Der Streit um das Verhältnis zwischen deutschen und zugewanderten Kunden an den Tafeln fördert immer neue Aspekte ans Tageslicht. Nicht nur, dass es um die Verhaltensweisen der verschiedenen Gruppen im Wettbewerb um die Nahrungsressourcen in den unteren Schichten der Gesellschaft geht und um die an den Tafeln als Vorboten sichtbar werdenden Verteilungskämpfe des Prekariats. Es geht auch darum, was freiwilligen Helfern noch an Stress, psychischem Druck und ideologischem Linksterror an der täglichen Front der Armut zumutbar ist. Es geht um den Zusammenprall von Kulturen. Es geht um das Offenbarwerden der Tatsache, dass immer mehr Menschen im doch angeblich so reichen Deutschland bettelarm sind. Und darum, mit welchem Recht man diesen Armen abverlangt, auch noch in den wenigen Bereichen, wo ihnen bisher noch das Nötigste zum Leben zustand, vor den Ansprüchen der “Neuankömmlinge” zurückzuweichen.
Und es geht um “Bedürftigkeit”. Frau Bundeskanzlerin Merkel urteilte ebenso klar, einfach und bündig wie falsch, Bedürftigkeit sei eben Bedürftigkeit und basta. Sarah Wagenknecht von den Linken gab da schon ein etwas differenzierteres Statement ab. Es sei in erster Linie das Verschulden von Kanzlerin Merkel, Menschen in‘s Land zu lassen und zu fordern, dass sie von den Deutschen à la „wir schaffen das“ versorgt werden, wenn es nicht einmal möglich sei, die bereits notleidenden Armen im Land menschenwürdig und anständig zu versorgen.
Deutsche Rentner, alleinstehende Mütter, Hartz IV-Bezieher müssen ihre Bedürftigkeit nachweisen, wenn sie sich an den Tafeln mit Lebensmitteln eindecken wollen. Sie müssen offenlegen, wie viel Geld sie zur Verfügung haben. Hier gilt als Messlatte, dass Bedürftig der ist, der mit den ihm zustehenden Mitteln nicht überleben kann und in Gefahr ist, Hunger zu leiden.
Ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger bekommt seit dem 01. Januar 2018 den Regelsatz von 416 Euro im Monat. Das sind stolze sieben Euro mehr als im letzten Jahr. „Der Regelsatz deckt den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben”. Ein alleinstehender Mensch muss also nach Bedarfsberechnungen von staatlichen Fachleuten mit diesen 416 Euro sein Auskommen organisieren können. In dieser Rechnung werden die Kosten für Essen und Trinken (ohne Alkohol) mit 4,72 Euro veranschlagt. Es ist also, um das noch einmal zu betonen, einem deutschen Bürger möglich und zumutbar, sich von einem Budget von 4,72 Euro pro Tag ausreichend zu ernähren.
Man sollte also davon ausgehen können, dass diese Summen nicht vollkommen aus der Luft gegriffen sind. Und wenn dies so ist, dann müsste diese Grundsicherung auch für alle Menschen in Deutschland gleich verbindlich gelten. Das wäre soziale Gerechtigkeit und Gleichbehandlung für alle.
Dem ist aber offensichtlich nicht so. Es sind eben nicht alle Menschen gleich. In Deutschland bekommen Flüchtlinge wesentlich mehr Essensgeld pro Tag zugestanden. In Berlin sind es 11 Euro/Tag, in Nordrhein-Westfalen und München 16 Euro/Tag, die Flüchtlingen als angemessene Summe für Essen und Trinken zustehen. Das ist fast dreimal so viel, wie deutsche Hartz-IV-Empfänger erhalten. Allein die Höhe dieses Flüchtlings-Essensgeldes von 480 Euro pro Monat ist mehr, als der deutsche Hartz-IV-Empfänger als Regelsatz für schlichtweg alles (siehe oben) zugestanden bekommt. Der deutsche Arme muss sich nämlich von 143,42 im Monat ernähren.
Aber dem ist ja zuzumuten, dass er keine Ansprüche stellen darf, dass er das kaufen und essen muss, was am billigsten ist, gesunde Ernährung, Vorlieben oder Überzeugungen (Veganer oder Vegetarier, Laktoseintoleranz oder Glutenfreies) können da nicht berücksichtigt werden.
Geht es aber um Flüchtlinge, nimmt man doch Rücksichten auf Befindlichkeiten und Überzeugungen. Ein Bericht der Welt zu diesem Thema ist sehr erhellend. Um die Flüchtlinge adäquat zu versorgen, werden von den Landesämtern Ausschreibungen an Cateringfirmen veröffentlicht. Die Leistungsbeschreibung für Catering in einem Erstaufnahmezentrum zu lesen ist interessant. In Behördendeutsch steht: „Aufgrund der unterschiedlichen untergebrachten Personen und Nationalitäten ist auf religiöse und ethnische Belange Rücksicht zu nehmen.“ Mit wolkigen Formulierungen wird der Flüchtlings-Partyservice gleich mal verpflichtet, sich mit seinem Essensangebot am „humanen Vollzug des Aufenthaltsrechtes zu beteiligen“ und zur deutschen Willkommenskultur samt „Integration für alle Aufzunehmenden“ beizutragen.
Über die Rücksicht auf die besonderen Anforderungen an das Essen selbst hinaus, muss der Caterer daher auch noch flexible Essenszeiten leisten, sich beispielsweise auf den Ramadan einstellen, während dessen vor Sonnenaufgang gefrühstückt werden muss mit entsprechend zubereitetem Essen und erst wieder nach Sonnenuntergang zu Abend gegessen werden darf, bis in die Nacht hinein. Bestimmte Zutaten und Produkte sind strengstens verboten und würden sofort zu massiven Problemen führen, wie Alkohol-Aromen, Schweinefleisch und alles, was aus Schweinen hergestellt wird, wie Bratfett, Gelatine, Speck, Wurst etc. Auch Milchprodukte, die Laktose enthalten, sind weitgehend tabu. Auf Flüchtlinge, die aus irgendwelchen Gründen nur vegetarische Kost zu sich nehmen („Für bestimmte Ethnien und Personen ist auch eine fleischlose Option anzubieten“), muss genauso Rücksicht genommen werden, wie auf Diätkost wegen Erkrankungen oder andere „Sonderverpflegungen“. In einer Ausschreibung aus Nordrhein-Westfalen steht der Satz: „Die Zusammensetzung muss der Ernährungsform (z.B. Vegetarier) sowie den Bedürfnissen, insbesondere den religiösen Anforderungen der Flüchtlinge (z. B.. Moslem, Hindu, Christ) entsprechen.“
Weiter schreibt die Welt: „Hinzu kommen auch Belege über die Beschaffenheit des verwendeten Trinkwassers, eine Dokumentation der Temperatur in Kühleinrichtungen sowie mikrobiologische Untersuchungen der Produkte. Auf Verlangen sollen Speisepläne mit genauen Mengen‑, bzw. Energie- und Nährstoffwerten vorgelegt werden können.“
Man stelle sich nur einmal spaßeshalber vor, ein bedürftiger Bayer würde an einer Tafel im Ruhrgebiet fordern, er müsse morgens um genau 10 Uhr vier Münchner Weißwürste mit einer frischgebackenen Brezel und einem 5 °C kalten Weißbier serviert bekommen, weil das nunmal seiner Ethnie angemessen sei. Oder ein Hartz-IV-Empfänger mit französischen Wurzeln bestünde auf Baguette, Foie gras und Rotwein. Glaubt jemand im Ernst, ein Deutscher in Syrien oder Nordafrika könnte dort irgendwo erwarten oder gar fordern, seine angestammte Schweinshaxe zum Mittagessen zu bekommen?
Wenn also die Schutzsuchenden hier schon das Dreifache an Essensgeld von 480 Euro/Monat zugestanden bekommen plus noch Taschengeld von 147 Euro, Kleidung, Unterkunft, Strom, Telefon usw. auch noch dazu, so dass er im Prinzip mit 627 Euro im Monat zur freien Verfügung ausgestattet ist, dann stellt sich unsereins doch die Frage: Wie kann so jemand eigentlich überhaupt seine „Bedürftigkeit“ für die Tafeln belegen? Mit dieser Summe kann man sich sehr gut über die normalen Supermärkte verköstigen und noch ohne weiteres den einen oder anderen kleinen Luxuswunsch erfüllen, etwas, wovon die deutschen Tafelkunden nur träumen können. Vielleicht wäre das Problem an den Tafeln mit einer genaueren Überprüfung der „Bedürftigkeit“ unter Anlegen der gleichen Maßstäben, wie bei Deutschen, ja schon ganz einfach gelöst?
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