­seiten des Kreis­ver­bands, die Haefs als Admi­nis­trator mitverwaltet!
Nachdem ein Schreiben an das Facebook-Team über das Konto seiner Frau keine neuen Infor­ma­tionen brachte, habe sich Haefs an ins­gesamt drei Anwälte gewendet. Ein Rechts­bei­stand habe von „Fünf­tausend“ ihm bekannten Fällen gesprochen, die ähn­liche Erfah­rungen wie Haefs hätten machen müssen. Alle Anwälte hätten das Eine gesagt: 95 Prozent der gesperrten oder gelöschten Konten gehörten zu AfD-Mit­gliedern bzw. Patrioten.

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Diesen Screenshot schickte uns ein beun­ru­higter Leser.

Äußerst merk­würdig: Haefs weist dar­aufhin, dass der Sperrung kein soge­nannter Richt­li­ni­en­verstoß zugrunde liegen soll, wie bei Will­kür­sper­rungen sonst üblich. Er habe ohnehin stets nur Bei­träge der AfD-Bun­des­tags­fraktion und aus der Regio­nal­presse geteilt. „Het­ze­ri­sches ist nie gekommen“, ver­si­chert er uns und ver­weist auf beschäf­tigte Co-Redak­teure, welche die nun vom Netz genom­menen Seiten gewis­sentlich kon­trol­liert hätten.
Ist die soge­nannte Sicher­heits­iden­ti­fi­zierung nichts als ein Vorwand, um gegen Admi­nis­tra­toren wie Haefs vor­zu­gehen, wenn sich kein noch so omi­nöser Verstoß gegen die Facebook-Richt­linien her­bei­fa­bu­lieren lässt? Immerhin ließen sich somit mehrere Seiten auf einen Schlag aus­knipsen. Derzeit erwägten Anwälte, eine Sam­mel­klage gegen die mas­sen­haften unrecht­mä­ßigen Stil­le­gungen ins Feld zu führen, sagt uns Haefs.
Zumindest dem Anschein nach müsste solch ein Unter­fangen Erfolg haben. „Welche Inhalte als rechts­widrig im Rekord­tempo zu tilgen sind, ist im NetzDG gar nicht aus­ge­führt“, heißt es in der neuen COMPACT Stasi 2.0 – Die große Säuberung.
Hass­kri­mi­na­lität sei ein «umstrit­tener poli­ti­scher Begriff», monierte der wis­sen­schaft­liche Dienst des Bun­des­tages. Fal­sch­nach­richten seien durch die «auf­ge­führten Straf­rechts­normen nicht erläutert», «Bei­spiele werden auch nicht genannt». In Ver­bindung mit den Buß­geldern gebe das Gesetz statt­dessen «zahl­reiche und nach­haltige Anreize für Diens­te­an­bieter, als private zwi­schen­ge­schaltete Instanz vor­sorglich Inhalte zu löschen oder zu sperren».
 
Quelle: Compact & Jou­Watch