Imad Karim: Islam­ver­treter zwi­schen Vor­täu­schung und Schi­zo­phrenie (Video)

„Der Islam gewähre allen Men­schen Recht und Freiheit“. Diesen Satz, in dieser oder ähn­licher Form, müssten Sie bestimmt schon Mal aus den Mündern der Islam­ver­treter Deutsch­lands gehört haben. Daraus ergibt sich die Frage, wie die Islam­ver­treter zu dieser Schluss­fol­gerung gekommen sind und ob der Islam sich mit den uni­ver­salen Men­schen­rechten ver­ein­baren lässt?
Die Antwort ist schlicht und einfach: Ein nicht säku­la­ri­sierter, auf Herr­schafts­ideo­logie aus­ge­rich­teter Islam kann den Men­schen niemals Recht und Freiheit gewähren. Begriffe wie „Freiheit“, „Recht“ und „Toleranz“ werden im Islam nur im Rahmen der Scharia ver­standen und ausgelegt.
In der „All­ge­meinen Erklärung der Men­schen­rechte im Islam“ von 1981 wird erklärt: “Jeder kann denken, glauben und zum Aus­druck bringen, was er denkt und glaubt, ohne dass ein anderer ein­schreitet oder ihn behindert, solange er innerhalb der all­ge­meinen Grenzen, die die Scharia vor­schreibt, bleibt. Nicht erlaubt ist die Ver­breitung von Unwahrheit und die Ver­öf­fent­li­chung dessen, was der Ver­breitung der Scham­lo­sigkeit oder Schwä­chung der Umma dient.”
In Artikel 22, 24 und 25 der Kairoer Erklärung der Men­schen­rechte im Islam von 1990 wird diese Tat­sache bestätigt: Art. 22: Jeder hat das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ßerung, solange diese nicht die Grund­sätze der Scharia verletzt.
Medien sind lebens­wichtige Not­wen­digkeit für die Gesell­schaft, dürfen jedoch das Recht auf freie Mei­nungs­äu­ßerung nicht dazu zu nutzen, „die Hei­ligkeit und Würde der Pro­pheten zu ver­letzen, die mora­li­schen und ethi­schen Werte aus­zu­höhlen und die Gesell­schaft zu ent­zweien, sie zu kor­rum­pieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen“.
Art. 24: Sämt­liche, in dieser Erklärung beschlos­senen Rechte und Frei­heiten unter­liegen der isla­mi­schen Scharia.
Art. 25: Die isla­mische Scharia ist die einzige zuständige Quelle für die Aus­legung und Erklärung jedes ein­zelnen Artikels dieser Erklärung.
Suchen wir in den Fiqh-Büchern, die Bücher der isla­mi­schen Rechts­wis­sen­schaft der vier sun­ni­ti­schen Rechts­schulen, in denen die reli­giösen Gesetze dar­gelegt und erörtert werden, nach der Bedeutung der Men­schen­rechte im Islam, so kommen wir schnell zu der nüch­ternen Erkenntnis, dass die Scharia nur die im Koran und Sunna fest­ge­legten Rechte und Werte aner­kennt. Dort aber befiehlt Allah, Anders­gläu­bigen zu berauben, bekämpfen, töten und ver­sklaven und sie als Bürger zweiter Klasse zu behandeln. Er legi­ti­miert die Frau­en­un­ter­drü­ckung und ruft zur Tötung der Abtrün­nigen auf. Recht und Freiheit im Sinne der „All­ge­meinen Erklärung der Men­schen­rechte“ sind dem Islam fremde Begriffe.
Daher sehe ich drei mög­liche Gründe hinter der Erklärung der Islam­ver­treter: sie kennen ihre isla­mische Lehre nicht, sie ver­suchen die Öffent­lichkeit vor­zu­täu­schen, oder sie leiden unter Rea­li­täts­verlust und Denk­stö­rungen, die häu­figen Sym­ptome einer akuten Schizophrenie.
(Weitere Islam­auf­klä­rungs­videos gibt es bei Al Hayat TV Net)

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Quelle: PI-News.net