Screenshot Youtube-Video N24 "Befristung: BAMF überprüft selten, ob anerkannte Flüchtlinge Schutz benötigen"

Zwei Jahre Haft für Islamist mit 23 Iden­ti­täten — Asyl­be­werber Abder­rahman D. wurde mehrfach abgelehnt

Der Marok­kaner Abder­rahman D. bean­tragte unter 23 ver­schie­denen Iden­ti­täten Asyl. Ferner fand man bei dem Isla­misten Anlei­tungen für Bom­ben­an­schläge. Trotzdem ent­schied das Amts­ge­richt Zwickau auf nur zwei Jahre Haft.
Der marok­ka­nische abge­lehnte Asyl­be­werber Abder­rahman D. nahm ins­gesamt 23 ver­schiedene Iden­ti­täten und sieben unter­schied­liche Geburts­daten an. Mal war er Libyer, mal Franzose, Syrer, Marok­kaner oder Algerier. Zudem fand man bei dem offen­sicht­lichen isla­mis­ti­schen Gefährder Anlei­tungen für Anschläge.
Dazu zählte auch das Handbuch »Rechts­lei­tende Kunde für Selbst­mord­at­ten­täter« mit Anlei­tungen zu Spreng­stoff­an­schlägen, das auch der aus Tunesien stam­mende Ber­liner Weih­nachts­markt-Atten­täter Anis Amri besaß.
Auf seinem beschlag­nahmten Mobil­te­lefon wurden 500 Bilder und 91 Videos mit direktem Bezug zur Ter­ror­miliz »Isla­mi­scher Staat« gefunden, dar­unter Ent­haup­tungs­videos und weitere Anlei­tungen zum Bauen einer Bombe.
Vor dem Amts­ge­richt Zwickau wurde der Marok­kaner Abder­rahman D. jetzt wegen Urkun­den­fäl­schung und der Anleitung zur Begehung einer schweren staats­ge­fähr­denden Gewalttat zu lediglich zwei Jahren Haft ver­ur­teilt. Für Urkun­den­fäl­schung — und das schon in einem Fall — können bis zu zehn Jahren Haft nach Para­graph 267 StGB ange­ordnet werden.
Abder­rahman D., der Mit­glied der Ter­ror­miliz »Isla­mi­scher Staat« sein soll und bei dem sich auch in der Wohnung allerlei extre­mis­ti­sches Bild- und Text­ma­terial fand, wurde von zwei Poli­zei­autos zum Amts­ge­richt eskor­tiert. Sieben Poli­zisten sicherten danach den Gerichtssaal, in dem der Ange­klagte an Händen und Füßen gefesselt auf sein Urteil wartete.
Vor dem Zwi­ckauer Gericht stritt D. ab, Anhänger der Ter­ror­miliz zu sein. Er habe er sich nur über den IS infor­mieren wollen, dieser sei »böse und schlecht«. Wie die Anleitung zum Selbst­mord­at­tentat auf sein Handy gekommen sei, wisse er nicht. »Ich bin hier gut auf­ge­nommen worden«, sagte der Marok­kaner. »Ich habe keinen Grund, etwas zu tun.«
Richter Stefan Noback erklärte bei der Urteils­ver­kündung, von einer Bewäh­rungs­strafe für den mehrfach abge­lehnten und immer noch gedul­deten Asyl­be­werber abzu­sehen, mit den Worten: »Das rechts­lie­bende Volk würde es nicht ver­stehen, wenn ich einen Gefährder frei­lassen würde«.
Der Marok­kaner war 2007 zunächst auf legalem Weg mit einem Visum nach Spanien ein­ge­reist. Nur kehrte er nach dessen Ablauf nie zurück in sein Hei­matland. 2012 machte er sich über Frank­reich und Belgien auf nach Deutschland, um jeweils neue Asyl­an­träge zu stellen. Dabei gab er immer wieder falsche Namen und Geburts­daten an.
 


Quelle der Erst­ver­öf­fent­li­chung www.freiewelt.net