„Der Islam gewähre allen Menschen Recht und Freiheit“. Diesen Satz, in dieser oder ähnlicher Form, müssten Sie bestimmt schon Mal aus den Mündern der Islamvertreter Deutschlands gehört haben. Daraus ergibt sich die Frage, wie die Islamvertreter zu dieser Schlussfolgerung gekommen sind und ob der Islam sich mit den universalen Menschenrechten vereinbaren lässt?
Die Antwort ist schlicht und einfach: Ein nicht säkularisierter, auf Herrschaftsideologie ausgerichteter Islam kann den Menschen niemals Recht und Freiheit gewähren. Begriffe wie „Freiheit“, „Recht“ und „Toleranz“ werden im Islam nur im Rahmen der Scharia verstanden und ausgelegt.
In der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Islam“ von 1981 wird erklärt: “Jeder kann denken, glauben und zum Ausdruck bringen, was er denkt und glaubt, ohne dass ein anderer einschreitet oder ihn behindert, solange er innerhalb der allgemeinen Grenzen, die die Scharia vorschreibt, bleibt. Nicht erlaubt ist die Verbreitung von Unwahrheit und die Veröffentlichung dessen, was der Verbreitung der Schamlosigkeit oder Schwächung der Umma dient.”
In Artikel 22, 24 und 25 der Kairoer Erklärung der Menschenrechte im Islam von 1990 wird diese Tatsache bestätigt: Art. 22: Jeder hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, solange diese nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.
Medien sind lebenswichtige Notwendigkeit für die Gesellschaft, dürfen jedoch das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht dazu zu nutzen, „die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen“.
Art. 24: Sämtliche, in dieser Erklärung beschlossenen Rechte und Freiheiten unterliegen der islamischen Scharia.
Art. 25: Die islamische Scharia ist die einzige zuständige Quelle für die Auslegung und Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.
Suchen wir in den Fiqh-Büchern, die Bücher der islamischen Rechtswissenschaft der vier sunnitischen Rechtsschulen, in denen die religiösen Gesetze dargelegt und erörtert werden, nach der Bedeutung der Menschenrechte im Islam, so kommen wir schnell zu der nüchternen Erkenntnis, dass die Scharia nur die im Koran und Sunna festgelegten Rechte und Werte anerkennt. Dort aber befiehlt Allah, Andersgläubigen zu berauben, bekämpfen, töten und versklaven und sie als Bürger zweiter Klasse zu behandeln. Er legitimiert die Frauenunterdrückung und ruft zur Tötung der Abtrünnigen auf. Recht und Freiheit im Sinne der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ sind dem Islam fremde Begriffe.
Daher sehe ich drei mögliche Gründe hinter der Erklärung der Islamvertreter: sie kennen ihre islamische Lehre nicht, sie versuchen die Öffentlichkeit vorzutäuschen, oder sie leiden unter Realitätsverlust und Denkstörungen, die häufigen Symptome einer akuten Schizophrenie.
(Weitere Islamaufklärungsvideos gibt es bei Al Hayat TV Net)
Quelle: PI-News.net