Die Migra­ti­ons­macht: Wie sich die UN über gel­tendes Recht hinwegsetzt

Gerne infor­miere ich an dieser Stelle hin und wieder über Sach­ver­halte, die den meisten Bürgern eher unbe­kannt sind. Hierzu gehört ganz sicher die Recht­spre­chungs­kom­petenz des in Genf ansäs­sigen UN-Men­schen­rechts­aus­schusses, nicht zu ver­wechseln mit dem noch mäch­ti­geren Men­schen­rechtsrat der Ver­einten Nationen. Für jeden der 172 Unter­zeich­ner­staaten ist der Men­schen­rechts­aus­schuss befugt, Beschwerden von Ein­zel­per­sonen zu ver­handeln, die sich in ihren Bür­ger­rechten ver­letzt sehen. Die 18 Aus­schuss­mit­glieder sind aller­dings kei­nes­falls zwingend Juristen. Gemäß Artikel 28 des Inter­na­tio­nalen Paktes über bür­ger­liche und poli­tische Rechte reicht es aus, wenn es sich aus Sicht der ent­sen­denden Staaten um “Per­sön­lich­keiten von hohem sitt­lichen Ansehen und aner­kannter Sach­kenntnis auf dem Gebiet der Men­schen­rechte” handelt. Akti­visten sind also höchst will­kommen, um inter­na­tional Recht zu sprechen. Dabei gilt die Beson­derheit, dass einzig der Beschwer­de­führer gehört wird. Es gibt weder eine Anhörung der Gegen­seite, noch die Mög­lichkeit des Wider­spruchs oder der Revision. Dadurch sind die Ent­schei­dungen des Gre­miums end­gültig. Und sie ent­falten eine fak­tische Wirkung. Der Aus­schuss hat nun ent­schieden, dass Frank­reich zwei mus­li­mische Frauen ent­schä­digen muss, die gegen das bei unseren Nachbarn seit April 2011 gel­tende Ver­schleie­rungs­verbot ver­stoßen hatten und dort vor sechs Jahren ver­ur­teilt worden waren. Die Ent­scheidung dürfte weit­rei­chende Kon­se­quenzen haben.

Wer noch Zweifel hatte, dass die Ver­einten Nationen par­teiisch agieren und ein­sei­tigen reli­giösen Inter­essen dienen, wird eines Bes­seren belehrt

Denn nicht nur in Frank­reich, sondern auch in Belgien, Dänemark, Öster­reich sowie in der Schweiz und in den Nie­der­landen sind Ver­schleie­rungs­verbote ent­weder von den Par­la­menten beschlossen worden oder bereits in Kraft. Sogar im afri­ka­ni­schen Gabun ist die Voll­ver­schleierung im öffent­lichen Raum seit 2015 ver­boten. All diese Gesetze stehen nun auf dem Prüf­stand, weil ein Gremium der UN es so will. Wer noch Zweifel daran hatte, dass die Ver­einten Nationen par­teiisch agieren und ein­sei­tigen reli­giösen Inter­essen dienen, muss sich eines Bes­seren belehren lassen. Dabei hatte der Euro­päische Gerichtshof für Men­schen­rechte noch im Sommer 2017 mit Blick auf das bel­gische Ver­schleie­rungs­verbot kei­nerlei Verstoß erkannt. Er urteilte gar, dass Voll­ver­schleie­rungs­verbote nicht nur rechtens, sondern “für eine demo­kra­tische Gesell­schaft not­wendig” seien. Auch das Recht auf Reli­gi­ons­freiheit, die Achtung des Privat- und Fami­li­en­lebens oder das Dis­kri­mi­nie­rungs­verbot seien nicht ver­letzt, so das Gericht in seiner Urteils­be­gründung. Warum der Men­schen­rechts­aus­schuss der UN nun zur gegen­tei­ligen Ein­schätzung kommt und was dies für die Rolle der ordent­lichen Gerichts­barkeit bedeutet, wird sicher ab sofort Gegen­stand mancher juris­ti­scher Dis­kussion sein. Dass Deutsch­lands Medien eine offene Debatte über die Genfer Ent­scheidung führen werden, ist aber wohl kaum zu erwarten. Eher dürfte der Beschluss des Men­schen­rechts­aus­schusses medial gefeiert werden. Fakt ist aber: Selbst die höchsten euro­päi­schen Gerichte sind damit im Grunde entmachtet.

Kla­gende werden darin bestärkt, sich gegen die rechts­staat­lichen Organe jener Länder zu stellen, die sie sich für ihren Ver­bleib aus­ge­sucht haben

Wann immer Migranten künftig ihre Rechte ver­letzt sehen, wird kein Urteils­spruch mehr end­gültig sein, solange er nicht den Segen der Men­schen­rechts­ak­ti­visten der Ver­einten Nationen erhalten hat. Damit wird einer inter­es­sen­ge­lei­teten Will­kür­justiz Tür und Tor geöffnet. Es ist sicher nicht zu wild spe­ku­liert, dass nicht etwa Isländer, Japaner oder Chi­lenen künftig vor dem Men­schen­rechts­aus­schuss Schlange stehen werden, sondern jene Migranten, die aus mus­li­misch geprägten Ländern stammen. Sie werden ihren Kampf gegen west­liche Welt­an­schau­ungen im noblen Genf aus­tragen, darauf ver­trauend, dass die Recht­spre­chung euro­päi­scher Gerichte Maku­latur ist, weil sich die Ver­einten Nationen arg bereit­willig für pro-isla­mische Lob­by­arbeit her­zu­geben scheinen. Man sollte daher schon heute den Blick auf die Vor­weih­nachtszeit richten, wenn Deutschland gemeinsam mit einer Fülle wei­terer Staaten den “Global Compact for Migration” unter­zeichnen wird. Wenn dieses völ­ker­rechtlich zwar nicht bin­dende, aber ganz im Geiste der Lai­en­recht­spre­chung der UN gehaltene Dokument erst einmal unter­schrieben ist, wird es Kla­gende darin bestärken, sich gegen die rechts­staat­lichen Organe jener Länder zu stellen, die sie sich nicht nur für ihren Ver­bleib aus­ge­sucht haben, sondern denen sie für ihr eigenes Wohl­be­finden auch die mit­ge­brachte Kultur über­stülpen wollen. Der mus­li­mische Marsch durch die Insti­tu­tionen trägt Früchte. Er findet inter­na­tional statt und ent­faltet seine Schlag­kraft in atem­be­raubend kurzer Zeit. Da staunen selbst die Grünen.


Quelle: Liberale Warte