Schul­den­abbau — Wie werde ich meine Schulden auf außer­ge­richt­lichem Weg los?

Durch die ver­mehrte Mög­lichkeit auf Kredite und Raten­zah­lungen werden immer häu­figer große und teure Anschaf­fungen getätigt. Nicht selten über­treffen die Kosten für diese die monat­lichen Ein­nahmen. Häufen sich die Bestel­lungen und Aus­gaben an, können viele Men­schen diese nicht mehr recht­zeitig begleichen, wodurch wie­derum zusätz­liche Kosten durch Mahn­ge­bühren und Zinsen ent­stehen. Schnell befinden sich die Betrof­fenen in einer Schul­den­falle. Wie dieser wieder zu ent­kommen ist, klärt die Inter­es­sen­ge­mein­schaft Sozi­al­recht e.V. in ihrem kos­ten­losen eBook. — Isabel Frankenberg
Schulden sind schnell gemacht. Lang­wie­riger hin­gegen ist der Prozess des Schul­den­abbaus. Hierbei kommt vielen Men­schen zunächst die Pri­vat­in­solvenz in den Sinn. Dabei handelt es sich um den gericht­lichen Weg des Schul­den­abbaus. Meist wird diese in Zusam­men­arbeit mit einer pro­fes­sio­nellen Schuld­ner­be­ratung durch­laufen und immer dann bean­tragt, wenn der Schuldner keinen Weg mehr sieht, um seine offenen For­de­rungen zu begleichen. Dieses Ver­fahren dauert jedoch in der Regel sechs Jahre und endet dann mit einer Rest­schuld­be­freiung, also dem Erlass aller Altschulden.
Da nicht jeder Schuldner eine gericht­liche Einigung anstrebt und sich zudem schnellst­möglich aus der Schul­den­falle befreien möchte, bietet es sich zunächst an, einen außer­ge­richt­lichen Weg aus der finan­zi­ellen Notlage zu wählen. Hierbei ist es vor allem von Bedeutung, dass der Schuldner seine Situation schnell erkennt und damit beginnt, die Schulden abzu­bauen. Denn je mehr Rech­nungen und For­de­rungen sich anhäufen, desto höher werden die Fol­ge­kosten. Schuldner, die sich im Zah­lungs­verzug befinden, ver­lieren letzt­endlich noch mehr Geld, wenn sie ihre Schulden nicht sofort begleichen.
Der erste Schritt beim außer­ge­richt­lichen Schul­den­abbau ist die Analyse der Gesamt­si­tuation, also: „Welche Ein­nahmen habe ich und welche Aus­gaben stehen dem gegenüber?“. Feste Beträge, wie Miet- oder Strom­zah­lungen, sind leicht ein­zu­planen. Schwie­riger wird es, die Aus­gaben für monat­liche Ein­käufe ein­zu­schätzen. Daher bietet es sich an, einen soge­nannten „Haus­haltsplan“ auf­zu­stellen. Hierbei handelt es sich um ein Buch, in dem alle Aus­gaben und Ein­nahmen über Monate hinweg auf­ge­listet werden. Dadurch wird es möglich, even­tuelle Kosten in den Fol­ge­mo­naten besser abschätzen und ein­planen zu können.
Wer Schulden abbauen möchte, muss die Ausgabe geringer als die Ein­nahmen halten. Während ein Verzug der Miet­zah­lungen zur Obdach­lo­sigkeit führen kann, sind einige Ver­träge und Abon­ne­ments nicht lebens­not­wendig und sollten daher hinten ange­stellt oder sogar gänzlich gekündigt werden. Auch beim Wochen­einkauf ist es möglich, Kosten ein­zu­sparen, indem Preise mit­ein­ander ver­glichen und Angebote genutzt werden.
Schulden ohne eine Pri­vat­in­solvenz abzu­bauen, ist also immer auch mit Ein­spa­rungen und Ein­schrän­kungen im täg­lichen Leben ver­bunden. Ein wei­terer Schritt, um diesen Prozess zu durch­laufen und schnellst­möglich ein finan­ziell sorg­loses Leben zu führen, ist das Auf­listen aller Gläu­biger und For­de­rungen. Hierbei ist es hilf­reich, auch die Höhe der For­de­rungen und die Zah­lungs­fristen ein­zu­be­ziehen. Dadurch lässt sich abschätzen, welche Zah­lungen Vorrang haben und welche später getätigt werden können.
Im nächsten Schritt sollte der Schuldner die Gläu­biger kon­tak­tieren und einen Weg der Einigung mit ihnen suchen. Häufig lassen sich diese auf eine Ver­län­gerung der Zah­lungs­frist oder etwaige Kom­pro­misse ein, wenn der Schuldner seine Situation erklärt und ein großes Interesse am Abbau der Schulden zeigt. Insofern der Schuldner die Gläu­biger für einen Schul­den­be­rei­ni­gungsplan gewinnen kann, ist es ratsam, pro­fes­sio­nelle Hilfe, z.B. durch eine Schuld­ner­be­ratung, in Anspruch zu nehmen. Diese setzen sich mit den Schuldnern zusammen und unter­stützen sie mit ihrer Expertise dabei, die Gläu­biger zu kon­tak­tieren und die Schulden zu verringern.
Weitere Infor­ma­tionen zum Thema „Schul­den­abbau“ finden Sie unter www.privatinsolvenz.net.
Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft Sozi­al­recht e.V.
Die Inter­es­sen­ge­mein­schaft Sozi­al­recht e.V. wurde im Januar 2017 vom Rechts­jour­na­listen Marcel Weber in Berlin gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Trans­parenz im Bereich Sozi­al­recht zu schaffen, um inter­es­sierten Bür­ge­rinnen und Bürgern einen Ein­blick in die wich­tigsten Themen zu bieten.
Ziel und Zweck der Inter­es­sen­ge­mein­schaft e.V. ist die Beob­achtung sozi­al­recht­licher Ent­wick­lungen, Analyse und Kom­men­tierung aktu­eller Recht­spre­chungen sowie der Bereit­stellung von Infor­ma­tionen und Hil­fe­stel­lungen für Leis­tungs­emp­fänger und Inter­es­sierte. Dabei ver­folgt der Verein kei­nerlei eigen­wirt­schaft­liche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für sat­zungs­mäßige Zwecke ver­wendet werden. In ihrer Eigen­schaft als Mit­glieder des Vereins erhalten diese keine Zuwen­dungen oder Gewinn­an­teile aus Mitteln des Vereins.