Art. 18 GG – der ver­gessene Grund­gesetz-Artikel zur Meinungsfreiheit

(von Peter Helmes)
Artikel 18 GG ist ein Artikel des Grund­ge­setzes, dessen Durch­setz­barkeit offenbar frag­würdig geworden — denn längst müßte zur Ordnung gerufen, geschlossen oder gar ver­boten worden sein:
die wahr­heits- und deut­schen­feind­lichen Medien der Tages- und Wochen­zei­tungen, ent­spre­chende GEZ-Medien, gewerk­schaftlich ori­en­tierte Gruppen, ein Großteil der sozi­al­wis­sen­schaft­lichen Uni­ver­si­täts­fa­kul­täten, die Antifa und die mit ihr koope­rie­renden Par­teien und die meisten Pro-Asyl-Grup­pie­rungen usw. Die Liste ist nach hinten offen…
Das poli­tische Estab­lishment aus diesen Gruppen und Kir­chen­ver­tretern geht nach Gusto mit der demo­kra­tische Grund­ordnung Deutsch­lands um. All jene Insti­tu­tionen haben sich schuldig gemacht, unseren Rechts­staat und unsere frei­heitlich-demo­kra­tische Grund­ordnung zu tor­pe­dieren, Grund­rechte wie Ver­samm­lungs- und Rede­freiheit zu bedrohen, massiv zu gefährden und aus unserem demo­kra­ti­schen Staat eine de-facto sozia­lis­tische Mei­nungs- und Gesin­nungs­dik­tatur gemacht zu haben. Als Wahrheit gilt nur noch das, was Gut­men­schen aus links und grün genehm ist.
Zau­berwort „ver­meintlich“
Medien ver­schweigen das Ausmaß der Isla­mi­sierung oder bestreiten gar, daß eine solche statt­findet. Das Zau­berwort heißt „ver­meintlich“: „die ver­meint­liche Isla­mi­sierung“, „die ver­meint­liche Aus­län­der­kri­mi­na­lität“, „die ver­meint­liche Gesund­heits­ge­fährdung durch Can­nabis“ etc.
Was uns Medien und Gut­men­schen verschweigen:
* Auf diese „Ver­meint­lich­keits­weise“ ver­schweigen die Main­stream-Medien z.B. die Täter­her­kunft von Schwerst­kri­mi­na­lität, wenn die Täter Aus­länder, vor­zugs­weise mus­li­mische Aus­länder sind. Sind die Täter Deutsche, werden Roß und Reiter genannt. Sind sie aus­län­di­scher Her­kunft, heißt es z.B. lediglich „drei junge Männer“ oder im besten Falle „Jugend­liche unbe­kannter Herkunft“.
* Sie ver­schweigen, daß im selben Zeitraum, im dem die NSU-Gruppe angeblich neun Morde an Aus­ländern verübt haben soll, 6.300 Deutsche Opfer seitens (meist isla­mi­schen) Ein­wan­derern ermordet sowie hun­dert­tau­sende Deutsche zu Krüppeln geschlagen wurden.
* Sie ver­schweigen den über­pro­por­tional hohen Anteil von (meist isla­mi­schen) Immi­granten an Schwer- und Schwerst­de­likten (schwere Kör­per­ver­letzung, Dro­gen­handel, Ban­den­kri­mi­na­lität, Tot­schlag, Mord) und machen sich daher einer indi­rekten Bei­hilfe zu Schwer-Ver­brechen strafbar, da das Volk im Unwissen seiner Gefähr­dungslage keine ent­spre­chenden Gegen­maß­nahmen ein­fordern kann.
* Sie beschul­digen das deutsche Volk offen oder implizit, eine nazis­tische Gesinnung zu haben, aber niemand zeiht sie der Volks­ver­hetzung nach § 130 StGB.
* Sie täu­schen unsere Bürger über die Motive von z. B. PEGIDA und iden­ti­fi­zieren diese Bewegung wahr­heits- und rea­li­täts­widrig als Bewe­gungen rechts­extrem gesinnter Menschen.
* Sie tor­pe­dieren das Recht auf Mei­nungs­freiheit, indem sie Kri­tiker des Islam wahr­heits- und rea­li­täts­widrig als “Islam­hasser” und Kri­tiker eines supra­na­tio­nalen Europa als “Europa-Hasser” denunzieren.
* Sie ver­harm­losen Untaten, die im Namen Allahs begangen werden und ver­schweigen die nicht zu leug­nenden Morde und Gräu­el­taten des Pro­pheten des Islam, derer sich Mohammed einst selbst rühmte.
* Sie ver­schweigen, daß der Islam die Liste der geno­zi­dalsten Ideo­logien mit 300 Mil­lionen im Namen Allahs ermor­deter “Ungläu­bigen“ anführt (s. Hans Meiser: Völ­ker­morde vom Altertum bis zur Gegenwart).
* Und selbst­ver­ständlich spricht niemand von ihnen darüber, daß der Sozia­lismus auf Platz zwei dieser Liste steht mit 130 Mio. im Namen des Sozialismus/Kommunismus Ermor­derter.
* Sie ver­heim­lichen die wahre Zahl der in Deutschland lebenden Moslems. Seit 30 Jahren geben sie eine unver­än­derte Zahl von angeblich 3,4 bis 4 Mil­lionen Moslems an. Der tat­säch­liche Anteil dürfte jedoch um etwa 10 Mil­lionen liegen – mit stark stei­gender Tendenz.
* Sie ver­schwiegen, daß alle isla­mi­schen Grup­pie­rungen, ins­be­sondere DITIB, Milli Görüs und der Zen­tralrat der Muslime, mit der Macht­über­nahme in Deutschland lieb­äugeln und aus Deutschland ein isla­mi­sches Land machen wollen.
* Sie kri­mi­na­li­sieren jeden, der ihre deut­schen­feind­liche Politik durch­schaut hat und Kri­tik­punkte wie die oben genannten anbringt, als “rechts­extrem”, “Aus­län­der­hasser”, “Islam­hasser” und der­gleichen und zer­stören oft die Existenz dieser Mahner.
* Sie sind offen oder ver­deckt mit dem Schlä­ger­trupp der Linken, der anti­deut­schen “antifa” ver­bunden und diri­gieren diese links­extreme Ver­ei­nigung, unter­stützen sie mate­riell, logis­tisch und ideo­lo­gisch und haben dank des Antifa-Terrors das hohe Gut der Mei­nungs­freiheit bereits teil­weise abgeschafft.
* In Gestalt der Medien ver­heim­lichen oder beschö­nigen sie den all­täg­lichen Terror der Antifa, während sie den Terror von rechts ein­seitig auf­bau­schen, über­treiben und oft erfinden.
Dies alles sind schwer­wie­gende Ein­griffe in die Demo­kratie und frei­heit­liche Grund­ordnung Deutsch­lands sowie rechts­widrige Ver­stöße gegen das deutsche Grund­gesetz. Daß es keinen Staats­anwalt und kein Gericht gibt, der/welches es bislang gewagt hat, diese Rechts­ver­stöße anzu­klagen und zu bestrafen, zeigt, daß unser Gemein­wesen de facto keine funk­tio­nie­rende Gewal­ten­teilung mehr hat – da alle Staats­ge­walten mitt­ler­weile durch die ´68er Gene­ration (und fol­gende) unter­wandert sind und sich fest in deren Händen befinden.
Ins­be­sondere die vierte Gewalt – die Medien – unter­liegt so gut wie keiner gesetz­lichen Kon­trolle und hat sich zu einem Staat im Staat ent­wi­ckelt: All­mächtig, unan­greifbar, pseudo-demo­kra­tisch und pseudo-unab­hängig. Die wenigen Gesetze und Grund­gesetz-Artikel (wie der oben erwähnte Art.18 GG), die die Macht der Medien kon­trol­lieren und ein­schränken, werden de facto nicht ange­wandt. Dieser Artikel lautet in voller Länge:
Artikel 18 GG
„Wer die Freiheit der Mei­nungs­äu­ßerung, ins­be­sondere die Pres­se­freiheit (Artikel 5 Absatz 1), die Lehr­freiheit (Artikel 5 Absatz 3), die Ver­samm­lungs­freiheit (Artikel 8), die Ver­ei­ni­gungs­freiheit (Artikel 9), das Brief‑, Post- und Fern­mel­de­ge­heimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asyl­recht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die frei­heit­liche demo­kra­tische Grund­ordnung miß­braucht, ver­wirkt diese Grund­rechte. Die Ver­wirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ausgesprochen.“
Längst ist der Zeit­punkt für das deutsche Volk gekommen, wie in Art. 20 Abs. 4 Grund­gesetz vor­ge­sehen, Wider­stand gegen diese zuneh­mende Ent-Demo­kra­ti­sierung anzu­kün­digen. In diesem Artikel 20 GG heißt es wörtlich:
“Gegen jeden, der es unter­nimmt, diese Ordnung zu besei­tigen, haben alle Deut­schen das Recht zum Wider­stand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”


Peter Helmes — www.conservo.wordpress.com