BAMF-Asyl­skandal: Die unge­heu­er­liche Eiter­beule platzt auf – Ermitt­lungen gegen Merkel?

Wurde bisher noch von vielen Bürgern Merkels Rechts­bruch bei der Grenz­öffnung seit 2015 als zwar juris­tisch viel­leicht irgendwie rechts­widrig, aber irgendwie doch total mit­fühlend und menschlich und damit doch eigentlich richtig ange­sehen, dürfte es jetzt ein Umdenken geben.
Eine „Son­der­mit­teilung“ des Gesamt­per­so­nalrats des BAMF an Jutta Cordt, die seit 2017 Prä­si­dentin dieses Bun­des­amtes ist, deckt eine geradezu unglaub­liche, „ban­den­mäßige“ Zusam­men­arbeit (so die ermit­telnde Staats­an­walt­schaft) bei der Vergabe von posi­tiven Asyl­be­scheiden auf. Den Ori­gi­nal­wortlaut dieses Schreibens findet man auf der Seite „Achgut“ und unter diesem Beitrag. Diese Son­der­mit­teilung ist ein Zeit­do­kument höchster Wich­tigkeit und sollte unbe­dingt gelesen und ver­breitet werden.
Es sei noch ange­merkt, dass die Qua­li­täts­medien bisher noch so gut wie gar nichts zu diesem explo­siven Schreiben ver­lautbart haben. Bei der Google-Suche zu „Son­der­mit­teilung des Gesamt­per­so­nal­rates zu den Vor­gängen in Bremen und der Arbeit der Kol­le­ginnen und Kol­legen im Asyl­be­reich“ tauchen auf den ersten drei Plätzen ent­spre­chende Treffer auf, die aber alle von alter­na­tiven Medien stammen. Sucht man unter „BAMF Asyl Skandal“ erscheint auf Platz eins ein Beitrag der Tages­schau mit dem Titel „Bremer Ex-Chefin ver­teidigt ihr Vor­gehen“.
Darin zieht Ex-BAMF-Lei­terin, Frau Ulrike B. die „Ich wollte doch nur helfen!“-Karte, wohl begrün­de­ter­weise auf den Gut­mensch-Reflex der links­las­tigen Main­stream­m­edien zählend. Wer Hol­ly­wood­filme kennt, der weiß, dass dies immer der Aus­spruch der dümmsten Nuss im Plot ist, die gerade in beschluchz­barer Nai­vität und Dummheit den größt­mög­lichen Schaden ange­richtet hat. Dass es Frau Ulrike B. über­haupt nicht bewusst gewesen sein soll, dass sie unter den Men­schen in Not rei­hen­weise Betrüger, Kri­mi­nelle, Mörder, Geheim­dienst­leute und Ver­brecher ein­ge­schleust und auf die Bevöl­kerung los­ge­lassen hat, ist in keiner Weise glaubwürdig.
Aber was schreibt denn die Tages­schau am 30. Mai zu der am 28. Mai ver­öf­fent­lichten Son­der­mit­teilung des Gesamt­per­so­nal­rates des BAMF? Dazu steht in dem Tages­schau-Beitrag Fol­gendes zu lesen:
Ganzes Ausmaß der Affäre noch nicht aufgedeckt
Auf Wunsch der Regierung habe Weise das Amt auf Tempo und Effi­zienz getrimmt. Dabei hätten alle Betei­ligten gewusst, dass die massiv erhöhte Zahl von Anträgen mit dem vor­han­denen Per­sonal nicht ord­nungs­gemäß abge­ar­beitet werden konnte, sagte B..
Auch Weises Nach­fol­gerin Jutta Cordt habe diesen Trend nicht ver­ändert, obwohl sie vom Sys­tem­ver­sagen gewusst habe. B. sagte weiter, sie gehe davon aus, dass das ganze Ausmaß der Affäre noch gar nicht auf­ge­deckt sei. Bisher sei allen­falls ein Drittel des Skandals bekannt.“
Als hätte es diese hoch­bri­sante, direkt aus dem BAMF kom­mende Son­der­mit­teilung, diesen Schrei der Mit­ar­beiter nach Auf­de­ckung, Gerech­tigkeit und Hilfe nie gegeben. Soviel zur Serio­sität der Nach­richten der Tages­schau. Die Tages­schau ist aber nur ein Bei­spiel. Des­gleichen „Die Welt“, „T‑Online“, die „FAZ“, der „Merkur“ … sie alle erwähnen das Papier des Gesamt­per­so­nal­rates nicht, obwohl es bereits seit zwei Tagen ver­öf­fent­licht war und füllen die Zeilen mit dem Geg­reine der angeblich so gut­mei­nenden, mut­maß­lichen Mit­tä­terin Ulrike B.. Der „Spiegel“ erwähnt immerhin das Papier des Gesamt­per­so­nal­rates, lässt die bri­santen Aus­sagen voll­kommen uner­wähnt und liefert eine extrem weich­ge­spülte Version.
Die Vor­würfe in der Son­der­mit­teilung haben aber das Potenzial, Köpfe auf höchster Ebene rollen zu lassen, es könnte — nein, es MÜSSTE! —  auch Frau Bun­des­kanz­lerin Dr. Angela Merkel das Amt kosten.
Es habe auch nach Bekannt­werden des Bremer-Skandals und den „Unge­reimt­heiten“ in der Düs­sel­dorfer Außen­stelle keine ernst­haften Bemü­hungen zur Iden­ti­täts­fest­stellung und, wenn nötig, Ein­lei­tungen von Rück­nahme- und Wider­rufs­ver­fahren gegeben, stellt das Papier des Gesamt­per­so­nal­rates fest. Die Anweisung hierfür soll direkt aus Nürnberg stammen. Dabei gehe es aus­drücklich nicht nur um die Fälle in Bremen (…), sondern um „Hun­dert­tau­sende von Ver­fahren, in denen mut­maßlich die Iden­tität nicht belegt wurde.“ 
Es geht also um bun­desweit Hun­dert­tau­sende von unbe­rech­tigten, rechts­wid­rigen, posi­tiven Asylbescheiden.
Man ging als geset­zes­treuer Bürger ja davon aus, dass, nach Auf­fliegen der mut­maßlich über ca. drei­tausend Fällen rechts­widrig erteilter Asyl­be­scheide, diese im Ver­dacht ste­henden Fälle selbst­ver­ständlich über­prüft werden würden. Mitnichten.
Nicht nur, dass es nun um mög­li­cher­weise Hun­dert­tau­sende Fälle geht, es wurde nichts über­prüft und nicht nach­ge­forscht. Zitat aus der Sondermitteilung:
Wir hätten nun im Rahmen von Rück­nahme- und Wider­ruf­ver­fahren die Mög­lichkeit, die Asyl­ver­fahren in einem rechts­staat­lichen Ver­fahren zu über­prüfen. Wir reden von Hun­dert­tau­senden von Ver­fahren, in denen mut­maßlich die Iden­tität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Aner­ken­nungen mittels Fragebögen.
Diese Mög­lichkeit wird jedoch – wie uns zahl­reiche Ent­scheider berichten – aktuell mittels Dienst­an­wei­sungen ver­hindert. So sollen Per­sonen mit Flücht­lings­schutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch aus­drücklich frei­willig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächs­an­gebot nicht nach­kommt, bekommt einen posi­tiven Vermerk. Es gibt die aus­drück­liche Anweisung, „Papiere nicht anzu­fordern“ Das zuständige Fach­re­ferat des Bun­des­amtes votierte in einer – wie der Presse zu ent­nehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 füreine rechts­kon­forme Durch­führung der Ver­fahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechts­kon­forme Durch­führung der Rück­nahme- und Wider­rufs­ver­fahren und damit zu einer Aus­schöpfung der Mög­lich­keiten nicht gewollt ist..
Das ist einfach unge­heu­erlich. Ein Rie­sen­skandal bricht hier auf, wie eine lange schwä­rende, riesige, stin­kende Eiter­beule und immer noch wird von ganz oben ver­sucht, alles zu ver­tu­schen, zuzu­decken, einfach weiterzumachen.
Warum? Das Son­der­papier gibt auch die ent­spre­chende Antwort: „Für die jetzt in der Kritik ste­hende „Bear­beitung“ der Asyl­ver­fahren können nicht die Beschäf­tigten auf der Arbeits­ebene des Amtes ver­ant­wortlich gemacht werden. Diese Asyl­be­ar­beitung ver­folgte und ver­folgt prio­ritär das vor­ge­gebene Ziel pres­se­wirksam signa­li­sieren zu können: „Wir haben es geschafft“. Wir ver­wahren uns aus­drücklich dagegen, dass Kol­le­ginnen und Kol­legen durch Herrn Weise in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit und ihrer Person „beschädigt“ werden!“ 
Mit anderen Worten, das BAMF wurde durch die engen Merkel-Ver­trauten Frank-Jürgen Weise und Peter Alt­maier – und damit durch die Bun­des­kanz­lerin Merkel selbst – gezwungen, ohne die gesetzlich vor­ge­schrie­benen Prü­fungen, Nach­for­schungen und Sorg­falts­pflichten Asyl­su­chende so schnell wie möglich und so viele wie möglich, sozu­sagen im Akkord mit gül­tigen Asyl­be­scheiden aus­zu­statten und ins Land zu holen. Je mehr, je besser, Prü­fungen und Papiere sind uner­wünscht. Es erging offenbar direkt aus dem Bun­des­kanz­leramt über die Ver­trauten Herren Weise und Alt­maier die Hand­lungs­an­weisung, das Land so schnell es nur geht, mit Zuwan­derern und Asyl­su­chenden zu fluten.
Der BAMF-Per­so­nalrat fordert eine ernst­hafte Über­prüfung aller Ver­fahren seit 2015. Darüber hinaus seien die Ver­ant­wort­lichen für die bis­he­rigen Ver­säum­nisse zu ermitteln. Im Fokus müssten dabei jedoch aus­drücklich die Füh­rungs­kräfte und nicht die wei­sungs­be­fugten Mit­ar­beiter stehen.
Die Qua­li­täts­presse macht mit, schweigt alles eisern tot und widmet sich dem Kampf gegen rechts.
Die Staats­an­walt­schaft ermittelt.
 
 

Son­der­ver­öf­fent­li­chung des GPR am 28.05.2018

Son­der­mit­teilung des Gesamt­per­so­nal­rates zu den Vor­gängen in Bremen und der Arbeit der Kol­le­ginnen und Kol­legen im Asylbereich
Sehr geehrte Frau Cordt,
Herr Weise bot der Kol­legin Josefa Schmid Hilfe an, erklärte aber: „Ich möchte nicht, dass Frau Cordt beschädigt wird“ („spiegel online“ vom 22.05.2018). Wei­teren Pres­se­mit­tei­lungen waren die bekannten Schuld­zu­wei­sungen und unwahren Tat­sa­chen­be­haup­tungen – kein Qua­li­täts­ma­nagement, kein Vier­au­gen­prinzip, keine Führung etc. – zu entnehmen.
Wir fordern Sie auf, zu diesen ein­sei­tigen Schuld­zu­wei­sungen und wahr­heits­wid­rigen Tat­sa­chen­be­haup­tungen von Herrn Weise Stellung zu nehmen. Für die jetzt in der Kritik ste­hende „Bear­beitung“ der Asyl­ver­fahren können nicht die Beschäf­tigten auf der Arbeits­ebene des Amtes ver­ant­wortlich gemacht werden. Diese Asyl­be­ar­beitung ver­folgte und ver­folgt prio­ritär das vor­ge­gebene Ziel pres­se­wirksam signa­li­sieren zu können: „Wir haben es geschafft“. Wir ver­wahren uns aus­drücklich dagegen, dass Kol­le­ginnen und Kol­legen durch Herrn Weise in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit und ihrer Person „beschädigt“ werden!
Die aktu­ellen Vor­gänge in Bremen sollen hier nicht weiter the­ma­ti­siert werden. Hierfür ist die Staats­an­walt­schaft zuständig und hierfür sehen wir auch die Führung des Amtes nicht unmit­telbar in der Ver­ant­wortung. Viele Kol­le­ginnen und Kol­legen haben aller­dings kein Ver­ständnis dafür, dass nach Bekannt­werden der Praxis in Bremen es offen­sichtlich an dem Willen zur Auf­klärung und zu den gebo­tenen Kon­se­quenzen man­gelte. Diese Auf­fassung teilen wir. Auch wir können nie­mandem erklären, weshalb Frau B. aus­ge­rechnet in der Qua­li­täts­si­cherung bis zum Zeit­punkt der Pres­se­kon­ferenz der Staats­an­walt­schaft trotz aller Erkennt­nisse ein­ge­setzt werden konnte, während mitt­ler­weile sämt­lichen Bremer Kol­le­ginnen und Kol­legen ohne abschlie­ßende Unter­su­chungs­er­geb­nisse quasi unter Gene­ral­ver­dacht ihr Tätig­keits­be­reich im Asyl­ver­fahren ent­zogen wurde.
Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berech­tigte Kritik der Öffent­lichkeit an der Arbeit des Bun­des­amtes nicht die Kol­le­ginnen und Kol­legen ver­ant­wortlich sind.
Die Kol­le­ginnen und Kol­legen werden pau­schal  dem Ver­dacht aus­ge­setzt, im BAMF herrsche Inkom­petenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den „Erle­di­gungen“ abso­luten Vorrang ein­ge­räumt und die Qua­lität diesem Ziel voll­ständig unter­ge­ordnet wird. Wer  teil­weise unter Sank­ti­ons­vor­be­halten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhö­rungen von Antrag­stellern aus  Afgha­nistan oder dem Iran täglich durch­führen lässt, ver­bunden mit ent­spre­chenden Bescheid­vor­gaben nimmt Ein­schrän­kungen der grund­ge­setzlich nor­mierten Recht­staat­lichkeit bewusst in Kauf.
Wir wollen dies an einem aktu­ellen Bei­spiel ver­deut­lichen, das eben­falls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Ent­scheider einer Außen­stelle die vor­ge­ge­benen Pro­duk­tiv­ziele nicht erfüllt, wes­wegen die ope­rative Leitung des Amtes ent­schieden hat, dass „sämt­liche EASO-Schu­lungen und Son­der­be­auf­trag­ten­schu­lungen“ (dies sind Grund­schu­lungen) aus­ge­setzt würden. Mit anderen Worten: Nur wer ohne Schulung die Pro­duk­tiv­ziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grund­schulung. Hierauf ange­sprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Ver­fah­rens­be­schleu­nigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten „Qualitäts­of­fensive“.
Auch lassen die bis­he­rigen Erfah­rungen der Kol­le­ginnen und Kol­legen hin­sichtlich einer „lücken­losen Auf­klärung“ die von uns geteilte Ver­mutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernst­hafte Auf­klärung mit dem Ziel, die wirklich Ver­ant­wort­lichen zu benennen. Dies ist Vor­aus­setzung dafür, dass die Kol­le­ginnen und­Kol­legen künftig ein in jeder Hin­sicht rechts­staat­liches Ver­fahren gewähr­leisten können, ohne hierfür mit Sank­tionen rechnen zu müssen.
Wir fordern Sie auf, alle sog. Füh­rungs­kräfte zur Rechen­schaft zu ziehen,

  • die ein rechts­staat­liches Asyl­ver­fahren mittels ent­spre­chender Vor­gaben von Anhö­rungen und Bescheiden ver­hindert haben;
  •  die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhö­rungen und Bescheide feh­ler­hafte Bescheide „durch­ge­wunken“ haben;
  • die bis heute Ein­ar­bei­tungen, Schu­lungen etc. ver­hindert haben;
  • die seit Mitte 2015 bis heute jeg­liche her­kunfts­län­der­spe­zi­fische Schulung ver­hindert haben;
  • die bis heute ein rechts­staat­liches Ver­fahren im Zusam­menhang mit der Prüfung von Rück­nahme und Wider­rufs­ver­fahren verhindern.

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks „Qua­li­täts­kon­trolle“ nun das Vier­au­gen­prinzip erstmals ein­ge­führt worden, ist falsch und setzt die Kol­le­ginnen und Kol­legen dem Ver­dacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.
Bis zum Inkraft­treten des Zuwan­de­rungs­ge­setzes im Jahre 2005 gab es die Insti­tution des Bun­des­be­auf­tragten für Asyl­an­ge­le­gen­heiten, der gegen Ent­schei­dungen des Bun­des­amtes klagen konnte. Danach wurde das Vier­au­gen­prinzip ver­bindlich ein­ge­führt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asyl­ver­fahren dokumentiert.
Dieses Ver­fahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qua­lität der dama­ligen Anhö­rungen und Ent­schei­dungen ent­nehmen kann. Ferner waren die dama­ligen Refe­renten und Refe­rats­leiter auch in der Lage, diese Kon­trollen aus­zuüben. Dies änderte sich schlag­artig seit der Lei­tungs­über­nahme durch Herrn Weise und der Durch­setzung nicht trag­barer Zah­len­vor­gaben durch die Amts­führung. Diese Tat­sachen haben aber nicht die Kol­le­ginnen und Kol­legen der Arbeits­ebene zu verantworten.
Nun sollen zudem sog. Team­leiter zur Qua­li­täts­prüfung ein­ge­setzt werden; hierzu wurde die not­wendige Erfahrung (Berufs­aus­übung) auf 18 Monate redu­ziert, mithin kann ein Jung­be­amter auf Probe Team­leiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frü­hestens nach zwanzig Jahren. Dessen unge­achtet ist der Team­leiter in erster Linie für die Pro­duk­ti­vität seines Teams dem Leiter des ope­ra­tiven Bereichs ver­ant­wortlich. Für diese überaus ver­ant­wor­tungs­volle Aufgabe wäre eine lang­jährige Berufs­er­fahrung unab­dingbar, um die Qua­li­täts­of­fensive und das Vier­au­gen­prinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.
Auch für dieses Handeln sind nicht Kol­le­ginnen und Kol­legen verantwortlich.
Wir hätten nun im Rahmen von Rück­nahme- uund Wider­ruf­ver­fahren die Mög­lichkeit, die Asyl­ver­fahren in einen rechts­staat­lichen Ver­fahren zu über­prüfen. Wir reden von Hun­dert­tau­senden von Ver­fahren, in denen mut­maßlich die Iden­tität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Aner­ken­nungen mittels Fragebögen.
Diese Mög­lichkeit wird jedoch – wie uns zahl­reiche Ent­scheider berichten – aktuell mittels Dienst­an­wei­sungen ver­hindert. So sollen Per­sonen mit Flücht­lings­schutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch aus­drücklich frei­willig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächs­an­gebot nicht nach­kommt, bekommt einen posi­tiven Vermerk. Es gibt die aus­drück­liche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“.
Das zuständige Fach­re­ferat des Bun­des­amtes votierte in einer – wie der Presse zu ent­nehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 für eine rechts­kon­forme Durch­führung der Ver­fahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechts­kon­forme Durch­führung der Rück­nahme- und Wider­rufs­ver­fahren und damit eine Aus­schöpfung der Mög­lich­keiten nicht gewollt ist. Weiter wurde aus­ge­führt, dass die Durch­führung von Wider­rufs­ver­fahren kein Instru­men­tarium der schnellen Erle­digung von Fall­zahlen sein sollte.
Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezug­nahme auf diesen Bericht, die Wider­rufs­ver­fahren würden „zum großen Teil der Vor­aus­setzung einer umfas­senden recht­lichen Prüfung nicht gerecht“ werden. Sie würden zudem den ein­schlä­gigen Rechts­vor­schriften wider­sprechen. Ins­gesamt hätten Stich­proben gezeigt, dass „in der Mehrheit der Prüf­fälle“ keine Iden­ti­täts­fest­stellung vor­ge­nommen wurde — „selbst wenn Hin­weise auf eine andere Staats­an­ge­hö­rigkeit bereits nach­träglich in die Erst­ver­fahren ein­ge­ar­beitet worden waren“. Unter den aner­kannten Syrern und lrakern befinden sich demnach „auch Staats­an­ge­hörige anderer Länder wie zum Bei­spiel der Türkei“.
Die Kol­le­ginnen und Kol­legen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf aus­ge­setzt, auch diese Auf­gaben rechts­feh­lerhaft wahr­ge­nommen zu haben. Hierzu wollen wir klar­stellen, dass nicht der Bericht und dessen Ver­öf­fent­li­chung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienst­an­wei­sungen, die die Leitung des Bun­des­amtes zu ver­treten hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
im Namen der Kol­le­ginnen und Kol­legen appel­lieren wir an Sie, mit den Beschäf­tigten einen Neu­anfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.
Dies setzt eine ernst­hafte Über­prüfung der Ver­fahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Ver­ant­wort­lichen – unge­achtet ihrer Funk­tionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Füh­rungs­kräfte und nicht die wei­sungs­ab­hän­gigen Mit­ar­beiter des Bun­des­amtes im Fokus stehen.
Künftig sollte der Qua­lität und nicht irreale Pro­duk­tiv­leis­tungen absolute Prio­rität ein­ge­räumt werden. Dies setzt aller­dings gut aus­ge­bildete Mit­ar­beiter voraus.
Wir wollen mit Ihnen die recht­lichen Mög­lich­keiten nutzen, im Rahmen von Rück­nahme- und Wider­rufs­ver­fahren Fehler der Ver­gan­genheit nach Mög­lichkeit zu kor­ri­gieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienst­an­wei­sungen gezielt ver­hindert werden.
Nur auf diesem Wege wird das Ver­trauen in die Recht­staat­lichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder her­ge­stellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns viel­leicht ein­ge­stehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.
Mit freund­lichem Gruß
Rudolf Scheinost
Vorsitzender
 
Paul Müller
stv. Vorsitzender