Wieviel Kin­dergeld geht ins Ausland? Bun­des­re­gierung kann AfD-Fraktion keine Aus­künfte geben

“Zu den Zahl­be­trägen für im Ausland lebende Kinder liegen der Bun­des­re­gierung keine Angaben vor”, erklärt die Bun­des­re­gierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Die deutsche Bun­des­re­gierung weiß nicht, wie hoch die Zah­lungen von Kin­dergeld für aus­län­dische EU-Bürger in Deutschland ist, deren Kinder im Ausland leben. Das geht aus einer Kleinen Anfrage an die Bun­des­re­gierung hervor (Siehe hier: Kleine Anfrage).
“Zu den Zahl­be­trägen für im Ausland lebende Kinder liegen der Bun­des­re­gierung keine Angaben vor.”
Der AfD-Bun­des­tags­ab­ge­or­denter René Springer, Mit­glied im Aus­schuss für Arbeit und Soziales, der gemeinsam mit anderen Poli­tikern die Anfrage stellte, erklärt gegenüber der Jungen Freiheit:
“Es kann nicht sein, daß ich aus einem Zei­tungs­ar­tikel mehr darüber erfahre, in welchen EU-Ländern die aus­län­di­schen Kinder wohnen, die deut­sches Kin­dergeld bekommen, als aus der Antwort der Bundesregierung”.
Er war einer der Initia­toren für eine Kleine Anfrage der AfD an die Bun­des­re­gierung. Über die Anfrage wollte man erfahren, wie viel Kin­dergeld Deutschland 2017 an im EU-Ausland lebende Kinder zahlte, auf­ge­schlüsselt nach den ein­zelnen EU-Staaten.
Die Bun­des­re­gierung ant­wortete weiter:
“Es ist nicht bekannt, in welchem kon­kreten Mit­glied­staat der EU die Kinder ihren Wohnsitz haben. Eine Aus­wertung der Zahl­be­träge nach ein­zelnen Ländern innerhalb der EU ist daher nicht möglich.”
Die Sta­tistik der Bun­des­agentur für Arbeit, deren Fami­li­en­kassen für die Kin­der­geld­an­träge zuständig seien, wiesen lediglich Zah­lungen aus, die auf aus­län­dische Konten erfolgten – ohne Dif­fe­ren­zierung nach ein­zelnen Ländern. Der Wohnsitz werde wie folgt ausgewiesen:
“Deutschland, rest­liche euro­päische Union, rest­licher euro­päi­scher Wirt­schaftsraum, Türkei, ehe­ma­liges Jugo­slawien und ‘übrige Staaten’ (…) Darin ent­halten sind auch Kin­der­geld­zah­lungen an deutsche Kin­der­geld­be­rech­tigte mit einem Konto im Ausland.”
Kin­dergeld für rund 200.000 im Ausland lebende Kinder
Auf die kleine Anfrage der AfD-Fraktion ist jetzt von der Bun­des­re­gierung zu erfahren, dass laut Sta­tistik der Bun­des­agentur für Arbeit im Dezember 2017 für „im EU-Ausland bezie­hungs­weise im Euro­päi­schen Wirt­schaftsraum 179.567 lebende Kinder Kin­dergeld nach dem Ein­kom­men­steu­er­gesetz und für 31.321 Kinder Kin­dergeld nach Bun­des­kin­der­geld­gesetz“ gezahlt worden sei.
René Springer will sich damit aller­dings nicht zufrieden geben. „Die Antwort der Bun­des­re­gierung zu den Kin­der­geld­zah­lungen an Aus­länder ist völlig unzu­rei­chend und wirft mehr Fragen auf als sie beant­wortet“, kri­ti­sierte er gegenüber der Jungen Freiheit.
2016 bezogen Polen, Rumänien, Kroatien und Tsche­chien am meisten Kindergeld
Die Antwort macht nach­denklich, denn 2016 gab es diese Zahlen durchaus. Auch über die Natio­na­lität der Emp­fänger gab es Erkennt­nisse. „Am häu­figsten bezogen Polen, Rumänen, Kroaten und Tschechen Kin­dergeld aus Deutschland“, schrieb damals u.a. die FAZ unter Berufung auf Zahlen der Bun­des­agentur für Arbeit.
Sigmar Gabriel schlug im Dezember 2016 vor, das Kin­dergeld für Kinder, die im Ausland leben zu kürzen. „Wenn ein Kind nicht bei uns lebt, sondern in seinem Hei­matland, dann sollte auch das Kin­dergeld auf dem Niveau des Hei­mat­landes aus­ge­zahlt werden“, begründete Gabriel seinen Vorstoß.
2016 überwies die Bun­des­agentur für Arbeit jährlich von den 32 Mil­li­arden Euro Kin­dergeld 5,9 Mil­li­arden ins Ausland und davon wie­derum 470 Mil­lionen Euro in EU-Mit­glied­staaten. (er)
 


Quelle: EpochTimes