Jetzt offi­ziell: Xavier Naidoo darf nicht „Anti­semit“ genannt werden

Früher war Xavier Naidoo ein Liebling der Medien. Da wurde er gefeiert, aber eigentlich eher aus ras­sis­tisch-päd­ago­gi­schen Gründen. Wäre er blond und blau­äugig, wäre er sicher auch erfolg­reich, aber weniger gehät­schelt worden.
Sein Sün­denfall war, dass er eine andere Meinung als die “poli­tisch kor­rekte” hat. Er hat sich in der Umgebung so genannter Reichs­bürger sehen lassen und sein Song „Mario­netten“ kostete ihn end­gültig seinen Status als Vor­zeige-Inte­grierter. Im Gegenteil: Wenn sym­pa­thische, intel­li­gente Men­schen mit einer großen Fan­gruppe wie er gegen den Stachel löken, muss das System drauf­halten. Leute wie Xavier Naidoo sind zu gefährlich. Sie könnten Gal­li­ons­fi­guren werden.
Die Ass­assini aus dem Hause Amadeu-Antonio-Stiftung wurden tätig, ein Rufmord wurde geplant. Eine Refe­rentin der Stiftung dif­fa­mierte im letzten Jahr bei einer Ver­an­staltung im baye­ri­schen Straubing den Sänger in aller Öffent­lichkeit als Anti­se­miten: „Er ist Anti­semit, das ist struk­turell nachweisbar“.
Struk­turell nach­weisbar heißt: Es hat es nie und nir­gends gesagt, niemand kann beweisen, dass es so ist. Aber er verrät sich dem Wis­senden mit­telbar durch irgend­welche Zeichen, Farben, Klei­dungs­stücke oder Code­wörter. Man kann also irgendwie auf­grund von solchen Beob­ach­tungen den Schluss ziehen wollen, er sei Anti­semit. Es zu behaupten ist ein Zweites.
Damit, liebe Leser und Lese­rinnen, sind wir mitten in der Hexenjagd. Das war sei­nerzeit auch so. Man hat eine schwarze Katze über deinen Hof schleichen sehen? Du warst nachts in der Nähe des Friedhofs? Eine Warze oder ein Mut­termal an einer ver­däch­tigen Stelle deines Körpers? Irgendwie komisch geguckt, als der Priester vor­beiging? Und dem Bauern nebenan, mit dem du schon mal Disput hattest, stirbt ein Kalb? Du bist eine Hexe und gehörst verbrannt.
Heute geschieht so etwas nicht phy­sisch. Man wird nur einfach sozial und wirt­schaftlich ver­brannt und dieses Schicksal ereilte auch Xavier Naidoo. 2015 sollte er für Deutschland in den Euro­vision Song Contest ent­sendet werden. Seine Nomi­nierung wurde wegen „erheb­licher Pro­teste“ zurück­ge­zogen. Man tat so, als seien es die Zuschauer und die Bevöl­kerung, die den bösen, „popu­lis­ti­schen“ Sänger Naidoo dort nicht als Ver­treter für Deutschland sehen wollten. In Wahrheit war es die Moral­po­lizei im Sender NDR, die aus PC-Gründen den Unbot­mä­ßigen hin­aus­prü­gelten: 40 Mit­ar­beiter des NDR, dar­unter viele mit Füh­rungs­po­si­tionen, schrieben einen Brand­brief an die Intendanz:
Wir fest­an­ge­stellte Redak­teure und Redak­teu­rinnen des Bereiches Zeit­ge­schehen und Kultur und Doku­men­ta­tionen haben die Ent­scheidung mit Unver­ständnis und Fas­sungs­lo­sigkeit auf­ge­nommen”, heißt es in dem vom NDR bestä­tigten Schreiben. Die Unter­zeichner werfen dem Sender vor, Naidoo trotz anti­se­mi­ti­scher und homo­phober Aus­sagen nomi­niert zu haben. “Diese Ent­scheidung beschädigt das Ansehen der ARD und damit unser aller Arbeit nachhaltig.“ 
BILD-Infor­ma­tionen zufolge soll der NDR Xavier Naidoo noch die Chance ein­ge­räumt haben, frei­willig zurück­zu­treten. Naidoo lehnte das ab. Der NDR feuerte ihn.
Kein Wunder, dass die „Refe­rentin“ der Amadeu-Antonio-Stiftung sie­ges­sicher war. Aber – sie hat sich ver­rechnet. Da der „Struk­tu­relle Anti­se­mi­tismus“ auf gut Deutsch eine einzige, ver­schwö­rungs­theo­re­tische Kaf­fee­satz­le­serei ohne jeg­liche Beweis­kraft war, fiel die Dame damit auf den Bauch. Rich­terin Barbara Pöschl erkannte darauf, dass dieser Vorwurf nicht aus­rei­chend belegt sei.
Xavier Naidoo hatte sich in der Ver­handlung auf die Freiheit der Kunst berufen. Er beteuerte, sich gegen Ras­sismus ein­zu­setzen. Ein Anti­semit sei er kei­nes­falls. Die angeb­lichen Codes und Chiffren, die die beklagte Refe­rentin in seinen Liedern iden­ti­fi­ziert haben will, wies Xavier Naidoo zurück. Er kenne das, was sie anführe, über­haupt nicht.
Wei­terhin legte die Rich­terin in ihrem Urteil dar, dass der Vorwurf, ein Anti­semit zu sein, schon sehr schwer­wiegend sei und in das Per­sön­lich­keits­recht Herrn Naidoos ein­greife. Darüber hinaus sei auch der Schutz der Kunst­freiheit noch zu berück­sich­tigen. Zwar könne sich die Amadeu-Antonio-Refe­rentin auf ihre Mei­nungs­freiheit berufen, das Recht auf Schutz der Per­sön­lichkeit wiege hier aber schwerer.
Die Bezeichnung Xavier Naidoos als Anti­semit beinhalte, dass Herr Naidoo als Person diese Über­zeugung und Ansicht habe. Ob seine Lie­der­texte aber seine per­sön­liche Über­zeugung wider­spiegele, sei eine andere Sache. Überdies könne man das auch über die Lie­der­texte nicht ein­deutig sagen. Herr Naidoo habe die Aus­sagen seiner Texte ganz anderes ver­standen wissen wollen und sich glaub­würdig von Anti­se­mi­tismus distanziert.
Die Refe­rentin habe also gegenüber Herrn Naidoo in Zukunft den Vorwurf, Anti­semit zu sein, zu unterlassen.
Xavier Naidoos Anwalt, RA. Frank Wolf, sagte gegenüber den Medien, dass er dieses Urteil erwartet habe. Die her­ab­wür­di­gende Bezeichnung „Anti­semit“ ent­behre jeg­licher Grundlage: „Die aus der Luft gegriffene Bezeichnung stellt nicht nur eine absolut unzu­tref­fende Tat­sa­chen­be­hauptung dar, sie ist in ihrer Abwe­gigkeit auch von der durchaus weit zu ver­ste­henden Mei­nungs­freiheit nicht mehr erfasst.“ 
Gegen das Urteil kann Berufung ein­gelegt werden.