Früher war Xavier Naidoo ein Liebling der Medien. Da wurde er gefeiert, aber eigentlich eher aus rassistisch-pädagogischen Gründen. Wäre er blond und blauäugig, wäre er sicher auch erfolgreich, aber weniger gehätschelt worden.
Sein Sündenfall war, dass er eine andere Meinung als die “politisch korrekte” hat. Er hat sich in der Umgebung so genannter Reichsbürger sehen lassen und sein Song „Marionetten“ kostete ihn endgültig seinen Status als Vorzeige-Integrierter. Im Gegenteil: Wenn sympathische, intelligente Menschen mit einer großen Fangruppe wie er gegen den Stachel löken, muss das System draufhalten. Leute wie Xavier Naidoo sind zu gefährlich. Sie könnten Gallionsfiguren werden.
Die Assassini aus dem Hause Amadeu-Antonio-Stiftung wurden tätig, ein Rufmord wurde geplant. Eine Referentin der Stiftung diffamierte im letzten Jahr bei einer Veranstaltung im bayerischen Straubing den Sänger in aller Öffentlichkeit als Antisemiten: „Er ist Antisemit, das ist strukturell nachweisbar“.
Strukturell nachweisbar heißt: Es hat es nie und nirgends gesagt, niemand kann beweisen, dass es so ist. Aber er verrät sich dem Wissenden mittelbar durch irgendwelche Zeichen, Farben, Kleidungsstücke oder Codewörter. Man kann also irgendwie aufgrund von solchen Beobachtungen den Schluss ziehen wollen, er sei Antisemit. Es zu behaupten ist ein Zweites.
Damit, liebe Leser und Leserinnen, sind wir mitten in der Hexenjagd. Das war seinerzeit auch so. Man hat eine schwarze Katze über deinen Hof schleichen sehen? Du warst nachts in der Nähe des Friedhofs? Eine Warze oder ein Muttermal an einer verdächtigen Stelle deines Körpers? Irgendwie komisch geguckt, als der Priester vorbeiging? Und dem Bauern nebenan, mit dem du schon mal Disput hattest, stirbt ein Kalb? Du bist eine Hexe und gehörst verbrannt.
Heute geschieht so etwas nicht physisch. Man wird nur einfach sozial und wirtschaftlich verbrannt und dieses Schicksal ereilte auch Xavier Naidoo. 2015 sollte er für Deutschland in den Eurovision Song Contest entsendet werden. Seine Nominierung wurde wegen „erheblicher Proteste“ zurückgezogen. Man tat so, als seien es die Zuschauer und die Bevölkerung, die den bösen, „populistischen“ Sänger Naidoo dort nicht als Vertreter für Deutschland sehen wollten. In Wahrheit war es die Moralpolizei im Sender NDR, die aus PC-Gründen den Unbotmäßigen hinausprügelten: 40 Mitarbeiter des NDR, darunter viele mit Führungspositionen, schrieben einen Brandbrief an die Intendanz:
„Wir festangestellte Redakteure und Redakteurinnen des Bereiches Zeitgeschehen und Kultur und Dokumentationen haben die Entscheidung mit Unverständnis und Fassungslosigkeit aufgenommen”, heißt es in dem vom NDR bestätigten Schreiben. Die Unterzeichner werfen dem Sender vor, Naidoo trotz antisemitischer und homophober Aussagen nominiert zu haben. “Diese Entscheidung beschädigt das Ansehen der ARD und damit unser aller Arbeit nachhaltig.“
BILD-Informationen zufolge soll der NDR Xavier Naidoo noch die Chance eingeräumt haben, freiwillig zurückzutreten. Naidoo lehnte das ab. Der NDR feuerte ihn.
Kein Wunder, dass die „Referentin“ der Amadeu-Antonio-Stiftung siegessicher war. Aber – sie hat sich verrechnet. Da der „Strukturelle Antisemitismus“ auf gut Deutsch eine einzige, verschwörungstheoretische Kaffeesatzleserei ohne jegliche Beweiskraft war, fiel die Dame damit auf den Bauch. Richterin Barbara Pöschl erkannte darauf, dass dieser Vorwurf nicht ausreichend belegt sei.
Xavier Naidoo hatte sich in der Verhandlung auf die Freiheit der Kunst berufen. Er beteuerte, sich gegen Rassismus einzusetzen. Ein Antisemit sei er keinesfalls. Die angeblichen Codes und Chiffren, die die beklagte Referentin in seinen Liedern identifiziert haben will, wies Xavier Naidoo zurück. Er kenne das, was sie anführe, überhaupt nicht.
Weiterhin legte die Richterin in ihrem Urteil dar, dass der Vorwurf, ein Antisemit zu sein, schon sehr schwerwiegend sei und in das Persönlichkeitsrecht Herrn Naidoos eingreife. Darüber hinaus sei auch der Schutz der Kunstfreiheit noch zu berücksichtigen. Zwar könne sich die Amadeu-Antonio-Referentin auf ihre Meinungsfreiheit berufen, das Recht auf Schutz der Persönlichkeit wiege hier aber schwerer.
Die Bezeichnung Xavier Naidoos als Antisemit beinhalte, dass Herr Naidoo als Person diese Überzeugung und Ansicht habe. Ob seine Liedertexte aber seine persönliche Überzeugung widerspiegele, sei eine andere Sache. Überdies könne man das auch über die Liedertexte nicht eindeutig sagen. Herr Naidoo habe die Aussagen seiner Texte ganz anderes verstanden wissen wollen und sich glaubwürdig von Antisemitismus distanziert.
Die Referentin habe also gegenüber Herrn Naidoo in Zukunft den Vorwurf, Antisemit zu sein, zu unterlassen.
Xavier Naidoos Anwalt, RA. Frank Wolf, sagte gegenüber den Medien, dass er dieses Urteil erwartet habe. Die herabwürdigende Bezeichnung „Antisemit“ entbehre jeglicher Grundlage: „Die aus der Luft gegriffene Bezeichnung stellt nicht nur eine absolut unzutreffende Tatsachenbehauptung dar, sie ist in ihrer Abwegigkeit auch von der durchaus weit zu verstehenden Meinungsfreiheit nicht mehr erfasst.“
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden.
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