
Dass die neue Regelung ein „heißes Eisen“ ist, ist auch den Politikern bewusst. Andererseits redet man dort den starken Anstieg an Gewalt und Messermorden durch Migranten nicht klein. Es ist klar, dass endlich etwas geschehen muss, und man greift zu einem vernünftigen, weil niederschwelligen Mittel: Allgemein dürfen Personen aus Drittländern ohne dauerhaften Aufenthaltstitel in Österreich oder der EU insbesondere Asylbewerber, keinerlei Waffen irgendeiner Art mit sich führen. Das gilt nicht nur für Schusswaffen, sondern auch für die Messer, die diese Leute ganz selbstverständlich mit sich tragen und leider nur zu oft einsetzen, aber auch für Pfeffersprays, Schlagstöcke und andere Waffen.
Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Wer sich nicht daran hält, muss 360 Euro Strafe zahlen oder eine Woche ins Gefängnis.
Im Prinzip ein guter Ansatz. Es wird sich aber weisen, ob es denn funktioniert. Das bedeutet erst einmal ein flächendeckend rigoroses Durchgreifen seitens der Polizei. Dazu müssten größere Gruppen von entsprechend ausgerüsteten Polizeistreifen überall im Land jeden überprüfen, der nach „Drittländer“ aussieht. Schon eine verdachtsüberprüfung dieser Art würde hier in Deutschland als “rassistisch” sofort unterbunden. Die drittländischen Herren dürften jedoch nicht so ohne weiteres geneigt sein, ihr Schnitzmesserchen abzugeben und werden im Zweifelsfall auch gewalttätige Gegenwehr zeigen. Daher müssen gut geschützte, größere Polizeitrupps eingesetzt werden.
Zweitens haben das die Herren Migranten spätestens am dritten Tag verstanden, und sobald so eine Polizeistreife auftaucht, werden sie schnell das Messer in einem öffentlichen Blumentopf, zwischen die Sträucher einer Grünanlage oder in irgendeine Mauerecke platzieren und nach der polizeilichen Überprüfung wieder abholen. Man muss leider davon ausgehen, dass die in Frage kommenden jungen Herren der Staatsmacht Österreichs und seinen Gesetzen wenig Respekt zollen.

Viertens kann man in jedem Haushaltsgeschäft Filettier- und Bratenmesser kaufen, mit denen es sich auch gut morden lässt. Das bedeutet, dass auch beim Messerkauf im Haushaltswarenladen schon die Papiere verlangt werden müssen. Überdies werden Messer in Zukunft, genau wie giftige Pflanzenschutzmittel oder Arzneimittel, in abschließbaren Glasvitrinen weggeschlossen werden müssen.
Fünftens wird Österreich ein Platzproblem in den Gefängnissen bekommen. Da sind schnell Hunderttausend Sträflinge „beinand“. Wo will man die alle unterbringen?
Aber: Nörgeln wir nicht eine überfällige und grundsätzlich gute Maßnahme klein. Wenn der Wille da ist, der Gewalt- und Messerwelle entgegenzutreten, wird es auch einen Weg und damit einen Erfolg geben.
Die neue Waffenverordnung betrifft aber auch die österreichischen Bürger. Bisher waren zum Beispiel Schrotflinten frei verkäuflich. Ab ersten Januar 2019 fallen Schrotflinten unter die Kategorie Jagdwaffen und sind damit meldepflichtig. Auch Besitzer von Schrotflinten, die die Waffen schon länger besitzen, müssen diese jetzt melden. Wie ich unsere Österreicher aber kenne, werden das längst nicht alle tun.
Dagegen dürfen Jäger jetzt auch außer den Langwaffen für die Jagd auch Handfeuerwaffen führen, um einem angeschossenen Wildtier den „Gnadenschuss“ zu geben. Und ein weiteres Tabu fällt: Die Jäger dürfen ab Januar auch Schalldämpfer für ihre Waffen benutzen. Damit reagieren die Behörden auf jahrelange Beschwerden, dass der Lärm der Schüsse bei Jägern und ihren Hunden häufig zu Gehörschäden führt.

Das wäre andererseits ein Grund, den Jägern keinen Schalldämpfer zu erlauben. Denn ein ahnungsloser Wanderer, der es im Wald knallen hört, wird klugerweise sofort umdrehen und einen anderen Weg suchen. Wird aber im Wald scharf geschossen und niemand hört es, könnte demnächst mehr zweibeiniges Wild auf der Strecke bleiben.
Das Thema „Waffen“ ist in den letzten Jahren immer umstrittener geworden. Das ist kein Wunder. Die Kriminalität steigt, die Bürger fühlen sich nicht mehr sicher. Dabei sind es beileibe nicht nur Migranten, die zum Anstieg der Kriminalstatistiken beigetragen haben. Gut organisierte Einbrecherbanden haben auch schon vorher ihre Raubzüge – durchaus auch unter Gewaltanwendung – durchgezogen. Dennoch ist bei uns in Deutschland das Waffengesetz immer restriktiver geworden. Man tut so, als sei das Land sicherer, wenn die Bürger grundsätzlich keine Waffen mehr besitzen. Ein allgemeines Waffenverbot, so die Argumentation des Staates, würde zum Erliegen von Schwerkriminalität führen. Ein Trugschluss.
Am Ende des Entwaffnungsprozesses sind nämlich die (illegalen) Waffen nur noch in den Händen der Kriminellen und der überforderten Polizei. Der Bürger steht hilflos und ohne jedes Mittel der Selbstverteidigung den aufgerüsteten Gewalttätern gegenüber. Gegenwehr ist meist tödlich.
Das Thema, das Viktor Farkas im Jahr 2011 adressierte, ist heute brennend aktuell. Die friedlichen, unbewaffneten Menschen werden – sogar im öffentlichen Raum – reihenweise zu Opfern meist schon vorbestrafter, der Polizei bestens bekannter und trotzdem bewaffneter Täter, die aus den nichtigsten Gründen die unbewaffneten, wehrlosen Bürger schwer verletzen oder töten.
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Viktor Farkas:
SICHERHEIT DURCH WEHRLOSIGKEIT? Die Entwaffnung der Bürger
Vortrag von Viktor Farkas
DVD, ca. 75 Minuten
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Zu bestellen beim Schild-Verlag, E‑Mail: info@schild-verlag.de, Telefon: 06435 92049
























