Freiburg – Einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zufolge erhält ein Freiburger seinen vom Ordnungsamt entzogenen Führerschein zurück. Begründung: Um einer Person die Fahrerlaubnis zu entziehen, reiche die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe nicht aus.
Das Amt für öffentliche Ordnung (AfÖ) hatte dem Kläger im vergangenen Jahr den Führerschein entzogen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg urteilte nun, die Zweifel der Stadt an der Fahreignung des circa 70-jährigen Freiburgers wegen seiner Zugehörigkeit zur „Reichsbürgerbewegung“ seien nicht ausreichend. Er darf weiterhin ein Kraftfahrzeug lenken. Die Badische Zeitung: „Der Fall zeigt, wie schwierig es für die Stadt ist, gegen sogenannte Reichsbürger vorzugehen.“
Zwar hält es der Senat durchaus für möglich, dass – Zitat: „abstruse Äußerungen, die von den Überzeugungen und Verhaltensweisen der Allgemeinheit abweichen und als realitätsfern gelten, für den Verkehr möglicherweise nicht ungefährlich sein können“. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe reiche allerdings nicht aus. Es müssten weitere Anhaltspunkte vorliegen.
Die Stadtverwaltung hatte argumentiert, bei „Reichsbürgern“ bestünden immer wieder erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Fahreignung. Die Behörden hätten deshalb die Möglichkeit, ihnen zur Gefahrenabwehr auch die Fahrerlaubnis zu entziehen. (ME)
Kommentar:
Reichsbürger hin oder her: Es gibt Gruppen, die zur Teilnahme am Straßenverkehr überproportional häufig wesentlich weniger geeignet sind, als siebzigjährige „Reichsbürger“. Neunzigjährige Merkel-Wähler zum Beispiel – oder radikale Islamisten. Nähme man denen den Führerschein, könnte man sich wahrscheinlich sämtliche „Merkel-Legos“ sparen. Vielleicht auch nicht. Jedenfalls: Neunzigjährige Merkel-Wähler und radikale Islamisten fallen regelmäßig auf mit ihren „abstrusen Äußerungen, die von den Überzeugungen und Verhaltensweisen der Allgemeinheit abweichen und als realitätsfern gelten.“ (ME)
Quelle: JouWatch.com
Das Amt für öffentliche Ordnung (AfÖ) hatte dem Kläger im vergangenen Jahr den Führerschein entzogen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg urteilte nun, die Zweifel der Stadt an der Fahreignung des circa 70-jährigen Freiburgers wegen seiner Zugehörigkeit zur „Reichsbürgerbewegung“ seien nicht ausreichend. Er darf weiterhin ein Kraftfahrzeug lenken. Die Badische Zeitung: „Der Fall zeigt, wie schwierig es für die Stadt ist, gegen sogenannte Reichsbürger vorzugehen.“
Zwar hält es der Senat durchaus für möglich, dass – Zitat: „abstruse Äußerungen, die von den Überzeugungen und Verhaltensweisen der Allgemeinheit abweichen und als realitätsfern gelten, für den Verkehr möglicherweise nicht ungefährlich sein können“. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe reiche allerdings nicht aus. Es müssten weitere Anhaltspunkte vorliegen.
Die Stadtverwaltung hatte argumentiert, bei „Reichsbürgern“ bestünden immer wieder erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer Fahreignung. Die Behörden hätten deshalb die Möglichkeit, ihnen zur Gefahrenabwehr auch die Fahrerlaubnis zu entziehen. (ME)
Kommentar:
Reichsbürger hin oder her: Es gibt Gruppen, die zur Teilnahme am Straßenverkehr überproportional häufig wesentlich weniger geeignet sind, als siebzigjährige „Reichsbürger“. Neunzigjährige Merkel-Wähler zum Beispiel – oder radikale Islamisten. Nähme man denen den Führerschein, könnte man sich wahrscheinlich sämtliche „Merkel-Legos“ sparen. Vielleicht auch nicht. Jedenfalls: Neunzigjährige Merkel-Wähler und radikale Islamisten fallen regelmäßig auf mit ihren „abstrusen Äußerungen, die von den Überzeugungen und Verhaltensweisen der Allgemeinheit abweichen und als realitätsfern gelten.“ (ME)
Quelle: JouWatch.com