Die Brüder Paul (l.) und Ferdinand Kirchhof. Foto: Jouwatch-Collage aus YouTube-Screenshots

GEZ-Urteil: Ver­fas­sungs­richter und Urheber des Rund­funk­bei­trags sind Brüder

Die Abweisung der Klage gegen den Rund­funk­beitrag hat ein übles Geschmäckle. Das gestern von Ver­fas­sungs­richter Fer­dinand Kirchhof ver­kündete Urteil dreht sich um ein Gesetz, das auf ein Gut­achten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht. Wie eine „jouwatch“-Analyse ergibt, ähneln sich sogar For­mu­lie­rungen im Urteil sowie im Gutachten.
(Von Wilhelm Schulz)
Rück­blende: 2010 über­legten die öffentlich-recht­lichen Anstalten, wie sie aus der Rund­funk­gebühr eine Quasi-Steuer machen konnten, um alle Haus­halte abzu­kas­sieren – auch die­je­nigen, die kein Emp­fangs­gerät besaßen. Das ent­schei­dende Gut­achten dafür ver­fasste Paul Kirchhof. Daraus ent­stand der soge­nannte „Rund­funk­beitrag“ und ersetzte die GEZ-Gebühr.
Ob das Gesetz darüber ver­fas­sungs­konform ist, musste nun gestern der Erste Senat unter Führung von Fer­dinand Kirchhof ent­scheiden. Und er kam – oh Wunder – zu dem Ergebnis, dass alles bis auf die Belastung von Zweit­woh­nungen okay ist. Pauls Bruder Fer­dinand verlas das Urteil, das bei den Staats­funkern so viel Freude aus­löste. Über­ra­schung kann es indes nicht ver­ur­sacht haben.
An die Ille­ga­lität gewöhnt
Schließlich hätte sich der Ver­fas­sungs­richter dann gegen seine eigene Ver­wandt­schaft stellen müssen. Paul Kirchhof hatte im Auftrag der Öffentlich-Recht­lichen in seinem Gut­achten vom April 2010 die damals gel­tende Regelung, wonach ein Emp­fangs­gerät für die Gebühr ent­scheidend sei, im Sinne seiner Auf­trag­geber als „ver­fas­sungs­widrig“ bezeichnet: „Das Emp­fangs­gerät ist ein unge­eig­neter Anknüp­fungs­punkt, um die Nutzer des öffentlich-recht­lichen Rund­funks tat­be­standlich zu erfassen und die Nut­zungs­in­ten­sität sach­ge­recht zu unter­scheiden. Wegen dieser feh­ler­haften Bemes­sungs­grundlage erreicht die Rund­funk­abgabe nicht mehr alle Rund­funk­emp­fänger, gewöhnt viele – auch jugend­liche – Men­schen an die Ille­ga­lität, schafft Ungleichheit unter den Nutzern. Sie ist deshalb recht­staatlich bedenklich.“
Paul Kirchhof schlug die Haus­halts­abgabe vor. Nur ein paar Wochen später, am 9. Juni 2010, beschlossen die Minis­ter­prä­si­denten der Länder, genau dieses Gebüh­ren­modell ab 2013 ein­zu­führenDas gesamte Paul-Kirchhof-Gut­achten mit dem Titel „Die Finan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rund­funks – erstattet im Auftrag der ARD, des ZDF und D‑Radio“ können Sie ganz offi­ziell auf der Inter­net­seite der ARD herunterladen.
Beruf­liche und private Verbundenheit
Die Ver­bun­denheit der Kirchhof-Brüder geht weit über das gemeinsame Auf­wachsen hinaus. Auch beruflich sind beide ähn­liche Wege gegangen. Paul, 75 Jahre alt, war von 1987 bis 1999 Ver­fas­sungs­richter. Der 68-jährige Fer­dinand übt dieses Amt seit 2007 aus. Er ist Vize­prä­sident des BVG. Beide sind damit in die Fuß­stapfen ihres Vaters Fer­dinand senior getreten, der von 1959 bis 1979 Richter am Bun­des­ge­richtshof war.
Auf­fällige Formulierungs-Ähnlichkeiten
Fer­dinand junior sagte in seinen Urteil über den Öffentlich-Recht­lichen Rundfunk gestern: „Auf dieser Basis kann und soll er durch eigene Impulse und Per­spek­tiven zur Ange­bots­vielfalt bei­tragen und unab­hängig von Ein­schalt­quoten und Wer­be­auf­trägen ein Pro­gramm anbieten, das den ver­fas­sungs­recht­lichen Anfor­de­rungen gegen­ständ­licher und mei­nungs­mä­ßiger Vielfalt ent­spricht.
Es liest sich für Bös­willige ein bisschen so, als hätte er einfach Sätze aus dem Gut­achten seines Bruders umge­schrieben. Dort heißt es: „Die Finan­zierung des öffentlich-recht­lichen Rund­funks ist ande­rer­seits so zu gestalten, dass der Finan­zertrag weit­gehend vom öko­no­mi­schen Markt abge­koppelt und dadurch gesi­chert ist, ‚dass sich das Pro­gramm an publi­zis­ti­schen Zielen, ins­be­sondere an dem der Vielfalt, ori­en­tiert, und zwar unab­hängig von Ein­schalt­quoten und Werbeaufträgen‘.“
Noch ein schönes Bei­spiel gefällig? Paul Kirchhof schrieb vor acht Jahren: „Der Abga­ben­tat­be­stand muss deshalb grund­sätzlich auf den Men­schen, nicht das Emp­fangs­gerät aus­ge­richtet werden.“
Im Urteil von Fer­dinand Kirchhof heißt es: „Auf das Vor­han­densein von Emp­fangs­ge­räten oder einen Nut­zungs­willen kommt es nicht an.“
 
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Quelle: Journalistenwatch.com