EU-Richt­linie zum Wider­rufs­recht: Aber­witzige Büro­kratie bremst das mit­tel­stän­dische Handwerk aus

Als „völlig aber­witzig“ bezeichnet der Stutt­garter AfD-Bun­des­tags­ab­ge­ordnete Pro­fessor Dr. Lothar Maier ein deut­sches Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richt­linie in Sachen Wider­rufs­recht für Kunden von Hand­werkern. Die AfD-Fraktion bringt in diesem Zusam­menhang einen Gesetzes-Entwurf für mehr Pra­xisnähe und Büro­kra­tie­abbau ein.
Maier: „Das jetzige Gesetz mit seiner büro­kra­ti­schen Auf­blähung ist völlig welt- und pra­xis­fremd und bremst mit­tel­stän­dische Hand­werks­un­ter­nehmen seit Jahren aus. Hier ist das ‚Kind mit dem Bade‘ aus­ge­schüttet worden, denn die Umsetzung der EU-Richt­linie in Deutschland dient kei­nes­falls einem bes­seren Ver­brau­cher­schutz“, erklärte der Verbraucherschutz-Experte.
Maier weiter: „Bei dem ‚Gesetz zur Umsetzung der Ver­brau­cher­richt­linie bezüglich des Hand­werk­erwi­derrufs‘ – so der sperrige Titel – geht es im Kern darum, dass bei Berufs­gruppen, die ihre Leistung im Haushalt der Kunden erbringen und nicht in ihren Geschäfts­räumen – also Elek­triker, Fla­schner oder IT-Experten – bei einer vor Ort gewünschten oder not­wen­digen Änderung der Leistung eine riesige büro­kra­tische Lawine los­ge­treten wird, die Hand­werker in einem Wust von Bestim­mungen begräbt. Diese Berufs­gruppen werden unsin­ni­ger­weise den gleichen Bestim­mungen unter­worfen, wie sie – bei zum Teil win­digen – Haus­tür­ge­schäften gelten.
Ver­langt der Kunde bei­spiels­weise spontan, dass der in seiner Wohnung tätige Elek­triker eine weitere Steckdose anbringen soll, ist der Hand­werker durch eine absurde Über­re­gu­lierung gezwungen, eine schier endlose Litanei an „Beleh­rungen“ abzu­spulen. Die frü­heren Rege­lungen bis 2014 erlaubten es dem Elek­triker noch, diese Auf­trags­er­wei­terung vor Ort unbü­ro­kra­tisch zu erle­digen: Art und Umfang der zusätz­lichen Leistung auf dem Ange­bots­zettel ver­merken, Preis, Datum ein­tragen und Kun­den­un­ter­schrift – fertig.
‚Dank‘ der Merkel-Regierung muss der Hand­werker seit 2014 ent­weder die Instal­lation beim Kunden zu Hause abbrechen und mit dem Kunden in seine Geschäfts­räume fahren oder der Elek­triker macht vor Ort zusätz­liche Angaben, die er dem Kunden schriftlich aus­hän­digen muss. Das sind: Eigen­schaft der Ware oder Dienst­leistung inklusive Art der Preis­be­rechnung, Zahlungs‑, Lieferungs‑, Leis­tungs­be­din­gungen inklusive Lie­fer­fristen, Män­gel­haf­tungs­recht, Garan­tie­an­sprüche sowie Wider­rufs­be­leh­rungen und Beleh­rungen zum Verlust des Wider­rufs­rechts bei Leis­tungs­er­füllung innerhalb der 14-tägigen Wider­rufs­frist und so weiter und so fort.
Dabei will der Kunde doch nur eines: Sofortige Leis­tungs­er­füllung, also eine weitere Steckdose. Ver­gisst der Hand­werker nur einen Punkt des Beleh­rungs­reigens, ver­längert sich die Wider­rufs­frist von 14 Tagen auf maximal ein Jahr und 14 Tage.
Der Vertrag kann während dieser Frist vom Ver­braucher ohne Grund ange­fochten und das Geld zurück­ge­fordert werden – ein Sach­mangel muss dabei nicht vorliegen.
Aber wie kann etwas zurück­ge­fordert werden, was bereits verbaut ist? Das führt dazu, dass viele Betriebe schon um vier- bis fünf­stellige Euro-Beträge geprellt wurden. Der Bau ganzer Trep­pen­häuser oder Dächer wurde wegen angeblich feh­lender Beleh­rungen nicht bezahlt.
Mit diesem Unsinn – den die Merkel-Regierung 2014 ein­ge­führt hat – muss endlich Schluss sein. Wir haben als AfD-Bun­des­tags­fraktion deshalb einen ent­spre­chenden Gesetz-Entwurf im Deut­schen Bun­destag ein­ge­bracht. Dieser ver­nünftige Vor­schlag wird aus ideo­lo­gi­scher Ver­bohrtheit nicht von der CDU/CSU unterstützt.
Das zeigt, dass die Inter­essen der mit­tel­stän­di­schen Wirt­schaft – kleine und mit­tel­stän­dische Unter­nehmen erwirt­schaften mehr als jeden zweiten Euro und stellen deutlich über die Hälfte aller Arbeits­plätze in Deutschland – schon lange nicht mehr von der CDU/CSU- Mit­tel­stands­ver­ei­nigung, sondern von der Partei der Ver­nunft – der AfD – ver­treten werden.“
 


Dieser Beitrag von David Berger wurde erst­ver­öf­fent­licht auf dem Blog des Autors philosophia-perennis.com