Der Fall Abdul Mobin D.: Von der Ein­reise per Flugzeug bis zum Schlachten eines deut­schen Mädchens

Mia ist tot, weil der Staat total versagt hat.
Abdul Mobin D., der bes­tia­lische Schlächter der 15-jäh­rigen Mia aus Kandel, wird in einem „Jugend­straf­ver­fahren“ ver­ur­teilt werden – „im Namen des Volkes“.
Dies teilte das Land­ge­richt Landau bei der Zulassung der Anklage zur Haupt­ver­handlung am Frei­tag­vor­mittag mit. Das Gericht wird den „mut­maß­lichen Tat­ver­däch­tigen im Mordfall Mia“ noch als Jugend­lichen behandeln – zum Tat­zeit­punkt soll er nach Main­stream-Medi­en­an­gaben „15 Jahre“ alt gewesen sein.

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Der ange­wandte „Täter­schutz“ gilt mitt­ler­weile als oberste Hand­lungs­maxime der deut­schen Straf­justiz – ins­be­sondere bei der Beur­teilung von mut­maß­lichen Tat­be­ständen von mut­maßlich schutz­be­dürf­tigen Sozi­al­system-Gästen, die mut­maßlich noch nicht so lange hier leben – Stichwort „Haft­emp­find­lichkeit auf­grund feh­lender deut­scher Sprach­kennt­nisse“ durch den Vor­sit­zenden Rupert Geußer des Land­ge­richts Zwickau vor gerade mal zwei Wochen.
Die nach Jugend­straf­recht geführte Haupt­ver­handlung gegen den nach der Tat „geflüch­teten“ Afghanen Abdul Mobin D. wäre somit auch nicht öffentlich, zum beson­deren Schutz des her­an­wach­senden Delin­quenten. Teile des vor­lie­genden Sach­ver­halts könnten zudem 86 Prozent der System-gläu­bigen Bevöl­kerung verunsichern.
Kandel-Killer: In dubio pro reo! Abdul „soll“ even­tuell getötet haben …
„Nach vor­läu­figer Bewertung der bis­he­rigen Ermitt­lungen der Staats­an­walt­schaft zur Alters­be­stimmung des Ange­klagten geht die Kammer in Anwendung des Zwei­fels­grund­satzes „in dubio pro reo“ davon aus, dass der Ange­klagte zum Tat­zeit­punkt das 18. Lebensjahr noch nicht voll­endet hatte“, erklärte ein Sprecher Land­ge­richts Landau dazu. Die als Jugend­kammer fun­gie­rende 2. Straf­kammer führe zu der Frage aller­dings noch weitere Ermitt­lungen durch. Die Termine für den Prozess sind noch nicht festgelegt.
Der aus Afgha­nistan stam­mende Ange­klagte „soll“ (!!! – BILD) seine Ex-Freundin Mia (15†) am Nach­mittag des 27. Dezember 2017 heim­tü­ckisch und aus nied­rigen Beweg­gründen getötet haben. Als Abdul im April 2016 nach Deutschland kam, gab er an, 14 Jahre alt zu sein. Weil er keinen genauen Geburtstag nannte, wies ihm das damals zuständige Jugendamt in Frankfurt /Main den 1. Januar 2002 als Geburtstag zu. Zum Tat­zeit­punkt am 27. Dezember war Abdul demnach gerade noch „15 Jahre alt“. Timing ist alles!
Straf­er­leich­ternd kommt hinzu, dass die Qua­li­fi­zie­rungs­merkmale eines Mordes nach § 211 StGB im Jugend­straf­recht keine direkte Anwendung finden. Abdul Mobin Dawodzai wird nicht nur von füh­renden foren­si­schen Alters­experten mit Sach­kenntnis und gesundem Men­schen­ver­stand prima vista zwi­schen 22 und 26 Jahre geschätzt. Erst nach der Tat ließ die Staats­an­walt­schaft die Hand­wurzel, das Gebiss und die Schlüs­sel­beine für ein umfas­sendes medi­zi­ni­sches Gut­achten röntgen. Das Ergebnis ist der Staats­an­walt­schaft Landau bekannt. So nahm die Staats­an­walt­schaft auf­grund dieses medi­zi­ni­schen Gut­achtens auch fol­ge­richtig an, dass der Ver­dächtige zum Zeit­punkt der Tat min­destens 20 Jahre alt war.
„Ärz­te­prä­sident“ Frank Ulrich Mont­gomery: Alters­fest­stellung des Mörders für ihn unzumutbar!
Im Auf­ent­halts­gesetz des Bundes steht, dass bei Zweifeln „erfor­der­liche Maß­nahmen” zu treffen sind, um das Alter fest­zu­stellen – dazu gehören auch kör­per­liche Ein­griffe, „wenn keine Nach­teile für die Gesundheit des Aus­länders zu befürchten sind“. Doch die Jugend­ämter wenden zur Fest­stellung des Alters von Flücht­lingen grund­sätzlich das Sozi­al­ge­setzbuch an – kein Witz!
Denn ob das Auf­ent­halts­gesetz es erlaubt, dass Flücht­linge auch radio­lo­gisch, etwa durch eine Rönt­gen­un­ter­su­chung unter­sucht werden, wird in der Asyl­in­dustrie „kri­tisch betrachtet“. Der Prä­sident der Bun­des­ärz­te­kammer, Frank Ulrich Mont­gomery, hielt das Röntgen des Hand­ge­lenks von Tätern, wie der Killer-Bestie von Kandel für einen erheb­lichen „Ein­griff in die kör­per­liche Unver­sehrtheit” von Geflüch­teten, wie die ZEIT freudig erregt berichtete. Der mit­tel­schwere Ein­griff in die kör­per­liche Unver­sehrtheit von deut­schen Frauen und Mädchen wie Mia wiegt für den dubiosen „Ärz­te­prä­si­denten“ eher sekundär.
Gut­men­schen-Ärzte gehen über Leichen – Und es hat BUMF !! gemacht …
Denn nicht nur in dieser Sach­frage wird die Bun­des­ärz­te­kammer mitt­ler­weile von der Asyl­lobby domi­niert. Ins­be­sondere die „Inter­na­tio­nalen Ärzte für die Ver­hütung des Atom­krieges (IPPNW)“, der „Bun­des­fach­verband Unbe­gleitete Min­der­jährige Flücht­linge (BUMF !!)“ und das „Deutsche Kin­der­hilfswerk (DKH)“ sind dadurch ebenso bes­tia­lische Mit­täter und Unter­stützer der Morde an deut­schen Frauen jeden Alters – mittels einer exakten Alters­fest­stellung Abduls bei der Ein­reise im April 2016 würde zum Bei­spiel Mia „mit Sicherheit“ heute noch leben.
Die Vor­schläge von AfD und „Union“ lehnten die Links­terror-Ärzte „als Sym­bol­po­litik und gefähr­liche Stim­mungs­mache“ ab. Die Arbeits­ge­mein­schaft für Foren­sische Alters­dia­gnostik (AGFAD) der Deut­schen Gesell­schaft für Rechts­me­dizin ver­ur­teilte diese Pro-Asyl-Haltung scharf: Dass die drei Asyl­lobby-Ver­bände die For­de­rungen nach medi­zi­ni­scher Alters­fest­stellung als „gefähr­liche Stim­mungs­mache“ bezeichnen, sei befremdlich und zeuge von einer „radi­kalen, poli­ti­schen Gesinnung“, wie sie für einen der Asyl-Akteure, den links­ra­di­kalen Friedens- und Kin­derarzt Thomas Nowotny, umfang­reich doku­men­tiert sei. Aber auch der Mas­sen­mörder Radovan Karadžic arbeite schließlich als Friedens- und Kin­derarzt bis zu seiner Festnahme.
Kuh­handel in Kandel – schnelle Reso­zia­li­sierung im Vordergrund
Nach diesem foren­si­schen Diskurs der Sys­tem­medien und des migra­tions-sub­mis­siven „Prä­si­denten der Bun­des­ärz­te­kammer“ wird der Fall „Kandel“ vor der Jugend­kammer ver­handelt. Die Kammer wolle „aller­dings noch weitere Ermitt­lungen dazu“ durch­führen. Das Alter ist für den Prozess und das mög­liche Strafmaß extrem wichtig: Auf Mord steht im Erwach­senen-Straf­recht eine „lebens­lange Frei­heits­strafe“ – in der Regel 14 Jahre, die nach sieben Jahren meist im offenen Straf­vollzug behandelt wird. Für Her­an­wach­sende im Jugend­straf­recht beträgt die Höchst­strafe zehn Jahre, dem­entspre­chend nur fünf Jahre Haft unter dop­pelter Anrechnung der Untersuchungshaft.
Fake-News um Abduls Alter
Die soge­nannten deut­schen Qua­li­täts­medien, namentlich die „Lüg­deutsche“, die „Krank­furter Ver­all­ge­mei­nernde“, der LÜGEL, der LOCUS, die Ber­liner Mor­genpest und allen voran ARD und ZDF, üben sich täglich darin, ver­meint­liche Fake News bei den Freien Bür­ger­lichen Medien auf­zu­decken. Einzig und allein sie selbst lie­ferten angeblich absolut saubere, geprüfte Infor­ma­tionen. Dafür haben die GEZtapo-Medien extra ein Heer von „Fak­ten­checker“ aus­ge­rechnet aus dem links­ter­ro­ris­ti­schen AntiFa-Milieu ein­ge­stellt, allen voran Patrick Gensing, den obersten Fak­ten­ver­dreher der ARD seit April 2017.
Der Mord an Mia in Kandel durch den trau­ma­ti­sierten Geflüch­teten Abdul brachte es abermals ans Tages­licht: die deut­schen „Qua­li­täts­medien“ sind selbst die größten Fake News-Lie­fe­ranten Europas! Sie schrieben per­manent von einem 15-jäh­rigen Täter, obwohl sie das wahre Alter gar nicht genau wussten – aber durchaus erahnen konnten, dass er nicht „15“ ist. Auch die Lügen-Bericht­erstattung der Main­stream­m­edien hat evident dazu bei­getragen, dass „MUFL“ Abdul Mobin D. nun vor­aus­sichtlich alle Vor­teile des deut­schen Jugend­straf­rechts mit ein­fühl­samen Street­workern, intui­tiven Jugend­psy­cho­logen und takt­vollen Tanz­the­ra­peuten für zumindest fünf bis sieben Jahre genießen kann. Danach ist er ein freier „Mann“.
Das afgha­nische Scharia-Straf­recht hat seine eigenen Hand­lungs­ma­ximen: „Die Ehre ist das oberste Prinzip des Pasch­t­unwali“. Die Ehre von Abdul Mobin D. wurde am 27.Dezember im dm-Dro­ge­rie­markt in Kandel mittels einer minu­ten­langen bes­tia­li­schen Abschlachtung wieder hergestellt.

Erst­ver­öf­fent­li­chung auf conservo.wordpress.com