Ermittlungs-„Vertuschungs“-Skandal: Min­der­jährige Mädchen, Sex, LKA und BND!

Als die Ermitt­lerin des Kom­mis­sa­riats 424 des Ber­liner Lan­des­kri­mi­nal­amtes Annika B. (Name geändert) die Akten durch­wühlt, stößt sie auf Mustafa E., der die soge­nannte Ber­liner „Erleb­nis­wohnung“ betreibt. Eigentlich ein Bordell, in dem Gangbang (Gruppensex)-Partys nach dem Fla­terate-Prinzip ver­an­staltet werden. Auch mit min­der­jäh­rigen Mädchen.
Vor einigen Wochen nun ist Mustafa E. ver­ur­teilt worden.
Der Skandal aber bleibt. Weil auch das LKA mit drin hängt. Der innen­po­li­tische Sprecher der Ber­liner FDP-Fraktion, Marcel Luthe, spricht dahin­gehend von einem „neu­er­lichen dra­ma­ti­schen Ver­sagen beim LKA Berlin“. Und fordert einen Unter­su­chungs­aus­schuss, der das gesamte Per­so­nal­wesen bei Polizei und Justiz beleuchtet“.
Denn die Arbeit gewisser Beamter soll mise­rabel gewesen sein.

Hin­ter­gründe:

Ende August 2013 treffen zwei Mit­ar­beiter des Ord­nungsamts bei einer Rou­ti­ne­kon­trolle in der „Erleb­nis­wohnung“ auf ein junges Mädchen. Es behauptet, es würde dort nur auf eine Freundin warten. 

Doch wenig später berichtet ein V‑Mann dem LKA von mas­sen­haftem Miss­brauch des Mäd­chens.

Annika B. über­nimmt die Ermittlungen.

In Akten ent­deckt sie, dass bereits seit 2011 ein­deutige Hin­weise zur „Erleb­nis­wohnung“ ein­ge­gangen sind. Einzige Folge: eine ein­malige Kon­trolle. Annika B. wird klar, dass Telefone über­wacht und Ver­dächtige obser­viert werden müssen. 
Doch statt die Ermitt­lerin zu unter­stützen, soll B.s Vor­ge­setzte, Kom­mis­sa­ri­ats­lei­terin S., genervt reagiert haben und B. zu ver­stehen gegeben haben, dass in ihrem Kom­mis­sariat grund­sätzlich keine Tele­fon­über­wa­chungen durch­ge­führt würden. Einen 17-sei­tigen Bericht von B. an die Staats­an­walt­schaft kom­men­tiert sie angeblich mit den Worten: „Jetzt muss ich diese Scheiße auch noch lesen.“
Als eine Staats­an­wältin die Tele­fon­über­wa­chung schließlich anordnet, soll B., laut ihrer Aussage, die Aus­wertung der 2972 auf­ge­zeich­neten Tele­fonate und knapp 1600 SMS-Nach­richten zur Strafe allein stemmen, während sich ihre Kol­legen täglich 45 bis 60 Minuten Zeit für ein gemein­sames Früh­stück nehmen würden.
Doch es kommt noch dicker.
Beim Abhören der Tele­fonate stößt B. auf eine weitere bri­sante Spur: Seit Jahren ver­sucht das LKA, einen Maulwurf in den eigenen Reihen zu ent­tarnen. Der Mann mit dem Deck­namen „Der Kreuz­berger“ ver­sorgt die Rot­licht­szene mit bri­santen Infor­ma­tionen zu Razzien. 
In den Tele­fo­naten, die B. aus­wertet, ist immer wieder die Rede von einem „Kreuz­berger“. B. gibt ihre Erkennt­nisse weiter, angeblich ohne Rück­meldung. Erst auf mehr­fache Nach­frage soll es Monate später geheißen haben, man habe den Vorgang „als nicht so dringlich erachtet und sich bisher nicht weiter darum gekümmert“.
Schließlich kommt es trotz „gereizter“ Stimmung im Kom­mis­sariat am 20. Juni 2014 zu einer wei­teren Kon­trolle der „Erleb­nis­wohnung“.
Kurz vor dem Einsatz springt über­ra­schend ein ange­for­dertes Team des Mobilen Ein­satz­kom­mandos (MEK) ab. Beamte der Eli­te­truppe sollen B. hinter vor­ge­hal­tener Hand berichtet haben, dass auf Obser­va­ti­ons­bildern „etwas“ ent­deckt worden sei. Anschließend habe es beim MEK einen Eklat gegeben. Was genau zu sehen ist, wollten die Beamten B. aber nicht anver­trauen. Es sei Still­schweigen ver­einbart worden. 
Als B. nach­fragt, ob Kol­legen erkannt worden seien, ver­neint das keiner. Offi­ziell wird die plötz­liche Absage vom MEK damit begründet, dass man über die Ein­tritts­gelder nicht auch noch Steu­er­mittel „in den kri­mi­nellen Kreislauf ein­bringen“ wollte.
Nichts­des­to­trotz zieht B. den Einsatz durch, mit Begleitung von Männern vom Ordnungsamt.
Und jetzt kommt’s:
Einen Freier erkennen die beiden wieder. Als der Mann kon­trol­liert wird, gibt er sich als Mit­ar­beiter des Bun­des­nach­rich­ten­dienstes (BND) aus und soll sogar einen Dienst­ausweis gezückt haben. Aus „tak­ti­schen Gründen“ wird der Vorgang nicht in die Akte auf­ge­nommen. Wie weit der Spur des mut­maß­lichen BND-Mit­ar­beiters nach­ge­gangen wurde, ist unklar. Fest steht aber, so FOCUS-Recherchen, dass der BND niemals über den Ver­dacht der Ber­liner Ermittler infor­miert wurde.

Die gewis­sen­hafte LKA-Beamtin B. wird im Sep­tember 2014 aus „gesund­heit­lichen Gründen“ ver­setzt. Pikant dabei auch: So muss sie den Fall abgeben. 

Am Rande der Gerichts­ver­handlung Ende Sep­tember 2017 kommt sie aller­dings mit dem zustän­digen Staats­anwalt ins Gespräch. Von den Vor­komm­nissen beim MEK oder dem mut­maß­lichen BND-Mann soll er laut B. noch nie gehört haben. Auf Anfrage äußerten sich weder die Ber­liner Polizei noch die Staatsanwaltschaft.
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Danke an Guido Grandt für diesen her­vor­ra­genden Beitrag! — www.guidograndt.de