Gebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim (Baden-Württemberg, Deutschland) - By 3268zauber - Own work, CC BY-SA 3.0, Link

Ver­wal­tungs­ge­richtshof: Stadt Freiburg ver­liert Prozess gegen „Reichs­bürger“

Freiburg – Einem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richtshofs zufolge erhält ein Frei­burger seinen vom Ord­nungsamt ent­zo­genen Füh­rer­schein zurück. Begründung: Um einer Person die Fahr­erlaubnis zu ent­ziehen, reiche die Zuge­hö­rigkeit zu einer bestimmten Gruppe nicht aus.
Das Amt für öffent­liche Ordnung (AfÖ) hatte dem Kläger im ver­gan­genen Jahr den Füh­rer­schein ent­zogen. Der Ver­wal­tungs­ge­richtshof (VGH) Baden-Würt­temberg urteilte nun, die Zweifel der Stadt an der Fahr­eignung des circa 70-jäh­rigen Frei­burgers wegen seiner Zuge­hö­rigkeit zur „Reichs­bür­ger­be­wegung“ seien nicht aus­rei­chend. Er darf wei­terhin ein Kraft­fahrzeug lenken. Die Badische Zeitung: „Der Fall zeigt, wie schwierig es für die Stadt ist, gegen soge­nannte Reichs­bürger vor­zu­gehen.
Zwar hält es der Senat durchaus für möglich, dass – Zitat: „abstruse Äuße­rungen, die von den Über­zeu­gungen und Ver­hal­tens­weisen der All­ge­meinheit abweichen und als rea­li­tätsfern gelten, für den Verkehr mög­li­cher­weise nicht unge­fährlich sein können“. Die Zuge­hö­rigkeit zu einer bestimmten Gruppe reiche aller­dings nicht aus. Es müssten weitere Anhalts­punkte vorliegen.
Die Stadt­ver­waltung hatte argu­men­tiert, bei „Reichs­bürgern“ bestünden immer wieder erheb­liche Bedenken hin­sichtlich ihrer Fahr­eignung. Die Behörden hätten deshalb die Mög­lichkeit, ihnen zur Gefah­ren­abwehr auch die Fahr­erlaubnis zu ent­ziehen. (ME)
Kom­mentar:
Reichs­bürger hin oder her: Es gibt Gruppen, die zur Teil­nahme am Stra­ßen­verkehr über­pro­por­tional häufig wesentlich weniger geeignet sind, als sieb­zig­jährige „Reichs­bürger“. Neun­zig­jährige Merkel-Wähler zum Bei­spiel – oder radikale Isla­misten. Nähme man denen den Füh­rer­schein, könnte man sich wahr­scheinlich sämt­liche „Merkel-Legos“ sparen. Viel­leicht auch nicht. Jeden­falls: Neun­zig­jährige Merkel-Wähler und radikale Isla­misten fallen regel­mäßig auf mit ihren „abstrusen Äuße­rungen, die von den Über­zeu­gungen und Ver­hal­tens­weisen der All­ge­meinheit abweichen und als rea­li­tätsfern gelten.“ (ME)
Quelle: JouWatch.com