Die Häscher von der GEZ haben wieder zugeschlagen. Sie sind an die Einwohnermeldeämter herangetreten und haben dort die Meldedaten abgeglichen. Doch die Rechtsgrundlage dieser Schnüffelei ist höchst umstritten.
Die Methoden der GEZ, ihrer Schnüffler, Häscher und Geldeintreiber sind höchst umstritten. Die zur Zahlung genötigten Bürger des Landes haben, anders als es beim Bezahlfernsehen üblich ist, keinen Vertrag mit den Sendern des öffentlich-rechtlichen Fernsehens geschlossen. Auch mit der GEZ, oder wie es jetzt euphemistisch »Beitragsservice« heißt, fehlt in der Regel ein solcher Vertrag. Als Rechtsgrundlage für das Erheben und vor allem das Eintreiben des Geldes dient der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; ein einseitiger Vertrag, der dem angeblichen Vertagsnehmer (dem Zahlungsverpflichteten) kein Kündigunsrecht einräumt.
Doch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag hat noch viel weitreichendere undemokratische Auswüchse. Obwohl die GEZ (Beitragsservice) keine staatliche Insitution ist, bedient sie sich ungeniert den Mitteln einer Ermittlungsbehörde. Aktuell schnüffelt sie bei den Einwohnermeldeämtern die aktuellen Meldedaten der Bürger aus, um, wie es auf den Seiten des Beitragsservie heißt, zu klären, »für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird«.
Anders ausgedrückt: eine nicht-staatliche Institution nutzt staatliche, hoheitsrechtliche Kanäle aus, die unter dem besonderen Schutz der diversen Datenschutzrichtlinien stehen, umgeht all diese Richtlinien, um an höchst sensible Informationen zu gelangen. Gedeckt wird diese Schnüffelei durch den extra geschaffenen § 14 Abs 9 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages, der dem Bürger kein gesetzliches Widerspruchsrecht oder andere Rechtsmittel gegen diese Ausspähung seiner sehr persönlichen Daten einräumt.
Das sind Methoden, die einer Diktatur gleichen.
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Quelle der Erstveröffentlichung: FreieWelt.net