Durch die vermehrte Möglichkeit auf Kredite und Ratenzahlungen werden immer häufiger große und teure Anschaffungen getätigt. Nicht selten übertreffen die Kosten für diese die monatlichen Einnahmen. Häufen sich die Bestellungen und Ausgaben an, können viele Menschen diese nicht mehr rechtzeitig begleichen, wodurch wiederum zusätzliche Kosten durch Mahngebühren und Zinsen entstehen. Schnell befinden sich die Betroffenen in einer Schuldenfalle. Wie dieser wieder zu entkommen ist, klärt die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. in ihrem kostenlosen eBook. — Isabel Frankenberg
Schulden sind schnell gemacht. Langwieriger hingegen ist der Prozess des Schuldenabbaus. Hierbei kommt vielen Menschen zunächst die Privatinsolvenz in den Sinn. Dabei handelt es sich um den gerichtlichen Weg des Schuldenabbaus. Meist wird diese in Zusammenarbeit mit einer professionellen Schuldnerberatung durchlaufen und immer dann beantragt, wenn der Schuldner keinen Weg mehr sieht, um seine offenen Forderungen zu begleichen. Dieses Verfahren dauert jedoch in der Regel sechs Jahre und endet dann mit einer Restschuldbefreiung, also dem Erlass aller Altschulden.
Da nicht jeder Schuldner eine gerichtliche Einigung anstrebt und sich zudem schnellstmöglich aus der Schuldenfalle befreien möchte, bietet es sich zunächst an, einen außergerichtlichen Weg aus der finanziellen Notlage zu wählen. Hierbei ist es vor allem von Bedeutung, dass der Schuldner seine Situation schnell erkennt und damit beginnt, die Schulden abzubauen. Denn je mehr Rechnungen und Forderungen sich anhäufen, desto höher werden die Folgekosten. Schuldner, die sich im Zahlungsverzug befinden, verlieren letztendlich noch mehr Geld, wenn sie ihre Schulden nicht sofort begleichen.
Der erste Schritt beim außergerichtlichen Schuldenabbau ist die Analyse der Gesamtsituation, also: „Welche Einnahmen habe ich und welche Ausgaben stehen dem gegenüber?“. Feste Beträge, wie Miet- oder Stromzahlungen, sind leicht einzuplanen. Schwieriger wird es, die Ausgaben für monatliche Einkäufe einzuschätzen. Daher bietet es sich an, einen sogenannten „Haushaltsplan“ aufzustellen. Hierbei handelt es sich um ein Buch, in dem alle Ausgaben und Einnahmen über Monate hinweg aufgelistet werden. Dadurch wird es möglich, eventuelle Kosten in den Folgemonaten besser abschätzen und einplanen zu können.
Wer Schulden abbauen möchte, muss die Ausgabe geringer als die Einnahmen halten. Während ein Verzug der Mietzahlungen zur Obdachlosigkeit führen kann, sind einige Verträge und Abonnements nicht lebensnotwendig und sollten daher hinten angestellt oder sogar gänzlich gekündigt werden. Auch beim Wocheneinkauf ist es möglich, Kosten einzusparen, indem Preise miteinander verglichen und Angebote genutzt werden.
Schulden ohne eine Privatinsolvenz abzubauen, ist also immer auch mit Einsparungen und Einschränkungen im täglichen Leben verbunden. Ein weiterer Schritt, um diesen Prozess zu durchlaufen und schnellstmöglich ein finanziell sorgloses Leben zu führen, ist das Auflisten aller Gläubiger und Forderungen. Hierbei ist es hilfreich, auch die Höhe der Forderungen und die Zahlungsfristen einzubeziehen. Dadurch lässt sich abschätzen, welche Zahlungen Vorrang haben und welche später getätigt werden können.
Im nächsten Schritt sollte der Schuldner die Gläubiger kontaktieren und einen Weg der Einigung mit ihnen suchen. Häufig lassen sich diese auf eine Verlängerung der Zahlungsfrist oder etwaige Kompromisse ein, wenn der Schuldner seine Situation erklärt und ein großes Interesse am Abbau der Schulden zeigt. Insofern der Schuldner die Gläubiger für einen Schuldenbereinigungsplan gewinnen kann, ist es ratsam, professionelle Hilfe, z.B. durch eine Schuldnerberatung, in Anspruch zu nehmen. Diese setzen sich mit den Schuldnern zusammen und unterstützen sie mit ihrer Expertise dabei, die Gläubiger zu kontaktieren und die Schulden zu verringern.
Weitere Informationen zum Thema „Schuldenabbau“ finden Sie unter www.privatinsolvenz.net.
Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V.
Die Interessengemeinschaft Sozialrecht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechtsjournalisten Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Transparenz im Bereich Sozialrecht zu schaffen, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die wichtigsten Themen zu bieten.
Ziel und Zweck der Interessengemeinschaft e.V. ist die Beobachtung sozialrechtlicher Entwicklungen, Analyse und Kommentierung aktueller Rechtsprechungen sowie der Bereitstellung von Informationen und Hilfestellungen für Leistungsempfänger und Interessierte. Dabei verfolgt der Verein keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. In ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Vereins erhalten diese keine Zuwendungen oder Gewinnanteile aus Mitteln des Vereins.
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